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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
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Einsatzwechseltätigkeit bei mobiler Krankenpflege
Guten Abend,
ich habe mal eine Frage zur Einsatzwechseltätigkeit. Trifft EWT für mobile Krankenschwestern bzw. Altenpfleger zu ? Folgender Sachverhalt: Eine mobile Physiotherapeutin fährt tagsüber mit ihrem privaten PKW zur Pflege von Patienten. Sie bekommt von der Chefin die Aufträge bzw. Anschriften der Patienten. Die Fahrtkosten mit eigenem PKW bekommt sie zum Teil erstattet. In der Steuererklärung wurde die Tätigkeit als Einsatzwechseltätigkeit beantragt. Das Finanzamt lehnt aber eine EWT ab. Ist das berechtigt ? Viele Grüße Holger |
#2
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Zitat:
Mittlerweile gilt, dass Fahrzeiten (in diesem Bereich) keine Arbeitszeiten sind. Also ist der finanzielle Aufwand zu entschädigen, aber nicht der zeitliche. In der Lohnabrechnung wird sicherlich der zeitliche Aufwand für die An/Abfahrten nicht erfasst. Diese Wege werden dann vom Arbeitgeber pauschal abgegolten. Ist das so bei euch? Es gibt auch andere Varianten, meistens basierend auf alten Verträgen. Gern bin ich dir behilflich, wenn vertraulich dann bitte per mail. Gruß Peter
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Ich bin kein Tourist, ich lebe so.
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#3
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Wenn teilweise abgegolten,
gilt es raus zu kriegen was und was nicht abgegeolten ist Das was nicht abgegolten wurde gilt es einzureichen, zu belegen und nachzuweisen.
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#4
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Zitat:
Intuitiv würde ich dir recht geben, leider werde ich in der Praxis eines Anderen belehrt. Zur Berechnung einzureichen sind eventuelle Mehrzeiten. Diese sind expliziert zu erfassen und zu dokumentieren. Abweichungen von den Vorgaben müssen dann differenziert und mit dem Arbeitsvertrag (seltener Tarifvertrag) abgeglichen werden. Die Entstehung der Abweichung ist zu begründen und unter Umständen zu beantragen! Weiteres per mail oder so. Gruß Peter
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Ich bin kein Tourist, ich lebe so. |
#5
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Einsatzwechseltätigkeit bei mobiler Krankenpflege
Danke für die schnellen Anworten. Für die Fahrten zu den Patienten wurde
Fahrtenbuch geführt und dieses auch vom Arbeitgeber bestätigt. Die gefahrenen km wurden mit 0,26 €/gef.km vom Arbeitgeber vergütet. Die Differenz zu 0,30 €haben wir in der Steuererklärung als Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit angesetzt. Diese Kosten wurden vom Finanzamt auch anerkannt. Desweiteren habe ich, da die Abwesenheit von der Wohnung über 8h beträgt, Verpflegungsaufwendungen im Rahmen der EWT angesetzt. Die Verpflegungsaufwendungen wurden mit der Begründung der fehlenden Voraussetzungen für die EWT nicht gewährt. Ein Verweis auf Rechtsgrundlagen erfolgte nicht. Gruß Holger |
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