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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
da ich nächste Woche "Bodensee-TÜV" hab, hab ich mir nochmals auf der Homepage des Schifffahrtsamts Konstanz die erforderliche Ausrüstung durchgesehen. Dabei bin ich auf "ein geeignetes Rettungswurfgerät mit mindestens 100 N Auftrieb und einer schwimmfähigen Wurfleine von mindestens 10 m Länge " gestoßen. Dahinter verbrigt sich in meinem Fall der obligatorische Rettungsring, das mit der Schwimmleine war mir aber neu! ![]() Wird das kontrolliert oder reicht der Schwimmring auch ohne Leine? (Oder kann ich meine Leine von der Tube nehmen, die ist länger als 10m und schwimmt auch! Muß ich die dann im Vorfeld anknoten?)
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Peer ![]() |
#2
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Alles was in der Zulassung steht wird auch geprüft...
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#3
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![]() Zitat:
Ich würde sie anknoten schadet auch nicht mal wieder ein bisschen zu knoten :- ![]() ![]() Ist doch echt nicht die Aktion
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#4
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Die Prüfer wollen das im Allgemeinen sehen. Als Ersatz für diese Leine kannst Du aber nicht einfach eine Festmacherleine nehmen. Es muss eine schwimmfähige Leine sein.
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Grüsse Gebhard www.youtube.com/watch?v=QXbER-JXvlc https://www.youtube.com/watch?v=y870wlSzzWc
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#5
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nimm einfach die tube schleppleine und knote sie an den rettungsring
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gruß peter
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