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  #1  
Alt 10.07.2023, 13:18
wrangler wrangler ist offline
Cadet
 
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Standard Boot nach Holland verkaufen

Hallo liebe Bootsgemeinde,
bisher habe ich meine Boote immer in Deutschland ver- und gekauft.
Nun wollen wir uns weiter vergrößern und haben unser derzeitiges Boot an einen Holländer verkauft, der das Boot dann auch über den Rhein nach Holland überführen will.
Hab Ihr vielleicht Tipps worauf ich achten soll.
Wie läuft das mit dem vom WSA ausgestellten Ausweis mit dem Kennzeichen? Gebe ich diesen an den neuen Eigentümer und der lässt es in Holland vor der Überführung umschreiben oder muss ich bei meinem WSA schon abmelden?
Wie läuft das mit der Nummernzuteilungsurkunde der Bundenetzagentur für die Funkgeräte?
Sorry für die vielen Fragen
Viele Grüße
Stefan
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  #2  
Alt 10.07.2023, 13:54
Benutzerbild von Ralph1
Ralph1 Ralph1 ist offline
Commander
 
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171 Danke in 110 Beiträgen
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Wir haben unser Boot beim ADAC und die Funke bei der Bundesnetzagentur abgemeldet.
__________________
Grüße aus Rüdesheim am Rhein, Ralph!
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  #3  
Alt 10.07.2023, 22:22
Teddy Teddy ist offline
Ensign
 
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137 Danke in 53 Beiträgen
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Moin,
der WSA-Ausweis wird niemals an den Käufer weitergegeben. Den muss der Vorbesitzer dem WSA zurück schicken. https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...cationFile&v=4
Steht unter Zeile 22 der Anmeldung.

VG
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  #4  
Alt 10.07.2023, 22:25
wannabe_wassernomade wannabe_wassernomade ist offline
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WAS für ein Boot?

Wenn in NL ohne Anmeldung zu fahren, dann wird die Zulassung ja evtl. NUR für die Fahrt auf dem Rhein bis zur Grenze benötigt?
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  #5  
Alt 11.07.2023, 09:16
wrangler wrangler ist offline
Cadet
 
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Vielen Dank für die Antworten.
Bei dem Boots handelt es sich um einen 12m Verdränger mit 10Tonnen.
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  #6  
Alt 11.07.2023, 09:28
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
Zitat von wrangler Beitrag anzeigen
Hab Ihr vielleicht Tipps worauf ich achten soll.
Wie läuft das mit dem vom WSA ausgestellten Ausweis mit dem Kennzeichen? Gebe ich diesen an den neuen Eigentümer und der lässt es in Holland vor der Überführung umschreiben oder muss ich bei meinem WSA schon abmelden?
Wie läuft das mit der Nummernzuteilungsurkunde der Bundenetzagentur für die Funkgeräte?
Moin Stefan,

auf jeden Fall einen schriftlichen Kaufvertrag und Übergabeprotokoll machen,
optimal wäre ein zweisprachiger in Deutsch und Niederländisch.
Vordrucke gibt es beim niederländischen HISWA.

Der "Ausweis für ein Kleinfahrzeug" vom WSA verbleibt bei dir.
Du sendest diesen zurück an das austellende WSA und informierst über den Verkauf.

Um die ggfs. notwendige Anmeldung des Boots in NL muss sich der neue Eigner kümmern, auch schon
für die Überführungsfahrt. Die Kennzeichen für Kleinfahrzeuge können am Boot verbleiben.

Die Nummernzuteilungsurkunde an die Bundenetzagentur zurücksenden mit dem
Vermerk "Boot ist verkauft", sonst bekommst du in den kommenden Jahren immer noch
eine (kleine) Rechnung. Das Funkgerät kann im Boot verbleiben, für die ggfs. erforderliche
Neuanmeldung muss sich der Käufer kümmern.

Klaus, der eine erfolgreiche und reibungslose Abwicklung wünscht

Geändert von Fronmobil (11.07.2023 um 10:47 Uhr) Grund: um "ggfs. notwendige" ergänzt
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  #7  
Alt 11.07.2023, 10:36
wannabe_wassernomade wannabe_wassernomade ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Um die Anmeldung des Boots in NL muss sich der neue Eigner kümmern, auch schon
für die Überführungsfahrt.
Nicht "auch schon", sondern NUR für die Überführungsfahrt!

Kleinfahrzeuge (unter 15 m), die langsamer als 20 km/h sind (der TE sagt, es handelt sich um einen "Verdränger"), brauchen in NL keine Registrierung UND sind führerscheinfrei:
https://www.stegfunk.de/bootsfuehrer...an-nicht-oder/

(ich habe mein 9 Meter-Boot, das ich in der Gegend von Groningen gekauft habe, und das mit 29 PS gute 12 oder knapp 13 km/h vmax schafft, bisher noch nicht mit Kennzeichen versehen - und den SBF + meinen UBI brauche ich auch erst, wenn ich nach Belgien ausreise bzw. letzteren vorher schon sobald ich das Funkgerät angemeldet und eingebaut habe)

--> hat der Käufer überhaupt einen Sportbootführerschein?
Wenn er NUR in NL unterwegs ist evtl. nicht...
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  #8  
Alt 11.07.2023, 10:43
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Zitat:
Zitat von wannabe_wassernomade Beitrag anzeigen
--> hat der Käufer überhaupt einen Sportbootführerschein?
Wenn er NUR in NL unterwegs ist evtl. nicht...
Hallo,

auch das braucht den Verkäufer nicht zu interessieren

Grüße

Peter
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Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 11.07.2023, 10:54
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von wannabe_wassernomade Beitrag anzeigen
Nicht "auch schon", sondern NUR für die Überführungsfahrt!

Kleinfahrzeuge (unter 15 m), die langsamer als 20 km/h sind (der TE sagt, es handelt sich um einen "Verdränger"), brauchen in NL keine Registrierung UND sind führerscheinfrei:
https://www.stegfunk.de/bootsfuehrer...an-nicht-oder/

(ich habe mein 9 Meter-Boot, das ich in der Gegend von Groningen gekauft habe, und das mit 29 PS gute 12 oder knapp 13 km/h vmax schafft, bisher noch nicht mit Kennzeichen versehen - und den SBF + meinen UBI brauche ich auch erst, wenn ich nach Belgien ausreise bzw. letzteren vorher schon sobald ich das Funkgerät angemeldet und eingebaut habe)

--> hat der Käufer überhaupt einen Sportbootführerschein?
Wenn er NUR in NL unterwegs ist evtl. nicht...
Eigentlich nicht mal für die Überführungsfahrt... da im Heimatland nicht zulassungspflichtig braucht er es auch in Deutschland nicht zulassen... (für die Dauer von 1 Jahr und so lange wird die Überführungsfahrt nicht dauern)...

die alten Aufkleber kann man als Zierde bezeichnen...

auch einen Führerschein braucht er dann nicht bei dem Boot...
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Gruß Volker
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  #10  
Alt 11.07.2023, 10:54
wannabe_wassernomade wannabe_wassernomade ist offline
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Zitat:
Zitat von Mapet Beitrag anzeigen
Hallo,

auch das braucht den Verkäufer nicht zu interessieren

Grüße

Peter
Einen Arschloch-Verkäufer nicht.

Der Anstand gebietet es m.E. aber schon, den Käufer auf die in D abweichenden lokalen Vorschriften hinzuweisen...
(bzw. ihn zu sensibilisieren, dass es sinnvoll sein könnte, vorab bei der WaschPo nachzufragen, ob für ihn auf einer Überführungsfahrt "heimisches" Recht gilt)
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  #11  
Alt 11.07.2023, 11:01
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von wannabe_wassernomade Beitrag anzeigen
Einen Arschloch-Verkäufer nicht.

Der Anstand gebietet es m.E. aber schon, den Käufer auf die in D abweichenden lokalen Vorschriften hinzuweisen...
(bzw. ihn zu sensibilisieren, dass es sinnvoll sein könnte, vorab bei der WaschPo nachzufragen, ob für ihn auf einer Überführungsfahrt "heimisches" Recht gilt)
das kann man leicht beantworten...

Sportbootführerscheinverordnung

(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen

3.
Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, sofern im Wohnsitzstaat keine Fahrerlaubnis für das zu führende Sportboot erforderlich ist,


bei der Kennzeichnung gilt ebenfalls die Regelung des Heimatlandes...
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Alt 11.07.2023, 11:03
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
Zitat von wannabe_wassernomade Beitrag anzeigen
Nicht "auch schon", sondern NUR für die Überführungsfahrt!

Kleinfahrzeuge (unter 15 m), die langsamer als 20 km/h sind (der TE sagt, es handelt sich um einen "Verdränger"), brauchen in NL keine Registrierung
Wenn wir hier schon klugscheissern wollen:
Boote in den NL werden sehr häufig (teil-)finanziert. Dazu ist eine Eintragung im niederländischen Schiffsregister durchaus erforderlich.

Klaus, der von einem Käufer mit Wohnsitz in NL ausgeht
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  #13  
Alt 11.07.2023, 11:27
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Wenn wir hier schon klugscheissern wollen:
Boote in den NL werden sehr häufig (teil-)finanziert. Dazu ist eine Eintragung im niederländischen Schiffsregister durchaus erforderlich.

Klaus, der von einem Käufer mit Wohnsitz in NL ausgeht
Auch das braucht den Verkäufer nicht zu interessieren.
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Gruß Heinz
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der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte.
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