|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Polizei klärt Bootsdiebstahl auf dem Trockenen
Nach 3 Jahren .Aber besser nach 3 Jahren als nie
http://www.mittelbayerische.de/index...3078&pk=346026
__________________
mfg Andy Es ist harte Arbeit, ein leichtes Leben zu führen.
|
#2
|
||||
|
||||
Wusste gar nicht das Mercruiser Boote gebaut hat
Mal ne Frage, wie ist das eigentlich wenn einem sein Boot geklaut wird, man das Versicherungsgeld bekommen hat und das Boot nach ein paar Jahren wieder auftaucht. Muss man das Geld dann wieder zurückgeben oder hat man dann ein Annahmeverweigerungsrecht des Bootes?
__________________
Gruß Stefan |
#3
|
||||
|
||||
Zitat:
Zitat:
Welche Regeung greift da? Die Deutsche oder die Ungarische? Gibt doch noch andere EU Länder wo das so (widerholungskenzeichen) geregelt ist...
__________________
MFG René |
#4
|
||||
|
||||
Also ich kann mir nciht vorstellen, dass man das Boot dann zurücknehmen muss und das Geld wieder abgeben. Die meisten werden sich von der Versicherungsleistung ja auch ein neues Boot holen.
Aber das ist nur meine persönliche Meinung. Irgendwelche Rechtsvorschriften kenne ich diesbezüglich nicht.
__________________
Sportliche Grüße Stefan http://www.divedreams.org Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umgebung zu akzeptieren
William Faulkner |
#5
|
||||
|
||||
Ich würde auch sagen, das Boot geht in den Besitz der Versicherung über.
__________________
Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#6
|
||||
|
||||
Sobald die Versicherung gezahlt hat, geht der gestohlene Gegenstand in den Besitz der Versicherung über. Der Bestohlene hat dann damit nichts mehr zu tun.
__________________
Grüße Michael |
#7
|
||||
|
||||
Nach Zahlung der Versicherungssumme endet in der Regel auch die Rücknahmepflicht des Versicherungsnehmers. Ausnahmen habe ich hier z.B. mal bei KFZ-Direktversicherern gesehen, wo eine Zahlung zwar innerhalb von 2 Wochen erfolgt, die Rücknahmepflicht aber erst nach 4 Wochen endet.
Würde die Rücknahmepflicht dauerhaft bestehen bleiben müsste man dann ja auch den bekommenen Entschädigungsbetrag der Versicherung zurückerstatten, was ja ziemlich gemein wäre, wenn man das Geld entweder anderweitig ausgegeben hat, oder davon bereits ein neues Boot gekauft hat. Gruß Norman
|
#8
|
||||
|
||||
Zitat:
Das "Eigentum" an der gestohlenen Sache geht an die Versicherung über, Besitzer ist meistens der Dieb "Klugscheißermodus aus" |
#9
|
||||
|
||||
Mea Culpa Mea Maxima Culpa
__________________
Grüße Michael |
#10
|
||||
|
||||
Mir tut der Ungar irgendwie richtig leid. Mit 30 hat man mit Sicherheit soviel Patte nicht einfach rumliegen, der hat vielleicht lange dafür gespart. Und jetzt ist alles futsch und zusätzlich hat er noch gleich ein paar Anzeigen anne Backe .
|
#11
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Es ist niemand so blöd und fährt durch halb Europa, um ein Boot ohne 100%ige Eigentumsnachweise zu kaufen. Er hat es gewusst bzw. mindestens geahnt, dass was faul ist. Und ich möchte dich sehen, wenn er dir mit einem unversicherten Boot(Hänger) einen Personenschaden zufügt und nicht zahlen kann.... Hoffentlich haben Sie ihn in eingelocht und lassen ihn nur gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung von 100.000 EUR wieder ans Tageslicht!
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
|
#12
|
|||||
|
|||||
Zitat:
und wie ist den ein Boot/ Hänger zuversichern
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
|
|
|