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  #1  
Alt 22.03.2009, 15:20
Benutzerbild von Käpten Blaubär
Käpten Blaubär Käpten Blaubär ist offline
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Standard Zusätzliche Zulassung nötig?

Hallo BF,

ich habe mein Boot beim LRA Friedrichshafen angemeldet, d.h. das Boot hat eine Bodenseezulassung. Habe auch eine Zulassungsurkunde!
Jetzt meine Frage:
Ist das Boot jetzt nur für den Bodensee zugelassen, also muß ich noch bei meinem WSA oder ADAC das Boot zulassen, oder gilt diese Zulassung auch für alle anderen Gewässer?
Hoffentlich kann mir jemand helfen

Grüße
Käpten Blaubär
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  #2  
Alt 22.03.2009, 15:39
Benutzerbild von RalphB
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Hallo Kapitän B.,

wo möchtest Du denn fahren? Die Zulassung ist vom Fahrtgebiet abhängig. Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch

Gruß Ralph
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  #3  
Alt 22.03.2009, 15:48
Holger K. Holger K. ist offline
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Zitat:
Zitat von Käpten Blaubär Beitrag anzeigen
Hallo BF,

ich habe mein Boot beim LRA Friedrichshafen angemeldet, d.h. das Boot hat eine Bodenseezulassung. Habe auch eine Zulassungsurkunde!
Jetzt meine Frage:
Ist das Boot jetzt nur für den Bodensee zugelassen, also muß ich noch bei meinem WSA oder ADAC das Boot zulassen, oder gilt diese Zulassung auch für alle anderen Gewässer?
Hoffentlich kann mir jemand helfen

Grüße
Käpten Blaubär
Brauchst nicht , das Kennzeichen vom LRA Friedrichshafen ist amtlich

Nachtrag , nur die Beschriftung sollte für andere Gewässer statt 8cm, 10cm Schrifthöhe haben.
__________________
Gruß Holger


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  #4  
Alt 22.03.2009, 17:29
Benutzerbild von Käpten Blaubär
Käpten Blaubär Käpten Blaubär ist offline
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Standard Bodensee

Hallo,
und Danke für die schnellen Antworten
Da bin ich jetzt erleichtert...
Sonstige Fahrgebiete werden der Main, Attersee und Kroatien sein!

Ich denke das klappt so...

Danke
Käpten Blaubär
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  #5  
Alt 22.03.2009, 17:39
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Zitat:
Zitat von Holger K. Beitrag anzeigen
Brauchst nicht , das Kennzeichen vom LRA Friedrichshafen ist amtlich
Aber nicht für Kroatien gültig !
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #6  
Alt 22.03.2009, 19:05
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Aber nicht für Kroatien gültig !
Bın ıch anderer Meınung.

Gruss Walter
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  #7  
Alt 22.03.2009, 19:14
Benutzerbild von Käpten Blaubär
Käpten Blaubär Käpten Blaubär ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Aber nicht für Kroatien gültig !

...Warum nicht für Kroatien

Gruß
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  #8  
Alt 22.03.2009, 19:21
Water Water ist offline
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Dıe Zulassung ıst eıne amtlıche Zulassung von eıner Behoerde.

Es waere wohl nıcht angebracht,wenn sıch eıne Behoerde von eınem Verband bestaetıgen lassen muesste, dass dıe Behoerdenverfuegung rechtsgültıg ıst.

Gruss Walter
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  #9  
Alt 22.03.2009, 19:32
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Dıe Zulassung ıst eıne amtlıche Zulassung von eıner Behoerde.
Das ist richtig - aber es ist keine internationale Zulassung, wie das in HR gefordert wird !

Zwar drücken die dort mittlerweile bei WSA-Zulassungen ein Auge zu, aber die Bodensee Zulassung wird nicht anerkannt. Natürlich kann in Einzelfällen bei einer Bootsanmeldung in HR durchaus der LK ein Auge zudrücken - allerdings besteht im Ernstfall kein Rechtsanspruch.
Ich hatte selbst an meinem letzten Boots solch eine Zulassung und weiß daher, worüber ich schreibe - ich habe mir ganz einfach eine zweite Zulassung vom DMYV besorgt ....
__________________
Gruß Fred
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  #10  
Alt 23.03.2009, 07:31
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Hallo Käptn,

Ich habe mein Boot auch am Bodensee zugelassen, in Konstanz.

Für Auslandsaufenthalte, wie letztes Jahr in Kroatien, reicht das aber nicht!
Laß Dir ein Flaggenzertifikat ausfertigen, gilt 8 Jahre und überall!
Die Zulassungsnummer von Friedrichshafen wird im Flaggenzertifikat akzeptiert, Du brauchst keine zweite anbringen Nur soll sie dann wie schon geschrieben, 10 cm Buchstaben haben.

Gruß, Micha
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  #11  
Alt 23.03.2009, 08:05
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Ich habe bzw. hatte ebenfalls seit vielen Jahren an allen meinen Booten eine Bodenseezulassung. Sie wurde in Kroatien und in Slowenien, früher auch in Yugoslawien immer anstandslos anerkannt.
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  #12  
Alt 26.03.2009, 17:41
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Ich fahre ımmer mıt amtlıcher Zulssung durch das WSA nach Kroatıon. Das wurde noch nıe beanstandet.

Gruss Walter
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  #13  
Alt 26.03.2009, 17:51
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Ich fahre ımmer mıt amtlıcher Zulssung durch das WSA nach Kroatıon. Das wurde noch nıe beanstandet.

Gruss Walter
Das habe ich ja auch nicht behauptet !

Ich habe lediglich geschrieben, daß diese WSA-Zulassung ebenso wie die Bodensee-Zulassung keine internationalen Bootszulassungen sind und auf deren Anerkennung kein Rechtsanspruch besteht !

Wenn man an einen launigen LK gerät (und daß es deren einige gibt ist auch hier im Forum bekannt), dann darf man im "Bootsurlaub" vom Ufer aus zushen. Wenn man Glück hat bekommt man einen günstigen Parkplatz wo man das Boot abstellen und von da aus maritimn Weitblick schweifen lassen kann !
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Gruß Fred
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