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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 04.01.2009, 12:23
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Standard Frage zum Führerschein

Meine lütte hat vor ca. 2,5 Jahren ihren Führerschein gemacht und hat so einen neumodischen Kartenführerschein bekommen.
Bei den alten grauen und rosa Zetteln war das ja noch einfach, aber mit diesen neuen Bezeichnungen M, L,T/S, u.s.w. komme ich nicht so ganz klar

Ursprungsfrage war, darf sie einen 50ccm Roller fahren der bis 50 km/h schnell ist

Gemacht hat sie eigentlich nur den PKW Führerschein, aber bei der Bezeichnung M ( Rollersymbol ist dahinter ) ist auch der Datumseintrag dahinter.

Bei L ( Treckersymbol dahinter ) ist ebenfalls die Freigabe.
( Ich dachte immer die Gören dürfen mit den modernen Führerscheinen nur noch bis 3,5 to fahren )
Mit der Bezeichnung T/S ( kein Symbol dahinter ) können wir nichts anfangen.
( Was ist das, hierfür hat sie auch die Freigabe )

Ihr wisst sowas doch bestimmt
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Gruß 45meilen

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  #2  
Alt 04.01.2009, 12:31
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Hier sind die Klassen:
Deutschland (ab 1. 1. 1999 EU-Führerschein) Klasse A:Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Mindestalter bei stufenweisem Zugang 18 Jahre, bei direktem Zugang 25 Jahre) Klasse A 1:Krafträder der Klasse A, jedoch mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder, 16 Jahre) Klasse B:Kfz (außer Krafträder) mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen und Anhänger bis 750 kg (18 Jahre) Klasse C:Kfz mit einer Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 9 Sitzplätzen und Anhänger bis 750 kg (18 Jahre) Klasse C 1:Kfz mit einer Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg und nicht mehr als 9 Sitzplätzen (18 Jahre) Klasse D:Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen und Anhänger bis 750 kg (21 Jahre) Klasse D 1:Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen, aber nicht mehr als 17, undAnhänger bis 750 kg (21 Jahre) Klasse BE, CE, C1E, DE, D1E:Kfz der Klassen B, C, C 1, D oder D 1 mit Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 750 kg (z. T. mit bestimmten Einschränkungen; 18 Jahre bzw. für Klassen D E und D 1 E 21 Jahre) Klasse S: dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes), vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads) mit Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h (16 Jahre) Klasse M:Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (16 Jahre) Klasse T:Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h (für land- und forstwirtschaftliche Zwecke; 16 Jahre) Klasse L:land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen mit Anhängern, wenn sie nicht mehr als 25 km/h fahren (16 Jahre)
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Gruß Sepp

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Geändert von viking22 (04.01.2009 um 12:38 Uhr)
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  #3  
Alt 04.01.2009, 12:41
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Zitat von viking22 Beitrag anzeigen
Hier sind die Klassen:
Deutschland (ab 1. 1. 1999 EU-Führerschein) Klasse A:Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Mindestalter bei stufenweisem Zugang 18 Jahre, bei direktem Zugang 25 Jahre) Klasse A 1:Krafträder der Klasse A, jedoch mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder, 16 Jahre) Klasse B:Kfz (außer Krafträder) mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen und Anhänger bis 750 kg (18 Jahre) Klasse C:Kfz mit einer Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 9 Sitzplätzen und Anhänger bis 750 kg (18 Jahre) Klasse C 1:Kfz mit einer Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg und nicht mehr als 9 Sitzplätzen (18 Jahre) Klasse D:Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen und Anhänger bis 750 kg (21 Jahre) Klasse D 1:Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen, aber nicht mehr als 17, undAnhänger bis 750 kg (21 Jahre) Klasse BE, CE, C1E, DE, D1E:Kfz der Klassen B, C, C 1, D oder D 1 mit Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 750 kg (z. T. mit bestimmten Einschränkungen; 18 Jahre bzw. für Klassen D E und D 1 E 21 Jahre) Klasse S: dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes), vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads) mit Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h (16 Jahre) Klasse M:Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (16 Jahre) Klasse T:Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h (für land- und forstwirtschaftliche Zwecke; 16 Jahre) Klasse L:land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen mit Anhängern, wenn sie nicht mehr als 25 km/h fahren (16 Jahre)
Was mir nun leider nichts über die ccm und Höchstgeschwindigkeit sagt
Einzig die Vermutung ( auf Grund der anderen Klassen ) das M bis 50ccm und 45 km/h ist


Die Kombination als T/S scheint mir auch nicht so ganz einleuchtend
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Gruß 45meilen

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  #4  
Alt 04.01.2009, 13:27
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http://www.fahrlehrerverband-bw.de/0...einklassen.htm

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/index.php

schon mal dort gewühlt?

PS: der neue Lappen "B" Auto bis 3,5 t schließt "M" Roller Mkick etc. 49 ccm bis 45 Kmh ein.
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Gruß
Kai
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Alt 04.01.2009, 15:04
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
PS: der neue Lappen "B" Auto bis 3,5 t schließt "M" Roller Mkick etc. 49 ccm bis 45 Kmh ein.
wobei noch zu erwähnen ist, dass die neuen roller auf 45km/h zugelassen sind. ältere modelle sin in den papieren noch bis 50km/h eingetragen.
die darf man aber auch fahren.
gruss robert
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Alt 04.01.2009, 15:51
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und sogar die Schwalbe mit 60 km/h...
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Alt 04.01.2009, 17:20
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In dem Merkblatt des Kreises Stormarn zu §25 FeV stehen folgende Erläuterungen:
M:Krafträder/FmH bis 50ccm und 45km/h
wobei B M einschliesst.

Gruß Torben
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