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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 22.09.2008, 11:50
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Ruedi Ruedi ist offline
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Standard Trailer in die richtige Tüvpassform bringen

Ich bringe momentan gerade wieder meinen Trailer in die richtige Form, so

daß er auch mit den Leuten vom TüV konform läuft.

Das Teil hat eine Gesammtlänge von 5,8 m.

Jetzt habe ich noch so schwach im Hinterkopf ( von meinem vorherigen

Trailer), das die seitlichen Katzenaugen in bestimmter Anzahl und in einem

vorgeschriebene Abstand an die seitlichen Traversen angebracht werden

müssen. Vielleicht kann ja jemand von Euch dazu was sagen.

Gruß Rüdiger
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Gruß Rüdiger
Geht der Meeresspiegel eigentlich kaputt, wenn man in See sticht?
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  #2  
Alt 22.09.2008, 11:53
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Hallo Rüdiger,

die Katzenaugen braucht man erst ab 6.50 m Gesamtlänge und dann müssen die im Abstand von mindestens 1,50m angebracht werden. Die Anzahl ergibt sich dann durch die Länge.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #3  
Alt 22.09.2008, 11:57
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...mach einfach welche dran, dann kann der im Zweifelsfall schlecht gelaunte Prüfer nicht meckern...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #4  
Alt 22.09.2008, 12:04
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Hallo Rüdiger,

die Katzenaugen braucht man erst ab 6.50 m Gesamtlänge und dann müssen die im Abstand von mindestens 1,50m angebracht werden. Die Anzahl ergibt sich dann durch die Länge.

Gruß Ecki
Hi Ecki,

dann liegt das wohl an der Laune des Prüfers hier in Brandenburg. Mein

letzter Trailer war, so glaube ich, ca. 4,5 m und der Prüfer

(höchstwahrscheinlich Katzenaugenfetischist) ließ ihn ohne nicht

durchgehen.

Danke für die Info. (1,50m)

Gruß Rüdiger
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Gruß Rüdiger
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  #5  
Alt 22.09.2008, 20:26
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kuttjo kuttjo ist offline
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Dieser 3m Trailer hat ab Werk zwei auf jeder Seite:

__________________
Gruß Uwe - und hier meine Homepage
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  #6  
Alt 22.09.2008, 21:15
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Moin!

Meiner u. 6 Meter ist gerade durch den TÜV, ohne Katzenaugen.
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***PetriHeil wünscht Kai***
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  #7  
Alt 22.09.2008, 21:26
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mein 750 Kg Trailer hat auf jeder Seite 3
also ohne würde ich lieber nicht zum Tüv fahren
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #8  
Alt 22.09.2008, 22:54
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Guckst Du hier: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51a.php

Erst ab 6m Länge und müssen nicht beleuchtet sein.

Grüße

Oli
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  #9  
Alt 22.09.2008, 22:59
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
mein 750 Kg Trailer hat auf jeder Seite 3
also ohne würde ich lieber nicht zum Tüv fahren
Kosten nicht viel und schaden auch nicht.
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
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Siehe auch www.kegel.de
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  #10  
Alt 22.09.2008, 23:10
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Hallo
An der Stelle mal nachgefragt.
Wie viele Trailer über 6 Meter Länge sind ohne Seitenleuchten unterwegs?
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #11  
Alt 22.09.2008, 23:34
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Ehrlich gesagt frage ich mich auch grad, ob ich Reflektoren dran hab...
Schau ich mal nach bei Gelegenheit...

Gruß Torben
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  #12  
Alt 22.09.2008, 23:38
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Ehrlich gesagt frage ich mich auch grad, ob ich Reflektoren dran hab...
Denk mal nach,
Werden die nass?
Sind die Wasserdicht?
Nimmst Du sie immer ab?
...
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #13  
Alt 23.09.2008, 00:08
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Denk mal nach,
Werden die nass?
Sind die Wasserdicht?
Nimmst Du sie immer ab?
...
Lampen definitiv nicht - es geht um die Reflektoren, und die dürften nass werden...

Gruß Torben

PS: Hab grad ein altes Bild gefunden, ein Reflektor ist dran an jeder Seite - ob das reicht?
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  #14  
Alt 23.09.2008, 00:12
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Hallo Rüdiger,

die Katzenaugen braucht man erst ab 6.50 m Gesamtlänge und dann müssen die im Abstand von mindestens 1,50m angebracht werden. Die Anzahl ergibt sich dann durch die Länge.

Gruß Ecki
Ok, dann reicht das...

Gruß Torben
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  #15  
Alt 23.09.2008, 00:28
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen

PS: Hab grad ein altes Bild gefunden, ein Reflektor ist dran an jeder Seite - ob das reicht?
Laut §51a Stvzo reicht das nicht.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #16  
Alt 23.09.2008, 00:57
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An der Lichtleiste sind noch reflektierende Seitenmarkierungsleuchten, so sollte auch mein Anhänger der StVZO genügen.

Gruß Torben
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  #17  
Alt 23.09.2008, 01:04
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
An der Lichtleiste sind noch reflektierende Seitenmarkierungsleuchten,
Wenn die von selbst leuchten können, brauchst Du nur noch zusätzlich zwei möglichst wasserdichte an jeder Seite mit einem maximalen Abstand von 3 Metern zueinander.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #18  
Alt 23.09.2008, 09:45
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Danke für die rege Teilnahme und die vielen Informationen!

Ich habe mir heute die Seitenreflektoren geholt und werde sie heute

anbringen.

In diesem Thread ging es mir keinesfalls um irgendwelche Kosten. Der sollte

eigentlich nur mein Unwissen schmälern.

Und zu dem habe ich mit den Halbgöttern mit dem " T " auf dem Rücken

schon mal echt ne Kuriosität erleben müssen. Wie vorab schon

geschriebenbesuchte ich mit meinem ersten Trailer, der so

ca. 4,5m lang war, das erste mal den TüV und da wurde mir gesagt das die
Geschichte hier ohne Katzenaugen nicht durchgeht.

Also die Dinger rangemacht und ne Woche später wieder hin. Da war dann

nen Zettel an der Tür " bin heute im Außengelände tätig " (in den Firmen).

Irgendwie habe ich es dann doch geschafft diesen Prüfer in irgendeiner

dieser Firmen an diesem Tage zuerreichen und bin mit meinem Trailer zu

ihm. Ich muß noch kurz dazu sagen das sich um eine Vollabnahme handelte.

Auf jedem Fall war ich jetzt auf der sicheren Seiten ( die Seitenreflektoren

waren ja dran ) und der Rest war auch soweit OK.

Aber jetzt kommt es. Der Prüfer schaute in die Papiere, sah das

Gesammtgewicht des Trailers und hatte tatsächlich keine Waage dabei.

Ich sah meine Felle schon wieder wegschwimmen. Aber weit gefehlt.

Der Prüfer packte den Trailer kurz entschlossen am hinteren Ende an, hob

ihn hoch und dann kam aus seinem Munde " das Gewicht stimmt ".

Mit ungläubigen Blicken meinerseits klebte der Prüfer dann die von mir

begehrte Plakete ans Nummernschild. Dann war die Geschichte gegessen.

Soviel zu § und Co. Ich denke mal die Ermessensspanne ist hier ein

richtiges Gummiband gewesen.

Gruß Rüdiger
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  #19  
Alt 23.09.2008, 11:34
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Also - ich bin wegen dieser blöden Reflektoren in Hamburg (Hanse TÜV Süderstrasse) durchgefallen mit einem Trailer kürzer als 6m aber auf 7m ausziehbar. Der Trailer ist fast 7 Jahre alt und hatte nie Katzenaugen aber die Mußten dran genau wie eine zusätzliche Sicherung (Steckbolzen) für die Lichtleiste. Es handelt sich um ein Markenfabrikat, keinene Eigenbautrailer. Für sowas gab es früher den Vermerk "geringfügige Mängel" heute muß man gleich wieder auflaufen. Zum Glück ist SVG nur 100m weiter und er schaute schon etwas blöd als ich 12 min später mit Reflektoren und zusätzlichen Steckbolzen samt Bohrung mir Korrosionsschutzlack ausgepinselt wieder da war... SVG (Bullerdeich) ist ein Tipp als Ladengeschäft!!!
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  #20  
Alt 24.09.2008, 09:22
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FRAMADI FRAMADI ist offline
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Hallo,

hähä Halbgötter mit dem T auf dem Rücken hört sich gut an
Ich fahre immer in die Werkstatt meines Vertrauens, dort kommt ein netter Herr von der Dekra mit dem man auch mal sprechen kann.
Und schon funzt die ganze Sache.
__________________
Freundliche Grüße
Frank
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  #21  
Alt 30.09.2008, 08:21
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Zitat:
Zitat von Emigrant Beitrag anzeigen
.....
Der Prüfer packte den Trailer kurz entschlossen am hinteren Ende an, hob

ihn hoch und dann kam aus seinem Munde " das Gewicht stimmt ".
daran kannst du doch erkennen wie kompetent der Mann war


Gruß Bernd
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #22  
Alt 30.09.2008, 09:29
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Propellermann Propellermann ist offline
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Standard Aussagen der DEKRA

Zitat:
Zitat von Emigrant Beitrag anzeigen
Ich bringe momentan gerade wieder meinen Trailer in die richtige Form, so

daß er auch mit den Leuten vom TüV konform läuft.

Das Teil hat eine Gesammtlänge von 5,8 m.

Jetzt habe ich noch so schwach im Hinterkopf ( von meinem vorherigen

Trailer), das die seitlichen Katzenaugen in bestimmter Anzahl und in einem

vorgeschriebene Abstand an die seitlichen Traversen angebracht werden

müssen. Vielleicht kann ja jemand von Euch dazu was sagen.

Gruß Rüdiger
Hallo Emigrant,

die Aussage eines Beitrages hier das man Seitenstrahler erst ab 6,5m Gesamtlänge braucht ist nicht korrekt ! Vorsicht also. Jeder noch so kurze Baumarktanhänger hat welche dran . . .

Bevor ich mit meinem Anhänger angefangen habe, hatte ich natürlich einen Termin bei der DEKRA, bei dem folgende Aussagen gemacht worden sind.:

ALSO:

1. Achse:

- Achse oder Zugstange sollte zugelassen sein


2. falls Zugrohrverlängerung:

- Rundrohr / mindestens 70 mm nahtlos gezogenes Rohr


3. Beleuchtung:

- 2 genormte Anhänger Dreiecke, 1 für rechts und 1 für links (gibt´s bei A.T.U.)
- 1 x Nebelschlußleuchte hinten links anbringen
- Rücklichter, Blinker etc, sollten annähernd Bootbreite besitzen
- Rückfahrscheinwerfer ist nicht vorgeschrieben (kann aber dran sein)

- gelbe Seitenstrahler:
a: max 1,5 m von Kupplung entfernt
b: max 1,5 m untereinander entfernt
c: max 1,0 m von hinten entfernt


4. Kippverhalten:

- Anhänger muss abgestellt im Leerzustand selbstständig in Richtung Kupplung / Zugstange kippen ( wegen Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer beim Abstellen )


5. abnehmbarer Leuchtenträger:

- muss bei Fahrt fest verankert werden können



Wenn Du Dich an diese zuvor genannten Dinge hältst, steht der Abnahme durch die DEKRA nichts im Wege. Mein letzter Anhänger (absoluterer Eigenbau bis auf die Achse) ist ohne Probleme abgenommen worden. (Autotransportanhänger)
__________________
Mit freundlichen Grüßen -- der Propellermann

Geändert von Propellermann (30.09.2008 um 14:45 Uhr)
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  #23  
Alt 01.10.2008, 11:48
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Zitat:
- Achse oder Zugstange sollte zugelassen sein
In Hamburg muß die Achse zugelassen sein - sonst keine Zulassung (TÜV/Dekra) optional kann auch die Zugstange zugelassen sein, erspart die Diskussion, ob geeignet. Außerdem braucht man einen Kaufnachweis, auch sonst keine Zulassung (Zulassungsstelle)
__________________
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  #24  
Alt 01.10.2008, 16:00
ollie1 ollie1 ist offline
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Ich hatte heute für meinen Trailer TÜV. Der ist zwar nur 4,50 lang und hat satt Seitenreflektoren. Aber weder diese noch die Beleuchtungsleiste ansich waren für den Prüfer wichtig. Der hat nur am Rad wegen der Lager gerüttelt und das wars!
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  #25  
Alt 01.10.2008, 17:07
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Propellermann Propellermann ist offline
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Zitat:
Zitat von ollie1 Beitrag anzeigen
Ich hatte heute für meinen Trailer TÜV. Der ist zwar nur 4,50 lang und hat satt Seitenreflektoren. Aber weder diese noch die Beleuchtungsleiste ansich waren für den Prüfer wichtig. Der hat nur am Rad wegen der Lager gerüttelt und das wars!
Hallo Ollie,

Seitenstrahler und der ganze andere vorgeschriebene Kram ist für manchen Prüfer nur wichtig - wenn er fehlt . . .

Es gibt halt solche und solche Prüfer. Es gibt aber nur eine Vorschrift an die sich alle halten müssen. Und diese ist für alle bindend, egal ob ich in München oder Leipzig wohne.
__________________
Mit freundlichen Grüßen -- der Propellermann
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