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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Nachweis Mehrwertsteuer
Hallo Zusammen,
ich bin der Andreas und bin eifriger Nutzer des Forums. Vielen Dank all jenen die hier ihr Wissen weitergeben. Bisher als Nutzer, möchte ich nun im Gegenzug auch anderen Forennutzern von meinen Erfahrungen, Erkenntnissen berichten. Vor dem Hintergrund, dass ich im letzten Jahr ein Boot von Privat gebraucht gekauft habe, jedoch kein Nachweis für die Mehrwertsteuer (sprich Original-Rechnung) vorlag, machte ich mir Gedanken wie ich nun bei evtl. Kontrolle nachweisen kann, dass für dieses Böötchen die MwSt. abgeführt wurde. Gekauft wurde das Boot in Deutschland. Im Kaufvertrag sichert der Verkäufer zwar zu, dass die Mehrwertsteuer abgeführt wurde - wie ich hier allerdings lesen konnte - reicht dies wohl nicht aus. Zuerst habe ich versucht eine Originalrechnung zu bekommen - Fazit: Keine Chance. Dann habe ich das Zollamt angerufen und gefragt, was ich nun tun könne. Der freundliche Zollmitarbeiter meinte, ich soll mit Boot vorbeikommen (+ Bootsschein, Kaufvertrag) und es würde dann eine Formular (INF3) ausgestellt. Im Regelfall wird dieses Formular für Rückware genutzt. Mittels dieses Dokuments soll - so zumindest habe ich den Herren verstanden - für andere Zollkontrollen dargestellt werden, dass der Gegenstand (hier mein Boot) in Deutschland verzollt und versteuert ist. Was meint ihr dazu? Gruss Andreas |
#2
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Willkommen im ,
das INF 3 ist nur 3 Jahre gültig, auch nur dann erforderlich, wenn du in ein Drittland mit deinem Boot reisen willst. Allerdings sind auch bei uns hier schon Zollkontrollen wegen des Steuernachweis erfolgt. http://www.darc.de/ausland/new/allgemein.html Gruß Axel |
#3
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Hallo Axel,
danke für die Antwort. ich habe mich jetzt doch entschlossen nichts zu tun und meinen Urlaub in Kroatien mit Familie, Trailer und Boot anzutreteten. Warum diese Wende? 1. Ich behaupte mal, dass die Sache mit dem Nachweis MwSt. eher für die "dicken" und neuen Pötte gilt. Der Zeitwert meines Böötchens ist ja mehr als überschaubar. 2. Ich habe von Privat an Privat gekauft. Im Kaufvertrag wird vom Verkäufer bestätigt, dass MwSt. und Zölle abgeführt sind. 3. Das Boot war nachweislich vor meinem Kauf in Deutschland zugelassen. Gruss Andreas |
#4
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Hallo Andreas,
Du liegst mit Deiner blauäugigen Einstellung völlig daneben ! Was der "beratende" Zollbeamte Dir gesagt hat ist so nicht richtig. Wenn Du mir Deine E-Mail Adresse zukommen läßt schicke ich Dir ein Gutachten, das anläßlich eines derzeit noch laufenden Prozesses wegen eben genau dem gleichen Fall wie bei Dir geführt wird !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#5
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Hallo Fred,
danke für die Info und vorab für das Gutachten. Gestern fand ich im Netz einen Artikel aus der Zeitschrift Yacht 2/2001. Auszugsweise hier: Die wichtigsten Fragen zur Mehrwertsteuer – und die Antworten der Pressestelle des Zolls der Oberfinanzdirektion Hamburg..... Welche Papiere akzeptiert der Zoll als Mehrwertsteuernachweis? Bei älteren gebrauchten Schiffen reicht der Kaufvertrag, in dem der Verkäufer versichern muss, dass das Schiff bereits versteuert wurde. Ideal ist eine Kopie des ersten Kaufvertrages, in dem die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Musste das Schiff nachträglich versteuert werden, ist eine Kopie des Zolldokumentes erforderlich. Wichtig sind Identifikations-Hinweise wie Motornummer, Seriennummer etc. Gruss Andreas |
#6
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Verjährt so eine "Steuerhinterziehung" eigentlich irgendwann einmal ?
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#7
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Hallo Boneman,
nur um das Ganze klar zu stellen. Es handelt sich hier nicht um Steuerhinterziehung. Der Verkäufer sichert im Vertrag klar zu, dass die Mehrwertsteuer gezahlt wurde. Gruss Andreas |
#8
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Hi Andreas,
deswegen auch die Anführungszeichen |
#9
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Hallo Boneman,
und meine Antwort nur um das Ganze nochmals gerade zurücken. Über das Thema MwSt. ..... wird ja im Forum ausführlichst geschrieben. Allerdings habe ich keine Threat finden können indem ein Betroffener sein Leid klagt. Deshalb die Frage, kennt jemand solch einen Fall: Mit Boot in Urlaub gefahren (ausserhalb der EU), Boot war gebraucht gekauft, Kaufvertrag bestätigt die Abführung der MwSt. und die Zöllner an der EU Aussengrenze fordern doch die Abführung der MwSt. auf den Zeitwert. Gruss Andreas |
#10
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Zitat:
Ich habe Dir mittlerweile das besagte Gutachten der Bundesfinanzdirektion Nord, Hamburg, zugeschickt. Bitte vertraulich behandeln ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#11
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Hallo Fred,
Mail ist angekommen. Dafür vielen Dank. Gruss Andreas PS: Wenn ich mir das Ganze so durchlese könnte man und was machen die Spezialisten wie beispielsweise Herr Zumwinkel ??? |
#12
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Hallo,
also ich hab besagtes "Gutachten" noch(?) nicht zu Händen, wollte aber hier mal so eine Sache in den Raum werfen: Es geht immer um den Nachweis, daß die Umsatzsteuer bereits bezahlt wurde. Auch bei Booten die erheblich älter als 10 Jahre sind. Ich werfe hier einfach mal eine praktische Frage in den Ring: Wer vom Fach kommt weiß, daß Rechnungen vom Unternehmer 10 (+ max 4 Jahre - je nach Veranlagung) aufzubewahren sind. Jetzt will mir jemand erzählen, daß der Zoll 20 Jahre alte Nachweiße über die Umsatzsteuerbezahlung verlangt? Wie wollen die Überprüfen ob die Rechnung ok ist? Also ich will ja hier niemanden auf dumme Gedanken bringen, aber da könnte man selbst jeden Klopapierfetzen beschmieren, Datum kurz vor Erstwasserung drauf und gut ist - die Steawards könntem einem niemals das Gegenteil beweisen und schon gar nicht, wenn's den Verkäufer nicht mehr geben sollte. Und dann der NL-Trachtenverein: Wie sollen die jemals eine deutsche Rechnung überprüfen können solange keine innergemeinschaftliche Lieferung im Spiel ist? Also irgendwie scheint mir das alles ziemlich absurd - allerdings wie sovieles im Steuerrecht Also bitte erläutere mir jemand wie soetwas funktionieren soll Viele Grüße Markus |
#13
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Ich würde mir über das Thema Mehrwertsteuer-Nachweis nicht so viele Gedanken machen. Ich habe in den letzten Monaten mehrere Dutzend Boote besichtigt, einen derartigen Nachweis hatte keines. Spätestens ab dem 2. Vorbesitzer sind keine Originalrechnungen oder dgl. mehr vorhanden.
Selbst wenn irgendwo ein derartiges Verfahren anhängig sein sollte, ist das wohl ein absoluter Einzelfall. Ich sehe das Risiko, zu erneuten MWSt.-Zahlung herangezogen zu werden, als verschwindend gering an. Allgemeines Lebensrisiko halt. Ich kenne viele Gutachten, und auch die Gegengutachten dazu. Hat nichts zu bedeuten.
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Schöne Grüße Bodo |
#14
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Moin,
mich erinnert die Diskussion etwas an die über roten Diesel nach Inkraftreten des Energiesteuergesetzes. Da gab es auch viel Aufregung und praktische Fälle, wo man sich nur an den Kopf fassen konnte. Hat den Betroffenen wenig genutzt, die hatten den Ärger und konnten zahlen. Und heute: alles ganz entspannt und für Sportboote vernünftig gelöst. Und so kommt es (irgendwann mal) auch bei dem MwSt-Nachweis. Bis dahin lieber ganz vorsichtig sein. Ich habe mir damals, als ich mit rotem Diesel von NL nach BRD umgezogen bin, lieber vorher einen (sehr positiven) Bescheid vom zuständigen Zollamt abgeholt. Und so ähnlich sollte man es auch bei dem MwST-Nachweis machen, bevor man "fünfe gerade" sein lässt. gruesse Hanse |
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