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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Fährt einer in mein Boot im Hafen (vertäut), ich schuld...
Hallo
Fährt einer in unserem Hafen in mein Boot, angeblich wäre bei seiner Doppelmotorisierung der Gaszug gebrochen. In ganz langsamer rel. langer Zeit fährt er seitlich gegen mein Boot welches im Hafen angelegt ist (ich nicht da). Er versucht noch, den 2. Motor rückwärts drehen zu lassen, dennoch fährt sein Boot gemütlich auf meines auf. Schaden gemäss Offerte gegen 7000.-- (Innen- und Aussenschale durch). Der Gute hat mir auch alles gebeichtet und wurde beobachtet, er hat auch brav seiner Versicherung gemeldet. Heut schreibt sie mir, dass sie nicht zahlen müsse, weil den Fahrer keine Schuld treffen würde, da der Gaszug gerissen wäre. Also bleibt alles bei mir. Soweit so gut. Nur: Wäre nicht zu erwarten, dass es in der Verantwortung des Fahrers ist, in so einer Situation alles zu tun, eine Gefahr für andere abzuwenden? Lösung: GANZ EINFACH DEN MOTOR AUSMACHEN... Vielleicht ist ja alles rechtens, aber ist das wirklich so? Hat sich übrigens in der CH abgespielt! Grüsse - kurz
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#2
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In Deutschland wäre es genau so, kein schuldhaftes Verhalten, somit keine Zahlung.
Da hilft nur deine Kasko, also der melden. Die würde auch die Chancen ausloten sich was vom Verursacher zurückzuholen.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#3
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Manche Menschen können einem das Leben aber auch schwer machen, schreibt er, er habe einen Moment nicht aufgepaßt, ist der Käse gebissen.
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#4
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Zitat:
P.S. würde ich auch nicht machen, da es zunächst nicht stimmt und ich in der Versicherungsprämie hoch komme (natürlich würde ich auch zugeben, wenn ich einen Fehler gemacht hätte)...
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Gruß Berni |
#5
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genau so ist es .. da der Verursacher kein Schuldhafts verhalten hat... ist er auch nicht haftbar somit ist seine Haftpflicht nicht in der Pflicht.. das ist ein klassischer Kasko schaden... hier sieht man mal wieder wie schnell eine Kasko wichtig wird...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#6
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Zitat:
Ursache war der gerissen Zug der Kam so überraschend das der Verursacher nicht mehr reagierte
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#7
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In Deutschland hast du aber eben auch Gerichte, die das schuldhafte Verhalten dann bewerten. Klar, dass die Versicherung erst mal abwehren möchte. Jetzt ist es am Geschädigten, entsprechend Gutachten einzuholen, ob der Schaden von mangelnder Wartung, Unachtsamkeit oder sonstigem Verschulden von wem auch immer herrührt. Findet sich ein Schuldiger, kann man auf Schadensersatz klagen. Ist vermutlich wenig spaßig, der Weg über die Kasko klingt da entspannter; zumal diese ja auch entsprechend die gegnerische Versicherung kontaktieren und was aushandeln kann, bzw. ebenfalls den Rechtsweg beschreiten kann.
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#8
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Ach ja, der Titel stimmt so auch nicht!
Der TE ist nicht Schuld, nur hat der Verursacher nach den "Richtlinien" auch nicht schuldhaft gehandelt...
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Gruß Berni |
#9
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Nimm einen Anwalt, so was ähnliches hatte ich auch mal.
Fährt mir einer mit seinem Fahrrad voll vorne aufs Auto, Ursache:Kette ist abgesprungen, hatte das Rad nicht mehr unter Kontrolle. Schreibt mir die Versicherung von dem Typ, das Rad wäre immer gewartet und im einwandfreien Zustand gewesen, das Abspringen der Kette wäre aber ein unvorhergesehenes Ereignis und deswegen der Schaden nicht übernommen wird. Anwalt genommen > schon ging dei Bezahlung plötzlich, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#10
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Kann man bei einem gerissenen Gaszug nicht trotzdem immer noch den Rückwärtsgang einlegen?! Es war ja der Gaszug gerissen und nicht der Schaltzug... Klar, knallt es dann etwas mit höherer Drehzahl aber um Schaden abzuwenden wäre das doch eine Option gewesen?!
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Mfg Martin |
#11
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Ich dachte immer, eine Haftpflichtversicherung muss zahlen, wenn man einer Pflicht nicht nachkommt.
Einen Moment nicht aufzupassen, ist eine Pflichtverletzung. Diese bedarf keines Vorsatzes.
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#12
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Zitat:
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#13
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Entweder war der Schaltzug gebrochen und nicht der Gaszug oder es gibt eine Verriegelung wenn gas anliegt das nicht geschaltet werden kann...
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#14
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eine Haftpflicht Versicherung zahlt wenn du für den Schaden Haftbar (Verantwortlich) bist...
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#15
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Zitat:
Ja, wird wohl so sein. Finde es einfach komisch, dass man nicht von einem Skipper erwarten kann, den einen Motor ausmachen, dann mit dem anderen rückwärts raus zu fahren. Immerhin hat das doch länger gedauert, er hat mit grosser Mühe noch den zweiten Motor im Rückwärtsgang gequält, leider hat dieser (angeblich) den Vortrieb des anderen im Leerlauf nicht ausgleichen können, nur verlangsamen. Darum ging der Vorgang ja auch so langsam. Wenn er sich schon länger bemüht hat, hätte er doch auch einfach den Motor ausmachen können. Man stelle sich vor, ein Mensch wäre gestorben. Dann mit der Schulter zucken im Sinne von, ich konnte nichts dafür... Aber eben, vielleicht ist das alles so. Evtl. müsste man mal schauen, ob das ein Teil in der Fahrerausbildung ist... |
#16
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Normalerweise müsste das unter Gefährdungshaftung fallen und somit auch von der Bootshaftpflicht des Verursachers übernommen werden.
Frag doch mal im ersten Schritt bei deiner Versicherung nach, wie die das sehen.
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#17
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Rechtliche Schuld oder moralische Schuld.
Ich bin so erzogen worden, dass ich für meine Schäden eintrete, egal ob meine Versicherung nun zahlt, oder nicht.
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Grüße Richard
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#18
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Da würde ich zum Anwalt gehen.
Es kann nicht sein das er (seineVersicherung) nicht für den angerichteten Schaden haften muss. Er muss für den Schaden aufkommen, wenn seine Versicherung nicht will, dan er mit Haus und Hof oder Zwangsversteigerung von einem Boot um den angeerichteten schaden zu begleichen. z.b. Wenn mir am Auto ein Reifen Patzt und ich desswegen ein Unfall verursache wobei ich jemand anderem ein Schaden zufüge muss meine Haftpflicht das auch begleichen. Das einzige was mir bekannt ist, wo die Haftpflicht nicht zahlt ist wenn der Fahrer unter Alkohol oder Drogen gefahren ist. Aber dann muss er für den schaden selber Haften.
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Gruß Jogie
Ich helfe gerne Jedem weiter, aber nicht Jedem kann geholfen werden. |
#19
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Die Sperre selbst sitzt doch aber eher in der Schaltbox. Wenn ich dann schalte, bewegen sich ja alle Hebel in der Box ordnungsgemäß, werden nur durch den gebrochenen Zug nicht weitergegeben. Demnach sollte die Sperre ja nicht anliegen.
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Mfg Martin |
#20
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Gefärdungshaftung gibt es im KFZ Bereich aber nicht im Bootsbereich... haben wir schon oft dargelegt...
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#21
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Welche Versicherung soll denn den Schaden bezahlen?
Die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers oder die freiwillige Haftpflichtversicherung des Bootes?
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#22
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Kollege von mir hat elektronische Schaltung... da kam jemand kurz vor dem Anlegen an den Knochen der Schaltung und diese sprang raus... kein Schalt Vorgang mehr möglich... Hebel auf Zurück und das Boot gab vorwärts gas...
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#23
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@ Kurz...
melde den Vorfall deiner Kasko, lass dir den Schaden bezahlen (abzgl. Selbstebehalt) und dein Boot reparieren... wenn die Kasko dann mit der Haftpflicht des Verursachers streitet, dann soll das nicht dein Problem sein... das sollen die unter sich ausmachen...
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#24
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Am schellsten und einfachsten wäre es wohl gewesen den Motor aus zu machen.
Aber in so situationen denkt man nicht daran, erst später hat man mehr zeit zum überlegen was die besste handlungsweise gewesen wäre.
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Gruß Jogie
Ich helfe gerne Jedem weiter, aber nicht Jedem kann geholfen werden. |
#25
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Und den Selbstbehalt holst du dir vom Verursacher.
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
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