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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Papiere bei Bootskauf
Hallo zusammen,
mal wieder eine häufig gestellte Frage, wie ich sehe, aber eine Antwort hierzu habe ich nicht gefunden. 1) Wenn ein Boot von 1996 ist und der Motor von 2006, brauche ich dann ein CE Zertifikat oder nicht? 2) Und ich würde es Privatkaufen. Es reicht ein Kaufvertrag für das Boot und ich brauche keinen extra für den Motor oder? Bin über sowas in Artikeln gestoßen, deshalb die Frage 3) Mwst. Nachweis liest man hier, dass man es haben sollte. Das hier verstehe ich allerdings so, dass es eigentlich nicht nötig ist. Hier würde ich mich auch noch mal über Meinungen und Erfahrungen freuen https://www.yacht.de/yachtmarkt/kauf...ehrwertsteuer/ Vielen Dank Euch! |
#2
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Hi
Zu 1) Brauchst Du nicht. Zu 2) Im Kaufvertrag sollte n.m.M. das Boot mit S-Nr. als auch den Motor mit S-Nr. aufgeführt sein. Zu 3) der MwSt.- Nachweis ist, wenn es ein von außerhalb der EU eingeführtes Boot ist, nötig. Im Zweifel einfach beim Zollamt nachfragen. Ein Forum kann keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Grüße Jürgen
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#3
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Danke Dir! Es ging mir auch eher noch mal um Meinungen und Erfahrungen und keinen juristischen Rat. Das sollten ja alles Themen sein, die den Profis bereits mehrfach begegnet sind. Merci
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#4
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Hi
Danke für Deine Zustimmung. Trotzdem: Zu dem Thema 3) gibt es keine Meinungen. Nur eine Rechtslage. Grüße Jürgen |
#5
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Und die ist so:
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#6
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Super, danke. Das entspricht ja genau dem, was ich recherchiert hatte in dem Link oben und dass da viel Irrglaube besteht….
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#7
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Hallo zusammen,
hätte dazu auch noch mal eine Frage. Wie sieht das dann im europäischen Ausland aus, zB. in NL, Italien oder Kroatien? Benötigt man den Nachweis hier auch nicht mehr oder gilt das nur für D? Natürlich bezogen auf Sportboote die unter deutscher Flagge fahren bzw. in D angemeldet/registriert sind. Danke und Gruß, Thorsten
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Mit Mut zu warten, ist die Kunst Fehler zu vermeiden. Liebe Grüße, Thorsten
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#8
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Zitat:
Würden mich auch noch mal konkrete Erfahrungen zu interessieren. In dem Artikel, den ich oben verlinkt habe (den ich wirklich super erklärt finde) steht auch: „ Für Schiffe, welche in der EU gebaut worden sind, auch das Unionsgebiet nachweislich nie oder zumindest nicht länger als 3 Jahre verlassen haben und von Privat an Privat verkauft werden, benötigen Sie kein weiteres Nachweisdokument, wie z. B. die Originalrechnung des Erstkäufers oder ähnliches. Der aktuelle Kaufvertrag mit Zahlungsnachweis (Kontoauszug) nebst einigen Liegeplatz- und Wartungsrechnungen der letzten Jahre (ausgestellt in der EU) dürften zum Nachweis gegenüber den Zollbehörden immer ausreichen. Es kann von Vorteil sein, die Dokumente ins Englische zu übersetzen, damit Zöller im Mittelmeer die Unterlagen auch lesen können. Mehr brauchen Sie nicht!“ Und: „ 2 Tipps zum Schluss: 1. Es empfiehlt sich stes, ein vorbereitetes Dokumentenpaket mit Kaufvertrag, Zahlungsnachweis und Aufenthaltshistorie des Schiffes an Bord bereit zu halten. 2. Wenn Sie im EU-Ausland unterwegs sind, dann ist eine beglaubigte Übersetzung dieser Unterlagen sinnvoll, damit anderssprachige Zöllner auch alles lesen können“ —> liest sich so als würde das auch im Ausland so funktionieren mit übersetzten Unterlagen. |
#9
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Zitat:
zu 1)..in Österreich hab ich beim beschriebenen Fall eine CE für den Motor benötigt für den Seebrief....
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liebe Grüße Raimund |
#10
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Zitat:
Mich würde mal interessieren, was die ausländische WSP oder meinetwegen auch der ausländische Zoll interessieren sollte, ob oder dass das Boot mit demnach ausländischer Flagge, nämlich deutscher Flagge, in Deutschland als Unionsware betrachtet wird? Was wollen die kontrollieren auf welcher Basis? Ist irgendjemand schon mal in Holland oder Frankreich oder Belgien auf einen Kaufbeleg wegen bezahlter oder nichtbezahlter MwSt. des Bootes kontrolliert worden? Mit welchem Recht? Das Boot ist Unionsware und wird so in Deutschland betrachtet und ist auf Gastbesuch in der Union. Ich verstehe nicht, warum immer das Argument vorgebracht wird, dass das mit der Unionsware ja möglicherweise nur so in Deutschland betrachtet wird. Nun, es ist ja nunmal ein deutsches Boot unter deutscher Flagge mit deutscher Zulassung, kommend aus Deutschland in den letzten Wochen und damit womit angreifbar? Gruß Totti
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#11
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Also ich bin erst diesen Sommer in NL (Waddensee, auf dem Weg von Terschelling nach Makkum) kontrolliert worden und die wollten den Mehrwertsteuernachweis für das Boot sehen.
Habe aber keinen für das Boot, habe ihnen auch erklärt das es einen internationalen Bootschein (vom ADAC) hat und diesen auch vorgezeigt aber reichte ihnen nicht, habe mir dann noch per WhattsApp ein Bild von dem Kaufvertrag (Privatkauf) schicken lassen und vorgezeigt, was ihnen dann erstmal ausgereicht hat. Nach der Frage warum und wofür kam nur weil das Boot aus USA sei Deshalb wäre es schön mal zu wissen, was nun wirklich rechtens und notwendig ist. Habe versucht an den Nachweis zu kommen, was aber nicht mehr möglich ist, der Vorbesitzer hatte auch nie einen und der Erstbesitzer ist nicht mehr ausfindig zu machen bzw. scheint verstorben. Das war dieses Jahr aber das erste Mal, das der Merhwertsteuernachweis verlangt wurde.
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#12
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#13
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Aber worauf berufen die sich genau? Haben die dir auch nicht gesagt, oder?
Immerhin war das Boot unter deutscher Flagge mit einem Heimathafen und somit Unionsware. Grüße Totti
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#14
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Ja, genau das interessiert mich. Selbst wenn das Boot mal aus den USA gekommen ist, was an sich ja nicht viel bedeutet. Z.B. durch einen einfachen Umzug. Hier gelten ja als Beispiel andere Regeln. Grüße Totti
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#15
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Zitat:
durch das Kennzeichen ist es zuerst mal als Unionsware deklariert.... alles andere muss der Zoll Beweisen...
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#16
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Zitat:
Dann wird normal der Zoll aktiv im Erstland der EU, in dem man einklariert. Grüße Totti
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#17
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Wie gesagt, sonst keine Antwort auf meine Nachfrage
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#18
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Dann würde ich das als Wichtigtun abhaken.
Mir fällt kein sinnvoller Grund ein und ich sehe auch nirgends, dass man als Bootsführer in der Niederlanden einen Kaufbeleg des Bootes mitführen oder den zwecks Prüfung nachweisen muss. Gruß Totti
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#19
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Tcha wie auch immer, schauen wir mal ob es nächste Saison wieder klappt
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#20
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wahrscheinlich hast Du sogar Recht. Aber was nutzt es Dir in Holland oder in Italien oder in Kroatien, wenn die dortige "Obrigkeit" auf dem Nachweis besteht und Du ihn nicht vorweisen kannst? Wer möchte schon im Ausland - auch wenn es EU-Ausland ist - Ärger mit den dortigen Behörden? Die können Dir im Zweifelsfall den Urlaub ganz schön versauen! Beispielsweise das Boot an die Kette legen, bis der Sachverhalt nach deren Meinung geklärt ist! Da kannst Du Dich schrecklich aufregen, mit Beschwerde drohen und die deutsche Botschaft anrufen. Oder den gewünschten Nachweis - und sei es über Whats App, wie hier berichtet - erbringen. Sonst wüsste ich nicht, was Du tun kannst. Oder hast Du eine Idee? Gruss Gerd |
#21
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#22
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Zitat:
wieso dürfen die nicht ??? Du sagst denen als deutscher Tourist also, was sie dürfen oder nicht dürfen? Versuch das doch mal bei einem Beamten der "Guardia di Finanza" in Italien! Oder bei einem rumänischen Zollbeamten, der gerade mit dem linken Fuß aufgestanden ist und zu Hause Ärger mit seinem Hausdrachen hatte. Auf so Schlaumeier haben die gerade gewartet. Ich hab' schon mal über 4 Stunden in einer rumänischen Zollstube (EU) an der Donau gesessen und geduldig auf die Kontrolle meiner Schiffspapiere gewartet. Bis die damit fertig waren, lag mein Boot an deren Steg an der Kette - ohne Wenn und Aber. Das Problem war in erste Linie nur die Sprachbarriere: Ich konnte denen so gut wie nichts erzählen und die konnten noch nicht mal meine Bescheinigung des deutschen Zolls über die Entrichtung der Mehrwertsteuer (vom ersten Eigner) lesen und verstehen. Deshalb haben sie das Papier erst mal an ihre Hauptstelle, vermutlich in Bukarest, gefaxt und dann in aller Ruhe auf Antwort gewartet. Und wenn's mit der Antwort aus Bukarest 3 Tage gedauert hätte, hätte ich da auch drei Tage gelegen... Gruss Gerd
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#23
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Zitat:
Als das MwSt. Thema auf Basis des bekannten Threads hier im Forum auf meinen Hinweis an den DK Verlag und deren Falschliegen des immer wiederkehrenden Verweises auf die Besenrichtlinie aufgegriffen wurde, haben die auch nebenbei geschrieben, dass das in anderen Ländern anders gesehen werden kann. Ja, Österreich oder Holland oder sonstwer kann mit seinen Bootsfahrern und Landsmännern machen, was sie wollen. Wir haben hier aber den Umstand der Unionsware, das gilt für uns auch in Holland und der restlichen EU. Die können nicht deutsches (Zulassungs-) Recht aushebeln und an der nicht vorhandenen Grenze die deutschen Bootsfahrer abfangen und reihenweise Boote beschlagnahmen. Das wäre ja wohl ein Witz. So lange mir niemand klar mit Gesetzestext darlegen kann, dass es eine Mitführpflicht eines solchen Belegs oder eines Eigentumsnachweises fern der Zulassung des Bootes bedarf, interessiert mich das nicht. Beamte können sich auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, auch wenn es manchmal den Anschein hat. Verfehlungen (und wenn öfter) sind durchaus ein Karriereknick. Was wir z.B. in Holland an Bord haben müssen, ist ja klar geregelt. Grüße Totti
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#24
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Zitat:
Du schreibst ja selber, dass du einen MwSt - Nachweis hattest und trotzdem an die Kette gelegt wurdest, weil es ein Sprachproblem war. Mit anderen Worten, es war in deinem Fall egal, ob du einen Nachweis hattest oder nicht
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Gruß Berni |
#25
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Im Grunde wird alles mögliche behauptet und geschrieben.
Habe gerade beim ADAC nachgeschaut: Oben schreiben die, MwST. Nachweis ist erforderlich. Unten schreiben die, seit 2020 wird von Unionsware ausgegangen, wenn das Boot in der EU unterwegs ist. Hier Fahrgebiet Holland. Gruß Totti
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