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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Haftung von gewerblichen Bootsverkäufer/ -Vermittlern
Mal wieder eine Verständnisfrage:
Beim Autohandel, mittlerweile bekannt und durchgesetzt. Egal welcher Name oder Bezeichnung am Geschäft steht, gilt eine Gewährleistung auf zugesagte (oder ausgeschlossene) Eigenschaften bei einem Verkauf oder Vermittlung von Verbrauchsgegenständen von Gewerblich an Privat. Boote sind genau wie KfZ, Verbrauchsgegenstände, also gilt das Recht.. Oder? Wiki say´s Deutsches Gewährleistungsrecht [Bearbeiten] Nach § 438 Abs.1 Nr.3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre. Nur bei einem Privatverkauf (privat an privat) kann sie komplett ausgeschlossen werden; für gebrauchte Waren im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs§ 474 BGB) sowie bei Verkauf von „Business to Business“ (B2B) kann die Gewährleistung gemäß § 475 Abs.2 BGB einzelvertraglich oder in den AGBVerschleißteilen) bei Neuwaren ist hingegen nicht möglich.Der Verbrauchsgüterkauf ist ein Begriff des Schuldrechts.Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist er in den § 474 ff. geregelt. Die Vorschriften sind im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung mit Wirkung vom 1. Januar 2002Richtlinie der Europäischen Union (EG-RL 99/44) fristgerecht in nationales Recht umzusetzen. in das BGB eingefügt worden, um die Verbrauchsgüterkauf- Gemäß der Definition in § 474 BGB ist Verbrauchsgüterkauf der Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher (§ 13Unternehmer (§ 14 BGB) als Verkäufer. BGB) als Käufer von einem
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#2
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Der gewerbliche Bootshändler muss bei einem Verkauf auch Gewährleistung lt. BGB bieten. Bei einem Verkauf an einen Gewerbekunden
kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden, bei einem Verkauf an den Privatkunden nicht. Der Bootvermittler muss meinem Verständnis nach keine Gewährleistung bieten, da er nicht als Vertragspartner sondern Vermittler auftritt. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die Rechtsprechung hier mittlerweile entsprechende Urteile hergibt.
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Gruß vom Oberrhein. |
#3
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Zitat:
Sachmangelhaftung gilt immer, (kann der Händler 1000mal schriftlich ausschliessen).. Umkehrhaftung kann auf 1 Jahr gekürzt werden. Mehr nicht... Weisst Du wie sich das EU-Weit verhält?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#4
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Hab das praktisch dieses Jahr durchlebt. Wie es rechtlich aussieht wäre aber auch mal interessant.
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***PetriHeil wünscht Kai*** |
#5
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Du hast gekauft und wurdest betuppt?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#6
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Nein ganz im Gegenteil! Die Geschichte ist aber ganz schön
lang und ich möchte diesen Thread nicht vollspammen. Essenz ist aber, ein erst nach 2 Wochen durch mich entdeckter Mangel wurde von dem Vermittler/Bootshändler anstandslos abgestellt.
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***PetriHeil wünscht Kai***
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