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  #1  
Alt 08.09.2009, 21:14
Benutzerbild von mr.ot
mr.ot mr.ot ist offline
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593 Danke in 284 Beiträgen
Standard Beschriftung + Kennung von Seeschiffen

Moin Leute,

welche Größe muß ein Bootsname mind. haben welches auf See fährt?

Vor allem, welches Mindestmaß bei Namen mit Groß und Kleinbuchstaben ist maßgeblich?

In einem aktuellen Fall, habe ich eine Beschriftung (Vorgabe war 20 cm Höhe) hergestellt. Nun beanstandet der Kunde die Größe da die Kleinbuchstaben ja keine 20 cm Höhe haben, die Großbuchstaben aber wohl.

Die Min.-Größe von 15 cm des Heimathafens (alles Großbuchstaben) haben gepasst.

Wo finde ich entsprechende Vorschriften?

Wer kann mir helfen?

Gruß Olaf
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Männer aus Stahl fahren Boote aus Holz
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  #2  
Alt 08.09.2009, 21:24
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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42.929 Danke in 15.623 Beiträgen
Standard

Na ja.

Eigentlich braucht er keine Kennzeichnung:

http://www.boote-forum.de/showpost.p...5&postcount=17
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

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  #3  
Alt 08.09.2009, 21:46
Benutzerbild von VirginWood
VirginWood VirginWood ist offline
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Beiträge: 1.287
14.095 Danke in 3.577 Beiträgen
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Für das Flaggenzertifikat ist auch keine Mindestgröße der Schrift vorgeschrieben, sie muß nur gut sichtbar sein:

4.
2 Original-Fotos des Schiffes

-einmal das Schiff in ganzer Länge von der Seite
-und einmal so, dass der Schiffsname und der Heimathafen in gut sichtbaren und fest
angebrachten Schriftzeichen am Schiff erkennbar sind.
Nach § 9 FlRG ist die Anbringung des Heimathafens am Heck und des Schiffsnamens für die
Ausstellung des Flaggenzertifikates gesetzlich vorgeschrieben. Heimathafen ist jeder Ort,
der an einem schiffbaren Gewässer liegt. Der Heimathafen muss ausgeschrieben am Heck
angebracht sein. Das amtliche Kennzeichen ist weder Ersatz für den Heimathafen noch für
den Schiffsnamen.
Quelle:http://www.rolfdreyer.de/Downloads/F...zertifikat.pdf

Ansonsten gilt was Cyrus gepostet hat
__________________

Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten.
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  #4  
Alt 08.09.2009, 21:48
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: SH
Beiträge: 858
Boot: Buster XL
1.637 Danke in 614 Beiträgen
Standard

Für richtige Seeschiffe

http://www.transportrecht.de/transpo...1204716041.pdf

§ 30 sagt, Größe der Beschriftung Namen und Heimathafen der Schiffsgröße angemessen, IMO Nummer mindestens 200 mm
__________________
Gruß
Wolfgang
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