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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 30.03.2009, 19:51
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sagblos sagblos ist offline
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Standard Anhänger TÜV mehr als 1 Jahr überzogen

Hallo BF`Ler
Situation:
Ein Bootkollege hat mich angerufen und gefragt ob ich mit meinem Auto sein Boot von einer Halle an die Rampe am Rhein ziehen würde ca 8 km nichts wildes, und danach den leeren Trailer wieder zurück
Prinzipiell kein Problem aber der TÜV des Anhängers von ihm ist seit mind 1 Jahr abgelaufen wie sieht es rechtlich (Versicherungstechnisch) bzw mit Flensburg aus wenn

a: ich Kontrolliert werde und weiter nichts
b: einen Unfall habe nur mal angenommen
dann bin ich doch als Fahrzeugführer mit dran oder ????

Wie gesagt Auto ist meins Trailer und Boot des meines Bekannten

Also legt los



Gruß Martin
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  #2  
Alt 30.03.2009, 20:03
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von sagblos Beitrag anzeigen
Hallo BF`Ler
Situation:
Ein Bootkollege hat mich angerufen und gefragt ob ich mit meinem Auto sein Boot von einer Halle an die Rampe am Rhein ziehen würde ca 8 km nichts wildes, und danach den leeren Trailer wieder zurück
Prinzipiell kein Problem aber der TÜV des Anhängers von ihm ist seit mind 1 Jahr abgelaufen wie sieht es rechtlich (Versicherungstechnisch) bzw mit Flensburg aus wenn

a: ich Kontrolliert werde und weiter nichts
b: einen Unfall habe nur mal angenommen
dann bin ich doch als Fahrzeugführer mit dran oder ????

Wie gesagt Auto ist meins Trailer und Boot des meines Bekannten

Also legt los



Gruß Martin
Martin, du als Fahrzeugführer bis verantwortlich
was an dein Fahrzeug hängt, selbst wenn es nicht
dein PKW wäre!

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #3  
Alt 30.03.2009, 20:05
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sagblos sagblos ist offline
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jo das dachte ich schon dh wenns rumst und die Versicherungmuß ran und die merken der TÜV ist abgelaufen könnte es soweit kommen dass die nicht bezahlen und ich der Ar.. bin oder ??
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  #4  
Alt 30.03.2009, 20:06
DerLinde DerLinde ist offline
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Mit einem 5-Tageskennzeichen oder einer roten Nummer kein Problem... Mit abgelaufener HU kann es sehr teuer werden
__________________
Beste Grüße, Egge
>>Wasser ist dazu da, um es mit Booten zu befahren<<
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  #5  
Alt 30.03.2009, 20:06
pitt4 pitt4 ist offline
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Hallo Martin,

eigentlich naive Frage.
Als Fahrzeugführer bist Du immer dran. Du musst dich vor Antritt der Fahrt immer davon überzeugen das alles i.O. ist. Auch wenn es nichtmal dein Auto wäre.

Pitt

(mein Gott wie schnell alle, beim Schreiben gleich schon ein paar Antworten, na gut das wir alle der gleichen Meinung sind)
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  #6  
Alt 30.03.2009, 20:06
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hmigor hmigor ist offline
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...wenn du fährst, bist du dran...weil du als Fahrzeugführer auch für das Gespann verantwortlich bist.


Laß ihn mit deinem Auto fahren.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #7  
Alt 30.03.2009, 20:09
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Zitat:
Zitat von DerLinde Beitrag anzeigen
Mit einem 5-Tageskennzeichen oder einer roten Nummer kein Problem... Mit abgelaufener HU kann es sehr teuer werden

Fahr doch erst zum TÜV damit. Ist dreimal billiger als eine rote Nummer.
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Akki

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  #8  
Alt 30.03.2009, 20:15
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ok wäre auch ne Möglichkeit dass er mit meinem Auto selber fährt aber wenns dann rummst
ok ist immer der schlimmste Fall und ich bin sicherlich kein Kind von Traurigkeit aber wenn das Auto Totalschaden hat (50000 Euronen) zwar Vollkasko aber der Ärger oder ????
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  #9  
Alt 30.03.2009, 21:05
Alex-H Alex-H ist offline
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Zitat:
Zitat von DerLinde Beitrag anzeigen
Mit einem 5-Tageskennzeichen oder einer roten Nummer kein Problem... Mit abgelaufener HU kann es sehr teuer werden
Hallo, bei mir war auch der Tüv über ein Jahr abgelaufen und hab mir ein
5-Tageskennzeichen geholt zur Überführung, der TÜV Prüfer sagte
darauf: ist genauso Gefährlich wie ohne TÜV zu fahren,
daß Kurzzeitkenzeichen ist nur für abgemeldete Fahrzeuge bestimmt.
Übrigens hab ich auch nur für 5 Monate eine TÜV-Plakete bekommen.
__________________
Gruß Alex
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  #10  
Alt 30.03.2009, 21:19
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Zitat:
Zitat von Alex-H Beitrag anzeigen
Hallo, bei mir war auch der Tüv über ein Jahr abgelaufen und hab mir ein
5-Tageskennzeichen geholt zur Überführung, der TÜV Prüfer sagte
darauf: ist genauso Gefährlich wie ohne TÜV zu fahren,
daß Kurzzeitkenzeichen ist nur für abgemeldete Fahrzeuge bestimmt.
Übrigens hab ich auch nur für 5 Monate eine TÜV-Plakete bekommen.
Na klar, da wird "zurückgeklebt", wennste frisch haben willst, musste schon etwas mehr als 2 Jahre überziehen ................


Übrigens werden für zugelassene Fahrzeuge keine Kurzzeitkennzeichen ausgegeben, das wäre eine Doppelzulassung..............
und ausserdem unnötig, der beabsichtigte Weg zum TÜV (oder wer auch immer) iss auch abgelaufen legal, wenner denn wirklich beabsichtigt ist !
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Kraft kommt von Kraftstoff....



Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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  #11  
Alt 30.03.2009, 21:32
Alex-H Alex-H ist offline
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Naja, ich hab das Boot gekauft und mußte über 400 Km auf der Autobahn
fahren, daß glaubt mir keiner das ich nur zum TÜV fahre.

Das nächste mal bin ich auch schlauer, Trailer abmelden, Kurzzeitkenzeichen holen dann erst überführen, u.s.w.
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Gruß Alex
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  #12  
Alt 30.03.2009, 22:14
Alex-H Alex-H ist offline
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Na klar, da wird "zurückgeklebt", wennste frisch haben willst, musste schon etwas mehr als 2 Jahre überziehen ................
Das zurückgeklebt wird das wußte ich, aber nach so einen Zeitraum ?
Ich hab nochmal nachgesehen, irgend etwas war da was mir aufgestoßen ist,
"letzter TÜV" war 03/2005 dann mit Trailer 10/2008 zum TÜV und
die Plakete bis 03/2009 erhalten, TÜV-Prüfer meinte noch, normal
müßte ich zweimal vorfahren (bezahlen).

Ich möchte nur davor Warnen, Zugelassen Trailer ohne Tüv mit Kurzzeitkennzeichen zu bewegen.
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Gruß Alex

Geändert von Alex-H (30.03.2009 um 22:20 Uhr)
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Alt 01.04.2009, 15:09
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Ich weiß garnicht, was ihr für Probleme damit habt, mit dem Ding zum TÜV zu fahren?
Da wird dann lieber mit teuren Kurzzeitkennzeichen spekuliert usw...

Es geht doch auch um eure Sicherheit und der, der anderen, wenn ihnen
son Ding auf der Autobahn um die Ohren fliegt.

Wenn es etwas zu reparieren gibt, was kann das sein, außer einwenig
Bremse, Zugkupplung, Radlager oder ein Birnchen??

Ich habe auch schon beim TÜV an einem Tag zweimal Gebühren bezahlt,
weil der Trailer mehr als zwei Jahre stand. Das sind dann ungefähr die
Kosten für ein einziges Kurzzeitkennzeichen....
__________________
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Akki

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Alt 01.04.2009, 15:13
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einfach direkt zum tüv ... bei antritt der fahrt ...

max 8 monate "darf" man den tüv überziehen, ab dann gibts punkte.
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Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus




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  #15  
Alt 01.04.2009, 15:15
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
einfach direkt zum tüv ... bei antritt der Fahrt

Und am besten schon gleich einen Termin in der Tasche!
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Akki

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  #16  
Alt 01.04.2009, 15:21
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Und am besten schon gleich einen Termin in der Tasche!
ja logisch ..

denn im gesetz heisst es

" ... muss zur HU angemeldet sein"
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

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  #17  
Alt 01.04.2009, 22:05
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Laminator Laminator ist offline
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Standard Tüv

Tüv überziehen mehr als 8 Monate 40€ +2 Gummipunkte
Also erst Tüv oder Augen zu und durch (wenn das Teil noch Verkehrssicher ist) die Konsequentz mußt Du im Falle eines Falles als Fahrzeugführer selber tragen.
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§ 1 jeder macht seins
Gruß Andreas
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  #18  
Alt 02.04.2009, 22:37
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Mutti Mutti ist offline
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upps ich habe festgestellt bei meinem Wiking Oldtimer, ist am Hänger der Tüv schon 3Jahre abgelaufen
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Gruß Harry
Mutti ist immer und überall

Wir sitzen alle im selben Boot, nur die einen angeln, die anderen rudern!!
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