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  #1  
Alt 12.10.2008, 16:24
Mariobb Mariobb ist offline
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Standard Bootsschein auch wenn mann für PKW MPU machen soll

Hi möchte den binnen schei machen bin aber mit dem PKW schwartzgefahren unter alkehol das ist auch im führungszeugniss eingetragen da mann das führungszeugniss bei der bootsfahrschule vorlegen muss habe ich bedengken ob ich überhaubt ein binnen schein machen darf Ohne vorherr einen MPU test zu machen.
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  #2  
Alt 12.10.2008, 16:30
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Das ist davon eigentlich unabhängig. Hatte auch schon so einen Fall in unserer ehemaligen Bootsführerscheinschule. Ich hatte dann beim Prüfungsvorsitzenden nachgefragt. Der hatte keine Bedenken.

Der Betreffende konnte seinen Führerschein fürs Boot erwerben, obgleich er aktuell nicht im Besitz eines PKW-Führerscheines war.

Sofern sich nichts geändert hat, ist das immer noch so. Im Zweifelsfall bei dem betreffenden Prüfungsvorsitzenden, der Dich zur Prüfung zulassen muss, nachfragen.

Gruß Walter
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  #3  
Alt 12.10.2008, 16:35
Mariobb Mariobb ist offline
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Hab auch schon bei Fahrschule nach gefrahgt und die meinen auch das das kein problem ist aber ich weis nicht ob die es erlich menen oder nur kassieren wollen warum wollen die Bootsschulen sonst das führungszeugniss
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  #4  
Alt 12.10.2008, 16:36
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...und die Bedenken hast Du zu Recht.
Dir wird m.E. kein Führerschein ausgestellt, bevor du ein pos.
MPU-Gutachten beibringst.
Ich hab´mal was von 10 Jahren verjährungsfrist gehört
...also 10 Jahre warten, oder MPU machen
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Uwe
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  #5  
Alt 12.10.2008, 16:39
Mariobb Mariobb ist offline
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nee das timmt nicht ich habe um den pkw führerschein zu bekommen beim tüv schon ein mpu für 750 € gemacht und dabei mal nachgefragt auch nach 30 jahren muss mann ein mpu test machen
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  #6  
Alt 12.10.2008, 16:41
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Das macht man aber nicht "schwartzfahren unter Alkehol"
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  #7  
Alt 12.10.2008, 16:41
Thor Thor ist offline
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Hallo Mariobb,

bist Du im Moment im Besitz einer Fahrerlaubnis, oder wurde Dir der (KFZ-)Führerschein für die Fahrt unter Alkoholeinfluss abgenommen?

Unser Fahrlehrer meinte man müsse bei der Prüfung evtl. den gültigen Führerschein vorlegen, da man wenn man den KFZ-Führerschein (aufgrund eines Verstoßes, Drogen, Alkohol, ...) abgenommen bekommen hat auch nicht geeignet für das Führen eines Bootes ist.
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Grüße

Nils

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  #8  
Alt 12.10.2008, 16:41
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hilgoli hilgoli ist offline
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Ganz so entspannt sehe ich das nicht.

Das man keine PKW FS hat ist sicher kein Problem, dass im Führungszeugnis aber dokumentiert ist dass es Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat schon.

Ein Vorausetzung für den Erwerb des SBF ist die charakterliche Eignung. Die wird i.d.R durch einen gültigen FS nachgewiesen. Gibt es diesen nicht, fordert der Prüfer normalerweise ein pol Führungszeugnis. Wenn in diesem negative EInträge vermerkt sind, liegt es am Prüfungsausschuss ob man zugelassen wird oder nicht.


Eine positive MPU ist bei ordentlicher Vorbereitung übrigens kein Problem. Dort muss man u.a. nachweisen können, dass man in der Lage ist Regeln zu beachten und einzuhalten. Das fängt in der Kommunikation mit Einhaltung von Groß- und Kleinschreibung und dem Versuch einige Satzzeichen anzubringen an.
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Gruß Olli
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  #9  
Alt 12.10.2008, 16:43
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Und Rechtschreibung...
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  #10  
Alt 12.10.2008, 16:44
Mariobb Mariobb ist offline
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nee bin mit 17 schwartz gefahren also vor 13 j und habe lestes jahr ein führerschein antrag für pkw gestellt und dann hat mich das amt zur mpu verdonnert also ich hatte noch nie ein führerschein
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  #11  
Alt 12.10.2008, 16:45
Thor Thor ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
Ganz so entspannt sehe ich das nicht.

Das man keine PKW FS hat ist sicher kein Problem, dass im Führungszeugnis aber dokumentiert ist dass es Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat schon.

Ein Vorausetzung für den Erwerb des SBF ist die charakterliche Eignung. Die wird i.d.R durch einen gültigen FS nachgewiesen. Gibt es diesen nicht, fordert der Prüfer normalerweise ein pol Führungszeugnis. Wenn in diesem negative EInträge vermerkt sind, liegt es am Prüfungsausschuss ob man zugelassen wird oder nicht.
Irgendwie war es DAS, was ich sagen wollte, aber Hilgoli hat es in schönere Worte gefasst
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Grüße

Nils

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  #12  
Alt 12.10.2008, 16:48
Water Water ist offline
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Nur zur Information:

Die MPU ist eine Besonderheit in Deutschland, die es in anderen europäischen Ländern nicht gibt.

Der Europäische Gerichtshof sagt dazu, dass die Ausstellung einer Fahrerlaubnis rechtens ist, auch wenn die MPU umgangen wird, weil Deutschland im Rahmen der Harmonisierungsbestimmungen keinen Sonderstatus einnehmen darf.

Das trifft zum Beispiel für die Fälle zu, wo ein Deutscher in einem anderen europäischen Land einen Führerschein erwirbt und dabei die deutsche MPU umgeht.

Das einzige Hindernis wäre nur eine gerichtlich verhängte Sperrfrist, die es einzuhalten gilt, für die Nutzung im deutschen Hoheitsgebiet.

Das beantwortet zwar nicht die Frage im eigentlichen Sinne, gibt aber eine Antwort auf die Wertigkeit der MPU im Bereich der europäischen Mitgliedsstaaten.

Ich gehe aber davon aus, dass es noch eine strikte Trennung zwischen Berechtigungen für Landfahrzeuge und Schiffe gibt.

Die MPU sollte hier also nicht das Problem sein, zumal Sie meinem Kenntnisstand nach für das Wasser auch nicht vorgesehen ist.

Gruß Walter
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  #13  
Alt 12.10.2008, 16:49
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Zitat:
Zitat von Mariobb Beitrag anzeigen
nee das timmt nicht ich habe um den pkw führerschein zu bekommen beim tüv schon ein mpu für 750 € gemacht und dabei mal nachgefragt auch nach 30 jahren muss mann ein mpu test machen
Dann verstehe ich deine Frage nicht.
Wenn du derzeit eine gültige Fahrlizenz (PKW) vorweisen kannst,
hat sich die Sache mit der MPU doch erledigt.
Solltest du jedoch durchgefallen sein, dann s.o.
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  #14  
Alt 12.10.2008, 16:51
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Zitat:
Zitat von Mariobb Beitrag anzeigen
nee das timmt nicht ich habe um den pkw führerschein zu bekommen beim tüv schon ein mpu für 750 € gemacht und dabei mal nachgefragt auch nach 30 jahren muss mann ein mpu test machen
Das ist falsch. Die Tilgungsfrist für die Entziehung der Fahrerlaubnis im BZR und damit verbundender Aufforderung zur MPU beträgt 10 Jahre.
Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung.

Das bedeutet 10 + 5 Jahre.
15 Jahre nach Entzug der Fahrerlaubnis kannst du also ohne eine MPU deinen FS zurückbekommen.
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Gruß Olli
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  #15  
Alt 12.10.2008, 16:52
Mariobb Mariobb ist offline
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Nee habe kein PKW schein hatte ich auch noch nie bei der Bootfahrschule abe ich nur nach gefrahgt aber der lerer entscheidet ja nicht ob ich den schein machen darf
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  #16  
Alt 12.10.2008, 16:57
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Olli hast Recht: 15 Jahre stimmt

nur bekommt man den Schein nach so langer Zeit nicht wieder,
sondern macht ihn neu
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  #17  
Alt 12.10.2008, 16:59
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Zitat:
Zitat von Mariobb Beitrag anzeigen
nee bin mit 17 schwartz gefahren also vor 13 j und habe lestes jahr ein führerschein antrag für pkw gestellt und dann hat mich das amt zur mpu verdonnert also ich hatte noch nie ein führerschein

das Schwarzfahren ( ohne t) wird nicht der Grund sein. Du wirst dabei min 1,6%° BAK gehabt haben.

Wie lautete denn die Fragestellung für die MPU ?

Ist zu erwarten, dass ....... wieder unter Alkoholeinfluss ein KFz führen wird.

oder

Ist zu erwarten, dass ......weiterhin massiv gegen Regeln und Gesetze verstoßen wird ?

Nach 13 Jahren kann diese Tat nicht mehr im Führungszeugnis stehen. Die MPU wurde nur wegen der o.g. 5 Jahresfrist gefordert.
In 2 Jahren kannst du deinen Schein neu machen, wenn es nicht zu Versagung der FE gekommen ist, denn dann beginnt die 10 Jahresfrist wieder von vorne.
Hats du deinen Antrag nach negative MPU wieder zurückgezogen oder kam es zru Versagung der FE ??
__________________
Gruß Olli
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  #18  
Alt 12.10.2008, 17:04
Mariobb Mariobb ist offline
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Habe mein MPU ergebniss nicht beim amt abgegeben .
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  #19  
Alt 12.10.2008, 17:07
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hilgoli hilgoli ist offline
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Zitat:
Zitat von lollipop Beitrag anzeigen
Olli hast Recht: 15 Jahre stimmt

nur bekommt man den Schein nach so langer Zeit nicht wieder,
sondern macht ihn neu
Auch das ist falsch. Die 2 Jahres Frist in § 20 der FeV; nach der die prak und theor. Prüfung wiederholt werden muss wenn man min 2 Jahre nicht im Beseitz eine FE war , ist mit EInführung der vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ersatzlos gestrichen worden.

Dann könntest du in 2 Jahren den PKW Schein ohne Auflagen machen. Ich vermute aber das es in den letzten 13 Jahren weitere Straftaten gab, die zur 2 Variante der von mir genannten Fragestellungen geführt haben.

Wenn es nur die Tat vor 13 JAhren gab, sollte dein Führungszeugnis übrigens sauber sein. Die FeB verwertet den gelöschten Eintrag nur wegen der 5 Jahresfrist. Mit einem sauberen FZ bekommst du den SBF auch ohne PKW FE .
Hast du ein aktuelles FZ oder vertraust du nur auf die Aussage der FeB ?
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Gruß Olli

Geändert von hilgoli (12.10.2008 um 17:16 Uhr)
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  #20  
Alt 12.10.2008, 17:09
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hilgoli hilgoli ist offline
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Zitat:
Zitat von Mariobb Beitrag anzeigen
Habe mein MPU ergebniss nicht beim amt abgegeben .

Dann musst du den Antrag zurückziehen, damit es nicht zur Versagung der FE kommt und damit zu einer neuen Tilgungsfrist von 10 Jahren für die Tat vor 13 Jahren. Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht wäre hier sinnvoll !
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Gruß Olli
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  #21  
Alt 12.10.2008, 22:20
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StephanK14 StephanK14 ist offline
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Hallo,

Ihr gebt ja alle gute Tipps, aber wer versagt bei der MPU hat eigentlich bewiesen das Er nicht in der Lage ist ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu Führen. Ich denke dabei sollte man es denn auch belassen.
Er hat ja jederzeit die möglichkeit den MPU Test erneut zu machen und zu beweisen das Er fähig ist ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu Führen, dies ist meines erachtens auch meine Meinung für Wasserschiffahrtsstraßen z.b.
Wer nicht in Lage ist sich an Regeln zu halten sollte weder Autos noch Boote Führen.

Gruß
Stephan
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  #22  
Alt 13.10.2008, 06:55
Jensdererste Jensdererste ist offline
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Dem möchte ich mich eigentlich nur anschließen! Wenn Ihr so tolle Tipps vergebt, zur Wiedererlangung und zum Erwerb der Scheine, kann man nur hoffen, dass unser Freund der Neuen Deutschen Rechtschreibung Euch nicht beim nächsten Ausflug mit 1,6 Promille in die Seite fährt! Jens
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  #23  
Alt 14.10.2008, 17:10
juelenzu juelenzu ist offline
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@Olli

Ich vermute, dass Mariobb nicht die ganze Wahrheit über sein kriminelles Vorleben - nicht so ernst gemeint - sagt. Wenn er mit 17 Jahren, also als Jugendlicher, eine strafgerichtliche Verurteilung gefangen hat, war diese in das Erziehungsregister einzutragen. Entfernt würde diese Eintragung allerdings mit Vollendung des 24.Lebensjahr, es sei denn es liegt ein Fall des § 63 Abs.2 BZRG vor.... Im Führungszeugnis dürfte dann erst recht nichts stehen....


@Mariobb

Rück doch mal mit der Wahrheit raus, was steht denn in Deinem Führungszeugnis, besser noch, was sagt denn der Auszug aus dem BZR?

Vielleicht kann Dir dann hier geholfen werden.

Jürgen
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Die Sternenwelt kennt ihre Grenzen, die menschliche Dummheit nicht !
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  #24  
Alt 15.10.2008, 06:17
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SR 220 PEPE SR 220 PEPE ist offline
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Alter Schwede!

wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich an den 1.April denken...

Harte Winterlager Saison wird das werden...

Gruß Jan
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Immer auf der richtigen Seite des Strandes bleiben!
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Alt 15.10.2008, 07:49
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Wellenschlag Wellenschlag ist offline
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Hohes Gericht, werter Angenagter sind noch irgendwelche Einwände offen, oder können wir nun endlich zur Urteilsverkündung kommen
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Gruß Olli
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Wer nicht Boot fährt lernt nie richtig fluchen.......
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