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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Einbau eines Funkgerätes in ein extra Gehäuse
Liebe Leute vom Ich hätte da eine Frage:
Mir geht es in erster Linie um die Technik und nicht um die rechtliche Situation. Aber auch dazu darf Stellung genommen werden Ich möchte meine Funke in ein extra Gehäuse einbauen, mit eigener Batterie + Antenne. Das Gehäuse soll mit einer extra Schraube an Bord befestigt werden können -->und schon ist das Gerät am Schiff fest eingebaut Ich will entgegen allen rechtlichen Bedenken, die gesamte Funkanlage jederzeit von Bord nehmen können. Ich fahre dann natürlich nicht und ich funke auch nicht !(ev. nur horchen ?) - Ich lasse nur ungern auf meine Minidampfer alles an Bord, man soll ja niemanden zum Klauen verleiten So jetzt komme ich zur technischen Frage. Im Handbuch des Funkgerätes steht: Mindestentfernung der Antenne vom Transceiver "91 cm" ??!! - wie das errechnet wurde weiß ich nicht. Was bedeutet dies konkret. Ist darunter lediglich die volle Leistungsfähigkeit des Funkgerätes nicht gegeben oder kann man da beim Senden etwas kaputt machen Anbei ein paar Skizzen, wie ich mir so ein Gehäuse vorstelle + ein Foto meiner Anlage + Batterie die eingebaut werden soll. Die abgebildete Notantenne (ist für mein AIS) kommt dabei nicht zum Einsatz, natürlich eine lange Stahldrahtantenne. LG Johannes
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Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche die Welt nicht angeschaut haben. Alexander von Humboldt (1769-1859) http://badewannen_kapitaen.hat-gar-keine-homepage.de/ |
#2
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Hallo badewannen_kapitän,
die 91 cm sind auf kleinen Sportbooten kaum zu schaffen, das kannst du ignorieren deine Idee mit dem Gehäuse ist nicht schlecht, die Batterien würde ich aber nicht mit einbauen wollen, das würde mir zu groß und unhandlich für Stom und Antenne könnte man auch externe Anschlüsse am Gehäuse einbauen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#3
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Hallo Ralf,
genau das Gefummel mit Steckern und Kabeln möchte ich mir eben ersparen. Darum der Plan das Ganze als überdimensionale "Handfunke" ,die mit dem Boot fix verschraubt werden kann, auszuführen. Aber Du hast Recht die Batterie ist unhandlich. Ich werde wahrscheinlich nur ein Stück einbauen und nicht das Doppelpack wie im Foto. 12 AH müssen auch reichen. Ich denke eine Ladebuchse bzw. eine Buchse für Speisung aus Bordspannung werde ich schon vorsehen. LG Johannes
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#4
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Es spricht rechtlich nichts gegen so eine Lösung. Technisch würde ich die Antenne nicht am Gehäuse befestigen. Wenn die Mindestentfernung unterschritten wird kann es zu HF Einstrahlung in Teile der Funke kommen. (Mikrofonkabel, NF Teil usw) das kann dazu führen, das dich keiner versteht oder im Extremfall dass das Funkg stirbt. Ich würde dir raten die Antenne fix am Boot zu montieren und auf der Rückseite deines Gehäuses eine Antennenbuchse vorsehen.
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Liebe Grüße Willi Geändert von Gummiente (12.03.2009 um 09:21 Uhr)
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#5
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Und wenn du dann noch die Akkus auch im Boot unterbringst, brauchst du
auch kein externes Gehäuse mehr...
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#6
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Zitat:
Grüße, Jan
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#7
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Zitat:
Ich will meine Funke doch auch zum Biertisch beim Clubhaus tragen können und lauschen..... Sonst könne ich mir ja geich auch wieder als Zweitgerät, eine illegale Handfunke kaufen ..... LG Johannes
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#8
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Zitat:
Ich hätte da so ein herrliches altes Metallgehäuse von einem externen DLT Laufwerk aus Urzeiten von DIGITAL ..... Griffe drauf und Frontplatte ein wenig aufpeppen und fertig wäre die Sache, was hältst du davon ? LG Johannes
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#9
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Zitat:
Batteriekabel außerhalb des Gehäuses problematisch. Reichweite und Ausleuchtung vermutlich schlecht. Gefahr, fremde Tuner zu stören, incl. des Besuches eines Herrn mit Scanner in der Hand. Nicht an Board mitführbar. Gefahr der Beschädigung des Funkgerätes. Ein reiner Versuchsaufbau, der ein beschädigtes Gerät, oder eine Strafe nach sich ziehen könnte. Es sollte also verantwortungsbewußt nur im stillen Kämmerlein und als Empfänger eingesetzt werden. Grüße, Jan
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#10
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Kauf dir ne Handfunke es gibt zulassungsfähige und die kannst Du mit an Biertisch schleppen.Gruß Holger
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#11
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Zitat:
dann betreibst du das Gerät noch illegal, da du es zu einer ortsveränderlichen Funkanlage umrüstest, die nicht mehr fest in deinem Boot eingebaut ist. Nur zu diesem Betrieb als Festeinbau in dein Boot hast du die Genehmigung erhalten. Eine Handfunke wäre da echt die bessere Wahl. Wenn du nicht senden möchtest, kannst du auch einen ganz normalen Handscanner mit CE Kennzeichnung zum Hören nehmen. Der wäre dann sogar runherum erlaubt.
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#12
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Zitat:
Die vorher genannte Einbauvariante (externes Gehäuse) wegen Diebstahlschutz ist kein Problem. Betrieben darf die Anlage aber nur an Bord werden.
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Liebe Grüße Willi
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#13
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Und wenn du mit mehreren Leuten, die alle kein Funkzeugnis haben, in einem Boot sitzt und Seefunk abhörst, wo ist da der Unterschied zum Stammtisch?
Kann man, im Bereich des österreichischen Staatsgebietes, überhaupt Seefunk hören? In Deutschland darfst du die Frequenzen des Seefunks (egal, ob mit Seefunkgerät und Funkschein oder mit Scanner) auch nicht gezielt (z.B. Gespräche zwischen 2 Schiffen) abhören, sondern nur das, was für dich oder an alle gedacht ist. Wenn man Scanner in Österreich, genau wie in Deutschland, auch grundsätzlich betreiben darf (was ich nicht weiß. dürfte aber EG-weit gleich geregelt sein), ist jeder selbst dafür verantwortlich, was er abhört oder nicht. Die Beachtung des Fernmeldegeheimnisses gilt nämlich für jeden. Dafür muss man nicht unterschrieben haben.
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#14
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Zitat:
In Österreich kannst du keinen Seefunk aber Binnenfunk (habe Binnen gemeint) hören. Scanner dürfen in AUT und in den meisten EU Staaten besessen werden. Der Betrieb ist dir nur auf Frequenzen gestattet wo du Nachrichten "An Alle" empfangen kannst oder für die du eine Bewilligung hast. (z.B. der Taxler darf seine Betriebsfunkfrequenz hören, Der Amateur Amateurfunk usw.) Das FM Geheimnis gilt zwar für alle aber bei "Belehrten", wie Funkern sind die eventuellen Strafen viel strenger.
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Liebe Grüße Willi
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#15
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Nautische Informationen sind "Nachrichten an alle"
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#16
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Nautische Informationen sind an alle Seefunkstellen oder Schiffsfunkstellen aber nicht an dem Herrn mit dem Scanner das ist nämlich keine See o. Schiffsfunkstelle,, und daher sind Nautische Informationen nur an Personen die eine See o. Schiffsfunkstelle betreiben dürfen.
Geändert von PMHM (25.03.2009 um 17:36 Uhr) |
#17
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Ich dachte eingentlich, der Badewannenkäpitän HAT den Funkschein??
Also darf er es auch mit einem Scanner hören. Was er allerdings nicht darf, ist aus einer mobilen Schiffsfunkstelle eine Landfunkstelle basteln. Es ist ein großer Unterscheid, ob ein Gerät nur empfangen oder auch senden kann.
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#18
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Hallo Akki da hast Du natürlich recht. Ich meinte im allgemein der Herr Scanner.Gruß Holger
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#19
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Der Betrieb von den Scannern ist eigentlich immer in einer Grauzone, da praktisch alle Scanner, hauptsächlich Frequenzen abhören können, die genau genommen nicht abgehört werden dürften.
Wenn jemand einen Scanner auf einem Boot betreibt, "darf" er, meiner Meinung nach, genauso Kanal 16 ständig abhören, wie jemand dies auch mit einer Funkanlage darf. Man ist mit so einem Gerät zwar offiziell noch keine Seefunkstelle, aber man gehört eindeutig zum Adressatenkreis (z.B. bei Warnmeldungen, deren Kenntnis für alle Fahrzeuge wichtig sind) Solange es keinen Kläger gibt, wird es auch keinen Richter geben. Und wenn man "zufällig" eine Nachricht hört, die nicht für einen selbst bestimmt ist, darf man allein die Tatsache, dass man sie gehört hat, schon an niemanden weitergeben. Wenn man diese Regel einhält, kann es keinen Kläger geben! Das es "zufällig" möglich ist, so eine Meldung mitzuhören, räumt ja auch der Gesetzgeber ein. Bleibt im auch nichts anderes übrig, wenn solche Geräte prinzipiell betrieben werden dürfen. Vor ein paar Jahren gabe es diese Geräte auch schon. Da stand dann im Katalog: "nur für den Export". Da reichte schon die Tatsache, dass sich so ein Gerät unverpackt (also quasi betriebsbereit) im Boot befand, für eine Bestrafung. Aber was will die Wasserschutzpolizei oder wer auch immer denn bei der heutigen Regelung machen, wenn der Besitzer eines solchen Gerätes sich nicht völlig dumm verhält? Mein Scanner lässt sich z.B. ganz schnell auf 98,3MHz stellen, das ist bei uns NDR 2. Und das darf ich in jedem Fall "abhören".
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#20
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Meiner Meinung nach ist der Betrieb eines externen Funkgerätes auch deswegen (zumindest in D) illegal, weil man eine Lizenz für eine Seefunkstelle erwirbt - und wenn ich mich recht erinnere, MUSS dieses Gerät beim Betrieb auch auf einem Wasser-Fahrzeug montiert sein.
Kann mich noch an (Nonsense-)Diskussionen in der Schule erinnern, wo der Lehrer sagte, dass man sogar theoreitsch in seinem Boot auf einem Trailer sitzend nicht funken darf - schmeisst man das Boot dann ins Wasser, darf man. Die Diskussion ging dann iin den nonsense, als darüber diskutiert wurde, ob man zu Hause sein Boot in den Pool stellt, um dann funken zu dürfen. Letztendlich aber ist - im Kern - die Voraussetzung: Seefunkstelle und das ist lt. Definition ein wassergängiges Fahrzeug auf oder im Wasser. Lasse mich gerne belehren, wenn falsch oder sich 'was geändert hat! Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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#21
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Also meines Wissens,
darf ein See-Handfunkgerät autark als Seefunkstelle genutzt werden. Ich habe See-Kayak-fahrer und auch Wanderjollenfahrer kennengelernt, die so ein Funkgerät offiziell angemeldet haben. Fest montiert sein, muss eine Seefunkstelle m.E. daher nicht. Das war aber noch vor ein paar Jahren definitv anders! Und davor wurde sogar noch der Einbau der Seefunkstelle überprüft. Wenn ich ein Hand-Seefunkgerät als Zweitgerät meiner Seefunkstelle betreibe, kann ich damit z.B. auch an Land gehen und eventuell ein Boot einweisen o.ä. So habe ich das jedenfalls mal gehört. gruß Friedhelm
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#22
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Zitat:
Na, vielleicht hat sich da was geändert oder es gibt spezielle Zusatzregeln für Kleinboote, die gar keine feste Stromversorgung und Einbaumöglichkeit an Bord haben und trotzdem zur See fahren Zitat:
Kann aber sein, dass sich seitdem was geändert hat. Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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#23
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Hallo Volker,
ich habe mir jetzt nicht die Frequenzzuteilung von den Leuten zeigen lassen, aber das Seekayak hatte das eigene Rufzeichen auf dem Rumpf. Damit die Frage jetzt hoffentlich ein für allemal geklärt ist, habe ich einfach kurz mal bei der Bundesnetzagentur nachgefragt: Ein Handfunkgerät kann für den alleinigen Einsatz im Bereich -See-betrieben werden und bekommt auch eine Frequenzzuteilung mit Rufzeichen. Dies gilt natürlich immer nur für zugelassene Funkgeräte und nur im Bereich -See-. Somit kann auch ein Kayak eine Seefunkstelle sein. gruß Friedhelm
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#24
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Kontrolliert hat die Post nicht ob die Geräte eingebaut waren sondern ob sie vorschriftsmäßig eingebaur waren. Gruß Holger
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#25
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Zitat:
Aber ich denke ich halte es mit der Meinung von Willi (Gummiente) Die Geschichte mit dem Biertisch, habe ich ja nicht wirklich so ernst genommen, sondern es geht mir primär tatsächlich um den problemlosen Ausbau und Transport des "bordfesten" Gerätes. LG Johannes
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