boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Technik-Talk



Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 11.03.2009, 21:13
Benutzerbild von badewannen_kapitän
badewannen_kapitän badewannen_kapitän ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 21.03.2008
Ort: Linz / AUSTRIA
Beiträge: 157
Boot: Quicksilver 450 Cabin
Rufzeichen oder MMSI: OEX3446 MMSI:203520100 ATIS: 9203243446
221 Danke in 95 Beiträgen
Standard Einbau eines Funkgerätes in ein extra Gehäuse

Liebe Leute vom Ich hätte da eine Frage:

Mir geht es in erster Linie um die Technik und nicht um die rechtliche Situation. Aber auch dazu darf Stellung genommen werden
Ich möchte meine Funke in ein extra Gehäuse einbauen, mit eigener Batterie + Antenne.
Das Gehäuse soll mit einer extra Schraube an Bord befestigt werden können -->und schon ist das Gerät am Schiff fest eingebaut
Ich will entgegen allen rechtlichen Bedenken, die gesamte Funkanlage jederzeit von Bord nehmen können. Ich fahre dann natürlich nicht und ich funke auch nicht !(ev. nur horchen ?) - Ich lasse nur ungern auf meine Minidampfer alles an Bord, man soll ja niemanden zum Klauen verleiten
So jetzt komme ich zur technischen Frage. Im Handbuch des Funkgerätes steht: Mindestentfernung der Antenne vom Transceiver "91 cm" ??!! - wie das errechnet wurde weiß ich nicht.
Was bedeutet dies konkret. Ist darunter lediglich die volle Leistungsfähigkeit des Funkgerätes nicht gegeben oder kann man da beim Senden etwas kaputt machen
Anbei ein paar Skizzen, wie ich mir so ein Gehäuse vorstelle + ein Foto meiner Anlage + Batterie die eingebaut werden soll. Die abgebildete Notantenne (ist für mein AIS) kommt dabei nicht zum Einsatz, natürlich eine lange Stahldrahtantenne.

LG Johannes
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	gehauese.jpg
Hits:	510
Größe:	11,4 KB
ID:	125204   Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	funke_neu.jpg
Hits:	524
Größe:	73,7 KB
ID:	125205  
__________________
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute,
welche die Welt nicht angeschaut haben.
Alexander von Humboldt (1769-1859)

http://badewannen_kapitaen.hat-gar-keine-homepage.de/
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 11.03.2009, 22:38
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.429
19.804 Danke in 14.367 Beiträgen
Standard

Hallo badewannen_kapitän,
die 91 cm sind auf kleinen Sportbooten kaum zu schaffen, das kannst du ignorieren
deine Idee mit dem Gehäuse ist nicht schlecht, die Batterien würde ich aber nicht mit einbauen wollen, das würde mir zu groß und unhandlich
für Stom und Antenne könnte man auch externe Anschlüsse am Gehäuse einbauen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 12.03.2009, 00:12
Benutzerbild von badewannen_kapitän
badewannen_kapitän badewannen_kapitän ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 21.03.2008
Ort: Linz / AUSTRIA
Beiträge: 157
Boot: Quicksilver 450 Cabin
Rufzeichen oder MMSI: OEX3446 MMSI:203520100 ATIS: 9203243446
221 Danke in 95 Beiträgen
Standard

Hallo Ralf,

genau das Gefummel mit Steckern und Kabeln möchte ich mir eben ersparen. Darum der Plan das Ganze als überdimensionale "Handfunke" ,die mit dem Boot fix verschraubt werden kann, auszuführen. Aber Du hast Recht die Batterie ist unhandlich. Ich werde wahrscheinlich nur ein Stück einbauen und nicht das Doppelpack wie im Foto. 12 AH müssen auch reichen. Ich denke eine Ladebuchse bzw. eine Buchse für Speisung aus Bordspannung werde ich schon vorsehen.

LG Johannes
__________________
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute,
welche die Welt nicht angeschaut haben.
Alexander von Humboldt (1769-1859)

http://badewannen_kapitaen.hat-gar-keine-homepage.de/
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 12.03.2009, 09:01
Benutzerbild von Gummiente
Gummiente Gummiente ist offline
Captain
 
Registriert seit: 02.02.2005
Ort: Wien
Beiträge: 652
525 Danke in 325 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von badewannen_kapitän Beitrag anzeigen
So jetzt komme ich zur technischen Frage. Im Handbuch des Funkgerätes steht: Mindestentfernung der Antenne vom Transceiver "91 cm"
Es spricht rechtlich nichts gegen so eine Lösung. Technisch würde ich die Antenne nicht am Gehäuse befestigen. Wenn die Mindestentfernung unterschritten wird kann es zu HF Einstrahlung in Teile der Funke kommen. (Mikrofonkabel, NF Teil usw) das kann dazu führen, das dich keiner versteht oder im Extremfall dass das Funkg stirbt. Ich würde dir raten die Antenne fix am Boot zu montieren und auf der Rückseite deines Gehäuses eine Antennenbuchse vorsehen.
__________________
Liebe Grüße
Willi

Geändert von Gummiente (12.03.2009 um 09:21 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 13.03.2009, 09:47
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 15.760
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
53.066 Danke in 17.580 Beiträgen
Standard

Und wenn du dann noch die Akkus auch im Boot unterbringst, brauchst du
auch kein externes Gehäuse mehr...
__________________
.
.

Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 13.03.2009, 12:20
Benutzerbild von Haddock
Haddock Haddock ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 12.02.2008
Ort: 52° 14′ 30.5″ N; 8° 56′ 9.9″ E
Beiträge: 176
73 Danke in 62 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
Es spricht rechtlich nichts gegen so eine Lösung. Technisch würde ich die Antenne nicht am Gehäuse befestigen. Wenn die Mindestentfernung unterschritten wird kann es zu HF Einstrahlung in Teile der Funke kommen. (Mikrofonkabel, NF Teil usw) das kann dazu führen, das dich keiner versteht oder im Extremfall dass das Funkg stirbt. Ich würde dir raten die Antenne fix am Boot zu montieren und auf der Rückseite deines Gehäuses eine Antennenbuchse vorsehen.
HF Einstrahlung vermeiden ->Gehäuse aus Metall + Masse optimieren.

Grüße, Jan
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 13.03.2009, 22:59
Benutzerbild von badewannen_kapitän
badewannen_kapitän badewannen_kapitän ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 21.03.2008
Ort: Linz / AUSTRIA
Beiträge: 157
Boot: Quicksilver 450 Cabin
Rufzeichen oder MMSI: OEX3446 MMSI:203520100 ATIS: 9203243446
221 Danke in 95 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen

Und wenn du dann noch die Akkus auch im Boot unterbringst, brauchst du
auch kein externes Gehäuse mehr...

Zitat Gummiente:
Ich würde dir raten die Antenne fix am Boot zu montieren ...........
Leute ihr habt es nicht begriffen
Ich will meine Funke doch auch zum Biertisch beim Clubhaus tragen können und lauschen.....
Sonst könne ich mir ja geich auch wieder als Zweitgerät, eine illegale Handfunke kaufen .....

LG Johannes
__________________
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute,
welche die Welt nicht angeschaut haben.
Alexander von Humboldt (1769-1859)

http://badewannen_kapitaen.hat-gar-keine-homepage.de/
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 13.03.2009, 23:04
Benutzerbild von badewannen_kapitän
badewannen_kapitän badewannen_kapitän ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 21.03.2008
Ort: Linz / AUSTRIA
Beiträge: 157
Boot: Quicksilver 450 Cabin
Rufzeichen oder MMSI: OEX3446 MMSI:203520100 ATIS: 9203243446
221 Danke in 95 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Haddock Beitrag anzeigen
HF Einstrahlung vermeiden ->Gehäuse aus Metall + Masse optimieren.

Grüße, Jan
Hallo Jan, Danke für den Tipp. Meinst du kann ich dann auch durchaus die Antenne daran befestigen ?
Ich hätte da so ein herrliches altes Metallgehäuse von einem externen DLT Laufwerk aus Urzeiten von DIGITAL .....
Griffe drauf und Frontplatte ein wenig aufpeppen und fertig wäre die Sache, was hältst du davon ?

LG Johannes
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	funk_gehaeuse.jpg
Hits:	346
Größe:	52,4 KB
ID:	125515  
__________________
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute,
welche die Welt nicht angeschaut haben.
Alexander von Humboldt (1769-1859)

http://badewannen_kapitaen.hat-gar-keine-homepage.de/
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 18.03.2009, 15:04
Benutzerbild von Haddock
Haddock Haddock ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 12.02.2008
Ort: 52° 14′ 30.5″ N; 8° 56′ 9.9″ E
Beiträge: 176
73 Danke in 62 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von badewannen_kapitän Beitrag anzeigen
Hallo Jan, Danke für den Tipp. Meinst du kann ich dann auch durchaus die Antenne daran befestigen ?
Ich hätte da so ein herrliches altes Metallgehäuse von einem externen DLT Laufwerk aus Urzeiten von DIGITAL .....
Griffe drauf und Frontplatte ein wenig aufpeppen und fertig wäre die Sache, was hältst du davon ?

LG Johannes
Signalweg innerhalb des Gehäuses zum Antennenfuß ausreichend schirmen.

Batteriekabel außerhalb des Gehäuses problematisch.

Reichweite und Ausleuchtung vermutlich schlecht.

Gefahr, fremde Tuner zu stören, incl. des Besuches eines Herrn mit Scanner in der Hand.

Nicht an Board mitführbar.

Gefahr der Beschädigung des Funkgerätes.

Ein reiner Versuchsaufbau, der ein beschädigtes Gerät, oder eine Strafe nach sich ziehen könnte. Es sollte also verantwortungsbewußt nur im stillen Kämmerlein und als Empfänger eingesetzt werden.


Grüße, Jan
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 18.03.2009, 20:45
Benutzerbild von PMHM
PMHM PMHM ist offline
Captain
 
Registriert seit: 02.05.2007
Ort: Bremen
Beiträge: 698
Boot: Sealine 285
337 Danke in 215 Beiträgen
Standard

Kauf dir ne Handfunke es gibt zulassungsfähige und die kannst Du mit an Biertisch schleppen.Gruß Holger
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 18.03.2009, 21:34
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 15.760
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
53.066 Danke in 17.580 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von badewannen_kapitän Beitrag anzeigen
Leute ihr habt es nicht begriffen
Ich will meine Funke doch auch zum Biertisch beim Clubhaus tragen können und lauschen.....
Sonst könne ich mir ja geich auch wieder als Zweitgerät, eine illegale Handfunke kaufen .....

LG Johannes
Erst einmal machst du dich mit so einer Fabrik am Biertisch zur absoluten Lachnummer,
dann betreibst du das Gerät noch illegal, da du es zu einer ortsveränderlichen
Funkanlage umrüstest, die nicht mehr fest in deinem Boot eingebaut ist. Nur zu diesem
Betrieb als Festeinbau in dein Boot hast du die Genehmigung erhalten.
Eine Handfunke wäre
da echt die bessere Wahl. Wenn du nicht senden möchtest, kannst du auch einen ganz normalen
Handscanner mit CE Kennzeichnung zum Hören nehmen. Der wäre dann sogar runherum erlaubt.
__________________
.
.

Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 25.03.2009, 14:16
Benutzerbild von Gummiente
Gummiente Gummiente ist offline
Captain
 
Registriert seit: 02.02.2005
Ort: Wien
Beiträge: 652
525 Danke in 325 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Eine Handfunke wäre da echt die bessere Wahl. Wenn du nicht senden möchtest, kannst du auch einen ganz normalen
Handscanner mit CE Kennzeichnung zum Hören nehmen. Der wäre dann sogar runherum erlaubt.
Das stimmt so nicht !!! Badewannenkapitän ist aus Österreich daher ist eine Handfunke nicht zulassbar und das abhören von Seefunkfrequenzen mit einem Scanner ist auch nicht erlaubt, da es dann alle am Stammtisch hören können. Der Schiffsfunk darf in AUT nur von Personen abgehört werden welche ein Funkerzeugnis haben und daher die Verpflichtungen nach dem Fernmeldegeheimnis unterschrieben haben.

Die vorher genannte Einbauvariante (externes Gehäuse) wegen Diebstahlschutz ist kein Problem. Betrieben darf die Anlage aber nur an Bord werden.
__________________
Liebe Grüße
Willi
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 25.03.2009, 14:46
tritonnavi tritonnavi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.06.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 8.127
4.548 Danke in 3.074 Beiträgen
Standard

Und wenn du mit mehreren Leuten, die alle kein Funkzeugnis haben, in einem Boot sitzt und Seefunk abhörst, wo ist da der Unterschied zum Stammtisch?

Kann man, im Bereich des österreichischen Staatsgebietes, überhaupt Seefunk hören?

In Deutschland darfst du die Frequenzen des Seefunks (egal, ob mit Seefunkgerät und Funkschein oder mit Scanner) auch nicht gezielt (z.B. Gespräche zwischen 2 Schiffen) abhören, sondern nur das, was für dich oder an alle gedacht ist.

Wenn man Scanner in Österreich, genau wie in Deutschland, auch grundsätzlich betreiben darf (was ich nicht weiß. dürfte aber EG-weit gleich geregelt sein), ist jeder selbst dafür verantwortlich, was er abhört oder nicht.
Die Beachtung des Fernmeldegeheimnisses gilt nämlich für jeden. Dafür muss man nicht unterschrieben haben.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 25.03.2009, 16:34
Benutzerbild von Gummiente
Gummiente Gummiente ist offline
Captain
 
Registriert seit: 02.02.2005
Ort: Wien
Beiträge: 652
525 Danke in 325 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Und wenn du mit mehreren Leuten, die alle kein Funkzeugnis haben, in einem Boot sitzt und Seefunk abhörst, wo ist da der Unterschied zum Stammtisch?

Kann man, im Bereich des österreichischen Staatsgebietes, überhaupt Seefunk hören?

In Deutschland darfst du die Frequenzen des Seefunks (egal, ob mit Seefunkgerät und Funkschein oder mit Scanner) auch nicht gezielt (z.B. Gespräche zwischen 2 Schiffen) abhören, sondern nur das, was für dich oder an alle gedacht ist.

Wenn man Scanner in Österreich, genau wie in Deutschland, auch grundsätzlich betreiben darf (was ich nicht weiß. dürfte aber EG-weit gleich geregelt sein), ist jeder selbst dafür verantwortlich, was er abhört oder nicht.
Die Beachtung des Fernmeldegeheimnisses gilt nämlich für jeden. Dafür muss man nicht unterschrieben haben.
Laut Gesetz sollte der Funker Vorkehrungen treffen, dass die "Nichtfunker" nur Nachrichten an "Alle" hören können.

In Österreich kannst du keinen Seefunk aber Binnenfunk (habe Binnen gemeint) hören.

Scanner dürfen in AUT und in den meisten EU Staaten besessen werden. Der Betrieb ist dir nur auf Frequenzen gestattet wo du Nachrichten "An Alle" empfangen kannst oder für die du eine Bewilligung hast. (z.B. der Taxler darf seine Betriebsfunkfrequenz hören, Der Amateur Amateurfunk usw.)

Das FM Geheimnis gilt zwar für alle aber bei "Belehrten", wie Funkern sind die eventuellen Strafen viel strenger.
__________________
Liebe Grüße
Willi
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 25.03.2009, 17:16
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 15.760
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
53.066 Danke in 17.580 Beiträgen
Standard

Nautische Informationen sind "Nachrichten an alle"
__________________
.
.

Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 25.03.2009, 17:29
Benutzerbild von PMHM
PMHM PMHM ist offline
Captain
 
Registriert seit: 02.05.2007
Ort: Bremen
Beiträge: 698
Boot: Sealine 285
337 Danke in 215 Beiträgen
Standard

Nautische Informationen sind an alle Seefunkstellen oder Schiffsfunkstellen aber nicht an dem Herrn mit dem Scanner das ist nämlich keine See o. Schiffsfunkstelle,, und daher sind Nautische Informationen nur an Personen die eine See o. Schiffsfunkstelle betreiben dürfen.

Geändert von PMHM (25.03.2009 um 17:36 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 25.03.2009, 20:56
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 15.760
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
53.066 Danke in 17.580 Beiträgen
Standard

Ich dachte eingentlich, der Badewannenkäpitän HAT den Funkschein??
Also darf er es auch mit einem Scanner hören. Was er allerdings nicht darf,
ist aus einer mobilen Schiffsfunkstelle eine Landfunkstelle basteln.
Es ist ein großer Unterscheid, ob ein Gerät nur empfangen oder auch senden kann.
__________________
.
.

Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 25.03.2009, 22:34
Benutzerbild von PMHM
PMHM PMHM ist offline
Captain
 
Registriert seit: 02.05.2007
Ort: Bremen
Beiträge: 698
Boot: Sealine 285
337 Danke in 215 Beiträgen
Standard

Hallo Akki da hast Du natürlich recht. Ich meinte im allgemein der Herr Scanner.Gruß Holger
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 26.03.2009, 14:48
tritonnavi tritonnavi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.06.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 8.127
4.548 Danke in 3.074 Beiträgen
Standard

Der Betrieb von den Scannern ist eigentlich immer in einer Grauzone, da praktisch alle Scanner, hauptsächlich Frequenzen abhören können, die genau genommen nicht abgehört werden dürften.

Wenn jemand einen Scanner auf einem Boot betreibt, "darf" er, meiner Meinung nach, genauso Kanal 16 ständig abhören, wie jemand dies auch mit einer Funkanlage darf.
Man ist mit so einem Gerät zwar offiziell noch keine Seefunkstelle, aber man gehört eindeutig zum Adressatenkreis (z.B. bei Warnmeldungen, deren Kenntnis für alle Fahrzeuge wichtig sind)

Solange es keinen Kläger gibt, wird es auch keinen Richter geben.

Und wenn man "zufällig" eine Nachricht hört, die nicht für einen selbst bestimmt ist, darf man allein die Tatsache, dass man sie gehört hat, schon an niemanden weitergeben.

Wenn man diese Regel einhält, kann es keinen Kläger geben!

Das es "zufällig" möglich ist, so eine Meldung mitzuhören, räumt ja auch der Gesetzgeber ein. Bleibt im auch nichts anderes übrig, wenn solche Geräte prinzipiell betrieben werden dürfen.

Vor ein paar Jahren gabe es diese Geräte auch schon. Da stand dann im Katalog: "nur für den Export".
Da reichte schon die Tatsache, dass sich so ein Gerät unverpackt (also quasi betriebsbereit) im Boot befand, für eine Bestrafung.

Aber was will die Wasserschutzpolizei oder wer auch immer denn bei der heutigen Regelung machen, wenn der Besitzer eines solchen Gerätes sich nicht völlig dumm verhält?
Mein Scanner lässt sich z.B. ganz schnell auf 98,3MHz stellen, das ist bei uns NDR 2.
Und das darf ich in jedem Fall "abhören".
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 26.03.2009, 15:17
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.03.2002
Ort: Olching bei München
Beiträge: 5.612
Boot: SY 'JASNA', ALPA1150
Rufzeichen oder MMSI: DH9742 MMSI:211778540
11.709 Danke in 3.166 Beiträgen
Standard

Meiner Meinung nach ist der Betrieb eines externen Funkgerätes auch deswegen (zumindest in D) illegal, weil man eine Lizenz für eine Seefunkstelle erwirbt - und wenn ich mich recht erinnere, MUSS dieses Gerät beim Betrieb auch auf einem Wasser-Fahrzeug montiert sein.
Kann mich noch an (Nonsense-)Diskussionen in der Schule erinnern, wo der Lehrer sagte, dass man sogar theoreitsch in seinem Boot auf einem Trailer sitzend nicht funken darf - schmeisst man das Boot dann ins Wasser, darf man. Die Diskussion ging dann iin den nonsense, als darüber diskutiert wurde, ob man zu Hause sein Boot in den Pool stellt, um dann funken zu dürfen.

Letztendlich aber ist - im Kern - die Voraussetzung: Seefunkstelle und das ist lt. Definition ein wassergängiges Fahrzeug auf oder im Wasser.

Lasse mich gerne belehren, wenn falsch oder sich 'was geändert hat!

Gruß

Volker
__________________

Rotwein hat keinen Alkohol!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 26.03.2009, 16:21
tritonnavi tritonnavi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.06.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 8.127
4.548 Danke in 3.074 Beiträgen
Standard

Also meines Wissens,
darf ein See-Handfunkgerät autark als Seefunkstelle genutzt werden. Ich habe See-Kayak-fahrer und auch Wanderjollenfahrer kennengelernt, die so ein Funkgerät offiziell angemeldet haben.
Fest montiert sein, muss eine Seefunkstelle m.E. daher nicht.

Das war aber noch vor ein paar Jahren definitv anders!
Und davor wurde sogar noch der Einbau der Seefunkstelle überprüft.

Wenn ich ein Hand-Seefunkgerät als Zweitgerät meiner Seefunkstelle betreibe, kann ich damit z.B. auch an Land gehen und eventuell ein Boot einweisen o.ä.
So habe ich das jedenfalls mal gehört.

gruß
Friedhelm
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 26.03.2009, 16:44
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.03.2002
Ort: Olching bei München
Beiträge: 5.612
Boot: SY 'JASNA', ALPA1150
Rufzeichen oder MMSI: DH9742 MMSI:211778540
11.709 Danke in 3.166 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Also meines Wissens,
darf ein See-Handfunkgerät autark als Seefunkstelle genutzt werden. Ich habe See-Kayak-fahrer und auch Wanderjollenfahrer kennengelernt, die so ein Funkgerät offiziell angemeldet haben.
Fest montiert sein, muss eine Seefunkstelle m.E. daher nicht.
Bist Du sicher, dass es ein SEE-Funkgerät war? Ich habe an Bord auch 4 Handfunken mit Reichweiten bis kapp 20sm (bei nicht verstelltem Luftraum), die jedoch nicht Seefunkstellen sind

Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Das war aber noch vor ein paar Jahren definitv anders!
Na, vielleicht hat sich da was geändert oder es gibt spezielle Zusatzregeln für Kleinboote, die gar keine feste Stromversorgung und Einbaumöglichkeit an Bord haben und trotzdem zur See fahren

Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Wenn ich ein Hand-Seefunkgerät als Zweitgerät meiner Seefunkstelle betreibe, kann ich damit z.B. auch an Land gehen und eventuell ein Boot einweisen o.ä.
Das war schon immer so, dass Du eine Handfunke dann benutzen darfst, wenn eine fest installierte an Bord war und im Zusammenspiel bei nicht-weit-vom-Boot-befindlichen-Landeinsätzen.

Kann aber sein, dass sich seitdem was geändert hat.

Gruß

Volker
SY JASNA
__________________

Rotwein hat keinen Alkohol!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #23  
Alt 27.03.2009, 10:55
tritonnavi tritonnavi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.06.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 8.127
4.548 Danke in 3.074 Beiträgen
Standard

Hallo Volker,
ich habe mir jetzt nicht die Frequenzzuteilung von den Leuten zeigen lassen, aber das Seekayak hatte das eigene Rufzeichen auf dem Rumpf.

Damit die Frage jetzt hoffentlich ein für allemal geklärt ist, habe ich einfach kurz mal bei der Bundesnetzagentur nachgefragt:

Ein Handfunkgerät kann für den alleinigen Einsatz im Bereich -See-betrieben werden und bekommt auch eine Frequenzzuteilung mit Rufzeichen.
Dies gilt natürlich immer nur für zugelassene Funkgeräte und nur im Bereich -See-.

Somit kann auch ein Kayak eine Seefunkstelle sein.

gruß
Friedhelm
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #24  
Alt 28.03.2009, 00:40
Benutzerbild von PMHM
PMHM PMHM ist offline
Captain
 
Registriert seit: 02.05.2007
Ort: Bremen
Beiträge: 698
Boot: Sealine 285
337 Danke in 215 Beiträgen
Standard

Kontrolliert hat die Post nicht ob die Geräte eingebaut waren sondern ob sie vorschriftsmäßig eingebaur waren. Gruß Holger
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 26.04.2009, 19:27
Benutzerbild von badewannen_kapitän
badewannen_kapitän badewannen_kapitän ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 21.03.2008
Ort: Linz / AUSTRIA
Beiträge: 157
Boot: Quicksilver 450 Cabin
Rufzeichen oder MMSI: OEX3446 MMSI:203520100 ATIS: 9203243446
221 Danke in 95 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
Badewannenkapitän ist aus Österreich daher ist eine Handfunke nicht zulassbar und das abhören von Seefunkfrequenzen mit einem Scanner ist auch nicht erlaubt, da es dann alle am Stammtisch hören können. Der Schiffsfunk darf in AUT nur von Personen abgehört werden welche ein Funkerzeugnis haben und daher die Verpflichtungen nach dem Fernmeldegeheimnis unterschrieben haben.

Die vorher genannte Einbauvariante (externes Gehäuse) wegen Diebstahlschutz ist kein Problem. Betrieben darf die Anlage aber nur an Bord werden.
Zunächst einmal Danke an alle, die zu diesem Thema beigetragen haben. Ich war jetzt einige Zeit lang nicht online und darum komme ich jetzt kaum mit dem Lesen nach
Aber ich denke ich halte es mit der Meinung von Willi (Gummiente)
Die Geschichte mit dem Biertisch, habe ich ja nicht wirklich so ernst genommen, sondern es geht mir primär tatsächlich um den problemlosen Ausbau und Transport des "bordfesten" Gerätes.

LG Johannes
__________________
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute,
welche die Welt nicht angeschaut haben.
Alexander von Humboldt (1769-1859)

http://badewannen_kapitaen.hat-gar-keine-homepage.de/
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:23 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.