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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 16.04.2009, 22:37
rolopolo rolopolo ist offline
Vize Admiral
 
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Standard Wohnflächenberechnung

Wer kann mir mal helfen?

Zu wieviel Prozent werden:

Küche

Diele

Bad

und Balkon berücksichtigt?
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  #2  
Alt 16.04.2009, 22:39
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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Hallo,

Küche und Bad zu 100%,(sofern keine Dachschrägen), Diele k.A.
Balkon zu 50%.

Gruß Ralf
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  #3  
Alt 16.04.2009, 23:14
Benutzerbild von Käpt´n Blaubär
Käpt´n Blaubär Käpt´n Blaubär ist offline
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Zitat:
Zitat von Sealine Hippe Beitrag anzeigen
Hallo,

Küche und Bad zu 100%,(sofern keine Dachschrägen), Diele k.A.
Balkon zu 50%.

Gruß Ralf
Perfekter kann man die Frage kaum beantworten

Gruß
Tom
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler.
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  #4  
Alt 16.04.2009, 23:56
Benutzerbild von kmdx
kmdx kmdx ist offline
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wofür soll die berechnung denn sein? davon würde abhängen, welche norm im konkreten fall zur anwendung kommt (WoFlVo oder DIN 238/277).
i.d.r. ist die WoFlVo maßgeblich, guckst du hier:

http://www.bdb-nrw.de/data/arbeitshi...78-6436160.pdf

Gruß aus dem sonnigen Berlin
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der frühe Vogel kann mich mal...
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  #5  
Alt 17.04.2009, 13:04
Rob Rob ist offline
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.. Fläche von Diele oder Flur in einer abgeschlosenen Wohnung wird ebenfalls zu 100 % berechnet!
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m.f.G.

Rob

www.robspages.npage.de
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  #6  
Alt 17.04.2009, 14:17
nur-am-basteln nur-am-basteln ist offline
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Der Balkon wird bei uns in BW mit 25 oder 50% gerechnet. Alles hinter der Wohnungseingangstüre ab 1,5m lichter Höhe zu 100%.

Gruß Markus
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Neues gebrauchtes Boot und happy
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  #7  
Alt 17.04.2009, 16:16
Benutzerbild von schnorps40
schnorps40 schnorps40 ist offline
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Zitat:
Zitat von nur-am-basteln Beitrag anzeigen
Der Balkon wird bei uns in BW mit 25 oder 50% gerechnet. Alles hinter der Wohnungseingangstüre ab 1,5m lichter Höhe zu 100%.

Gruß Markus
Nach Wohnflächenverordnung alles < 1m zählt nicht, zwischen 1m und 2m zählt 50 %, alles über 2m = 100 %

Die WoFlVO wurde doch schon von kmdx verlinkt.
__________________
Schuster Werbetechnik
https://www.billiger-beschriften.de
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  #8  
Alt 17.04.2009, 19:28
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barrier-riff barrier-riff ist offline
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Meines Wissens gibt es da unterschiedliche Ansätze Vermietung, Wasser/Kanalgebühren, GFZ-Ermittlung, Bankenfinanzierung, Wohngeld usw. usw., das ist neben BGH-Urteilen von Gemeinde zu Gemeinde satzungsgemäß sehr, sehr unterschiedlich
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  #9  
Alt 18.04.2009, 15:49
rolopolo rolopolo ist offline
Vize Admiral
 
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Es geht einfach darum, dass uns eine Wohnung angeboten wurde, die mit 145qm angegeben wird, jetzt hat die Wohnung unter anderem 3 Flure und 2 große Balkone.

Ich meine mal den Begriff "Nettonutzfläche" gehört zu haben und dass gewisse Teile der Wohnung nicht zu 100% gerechnet werden.

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  #10  
Alt 18.04.2009, 19:14
Benutzerbild von Kuddel
Kuddel Kuddel ist offline
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Wenn die Wohnung so groß ist, ist das schon richtig. Die Balkone natürlich nur zu 50%.

Die Größe ist aber nicht alles. Ein schlechter Zuschnitt wird dadurch nicht wett gemacht.

Such Dir eine andere Wohnung .

Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein!
Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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  #11  
Alt 19.04.2009, 23:26
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kmdx kmdx ist offline
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"Nettogrundfläche", Haupt- und Nebennutzflächen und dergleichen sind in der DIN 277 definiert. Flure sind i.d.R. Verkehrsfläche im Sinne der 277, laut WoFlVo jedoch der Wohnfläche zuzuordnen.
Hier ist wichtig, was genau laut Mietvertrag geschuldet ist: "Wohnfläche", dann WoFlVo, wenn ein Begriff der DIN 277 genannt wird, ist die dann auch maßgeblich. In diesem Falle wäre der Flur dann Verkehrsfläche, Abstellräume Nebennutzflächen etc.

Kannst Du Dich noch an die genaue Formulierung erinnern?

Wenn der Vermieter allerdings versucht, über irgendwelche Winkelzüge oder Phantasiebezeichnungen die Wohnung größer zu reden, hielte ich es mit Bernd: such Dir ne andere Wohnung.
__________________
der frühe Vogel kann mich mal...
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