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  #1  
Alt 02.07.2015, 22:12
simso simso ist offline
Lieutenant
 
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Standard Bootstrailer ummelden nur Zulassungsbescheinigung Teil I vorhanden

Hallo ,

Ich habe folgendes Problem:
Heku 750 KG Trailer, Baujahr 2009, ich habe NUR die Zulassungsbescheinigung TeiL I . Nun bin ich mir fast sicher, dass jeder Trailer eine Betriebserlaubnis hat. Ein Telefonat mit der Zulassungsstelle brachte keine Lösung, weil man sich dort offenbar mit "Zulassungsfreien" Anhängern nicht so auskennt. Man sagte irgend etwas von einer Umstellung im Jahr 2005.....
Nun meine Frage, funktioniert das Ummelden mit der Bescheinigung Teil 1? Normalerweise ist ja ein Verweis auf die ABE oder Typengenehmigung im Schein vorhanden, beide Spalten sind aber leer. Auf dem Typenschild ist auch keine ABE Nummer angegeben.

Ich will mir vorerst erfolgloses Warten an der Zulassungsstelle ersparen...

Bin mal auf eure Meinung gespannt.
__________________
Danke
Herbert
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  #2  
Alt 02.07.2015, 22:25
UliH UliH ist offline
Captain
 
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Standard

Hallo
mehr habe ich auch nicht bei meiner Ummeldung dabeigehabt.
Kein Problem, Perso, keine Versicherungsnachweisnummer erforderlich, und genügend Geld für Kennzeichen und Ummeldegebühren reicht.
Wenn da 2005 was umgestellt wurde hatten sie ja nunmehr 9 Jahre Zeit fürs Lernen....sollte genügen
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  #3  
Alt 02.07.2015, 23:27
Paetr Paetr ist offline
Lieutenant
 
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Hast du ggbfs. einen TÜV Bericht der aussieht wie ein Datenblatt?
So sah bei mir der Ersatz für die Betriebserlaubnis aus.

Gruß
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  #4  
Alt 03.07.2015, 06:20
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
Admiral
 
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Boot: Bolger Micro und andere
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Standard

Hi!

Heku in Bielefeld kennt sich bestens aus. Du rufst da an, die schicken Dir ein Formular, dass die Kiste nicht wegen Mängeln stillgelegt wurde. Das läßt Du Dir bei der Zulassungsstelle abstempeln, schickst es zu Heku. Dann wmöchte Heku ca. 50 € von Dir und dann schicken sie Dir eine neue ABE.

Habe ich schon durch.

Viele Grüße
blondini
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #5  
Alt 03.07.2015, 08:57
kleim kleim ist offline
Deckschrubber
 
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Hallo,
hatte mit einem älteren Trailer auch das Problem beim ummelden.
Heute ist es wohl so, das alle Dokumente auch gescannt werden. Mein Glück war, das bei einer älteren Zulassung das auch ordnungsgemäß gemacht wurde und somit die ABE vorhanden war.
Dann habe ich brav mitgeteilt (Verlustmeldung) das Teil II weg ist und habe eine Neuausstellung bekommen. Dies sogar ohne Zusatzkosten.

Vielleicht ist das eine Hilfe.
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  #6  
Alt 03.07.2015, 09:35
RIA_Ingo RIA_Ingo ist offline
Vice Admiral
 
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Ich hatte das gleiche Problem vor ein paar Wochen.
Bei Trailern gibt es normalerweise keinen KFZ Brief.

Schau mal auf dem Schein nach, da gibt es einen Vermerk (ohne sowieso) die Abkürzung hab ich vergessen.
__________________
Lg
Ingo
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  #7  
Alt 03.07.2015, 13:01
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
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Das muß dann aber Baujahr bedingt sein. Meiner hat nen grünen Brief und nen grünen Schein.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #8  
Alt 03.07.2015, 20:52
Generador Generador ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von RIA_Ingo Beitrag anzeigen
Ich hatte das gleiche Problem vor ein paar Wochen.
Bei Trailern gibt es normalerweise keinen KFZ Brief.

Schau mal auf dem Schein nach, da gibt es einen Vermerk (ohne sowieso) die Abkürzung hab ich vergessen.

Mein Trailer hat bei der Zulassung Teil 1 und 2 bekommen, habe ebenfalls keine ABE wie bei den 80er damals.
__________________
MFG Dieter
Fiberline G 15 Bj. 1972
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  #9  
Alt 04.07.2015, 10:16
v4d3r v4d3r ist offline
Commander
 
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Ich hatte mit der Zulassung meines Trailers einen ewig langen Krieg weil der Vorbesitzer zuerst behau8tete das er keine Betriebserlaubnis hat. Meine Zulassungsstelle hat sich total geweigert ohne diese irgendwas zu machen, die wollten Verlusterklärung vom Vorbesitzer bla bla bla.

Ich bin dem Vorbesitzer dann solange auf die Nerven gegangen bis er dann doch die ABE plötzlich gefunden hat und somit konnte ich den Trailer ummelden...das war nach nem halben Jahr nach Kauf.

Also ohne ABE geht gar nix, unbedingt drauf achten beim Trailerkauf!!!!!!!
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  #10  
Alt 15.04.2021, 14:44
Himmelsstuermer Himmelsstuermer ist offline
Ensign
 
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Boot: Stingray 225CR
66 Danke in 29 Beiträgen
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Danke Euch für diesen Beitrag. Hab mir gerade zu Hause nen Wolf gesucht, weil ich dachte, dass ich die Zulassungsbescheinigung Teil II verschusselt hätte. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht aber im Text "ohne-ZF-ausgestellt am..."; ABE, bzw. COC Papier ist vorhanden, also alles i.O.;
__________________


Liebe Grüße

Sascha
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  #11  
Alt 15.04.2021, 15:05
UliH UliH ist offline
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Na also, alte Bekannte ( Threads) neu aufgefrischt......
Bei Sonderfällen kann es manchmal aufwendig werden, weil keiner weiss, wie es geht.
Ich hatte einen 80er Roller bekommen, wollte ihn im benachbarten Landkreis anmelden. Das war irgendwann um 2000 rum. Wo ist bitte das Papier......k.A., was genau, aber wohl ähnlich dem damaligen KfZ-Schein, weiss ich nicht mehr. Ich heim, rumgesucht, den Verkäufer genötigt und zur Schnecke gemacht, wieder hin mit der Bitte, dann eben eine Verlustanzeige machen, kam ne kompetente Kollegin, ach, der war ja in der Stadt zugelassen, jetzt sehe ich das gerade. Ja, die Stadt stellt das gar nicht aus, das können Sie also weder haben noch verloren haben. 2mal hinfahren, 2mal anstehen, und dann musst eich ne halbe Stunde warten, weil die erste Kollegin am Telefon ihren Umzug planen musste.....ich hab der einspringenden Kollegin dann gesagt, ihre Kollegin sei gerade an einer Aufsichtsbeschwerde entkommen. War echt grantig deswegen.
Ein Hoch auf klare Vorgaben und keine Sonder Wenn und Aber-Wege.
Bzgl. Trailer sollte es ja " eigentlich " bei jedem Bootsfahrer hier im Forum, der einen Trailer zugelassen besitzt, das Wissen vorhanden sein.
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  #12  
Alt 15.04.2021, 17:24
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von RIA_Ingo Beitrag anzeigen
Ich hatte das gleiche Problem vor ein paar Wochen.
Bei Trailern gibt es normalerweise keinen KFZ Brief.
Und warum habe ich dann einen?
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  #13  
Alt 15.04.2021, 17:45
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runni58 runni58 ist offline
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Also bei mir in der Schublade liegen 3 KFZ-Briefe für Anhänger, heißen Zulassungsbescheinigung Teil 2. Es gibt sie auf jeden Fall. Aber bei einer Anmeldung hat die Sachbearbeiterin beanstandet, dass die Betriebserlaubnis aus Polen kommt. Stimmt ! Und diese BE war tatsächlich befristet, aber gültig. Ist nun mal EU und in jedem Land gültig. Diesen Kommentar hätte sie sich sparen können. Ihr Chef musste dann entscheiden, dass mein Anhänger zugelassen werden musste.

Gruß

Rudolf
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  #14  
Alt 15.04.2021, 17:49
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locke996 locke996 ist offline
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Ich denke es betrifft die Trailer mit grüner Nummer, die steuerfrei und über das Zugfahrzeug versichert sind.
__________________
Schöne Grüße
Ole
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  #15  
Alt 15.04.2021, 18:28
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Holdi63 Holdi63 ist offline
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Ja das stimmt! Bootstrailer sind Sonderanhänger für Sportgeräte und nur zum Transport von Booten gedacht somit Steuer und Versicherungsfrei. Deshalb die Betriebserlaubnis. Jedoch sollte man damit auch nichts anderes Transportieren(Langholz usw.) denn dann begeht man eine Steuerhinterziehung. Früher waren auch Pferdeanhänger mit einem Grünen Kennzeichen ausgestattet was heute nur noch möglich ist wenn man eine Landwirtschaft betreibt. Mit den Pferdeanhängern wurden jedoch Umzüge und andere Transporte durchgeführt was jedoch verboten war.

Gruß

Jürgen
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  #16  
Alt 16.04.2021, 07:58
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thomas020370 thomas020370 ist offline
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Moin,

also ich habe nunmehr sechs Anhänger für verschiedene Zwecke auf mich angemeldet, 4 gebremste (>750KG zul. Gg.) und 2 ungebremste (<750KG zul. Gg.).

Für drei davon habe ich je eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, also klassisch Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, für die anderen drei habe ich eine Zulassungsbescheinigung Teil I und die dazugehörige ABE in grün, rot und gelb.

Vor Kurzem habe ich einen verkauft, der war auf mich zugelassen und hatte nur eine Zulassungsbescheinigung Teil I und keine ABE, den hat der Käufer auch ohne Probleme bei seiner Zulassungsstelle auf sich ummelden können.

Es läßt sich überhaupt keine Systematik dabei ableiten, jedenfalls finde ich keine heraus. Ich gehe immer mit allem was ich habe (inkl. TÜV-Bericht) zu meiner Zulassungsstelle und melde die Dinger an. Manchmal erhalte ich Teil I und Teil II, manchmal nur Teil I ... Aber ich habe noch NIE Probleme oder Diskussionen bei der Zulassung gehabt. Allerdings gilt die hiesige Stelle auch als überdurchschnittlich kundenfreundlich (Glück für mich ) !

An Stelle des Threaderstellers würde ich dort anrufen und, wenn der Sachbearbeiter keine Auskunft geben kann, den Dienststellenleiter verlangen. Spätestens der muß eine verbindliche Auskunft geben können bzw. entscheidungsbefugt sein.
Wichtig : wie im Umgang mit allen Beamten muß man auch hier empathisch an die Sache herangehen: also keinen Stress machen, 'gemeinsam' nach einer Lösung suchen, 'bitte' und 'danke' und 'sorry für die Mühe ...' sagen etc. Da hocken ja auch nur Menschen, denen mein Problem vielleicht auch nicht gerade jeden Tag unterkommt.

Die Option, beim Hersteller des Hängers Ersatz-ABEs bestellen zu können oder wenn gefordert eine Verlustanzeige für notwendige Papiere zu stellen, hat man immer und das ist auch nicht das Schlechteste, selbst wenn es ein paar Mark kostet.

LG
Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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  #17  
Alt 16.04.2021, 15:56
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Holdi63 Holdi63 ist offline
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Hallo!
ich denke auch das es erhebliche Unterschiede unter den Bundesländern gibt. Ich habe mir vor einem halben Jahr ein "neues" Boot mit Trailer gekauft und beim Ummelden hat meine Zulassungsstelle festgestellt das es diesen Trailer gar nicht gibt. Bis sich herausgestellt hat das es in einem anderen Bundesland eine Systemumstellung im Jahre 2005 stattgefunden hat und dabei der Anhänger aus dem System verschwunden ist. Das war das erste Problem und es sollte nicht das einzige sein. Es stellte sich heraus das die Betriebserlaubnis die ich erhalten habe neu ausgestellt war (vom Hersteller ) aber nicht bei der Zulassung registriert war. Der Vorbesitzer hatte sie verloren. Zuerst musste der Vorbesitzer eine Verlustanzeige machen dann eine Versicherung an Eidesstatt das die Betriebserlaubnis verloren ging und dann musste ich viele km in das Bundesland fahren für eine Unterschrift Es dauerte 6Monate bis ich heute meinen Anhänger ummelden konnte. Meine Zulassung hat nur den Kopf geschüttelt gesagt das das bei uns kein Problem gewesen wäre.

Gruß Jürgen
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