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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Bootsanmeldung
Ich bin mir nicht sicher ob das geht ???
mein boot hat eine länge von 4,6m Kann ich ein Boot unter 5m ohne Seebrief ( ist erst ab 5m in Österreich ) möglich in Kroatien mit der OÖ zulassung anmelden. Sorry wenn eventuell schon mal diese frage war habe aber beim suchen nichts gefunden |
#2
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Zitat:
Ich nehme an, du hast einen weißen Österreichischen Zulassungsschein und ein Kennzeichen, was weiss ich, O-27xyz. Mit dem weißen Schein, deinem Reisepass, deinem HR-Patent oder FB-2 und etwas Moneten gehst du zu einem beliebigen Hafenkapitän in HR und in 15 Min ist alles erledigt. Seebrief ist - vereinfacht gesagt - für Küstenfahrten in HR nicht notwendig, und wie du gesagt hast, unter einer bestimmten Länge nicht möglich. BTW, du "meldest" dein Boot in HR ja nicht "an", sondern du kaufst dir eine Vignette und klarierst dabei praktisch auch ein (quasi auf dem Landweg).
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#3
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Zitat:
Danke für die Info |
#5
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Habe ich gerade aus einem früheren Thread heraus Kopiert
Hoffentlich hilft es dir weiter Welche Führerscheine bzw. Bootspatente benötigt man ? Als deutscher Staatsbürger benötigt man entweder den Sportbootführerschein See oder das vom kroatischen Staat vorgesehene kroatische Bootspatent - welches Befähigungsnachweis genannt wird. Der deutsche Sportbootführerschein Binnen ist nicht ausreichend, ebenso wenig das Bodensee Schifferpatent ! Als Österreicher benötigt man den FB 2 - FB 4 oder das Kroatische Patent A / B oder C Bisher durfte man in Kroatien Boote bis 5 PS führerscheinfrei führen, was nun aber nicht mehr so ist! Grundsätzlich sind seit 1.01.2006 alle motorgetriebenen Wasserfahrzeuge führerscheinpflichtig ! Für kleine Boote wurde der Befähigungsnachweis der Kategorie A eingeführt, welcher zum Führen motorisierter Boote wie folgt berechtigt: - bis 7m Länge - eine Motorisierung bis 15 KW - bis 6 Seemeilen Entfernung von der Küste bzw. einer Insel Für Boote/Yachten darüber hinaus (bis 30 BRZ) ist der Schein der Kategorie B erforderlich! Da der Lernaufwand für den Kategorie A unwesentlich geringer ist als für den Kategorie B, ist ein Erwerb des Kategorie B empfehlenswert, da dieser auch die UKW-Seesprechfunkberechtigung (für Charteryachten Pflicht!) beinhaltet! (Anm.: darüber hinaus ist der Kategorie B für das komplette Hoheitsgebiet gültig und von der Stärke der Motorisierung uneingeschränkt!) Für Gäste, die eine Yacht chartern möchten, ist darüber hinaus eine Seefunklizenz erforderlich, da solche Wasserfahrzeuge der Ausrüstungspflicht unterliegen. KLeinere, offene Sportboote unterliegen nicht dieser Ausrüstungspflicht. Die entsprechende deutsche Funklizenz wird anerkannt
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand |
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