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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Über 1 m rote Fahne bzw. Nachts Leuchte, hat nichts mit Trailern/Anhängern zu tun, sondern gilt für jede Ladung die über die hintere Beleuchtung hinausragt.
Zitat § 22 StVO: ..ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch... Grüsse vom Harz Robert
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#27
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Ich bin ja froh, daß ich diese Anfrage gestartet habe. Hier sind ja noch so viele Fragen offen.
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Gruß Holger Meine Baustelle DE23. "Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky) |
#28
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Das hat aber nichts mit der Anhängelast zu tun! Prüf das mal! Ich glaube nicht, dass die Anhängelast vom WoMo reicht.
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Sportliche Grüße . Alfred Für die Jüngeren: LED ZEPPELIN ist KEIN beleuchtetes Luftschiff.
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#29
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Eingetragen ist eine Anhängelast von 3.5t.
Mehr wollte ich aber auch nicht anhängen. Eher etwas weniger...
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Gruß Holger Meine Baustelle DE23. "Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky)
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#30
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Es sollte der Vollständigkeit halber erwähnt werden das die einschränkung mit der Tandemachse bei Führerscheinklasse BE NICHT mehr gilt! Damit kann also ein umgeschriebener "dreier" auch Hänger mit mehr als einer Achse oder Tandemachse fahren.... z.B. Drehschemelanhänger.
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Beim Segeln ist der Segler das einzige was stinken darf!
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#31
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Die Ladung darf bis zum Umkreis von 100km Länge bei richtiger Kenntlichmachung 3m überstehen gemessen von der Lichtaustrittskante und die 20,75m dürfen nicht überschritten werden. Wichtig ist bis 100km = 3m / über 100km nu 1m
Dachlasten sind genauso geregelt nur das du beim überstand nach vorne die mindesthöhe von ich glaube 2m einhalten musst. der alte dreier ist nicht unbedingt auf 12t beschränkt normal gehen 18 t(bestandschutz) mal fragen sollte so machbar sein.
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#32
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Zitat:
überschreitet
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__________ gruß mile |
#33
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wie sieht es den mit der Stützlast aus
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__________ gruß mile |
#34
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Zitat:
Klasse B:Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt) Die Klasse BE ist nicht auf das Leergewicht des Zugfahrzeuges begrenzt!!! Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden
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Beim Segeln ist der Segler das einzige was stinken darf!
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#35
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und der reine b ist nicht gleichzusetzen mit dem alten dreier.
man darf auch das 1,5 fache vom zzg des zugfahrzeuges ziehen. es gibt fahrzeug kombies/anhänger die dürfen mit dem b auch 2 tonnen am hinten dran haben.aber weil das alles so undurchsichtig ist kommt ja eh die änderung.....und da du den alten 3 haben wirst drafst du alles ziehen was dein auto auch darf. holst du dir nen karten-schein bekommst du be...und darfst soger mehrachsige anhänger ziehen aber da muss man aufpassen mit den gewichten. mfg:Heiko |
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