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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 11.03.2009, 21:13
Benutzerbild von badewannen_kapitän
badewannen_kapitän badewannen_kapitän ist offline
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Standard Einbau eines Funkgerätes in ein extra Gehäuse

Liebe Leute vom Ich hätte da eine Frage:

Mir geht es in erster Linie um die Technik und nicht um die rechtliche Situation. Aber auch dazu darf Stellung genommen werden
Ich möchte meine Funke in ein extra Gehäuse einbauen, mit eigener Batterie + Antenne.
Das Gehäuse soll mit einer extra Schraube an Bord befestigt werden können -->und schon ist das Gerät am Schiff fest eingebaut
Ich will entgegen allen rechtlichen Bedenken, die gesamte Funkanlage jederzeit von Bord nehmen können. Ich fahre dann natürlich nicht und ich funke auch nicht !(ev. nur horchen ?) - Ich lasse nur ungern auf meine Minidampfer alles an Bord, man soll ja niemanden zum Klauen verleiten
So jetzt komme ich zur technischen Frage. Im Handbuch des Funkgerätes steht: Mindestentfernung der Antenne vom Transceiver "91 cm" ??!! - wie das errechnet wurde weiß ich nicht.
Was bedeutet dies konkret. Ist darunter lediglich die volle Leistungsfähigkeit des Funkgerätes nicht gegeben oder kann man da beim Senden etwas kaputt machen
Anbei ein paar Skizzen, wie ich mir so ein Gehäuse vorstelle + ein Foto meiner Anlage + Batterie die eingebaut werden soll. Die abgebildete Notantenne (ist für mein AIS) kommt dabei nicht zum Einsatz, natürlich eine lange Stahldrahtantenne.

LG Johannes
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welche die Welt nicht angeschaut haben.
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  #2  
Alt 11.03.2009, 22:38
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Hallo badewannen_kapitän,
die 91 cm sind auf kleinen Sportbooten kaum zu schaffen, das kannst du ignorieren
deine Idee mit dem Gehäuse ist nicht schlecht, die Batterien würde ich aber nicht mit einbauen wollen, das würde mir zu groß und unhandlich
für Stom und Antenne könnte man auch externe Anschlüsse am Gehäuse einbauen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #3  
Alt 12.03.2009, 00:12
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Hallo Ralf,

genau das Gefummel mit Steckern und Kabeln möchte ich mir eben ersparen. Darum der Plan das Ganze als überdimensionale "Handfunke" ,die mit dem Boot fix verschraubt werden kann, auszuführen. Aber Du hast Recht die Batterie ist unhandlich. Ich werde wahrscheinlich nur ein Stück einbauen und nicht das Doppelpack wie im Foto. 12 AH müssen auch reichen. Ich denke eine Ladebuchse bzw. eine Buchse für Speisung aus Bordspannung werde ich schon vorsehen.

LG Johannes
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  #4  
Alt 12.03.2009, 09:01
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Zitat:
Zitat von badewannen_kapitän Beitrag anzeigen
So jetzt komme ich zur technischen Frage. Im Handbuch des Funkgerätes steht: Mindestentfernung der Antenne vom Transceiver "91 cm"
Es spricht rechtlich nichts gegen so eine Lösung. Technisch würde ich die Antenne nicht am Gehäuse befestigen. Wenn die Mindestentfernung unterschritten wird kann es zu HF Einstrahlung in Teile der Funke kommen. (Mikrofonkabel, NF Teil usw) das kann dazu führen, das dich keiner versteht oder im Extremfall dass das Funkg stirbt. Ich würde dir raten die Antenne fix am Boot zu montieren und auf der Rückseite deines Gehäuses eine Antennenbuchse vorsehen.
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Liebe Grüße
Willi

Geändert von Gummiente (12.03.2009 um 09:21 Uhr)
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  #5  
Alt 13.03.2009, 09:47
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Und wenn du dann noch die Akkus auch im Boot unterbringst, brauchst du
auch kein externes Gehäuse mehr...
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Akki

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  #6  
Alt 13.03.2009, 12:20
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Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
Es spricht rechtlich nichts gegen so eine Lösung. Technisch würde ich die Antenne nicht am Gehäuse befestigen. Wenn die Mindestentfernung unterschritten wird kann es zu HF Einstrahlung in Teile der Funke kommen. (Mikrofonkabel, NF Teil usw) das kann dazu führen, das dich keiner versteht oder im Extremfall dass das Funkg stirbt. Ich würde dir raten die Antenne fix am Boot zu montieren und auf der Rückseite deines Gehäuses eine Antennenbuchse vorsehen.
HF Einstrahlung vermeiden ->Gehäuse aus Metall + Masse optimieren.

Grüße, Jan
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  #7  
Alt 13.03.2009, 22:59
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen

Und wenn du dann noch die Akkus auch im Boot unterbringst, brauchst du
auch kein externes Gehäuse mehr...

Zitat Gummiente:
Ich würde dir raten die Antenne fix am Boot zu montieren ...........
Leute ihr habt es nicht begriffen
Ich will meine Funke doch auch zum Biertisch beim Clubhaus tragen können und lauschen.....
Sonst könne ich mir ja geich auch wieder als Zweitgerät, eine illegale Handfunke kaufen .....

LG Johannes
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  #8  
Alt 13.03.2009, 23:04
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Zitat:
Zitat von Haddock Beitrag anzeigen
HF Einstrahlung vermeiden ->Gehäuse aus Metall + Masse optimieren.

Grüße, Jan
Hallo Jan, Danke für den Tipp. Meinst du kann ich dann auch durchaus die Antenne daran befestigen ?
Ich hätte da so ein herrliches altes Metallgehäuse von einem externen DLT Laufwerk aus Urzeiten von DIGITAL .....
Griffe drauf und Frontplatte ein wenig aufpeppen und fertig wäre die Sache, was hältst du davon ?

LG Johannes
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  #9  
Alt 18.03.2009, 15:04
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Zitat:
Zitat von badewannen_kapitän Beitrag anzeigen
Hallo Jan, Danke für den Tipp. Meinst du kann ich dann auch durchaus die Antenne daran befestigen ?
Ich hätte da so ein herrliches altes Metallgehäuse von einem externen DLT Laufwerk aus Urzeiten von DIGITAL .....
Griffe drauf und Frontplatte ein wenig aufpeppen und fertig wäre die Sache, was hältst du davon ?

LG Johannes
Signalweg innerhalb des Gehäuses zum Antennenfuß ausreichend schirmen.

Batteriekabel außerhalb des Gehäuses problematisch.

Reichweite und Ausleuchtung vermutlich schlecht.

Gefahr, fremde Tuner zu stören, incl. des Besuches eines Herrn mit Scanner in der Hand.

Nicht an Board mitführbar.

Gefahr der Beschädigung des Funkgerätes.

Ein reiner Versuchsaufbau, der ein beschädigtes Gerät, oder eine Strafe nach sich ziehen könnte. Es sollte also verantwortungsbewußt nur im stillen Kämmerlein und als Empfänger eingesetzt werden.


Grüße, Jan
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  #10  
Alt 18.03.2009, 20:45
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Kauf dir ne Handfunke es gibt zulassungsfähige und die kannst Du mit an Biertisch schleppen.Gruß Holger
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  #11  
Alt 18.03.2009, 21:34
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Zitat:
Zitat von badewannen_kapitän Beitrag anzeigen
Leute ihr habt es nicht begriffen
Ich will meine Funke doch auch zum Biertisch beim Clubhaus tragen können und lauschen.....
Sonst könne ich mir ja geich auch wieder als Zweitgerät, eine illegale Handfunke kaufen .....

LG Johannes
Erst einmal machst du dich mit so einer Fabrik am Biertisch zur absoluten Lachnummer,
dann betreibst du das Gerät noch illegal, da du es zu einer ortsveränderlichen
Funkanlage umrüstest, die nicht mehr fest in deinem Boot eingebaut ist. Nur zu diesem
Betrieb als Festeinbau in dein Boot hast du die Genehmigung erhalten.
Eine Handfunke wäre
da echt die bessere Wahl. Wenn du nicht senden möchtest, kannst du auch einen ganz normalen
Handscanner mit CE Kennzeichnung zum Hören nehmen. Der wäre dann sogar runherum erlaubt.
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Akki

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  #12  
Alt 25.03.2009, 14:16
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Eine Handfunke wäre da echt die bessere Wahl. Wenn du nicht senden möchtest, kannst du auch einen ganz normalen
Handscanner mit CE Kennzeichnung zum Hören nehmen. Der wäre dann sogar runherum erlaubt.
Das stimmt so nicht !!! Badewannenkapitän ist aus Österreich daher ist eine Handfunke nicht zulassbar und das abhören von Seefunkfrequenzen mit einem Scanner ist auch nicht erlaubt, da es dann alle am Stammtisch hören können. Der Schiffsfunk darf in AUT nur von Personen abgehört werden welche ein Funkerzeugnis haben und daher die Verpflichtungen nach dem Fernmeldegeheimnis unterschrieben haben.

Die vorher genannte Einbauvariante (externes Gehäuse) wegen Diebstahlschutz ist kein Problem. Betrieben darf die Anlage aber nur an Bord werden.
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Willi
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  #13  
Alt 25.03.2009, 14:46
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Und wenn du mit mehreren Leuten, die alle kein Funkzeugnis haben, in einem Boot sitzt und Seefunk abhörst, wo ist da der Unterschied zum Stammtisch?

Kann man, im Bereich des österreichischen Staatsgebietes, überhaupt Seefunk hören?

In Deutschland darfst du die Frequenzen des Seefunks (egal, ob mit Seefunkgerät und Funkschein oder mit Scanner) auch nicht gezielt (z.B. Gespräche zwischen 2 Schiffen) abhören, sondern nur das, was für dich oder an alle gedacht ist.

Wenn man Scanner in Österreich, genau wie in Deutschland, auch grundsätzlich betreiben darf (was ich nicht weiß. dürfte aber EG-weit gleich geregelt sein), ist jeder selbst dafür verantwortlich, was er abhört oder nicht.
Die Beachtung des Fernmeldegeheimnisses gilt nämlich für jeden. Dafür muss man nicht unterschrieben haben.
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  #14  
Alt 25.03.2009, 16:34
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Und wenn du mit mehreren Leuten, die alle kein Funkzeugnis haben, in einem Boot sitzt und Seefunk abhörst, wo ist da der Unterschied zum Stammtisch?

Kann man, im Bereich des österreichischen Staatsgebietes, überhaupt Seefunk hören?

In Deutschland darfst du die Frequenzen des Seefunks (egal, ob mit Seefunkgerät und Funkschein oder mit Scanner) auch nicht gezielt (z.B. Gespräche zwischen 2 Schiffen) abhören, sondern nur das, was für dich oder an alle gedacht ist.

Wenn man Scanner in Österreich, genau wie in Deutschland, auch grundsätzlich betreiben darf (was ich nicht weiß. dürfte aber EG-weit gleich geregelt sein), ist jeder selbst dafür verantwortlich, was er abhört oder nicht.
Die Beachtung des Fernmeldegeheimnisses gilt nämlich für jeden. Dafür muss man nicht unterschrieben haben.
Laut Gesetz sollte der Funker Vorkehrungen treffen, dass die "Nichtfunker" nur Nachrichten an "Alle" hören können.

In Österreich kannst du keinen Seefunk aber Binnenfunk (habe Binnen gemeint) hören.

Scanner dürfen in AUT und in den meisten EU Staaten besessen werden. Der Betrieb ist dir nur auf Frequenzen gestattet wo du Nachrichten "An Alle" empfangen kannst oder für die du eine Bewilligung hast. (z.B. der Taxler darf seine Betriebsfunkfrequenz hören, Der Amateur Amateurfunk usw.)

Das FM Geheimnis gilt zwar für alle aber bei "Belehrten", wie Funkern sind die eventuellen Strafen viel strenger.
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Willi
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  #15  
Alt 25.03.2009, 17:16
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Nautische Informationen sind "Nachrichten an alle"
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  #16  
Alt 25.03.2009, 17:29
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Nautische Informationen sind an alle Seefunkstellen oder Schiffsfunkstellen aber nicht an dem Herrn mit dem Scanner das ist nämlich keine See o. Schiffsfunkstelle,, und daher sind Nautische Informationen nur an Personen die eine See o. Schiffsfunkstelle betreiben dürfen.

Geändert von PMHM (25.03.2009 um 17:36 Uhr)
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  #17  
Alt 25.03.2009, 20:56
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Ich dachte eingentlich, der Badewannenkäpitän HAT den Funkschein??
Also darf er es auch mit einem Scanner hören. Was er allerdings nicht darf,
ist aus einer mobilen Schiffsfunkstelle eine Landfunkstelle basteln.
Es ist ein großer Unterscheid, ob ein Gerät nur empfangen oder auch senden kann.
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  #18  
Alt 25.03.2009, 22:34
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Hallo Akki da hast Du natürlich recht. Ich meinte im allgemein der Herr Scanner.Gruß Holger
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  #19  
Alt 26.03.2009, 14:48
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Der Betrieb von den Scannern ist eigentlich immer in einer Grauzone, da praktisch alle Scanner, hauptsächlich Frequenzen abhören können, die genau genommen nicht abgehört werden dürften.

Wenn jemand einen Scanner auf einem Boot betreibt, "darf" er, meiner Meinung nach, genauso Kanal 16 ständig abhören, wie jemand dies auch mit einer Funkanlage darf.
Man ist mit so einem Gerät zwar offiziell noch keine Seefunkstelle, aber man gehört eindeutig zum Adressatenkreis (z.B. bei Warnmeldungen, deren Kenntnis für alle Fahrzeuge wichtig sind)

Solange es keinen Kläger gibt, wird es auch keinen Richter geben.

Und wenn man "zufällig" eine Nachricht hört, die nicht für einen selbst bestimmt ist, darf man allein die Tatsache, dass man sie gehört hat, schon an niemanden weitergeben.

Wenn man diese Regel einhält, kann es keinen Kläger geben!

Das es "zufällig" möglich ist, so eine Meldung mitzuhören, räumt ja auch der Gesetzgeber ein. Bleibt im auch nichts anderes übrig, wenn solche Geräte prinzipiell betrieben werden dürfen.

Vor ein paar Jahren gabe es diese Geräte auch schon. Da stand dann im Katalog: "nur für den Export".
Da reichte schon die Tatsache, dass sich so ein Gerät unverpackt (also quasi betriebsbereit) im Boot befand, für eine Bestrafung.

Aber was will die Wasserschutzpolizei oder wer auch immer denn bei der heutigen Regelung machen, wenn der Besitzer eines solchen Gerätes sich nicht völlig dumm verhält?
Mein Scanner lässt sich z.B. ganz schnell auf 98,3MHz stellen, das ist bei uns NDR 2.
Und das darf ich in jedem Fall "abhören".
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  #20  
Alt 26.03.2009, 15:17
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Meiner Meinung nach ist der Betrieb eines externen Funkgerätes auch deswegen (zumindest in D) illegal, weil man eine Lizenz für eine Seefunkstelle erwirbt - und wenn ich mich recht erinnere, MUSS dieses Gerät beim Betrieb auch auf einem Wasser-Fahrzeug montiert sein.
Kann mich noch an (Nonsense-)Diskussionen in der Schule erinnern, wo der Lehrer sagte, dass man sogar theoreitsch in seinem Boot auf einem Trailer sitzend nicht funken darf - schmeisst man das Boot dann ins Wasser, darf man. Die Diskussion ging dann iin den nonsense, als darüber diskutiert wurde, ob man zu Hause sein Boot in den Pool stellt, um dann funken zu dürfen.

Letztendlich aber ist - im Kern - die Voraussetzung: Seefunkstelle und das ist lt. Definition ein wassergängiges Fahrzeug auf oder im Wasser.

Lasse mich gerne belehren, wenn falsch oder sich 'was geändert hat!

Gruß

Volker
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  #21  
Alt 26.03.2009, 16:21
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Also meines Wissens,
darf ein See-Handfunkgerät autark als Seefunkstelle genutzt werden. Ich habe See-Kayak-fahrer und auch Wanderjollenfahrer kennengelernt, die so ein Funkgerät offiziell angemeldet haben.
Fest montiert sein, muss eine Seefunkstelle m.E. daher nicht.

Das war aber noch vor ein paar Jahren definitv anders!
Und davor wurde sogar noch der Einbau der Seefunkstelle überprüft.

Wenn ich ein Hand-Seefunkgerät als Zweitgerät meiner Seefunkstelle betreibe, kann ich damit z.B. auch an Land gehen und eventuell ein Boot einweisen o.ä.
So habe ich das jedenfalls mal gehört.

gruß
Friedhelm
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  #22  
Alt 26.03.2009, 16:44
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Also meines Wissens,
darf ein See-Handfunkgerät autark als Seefunkstelle genutzt werden. Ich habe See-Kayak-fahrer und auch Wanderjollenfahrer kennengelernt, die so ein Funkgerät offiziell angemeldet haben.
Fest montiert sein, muss eine Seefunkstelle m.E. daher nicht.
Bist Du sicher, dass es ein SEE-Funkgerät war? Ich habe an Bord auch 4 Handfunken mit Reichweiten bis kapp 20sm (bei nicht verstelltem Luftraum), die jedoch nicht Seefunkstellen sind

Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Das war aber noch vor ein paar Jahren definitv anders!
Na, vielleicht hat sich da was geändert oder es gibt spezielle Zusatzregeln für Kleinboote, die gar keine feste Stromversorgung und Einbaumöglichkeit an Bord haben und trotzdem zur See fahren

Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Wenn ich ein Hand-Seefunkgerät als Zweitgerät meiner Seefunkstelle betreibe, kann ich damit z.B. auch an Land gehen und eventuell ein Boot einweisen o.ä.
Das war schon immer so, dass Du eine Handfunke dann benutzen darfst, wenn eine fest installierte an Bord war und im Zusammenspiel bei nicht-weit-vom-Boot-befindlichen-Landeinsätzen.

Kann aber sein, dass sich seitdem was geändert hat.

Gruß

Volker
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  #23  
Alt 27.03.2009, 10:55
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Hallo Volker,
ich habe mir jetzt nicht die Frequenzzuteilung von den Leuten zeigen lassen, aber das Seekayak hatte das eigene Rufzeichen auf dem Rumpf.

Damit die Frage jetzt hoffentlich ein für allemal geklärt ist, habe ich einfach kurz mal bei der Bundesnetzagentur nachgefragt:

Ein Handfunkgerät kann für den alleinigen Einsatz im Bereich -See-betrieben werden und bekommt auch eine Frequenzzuteilung mit Rufzeichen.
Dies gilt natürlich immer nur für zugelassene Funkgeräte und nur im Bereich -See-.

Somit kann auch ein Kayak eine Seefunkstelle sein.

gruß
Friedhelm
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  #24  
Alt 28.03.2009, 00:40
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Kontrolliert hat die Post nicht ob die Geräte eingebaut waren sondern ob sie vorschriftsmäßig eingebaur waren. Gruß Holger
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  #25  
Alt 26.04.2009, 19:27
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Badewannenkapitän ist aus Österreich daher ist eine Handfunke nicht zulassbar und das abhören von Seefunkfrequenzen mit einem Scanner ist auch nicht erlaubt, da es dann alle am Stammtisch hören können. Der Schiffsfunk darf in AUT nur von Personen abgehört werden welche ein Funkerzeugnis haben und daher die Verpflichtungen nach dem Fernmeldegeheimnis unterschrieben haben.

Die vorher genannte Einbauvariante (externes Gehäuse) wegen Diebstahlschutz ist kein Problem. Betrieben darf die Anlage aber nur an Bord werden.
Zunächst einmal Danke an alle, die zu diesem Thema beigetragen haben. Ich war jetzt einige Zeit lang nicht online und darum komme ich jetzt kaum mit dem Lesen nach
Aber ich denke ich halte es mit der Meinung von Willi (Gummiente)
Die Geschichte mit dem Biertisch, habe ich ja nicht wirklich so ernst genommen, sondern es geht mir primär tatsächlich um den problemlosen Ausbau und Transport des "bordfesten" Gerätes.

LG Johannes
__________________
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute,
welche die Welt nicht angeschaut haben.
Alexander von Humboldt (1769-1859)

http://badewannen_kapitaen.hat-gar-keine-homepage.de/
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