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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Kupplung vom Bootstrailer
Hallo zusammen, ich habe eine Dehler Varianta 65 aus den 70ern mit dem originalen Bootstrailer. Nun möchte ich die Kupplung vorne tauschen und durch eine modernere Antischlingerkupplung austauschen da der Trailer auch eine 100er Zulassung bekommen sollte. Würde das passen ohne das ich großartig was umbauen muss?
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Hauptsache mein Boot wird nicht zum U-Boot Geändert von Wollemann (13.11.2023 um 21:52 Uhr) |
#2
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Hat der Hänger auch nen Hersteller?
Was steht auf der Plakette der kupplung?
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#3
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Wie kann ein Trailer aus den 70igern schon eine 100er Zulassung haben?
Oder ist Deine Aussage so zu verstehen, daß Du sie mit einer Antischlingerkupplung erst bekommen möchtest? Zur Fragestellung: Unter Abstimmung von Lochbild und Schubstangendurchmesser der Auflaufvorrichtung kann man selbstverständlich solch eine Kupplung verbauen.
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Gruß Heinz,
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#4
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Antischlinger is nich verpflichtend für 100km/h sofern das ding stoßfdämpfer hat...is halt entweder oder.
Abschrauben und messen hilft aber in jedem fall sofern der Hersteller der Kupplung nicht ermittelbar ist.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#5
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Vergiss nicht dass das Zugfahrzeug bei auflaufgrebremsten trailern mindestens das 1.1 fache des Hängers wiegen muss. also bei 1000kg halt 1100kg leergewicht.
Ob das ummelden dann so einfach ist weiß ich nicht. Dafür braucht es ja ne tüv abnahme und nicht nur einfach ne neue kupplung...
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#6
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Hallo Heinz, vielen Dank für die schnelle Antwort , ich habe gerade mal in den Papieren geschaut. Eine 100er Zulassung hat der Trailer wohl doch noch nicht. Würde ich aber gerne machen lassen, alleine schon wegen der Sicherheit...
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Hauptsache mein Boot wird nicht zum U-Boot |
#7
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100er Zulassung mehr Sicherheit ? Das halte ich für ein Gerücht
Schau erst Mal was auf dich zukommt. Schneller als die Lkw fährst du trotzdem nicht ... Meist ist Überholverbot für Gespanne ... Auf der Landstraße gilt weiterhin Tempo 80 ... Reifen muss man wechseln obwohl kaum gebraucht usw..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#8
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Für eine 100er Zulassung benötigst Du aber noch einiges mehr, hier kannst Du Dich dazu mal reinlesen:
https://www.tuev-nord.de/de/privatku...ssung/#c813804
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Gruß Heinz, |
#9
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Vor Jahren hab ich an meinen 1. WoWa ne Antischlingerkupplung von Winterhoff verbaut. Die wurde mit unterschielichen Distanzblechen für unterschiedlche Schubstangendruchmesser geliefert und auch die Bohrungen in den Blechen und der Kupplung waren so angebracht, dass es für unterschiedliche Lochabsände passte.
Einfach mal nach Winterhoff googeln - dann kommen genug Bilder. Das Auswechseln war ziemlich einfach. Lediglich die Schubstange in eingedrücktem Zustand zu fixieren war was tricki. Hat dann meine Bauchmuskulatur gemacht incl. blauen Fleck. Beim Wechsel der Kupplung auf den 2. WoWa war ich vorgewarnt und hab das mit nem Dorn hin bekommen. Gruß, Rainer
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#10
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Zitat:
Wenn die nicht ok sind gibt es keine 100er und auch sonst keine Zulassung.
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Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht |
#11
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Frag mal bei Moog Trailerparts in Viernheim an. Die können dir helfen.
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Gruß Frank |
#12
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wenn ich so nach denke ,hier wäre ein neuer Trailer die bessere Wahl. Den alten nach Polen verkaufen , die könnens.
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Leidenschaftlicher Rib-Fahrer! Donau, Traun und Bodensee Fan Kroatien Kenner von Rijeka bis Dubrovnik seit 1970(alles mehrmals abgefahren. Gruß: der Jolly Sepp Bier zu kühlen ist auch irgendwie "Kochen" |
#13
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Zitat:
Gruß, Rainer |
#14
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Was hier mal wieder für Antworten kommen, haben die Bundesbedenkenminister mal wieder Langeweile?
Klar geht das, die Zugstangen haben Normmaße, einfach bei den Herstellern anfragen. |
#15
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Bei auflaufgebremsten Anhänger ist die Kombination aus Auflaufeinrichtung und Achse vom Hersteller freigegeben. Daher sind auch häufig Auflaufeinrichtung und Achse vom gleichen Hersteller.
Bleibt die Frage ob es zur verbauten Achse eines Trailers aus den 70ern eine Freigabe für eine aktuell hergestellte Antischlinger-Auflaufeinrichtung gibt. Ich glaube es nicht. Auch die Nachrüstung mit Stoßdämpfern wird für Achsen aus den 70ern nicht möglich sein, da es am Schwingarm der Radaufhängung keine Möglichkeit zur Anbringung eines Stoßdämpers gibt, da damals unüblich. Möglich wäre aber der Tausch von kompletter Achse und Auflaufeinrichtung. Ob es sich lohnt muss sich jeder selbst überlegen. Als Informationsquelle was die Teile (Achse und Auflaufeinrichtung) kosten, empfehle ich folgende homepage: https://www.wiedemann-fahrzeugtechnik.de/ Die bereits angeführte Reifen-Tauschpflicht alle 4 Jahre für den Erhalt der 100er Zulassung am Trailer, würde ich mir auch gut überlegen. In diesem Sinne. Gruß Oliver
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Es braucht einen langen Atem Dingen auf den Grund gehen zu können - Sachkenntnis verkürzt den Weg ungemein! |
#16
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Moin Zusammen,
alle 6 Jahre Reifen tauschen reicht um weiter 100km/h fahren zu dürfen. Wenn die Reifen älter sind, darf man nur noch 80km/h fahren aber hat auch keine Probleme beim TÜV. Da gibt es maximal einen Vermerk mit Reifen älter 6Jahre nur noch 80ig |
#17
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#18
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Lasst ihn doch eine neue Kupplung verbauen, in Gottes Namen.
So verdoppelt sich wenigstens der Wert des Trailers als Ersatzteilspender.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#19
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Genau und wenn die 6 Jahre rum sind darf man weiter fahren aber nur noch mit theoretischen 80km/h und der TÜV macht maximal einen Vermerk ins Protokoll
Gruß Jörg |
#20
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Als Sicherheitsteil keinesfalls verkehrt
"du kannst froh sein, wenn du ihn kostenlos beim Schrott abgeben darfst" waren hier die einheitlichen Kommentare. Aber, du glaubst gar nicht, was für alte Trailer zur Verwendung als Hafentrailer noch bezahlt wird, ich habs auch nicht geglaubt und 4stellig bekommen, und der Käufer ist zum Abholen noch hin und zurück 2000 km gefahren...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#21
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Ich sehe keine Befestigungsschraube an der alten Kuppelung für einen Austausch der Antischlinger Kuppelung.
Es kann möglich sein das du eine komplette Auflaufeinheit haben mußt. Dann ist es ein Problem mit dem rückwärts fahren. Du hast wohl einen kleinen Hebel der runter geklappt werden muß. Ich glaube das klappt vorne und hinten nicht so richtig. Ich habe es hinter mir und für unseren Italia Trailer eine neue Achse und Auflaufeinheit verbaut. Die WS 3000 habe ich dann umgebaut. Entweder kaufe dir einen neuen Trailer oder fahre weite 80 +. Ich würde mal ein Bild nach Wiedemann Fahrzeugtechnik schicken ob das überhabt möglich ist. https://www.wiedemann-fahrzeugtechnik.de Dort habe ich alles gekauft. Gruß Reiner |
#22
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Zitat:
Die Rücklaufsperre für Bremse schein ausgebaut. Da würden jetzt Fotos von Oben und von Unten (Ansicht) helfen. Die Rücklaufsperren (oder wie die Dinger heißen) für die Bremse gibbet auch für neue Kupplungen zum Nachrüsten, meine Nico-Fahrzeugtechnik hatt(e) sowas im Program. Ist natürlich alles ne Rechenfrage. Als erstes, wie schon mehrmals hier im Thread geschrieben, den Anhänger auf Funktionstüchtigkeit der Bremsanlage überprüfen. Erst danach kann man sich Gedanken darüber machen das Zugmaul zu tauschen. bis denne, Rainer
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#23
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Die frage ist halt ob sich das lohnt..antischlingerkupplung+einbau sind sicher 500€ aufwärts was bei einem 1200kg trailer schon 1/2-1/3 des neupreis ausmacht.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#24
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Ob sich etwas lohnt ist doch relativ und hängt auch vom eigenen Geldbeutel ab.......
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#25
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Ich nicht. Wenn ein Gespann für den sicheren Betrieb mit 100 ausgelegt ist, dann sollte es bei 80 sicherer sein als ein für 80 ausgelegtes Gespann.
Das sehe ich auch so. Zitat:
Es gibt sehr viele Strecke auf der Autobahn, wo nur LKW-Überholverbot herrscht, man mit PKW-Gespannen aber überholen darf. Und signifikant schneller als die LKWs bist Du mit 100 auch. Stimmt beides. Man kann die Reifen aber auch länger als die 6 Jahre drauf lassen, darf dann aber nicht mehr 100 fahren.
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Viele Grüße Michael |
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