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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.10.2008, 08:17
Tabetha Tabetha ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 19.06.2008
Beiträge: 8
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Mal eine ganz andere Frage ... Eigentumsrechte von Bootsstegen

Moin, moin,

wo bitte sind Eigentumsrechte von Bootsstegen eingetragen? Erhält man dort Einsicht?

Vielen Dank und Gruß.
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  #2  
Alt 13.10.2008, 08:32
Benutzerbild von Tiefseesurfer
Tiefseesurfer Tiefseesurfer ist offline
Lieutenant
 
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Rufzeichen oder MMSI: Moinmoin
125 Danke in 63 Beiträgen
Standard

Das WSA (Wasser und Schiffahrtsamt) vergibt die Genehmigungen (oder auch nicht) dass man an einer bestimten Stelle am Ufer einen Steg hinsetzen darf. Mit Eigentum hat das natürlich wenig zu tun, und ich weiß auch nicht ob man da Einsicht nehmen kann, aber es ist zumindest ein Anhaltspunkt.

ciao Ralf
__________________
Geht nicht gibt's nicht.
Von der Titanic hieß es auch, sie sei unsinkbar. Und dann ging's doch.
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  #3  
Alt 13.10.2008, 12:14
Benutzerbild von Luger08
Luger08 Luger08 ist offline
Captain
 
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Rufzeichen oder MMSI: DA7970 MMSI:211205320
14.632 Danke in 2.140 Beiträgen
Standard Sondernutzungsrechte

hallo Tabetha,

m.E. werden die Rechte für das Eigentum eines Bootssteges als sogenannte Sondernutzungsrechte im Grundbuch des betreffenden Grundstückes eingetragen (wie z. B. Nießbrauch oder ein Wohnrecht). Man müßte also beim betreffenden Grundbuchamt Einsicht nehmen können.

M.f.G.
Luger08
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  #4  
Alt 14.10.2008, 08:17
Skibbää Skibbää ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.07.2007
Beiträge: 3.328
Boot: Motorboot, Jetski
5.874 Danke in 3.653 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tabetha Beitrag anzeigen
Moin, moin,

wo bitte sind Eigentumsrechte von Bootsstegen eingetragen? Erhält man dort Einsicht?

Vielen Dank und Gruß.
Zu beachten ist auch, das es da große Unterschiede von Land zu Land gibt.....Die Schweizer sehen es unkompliziert. Die Italiener wittern alleine bei der Anfrage schon eine Revolution
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