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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Winterreifen mit M&S Kennung
Hi,
ich könnte den ADAC anschreiben aber hier wird es wahrscheinlich schneller gehen. Vorab schicken möchte ich dass den R107 SL, auch mit guten Continental Reifen, 205/65 15 die ich ebenfalls fahren darf, bei Sonnenschein sehr viel ruhiger bewege, als mein Alltagsauto im Winter. Auf unserem SL habe ich vor einigen Jahren chinesische Winterreifen montieren lassen. 205/70 14T M&S. Warum? Weil ich keine Sommer V Reifen in der Größe bekommen habe und ich V fahren muss, außer bei Reifen mit Winterkennung. Ich wollte aber unbedingt einen Radsatz, Stahlfelgen mit Chromraddeckeln zum wechseln haben, mal was anderes sehen. Inzwischen gibts halbwegs erschwingliche Sommerreifen mit V Kennung aber die Chinareifen haben erst 2500Km gelaufen und ich neige nicht dazu, brauchbares zu entsorgen. Nun zur Frage: da die M&S Kennung ja nicht mehr für Winterreifen zulässig ist, darf ich die dann, mit T also bis 190Km/h, überhaupt noch fahren wenn ich V brauche? Im Sommer natürlich, über Winter steht der Hobel (Saison 5-10). Gruß Willy |
#2
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Die Geschwindigkeit ist Nebensache. Wenn die Allwetter reifen für 190 zugelassen sind und dein Auto 250 fahren darf, musst du nen Sticker ins Auto kleben mit der Geschwindigkeit. Wird auch vom Tüv geprüft!
m+s ist weiter zulässig, aber nichts mehr wert. Wenn du im Winter bei Schnee/Glatteis fahren willst, brauchst du das Alpinsymbol mit der Schneeflocke. Im Sommer absolut irrelevant. edit: ja gut sommer...dann nur der sticker. sowas: https://www.amazon.de/Stickerla-5000.../dp/B01N7XUR98 (PaidLink)
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#3
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Dann lasse ich die erst mal drauf. Mehr als zum Eis essen an den nächsten Stausee fahren wir mit dem Auto ja nie.
5000km in 10 Jahren, mit den Rädern maximal die Hälfte weil ich ja noch zwei andere Radsätze habe und gelegentlich mal tausche. Gruß Willy |
#4
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Alles bei Strafe verboten. Willst du für den Rest deiner Tage in den Knast?
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#5
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Willy schreibt doch...."Im Sommer natürlich, über Winter steht der Hobel (Saison 5-10)."
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Gruß vom Oberrhein. |
#6
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Winterreifenpflicht gibt es nicht in D, solange keine winterlichen Bedingungen herrschen kann man fahren was man will.
Bei Schnee, Glätte etc. bleibt die Karre eben stehen...... Gruß Martin
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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#7
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Detto hier in Austria.
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Gruß Helmut. |
#8
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Die Meinung hält sich hartnäckig, aber ob es auch stimmt?
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#9
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Das is keine Meinung, bin durch den Tüv gefallen, weil ich den nicht hatte. Ein fehlen ist ein erheblicher mangel.
https://www.etikettenwissen.de/wiki/...zum%20T%C3%9CV. Zitat:
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#10
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Nunja…
Der Paragraph 36 StVO Absatz 5 ist da recht eindeutig. https://www.gesetze-im-internet.de/s...520entsprechen. Zitat:
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (12.09.2024 um 19:32 Uhr) |
#11
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Zitat:
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#12
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Da ich auf eine Seite des Bundesministeriums für Justiz verlinkt habe, bin ich mir sicher, dass die Infos recht aktuell sind.
Zumal in keiner Silbe Winterreifen erwähnt werden (ob als M und S, Alpin oder wie auch immer). Das Thema Reifenkennzeichnung findet sich dann wohl eher in der FZV (früher in der StVZO) als in der StVO.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#13
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Zitat:
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#14
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Also hätte ich gar keine Sommerreifen mit V Kennung gebraucht? Aufkleber genügt?
Dachte es wäre nur bei zugelassenen Winterreifen gültig. (Hat jetzt nichts mir meiner ursprünglichen Frage zu tun) |
#15
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Ja logisch. Das ist doch schon ewig und 3 Tage (also ich meine immer) so. Manche haben ihre alten Winterschlappen noch im Sommer voll runtergelutscht.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#17
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Ist so, war m.W. schon immer so.
Edit: Nochmal genau nachgesehen. Der Ausschluss bezieht sich auf Par. 36 Abs 4. Der Absatz 4 bezieht sich auf Luftreifen für winterliche Verhältnisse (Alpinsymbol). Also hat der ADAC (Post hier drunter) recht. Das gilt nur für Winterreifen. Ich nehme also (fast) alles zurück und behaupte das Gegenteil.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (12.09.2024 um 19:36 Uhr) |
#18
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#19
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Zitat:
Nee, das geht glaube ich nicht. Ausnahme nur für "Winter"-Reifen. Ausnahmen beim Speed-Index: Winterreifen Für Winter- und Ganzjahresreifen, die mit M+S-Symbol, das noch bis 2024 gilt, und/oder dem neuen Alpine-Piktogramm-Symbol versehen sind, gilt: Ihr Speed-Index darf unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen. Allerdings muss dann der Fahrer mittels Aufkleber im Sichtfeld oder Displayanzeige über die reduzierte Höchstgeschwindigkeit der Reifen informiert werden. Und er muss diese Höchstgeschwindigkeit natürlich auch einhalten.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#20
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Was definiert eigentlich winterliche Bedingungen?
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#21
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Das Wetter.
Schnee, Schneematsch, Eis = Winter, jedenfalls was die Reifenfrage angeht. Gruß Willy
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#22
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Willy,
ich habe jetzt nochmal von #1 an gelesen.Um was es eigentlich geht Diese M&S Kennzeichnung gilt zwar in Zukunft nimmer im Winter (da nur das Bergzeichen). Deswegen wird aus dem M&S Reifen noch lange kein Sommerreifen bzw. man darf den gar nimmer fahren. Also auf die -unwahrscheinliche- Diskussion (M&S Reifen im Sommer runterrutschen, mit Kleber am Tacho) würde ich mich einlassen. (Also ich nicht, ich hab einmal Winterreifen im Sommer abgefahren, dass war ein Scheiss zum fahren). Zum Spass würd ich sogar genau in der Kombi zum TÜV fahren (wenn fällig). Das würde mir übel Spass machen
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#23
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Auf unserem SL habe ich vor einigen Jahren chinesische Winterreifen montieren lassen. 205/70 14T M&S. Warum ist egal. Nun zur Frage: da die M&S Kennung ja nicht mehr für Winterreifen zulässig ist, darf ich die dann, mit T also bis 190Km/h, überhaupt noch fahren wenn ich V brauche? " Ich will es mal einfach ohne Beiwerk formulieren. Fahren muss ich V Reifen. Die Winterreifen sind T Reifen die darf ich mit Aufkleber im Auto, (190Km/h) fahren. Nun haben die Winterreifen aber ihren Status als Winterreifen verloren, sind mit M&S Kennung also nach dem Gesetz keine Winterreifen mehr. Darf ich sie im Sommer trotzdem mit Aufkleber 190Km/h fahren? Bei der HU war ich damit im Sommer auch schon, kein Problem, nicht mal erwähnenswert. Radkappenräder mit den chinesischen Winterreifen (205/70 14T) bis 190Km/h Barockräder mit chinesischen Sommerreifen (205/70 14W) bis 270Km/h BBS Räder mit Continental Premium (205/65 15V) bis 240Km/h |
#24
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Ich glaube mit so einer Frage ist ein Booteforum überfordert. Frag einen Polizisten oder beim Tüv oder beim Straßenverkehrsamt.
Wenn du die nicht mehr Fahren darfst bestätigt sich der Spruch wer billig kauft kauft zweimal.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#25
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Zitat:
Meine Interpretation ist: Nein, Du darfst sie nicht mehr fahren. Begründung: Die Hauptvorschrift sagt: Reifen müssen der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges entsprechen (§36(1) StVZO). Ausnahme gilt für "Reifen für winterliche Verhältnisse", wenn z.B. Aufkleber mit niedrigerer Geschwindigkeit im Sichtfeld und die Geschwindigkeit lt Index des Reifens nciht überschritten wird (§36(5)StVZO). Was "Reifen für winterliche Verhältnisse" sind, wird in §36(4) und §36(4a) StVZO geregelt. Absatz 4 definiert "Winterreifen" als durch mit "Berg mit Schneeflocke" gekennzeichnete Reifen. Absatz 4a tut dieses für M+S Kennung - aber eben nur bis zum 30.09.2024. Ergo gelten Reifen, die nur das M+S Symbol tragen, dann nicht mehr als "Reifen für winterliche Verhältnisse". Ergo gilt für diese Reifen die Ausnahme bzgl. Geschwindigkeitsindex dann nicht mehr. Mit passendem Geschwindigkeitsindex dürfen die M+S Reifen zwar noch gefahren werden, auch im Winter - aber eben nicht mehr bei winterlichen Verhältnissen (Eis, Schnee, Schneematsch).
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Viele Grüße Michael |
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