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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer auflasten
Hallo Gemeinde,
Ich habe folgendes Problem. Trailer Techau TB 1200 Gesamtgewicht 1200 kg. Nach Achsbruch habe ich eine neue Knottachse bekommen mit 1350 kg. Neue Zugvorrichtung 1200 - 1600 kg Wollte zum TÜV und gleichzeitig auf die 1350 kg auflasten lassen. Der Prüfer meinte gar kein Problem, jedoch braucht er eine Herstellerfreigabe. So jetzt gibt es die Firma Techau nicht mehr. Gibt es noch ne andere Möglichkeit an sowas zu kommen? Danke vorab
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Stephan aus Bamberg am Main |
#2
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Nö.
Einzelabnahme nach §19+§21 vollabnahme oder sowas....kost nur rund 1000€ also garkein problem, wie der tüver schon sagte.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#3
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Frag doch mal, ob jemand hier so einen Trailer hat.
Ich finde Deinen TÜV bei so einer geringen Auflastung etwas kleinkariert. |
#4
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€ 1000 für 150 kg
Dann lieber nicht
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Stephan aus Bamberg am Main |
#5
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Zitat:
Selbstverständlich erlischt die Betriebserlaubnis nach §19.2 StVZO und es braucht ein Gutachten nach §21 StVZO um diese zurück zu erlangen. Das macht die Technische Prüfstelle des jeweiligen Bundeslandes. Hier: eben wohl einer der TÜVs. Dabei haftet der Sachverständige vollumfänglich mit seinem Privatvermögen. Ob das einer Kleinkariert findet oder nicht wird dem Ingenieur ziemlich egal sein. Die Gebühren denkt sich übrigens auch keiner aus, sondern sie richten sich streng nach GebOSt des Bundeslandes. Es braucht eine neue Bremsenberechnung um die Kompatibilität der Komponenten nachzuweisen und eben zuverlässige Angaben zu den möglichen Lasten. Die Bremsenberechnung lässt sich schnell beschaffen, aber: Da nicht nur die Achse und die Verbindungseinrichtung etwas tragen sollen sondern auch der Rahmen, ist hier eben Ende. Zum Rahmen kann nur der Hersteller Stellung nehmen. Der zu überdenkende Umweg: Die Umrüstung ist so Umfangreich das man darüber nachdenken könnte wer überhaupt Hersteller des Fahrzeuges ist. Wenn sich nun z.B. auch die Hauptabmessungen ändern, wäre zu überlegen ob der Umbauer nicht eher Hersteller ist als der Ursprüngliche Erbauer des Rahmens. Wenn du selber Hersteller wirst, kannst du dich natürlich auch zur Traglast der verwendeten Komponenten äussern. Mit allen Haftungsrelevanten folgen natürlich! In meinem Bundesland könnte ich dir helfen, aus der Ferne kaum… Aber vielleicht hilft ein Fachgespräch mit der zuständigen Prüfstelle mit Hinweis auf diese Überlegung. Viel Erfolg.
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Viele Grüße Mathias
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#6
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Und wo ist das mit der vollabnahme dummes gerede? du bestätigst das doch...
Die Traglast aller komponenten muss erneut sichergestellt sein da der hänger ebend nicht nur aus der Achse besteht. Dann bremsverhalten, deichsel, reifen etc pp. Schlussendlich ist es eine vollabnahme auch wenn man 1-2 sachen verkürzen könnte(z.b. licht ändert sich ja nicht.) Fazit: lohnt nicht für 150kg.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#7
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Ich würde den TÜV-Prüfstellenleiter fragen, wer in ihrem Hause (TÜV-Süd) diese Festigkeitsberechnung machen kann. Dort wirst Du dann auch erfahren, was das kostet.
Es kann sein, dass Du eine maßgenaue Zeichnung des Rahmens anfertigen musst, anhand der der*die Ingenieur*in dann die tatsächliche Tragfähigkeit berechnet. Wenn Du Glück hast, wird man Dir sicher auch sagen, was Du verstärken/ändern musst, um die gewünschten Werte zu erreichen. Ich habe das mal durchgezogen für einen Trailer-Neubau, das hat mich bei der TÜV-Zentrale in Köln DM 400,- gekostet.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#8
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Da ich nicht vom Fach bin werde ich nochmal zum TÜV gehen und ein Gespräch suchen .
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Stephan aus Bamberg am Main
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#9
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Ich habe meinen Trailer vor ein paar Jahren von 1400 auf 1500 kg auflasten lassen. Das ist gar nicht tragisch,
Da ich mir eine neue Achse und eine neue Anhängevorrrichtung eingebaut habe sagte der TÜV ich soll doch gleich etwas höher gehen mit der Last da ich immer grenzwertig unterwegs war. Mein Lieferant von den Neuteilen Fahrzeugteile Wiedemann hat mir ein Zertifikat ausgestellt dass beides zueinanderpasst. Ab zum TÜV und alles war gut. Hat nur etwas mehr bezahlt wegen der Eintragung und der freundliche war zufrieden. Bin noch auf die c- Reifen gegangen da ich auch da die bessere Sicherheit wollte
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Gruß Werner Die Sonne scheint mir auf den Bauch, daß soll sie auch!
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#10
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Ok danke Werner.
Versuch ich mal. Schreib Knott an weil beides ,Achse und Aufnahme sind von Knott
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Stephan aus Bamberg am Main |
#11
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Die schicken Dir eine Bremsberechnung, das machen die jeden Tag. Vielleicht wollen die noch die Bereifungsgröße wissen, dann ziehen die das aus der Schublade. Und die Stabilitätsberechnung vom Hängerrahmen kannste wohl vergessen, Du willst ja nicht einen Leiterwagen zum Bootstransporter aufrüsten, sondern eine Auflastung um 12%. Da laß mal den TÜV Auskunft geben.
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#12
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Hatte es letztes Jahr Ähnliches:
Brenderup Doppelachstrailer Bj. 1979, mit jeweils 1250 Kilo Achsen, ZGG aber nur 1200 Kilo nach Ablastung durch Vorbesitzer. Der Hersteller war ne Firma in Österreich. Da ich es gerne groß mag und ich ein schweres Boot hatte wollte ich die Auflastung angehen. Der TÜV forderte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch Brenderup. Telefonat mit dem Dealer vor Ort: Kein Interesse, das Gewerbe lebt vom Verkauf neuer Trailer, nicht vom Erhalt alter Trailer. Mail an Brenderup direkt: Absage weil sie ja nicht mehr sagen könnnten was mit dem Trailer passiert ist, nachdem er 1979 dort aus dem Werk gerollt ist. Hatte dann Glück dass ich noch den alten Brief hatte und feststellte, dass der mal bei mir im Bezirk gelaufen ist. Mit der Kreisverwaltung konnte ich dann nachvollziehen, dass der damals immerhin 1650 Kilo hatte. Schriftlich wollten sie mir das aufgrund von wegen Datenschutz nicht geben. Kulanterweise hat die Zulassungsstelle mit dem TÜV telefoniert und ich bekam 1650 eingetragen. Lange Rede: alte Trailer auflasten kannst fast vergessen.
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Gruß Clever |
#13
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Ich hatte auch mal beim Hersteller angefragt, neue Achse statt 1300 dann 1500 o.ä.
Antwort war, die 1300 beziehen sich auch auf Rahmen etc, daher nicht möglich.
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Gruß Oliver Hellwig Milos 585 - Suzuki DF175 - Ugljan (HR) |
#14
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Hi!
Auch dran denken, dass die Reifen eventuell einen höheren Tragfähigkeitsindex brauchen. Das war bei mir so. Achse und alles andere war ausreichend, musste aber neue Reifen aufziehen mit höherem Tragfähigkeitsindex.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#15
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Danke für die Tips. Werde das alles mal angehen und erst noch ein TÜV Gespräch suchen
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Stephan aus Bamberg am Main |
#16
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Hallo Stephan,
entscheidend ist die Freigabe durch den Hersteller. Wenns den nicht mehr gibt, musst Du selbst eruieren, ob die Modelle mit 1200 kg eine andere Rahmenhöhe haben als Modelle mit 1350 oder 1500 kg. Die Rahemnhöhe und Stärke ist nämlich entscheidend. Auch ich wollte eine Freigabe von Harbeck für 1500kg statt 1300 kg. Ging nicht wegen zu geringer Rahmenhöhe. Trotzdem viel Erfolg! Gruß Carsten |
#17
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Hallo Carsten
Das ist ja mal ein Ansatz. Hat hier im Forum ev jemand nen Techau TB 1350 oder 1600?
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Stephan aus Bamberg am Main |
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