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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 22.09.2023, 12:47
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Hallo zusammen,

wie ihr vielleicht schon wisst, habe ich seit kurzem ein Bötchen mit passendem Trailer erworben. Nun wollte ich heute den 10 Jahre jungen Trailer ummelden und bin daran gescheitert, dass ich keine Betriebserlaubnis vom Vorbesitzer bekommen habe. Nach einem Telefonat mit diesem und auch dem Vor -Vorbesitzer ist rausgekommen, dass keiner der Beiden eine BE hat und den Trailer immer so ummelden konnten. Einfach mit dem Schein und dem letzten TÜV Bericht + Kaufvertrag. War ja mal wieder typisch, dass es bei mir Ärger geben muss.... Ich möchte euer Schwarmwissen anzapfen und horchen ob jemand den Trailer Hersteller ROTH kennt. Dann könnte ich diesen nach eine BE/ABE fragen. Leider kann ich den nicht ausfindig machen.

Alternativ würde das auf eine aufwendige Einzelabnahme hinauslaufen
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  #2  
Alt 22.09.2023, 12:55
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Wenn der schonmal angemeldet war und du die zulassung hast, brauchst du keine ABE oder BE weil diese mit der zulassung bereits gegeben ist...

Verlang nen anderen berater. Pech kann man da immer mal haben.

Das ist ja keine neuanmeldung sondern nur eine ummeldung...
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Gordon

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  #3  
Alt 22.09.2023, 13:00
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Die haben sich heute zu 2 Beraten und mich wieder abmarschieren lassen. Total uneinsichtig die Mädels dort. Bist Du dir sicher, dass es so klappen kann? Dann mache ich mir nochmal einen neuen Termin und versuche mein Glück. Ich meine, die Vorbesitzer haben den Hobel ja auch so umgemeldet bekommen.
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  #4  
Alt 22.09.2023, 13:02
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Also Tante google spuckt bei Fahrzeugbau Roth schon ein paar aus. Man müsst halt etwas mehr wissen um gezielter suchen zu lassen......

Ich hab bisher bei den Bootsanhängern auch nie eine BE vorweisen müssen- und auch nur bei einem überhaupt eine gehabt.
Bei Harbeck hatte ich mal nachgefragt- da machst dann preislich evtl doch ne Einzelabnahme

@ Gordon- diese BE ist eigentlich stets mitzuführen beim Betrieb des Hängers. Denn da steht drin, was einen blau/silbernen evtl interessieren könnt -Reifengröße zB.
Steht auch so in der BE drin - mitführen. zumindest in meiner hier.
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  #5  
Alt 22.09.2023, 13:14
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Zitat:
Zitat von Metalfriese Beitrag anzeigen

@ Gordon- diese BE ist eigentlich stets mitzuführen beim Betrieb des Hängers. Denn da steht drin, was einen blau/silbernen evtl interessieren könnt -Reifengröße zB.
Steht auch so in der BE drin - mitführen. zumindest in meiner hier.
für sowas hat man die coc papiere aber selbst die schleppt doch keiner mit.

Hat aber nix mit der zulassung zutun. Bei neuzulassung wird die BE/ABE/COC vorgelegt und das gerät zugelassen. Für eine ummeldung ist nur und ausschliesslich die bisherige zulassung notwendig. Eine erneute überprüfung der ABE macht keinen sinn da es ja eine ummeldung ist.

Oder wurdest du beim gebrauchtwagenkauf mal nach der abe/coc gefragt als du den ummelden wolltest?


edit:

passiert aber öfter. Lustig ist auch wenn man eine Simson freiwillig zulassen will, da gucken die auch wie ein schwein ins uhrwerk...
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Gordon

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  #6  
Alt 22.09.2023, 13:21
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Zitat:
Zitat von Metalfriese Beitrag anzeigen
Also Tante google spuckt bei Fahrzeugbau Roth schon ein paar aus. Man müsst halt etwas mehr wissen um gezielter suchen zu lassen......

Ich hab bisher bei den Bootsanhängern auch nie eine BE vorweisen müssen- und auch nur bei einem überhaupt eine gehabt.
Bei Harbeck hatte ich mal nachgefragt- da machst dann preislich evtl doch ne Einzelabnahme

@ Gordon- diese BE ist eigentlich stets mitzuführen beim Betrieb des Hängers. Denn da steht drin, was einen blau/silbernen evtl interessieren könnt -Reifengröße zB.
Steht auch so in der BE drin - mitführen. zumindest in meiner hier.
Leider nix genaueres. Die ROTH die ich googeln konnte bauen nur Landmaschinenhänger oder vermieten nur etc. Eine Herstellerseite auf der man auch Bootstrailer etc. kaufen könnte, habe ich leider noch nicht finden können.
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  #7  
Alt 22.09.2023, 13:31
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Ist die Betriebserlaubnis nicht nur immer dann nötig bzw zu Anmeldung vorzulegen, wenn es um ein grünes Kennzeichen geht? So als Beleg, dass es sich um einen Sportanhänger handelt? Bei mir wollte die Dame auf dem Amt die auch sehen.
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  #8  
Alt 22.09.2023, 13:36
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen

Oder wurdest du beim gebrauchtwagenkauf mal nach der abe/coc gefragt als du den ummelden wolltest?

.

AHA Aber nach dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II ) fragst du schon beim " gebrauchtwagenkauf ", oder ?

Leute es geht hier nicht um die COC. Sondern der Anhänger hat entweder ein Zulassungsbescheinigung Teil II oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Wenn keins davon vorliegt, hat der TE Pech.

Diese Problematik wird mittlerweile mindestens 1x pro Woche hier diskutiert. Weil praktisch alle Bootstrailer bis vor wenigen Jahren nur eine BE hatten, und diese Dokumente ( Pappkarte A5 oder ein unscheinbarer Zettel ) gern verschütt gegangen sind.

Es gibt aber eine Lösung. Der letzte, eingetragene Halter soll die Betriebserlaubnis bei der KFZ-Zulassungstelle als verloren anzeigen. Nur er bekommt ein Ersatzdokument ausgehändigt.
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Gruß Holger
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Alt 22.09.2023, 13:38
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Brauchte ich bisher nicht aber hab bisher nur 2 hänger mit grünen kennzeichen umgemeldet.

Die Zulassungsbescheindigung teil 2(das kleine ding) ist ja bereits der beleg für die be
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Gordon

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  #10  
Alt 22.09.2023, 13:51
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Ich sehe warum ich das nie brauchte.... Wenn man das Kennzeichen behält braucht man die BE nicht. Wenn man es wechselt ist es erforderlich...

Zitat:
Mitzubringen bei Ummeldung von außerhalb ohne Kennzeichenwechsel (mit oder ohne Halterwechsel)
(nur möglich, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)

Fahrzeugschein (wird erst seit 1998 ausgestellt; anstelle dessen die Betriebserlaubnis)
Personalausweis/Reisepass des zukünftigen Halters
Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
ggf. Einverständniserklärung für Minderjährige
Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (Ersatz hier erhältlich)
Zitat:
Mitzubringen bei Ummeldung von außerhalb mit Kennzeichenwechsel
Betriebserlaubnis / Fahrzeugbrief / COC-Papier / Gutachten als Betriebserlaubnis
Fahrzeugschein (wird erst seit 1998 ausgestellt)
Personalausweis/Reisepass des zukünftigen Halters
Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
ggf. Einverständniserklärung für Minderjährige
Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (Ersatz hier erhältlich)
Kennzeichen (nur wenn das Fahrzeug noch auswärtig zugelassen ist und ein Wechsel auf ein Emder Kennzeichen gewünscht wird)

quelle:
https://www.emden.de/rathaus/verwalt...er-sportzwecke
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Grüße

Gordon

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  #11  
Alt 22.09.2023, 14:03
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen

Oder wurdest du beim gebrauchtwagenkauf mal nach der abe/coc gefragt als du den ummelden wolltest?
Gewöhnlicher Gebrauchtwagen ist ja die Zulbesch.I und II dabei.

Lies mal hier:
https://www.emden.de/rathaus/verwalt...er-sportzwecke
Und dann beschwerst dich bei denen, das die es falsch handhaben...
Und bei Harbeck liest du auch, das die BE mitzuführen ist:
https://www.harbeck.de/das-gruene-ke...uer-anhaenger/
Mag ja sein, das mancher Zulassungsbezirk es so oder so handhabt (wie gesagt, ich habs auch auch nicht gebraucht- trotz Kennzeichenwechsel)

Edit:
Aber wie ich sehe, hast du selber schon erkannt, was Sache ist
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Oliver

Geändert von Metalfriese (22.09.2023 um 14:16 Uhr)
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  #12  
Alt 04.11.2023, 17:28
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So. Der Trailer ist nun umgemeldet. Was eine Aktion. Da der Hersteller nicht mehr aufzufinden war, musste ich eine Einzelabnahme inkl. 2 Jahre frischem TÜV machen lassen. Mit den Unterlagen vom TÜV war es dann möglich.
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  #13  
Alt 04.11.2023, 20:12
Neutral Neutral ist offline
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Ich habe schon einige Trailer umgemeldet. Die ABE musste ich immer vorlegen.

Wieviel kostet eine Einzelabnahme incl. Ausstellung der Papiere in etwa?
.
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Schöne Grüsse !
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  #14  
Alt 09.09.2024, 12:47
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Marcus_345 Marcus_345 ist offline
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Standard angemeldeten Sportbootanhänger ummelden geht ohne BE - Zulassungsbescheinigung reicht

Liebes Forum, ich habe ein ähnliches Problem nach veräussern meines Trailers. Meine Zulassungsstelle hat vom Land ein Schreiben von 2015 !!! dass bei Vorliegen eines Fahrzeugscheines dieser Anstelle einer BE gilt und daher bei Ummeldung das Vorlegen einer BE nicht erforderlich ist. Ich hatte meinen Trailer auch damals ohne BE erworben und konnte ihn problemlos ummelden. Allerdings habe ich den Trailer jetzt veräußert und die neue Zulassungsstelle des Käufers, die in einem anderen Bundesland ligt, stellt sich quer.

Somit war ich heute erneut bei meiner Zulassungsstelle, die mir einen Ausschnitt einer eMail mitgaben, welche die Zulassunggstelle vom Land bekommen hat, inder sich auf die FZV berufen wird auf die § 4 und 13. Da die FZV bundesweit gilt, müsste das auch in allen Bundesländern funktionieren.

Also in Kreis Elmshorn / Pinneberg bekommt man Sportbootanhänger umgemeldet, wenn du einen gültigen Fahrzeugschein besitzt auch ohne BE. Folgenden Ausschitt im Anhang habe ich auf der Zulassungsstelle mitbekommen ...
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  #15  
Alt 09.09.2024, 14:20
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Die Zulassungsstellen backen teilweise unterschiedliche Brote, daher kommt sowas zustande. Hatte das gleiche Problem mit dem "frewilligen zulassen" meines Simson Star. Die Zulassungsstellen, die wissen, wie das geht, kann man an einer Hand abzählen.

Jedenfalls ist es so wie du schreibst und sollte eine Zulassungsstelle herumzicken und die FZV texte ignorieren, am besten zur nächsten fahren oder nen anderen Bearbeiter verlangen o.ä.
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Gordon

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  #16  
Alt 09.09.2024, 22:59
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ZK14 ZK14 ist offline
Commander
 
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Boot: 15er Jollenkreuzer
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Ich hab hier auch noch keinen Trailer stressfrei angemeldet bekommen, weil die Mitarbeiter einfach keine Ahnung haben. Traurig aber wahr. Autos machen sie wohl öfter, aber alles andere geht nicht so einfach. Letztes Mal wollten sie mir die Steuerbefreiung aberkennen, weil es angeblich in der falschen Zeile stand. Das sind Fälle für die Dienststellenleitung und man muss sich schon vorher ins Thema einlesen.
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