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  #1  
Alt 28.01.2009, 08:54
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marc74 marc74 ist offline
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Standard Gültigkeit UKW Sprechfunkzeugnis

Moin, habe vor in diesem Jahr ein UKW Funkbetriebszeugnis SRC zu machen und würde noch gerne wissen wie lange ein Sprechfunkzeugnis überhaupt gültig ist. Danke im voraus, Gruß Marco
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  #2  
Alt 28.01.2009, 09:01
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Hallo Marco,

bis her haben Funkzeugnisse meines wissens nach Ihre Gültigkeit nie verloren.
Es kann nur sein, das Du irgend wann mal eine Zusatzprüfung machen mußt falls sich das Funken grundlegend verändert. (z.B. wie bei DSC)

Viele Grüße

Olli
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  #3  
Alt 28.01.2009, 13:19
Chris Hannover Chris Hannover ist offline
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solange du ihn nicht verlierst,. behält er seine gültigkeit wie dein führerschein
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  #4  
Alt 28.01.2009, 13:32
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Chris Hannover Beitrag anzeigen
solange du ihn nicht verlierst,. behält er seine gültigkeit wie dein führerschein
Da sei mal nicht soooo sicher !!

Als ich mein AZF (Flugfunkzeugnis) vor ca. 23 Jahren gemacht habe, dachte ich das auch - letztes Jahr bekam ich vom RP Tübingen eine Mitteilung, daß das Funkzeugnis "noch" bis 2010 Gültigkeit hat !
__________________
Gruß Fred
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  #5  
Alt 28.01.2009, 13:41
Benutzerbild von PS-skipper
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Da sei mal nicht soooo sicher !!

Als ich mein AZF (Flugfunkzeugnis) vor ca. 23 Jahren gemacht habe, dachte ich das auch - letztes Jahr bekam ich vom RP Tübingen eine Mitteilung, daß das Funkzeugnis "noch" bis 2010 Gültigkeit hat !
Da hätte ich gern mal eine Kopie dieses Schreibens gesehen, schon wegen der Begründung!
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Es grüßt Dich / Euch der PETER.
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  #6  
Alt 28.01.2009, 13:42
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Da sei mal nicht soooo sicher !!

Als ich mein AZF (Flugfunkzeugnis) vor ca. 23 Jahren gemacht habe, dachte ich das auch - letztes Jahr bekam ich vom RP Tübingen eine Mitteilung, daß das Funkzeugnis "noch" bis 2010 Gültigkeit hat !
Reine Neugier: Wurde auch eine Begründung 'mitgeliefert'?

Visara.
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  #7  
Alt 28.01.2009, 13:42
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http://www.sbc-chemnitz.de/lMerkblatt_Funk_lrc_src.pdf

Auf Seite 4 steht es geschrieben.

Gültigkeitsdauer
Das Allgemeine Funkbetriegszeugnis (LRC) und das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) sind unbefristet gültig.
__________________
Diese Signatur ist unter Bearbeitung!

Gruß vom Mario

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  #8  
Alt 28.01.2009, 13:49
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von PS-skipper Beitrag anzeigen
Da hätte ich gern mal eine Kopie dieses Schreibens gesehen, schon wegen der Begründung!
Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Reine Neugier: Wurde auch eine Begründung 'mitgeliefert'?
Zwei Unwissende, ein Gedanke.
Stammtisch?

Visara.
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  #9  
Alt 28.01.2009, 14:40
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Zwei Unwissende, ein Gedanke.
Stammtisch?

Visara.
Ich werde das am Wochenende heraussuchen.
Ich denke mir aber, daß es darum geht, daß man bei nicht dauernder
Tätigkeit im Funkverkehr die Routine verliert und Neuerungen evtl. nicht mitbekommt. Das kann im Flugfunk fatale Folgen haben.

An einen konkreten Fall, den ich in Wien-Schwechat selbst erlebt habe als ich als Safety-Pilot dabei war, erinnere ich mich sogar. Einige Zeit danach wurde die Sprechgruppe geändert ....
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  #10  
Alt 28.01.2009, 14:41
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Zitat:
Zitat von PIEP-Köln Beitrag anzeigen
http://www.sbc-chemnitz.de/lMerkblatt_Funk_lrc_src.pdf

Auf Seite 4 steht es geschrieben.

Gültigkeitsdauer
Das Allgemeine Funkbetriegszeugnis (LRC) und das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) sind unbefristet gültig.
Das kann man alles ändern, wenn es nötig sein sollte und eine Begründung gibt es immer - siehe mein vorheriges Posting.

NS.:
Schon gefunden - man nennt das jetzt eine Sprachprüfung !
Siehe ==> Bundesgesetzblatt ==> §15
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Geändert von Fred (28.01.2009 um 14:51 Uhr)
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  #11  
Alt 28.01.2009, 16:54
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Super, schönen Dank für Eure Info.
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