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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 30.04.2009, 20:07
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mloeschner mloeschner ist offline
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Standard Wieder mal Mietrecht...

War ich froh, als ich damals aus meinem kleinen Mietzimmer bei Frau K. ausziehen konnte. Satte 20 qm standen mir da zur Verfügung. Über 4 Jahre habe ich dort gewohnt und um die 14.000,00 Euro Miete gezahlt. Versteuert hat sie diese nie...

Egal. Die neue Wohnung war fast 3 mal so groß. Die Miete und die (sehr großzügig angesetzten) Nebenkosten wurden immer pünktlich überwiesen. Der über 70-jährige Vermieter war immer nett, die Verwaltung allerdings überließ er immer seiner Lebensgefährtin, die erst Mitte Fünfzig ist. Nach knapp einem Jahr zog ich dann wieder nach Neufünfland. Beim Auszug lief alles glatt, der Vermieter hatte keine Beanstandungen.

Ich wollte dem Vermieter 4 Wochen Zeit geben, um die Kaution zurückzuzahlen. Auch erwartete ich eine saftige Rückzahlung an Nebenkosten. Nach knapp 5 Wochen rief ich den Herrn an. Er benötige meine Kontodaten und die neue Adresse (hatte ich ihm schon längst gegeben, aber egal). Also schicke ich ihm ein Fax in großer Schrift mit den Daten und der Bitte, die Kaution und eventülle Überzahlungen bei den Nebenkosten auf mein Konto zu überweisen.

Heute hat seine Lebensgefährtin angerufen. Der Herr Vermieter tappert nächste Woche zur Bank, um die Kaution zu überweisen. Außerdem hätte ich ein Guthaben von rund 250 Euro an Nebenkosten im Zeitraum April bis Oktober 2008, was über 50% der gezahlten Summe ausmacht. Aaaaber die würden sie einbehalten, schließlich ist der Winter noch nicht abgerechnet. Anfang 2010 könnte ich dann mit der Rückzahlung rechnen. Man möchte sichergehen, dass man sein Geld bei einer möglichen Nachzahlung für den Winterzeitraum auch wirklich bekommt. Erstazweise wird 1/3 der Kaution einbehalten.

Ich war schockiert und habe gesagt, dass ich mich diesbezüglich noch mal melden werde.

Es kann doch nicht sein, dass man:
  • mein Guthaben oder 1/3 der Kaution 9 Monate einbehält, nur unter dem Verdacht, ich würde eine (sehr unwahrscheinliche) Nachzahlung nicht leisten. Selbst wenn ich das doppelte im Winter vebraucht habe würde ich noch nicht die vollen Nebenkosten verbrauchen. Die Miete und die Nebenkosten wure immer pünktlich gezahlt.
  • die Abrechnung für 2008 bisher nur für den Zeitraum April-Oktober vorlegen kann, obwohl die Endablesung aller Werte erfolgt ist.
Ich bin jetzt etwas sauer.
__________________
MfG, Marty.
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  #2  
Alt 30.04.2009, 20:18
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Ich kann dich ja verstehen, aber versuche auch mal die Vermieter zu verstehen. Vermieter werden gerne von Mietern veräppelt und rennen dann lange ihrem Geld hinterher. Ich weiß wovon ich rede

Ich kann das (übertriebene) Sicherheitsbedürnis deiner Vermieter durchaus nachvollziehen. Immerhin wirst du wohl sicher dein Geld bekommen, auch wenn es länger dauert.
__________________
Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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  #3  
Alt 30.04.2009, 20:26
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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Hallo Marty,

ist leider so. Dazu kommen noch Kosten für die Zwischenablesung. Nach der Abrechnung f.d. laufende Jahr kann der Vermieter erst sehen wieviel zurückgezahlt werden muss. Sicher könnte er die überzahlten abgelesenen Zeiträume auszahlen, alternativ lasse ihn doch 1/3 der Kaution einbehalten, den "Zinsertrag" muss er zu deinen Gunsten verrechnen.

Gruß Ralf
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  #4  
Alt 30.04.2009, 20:30
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Zitat:
Zitat von Sealine Hippe Beitrag anzeigen
Dazu kommen noch Kosten für die Zwischenablesung.
Die habe ich aber nicht in Auftrag gegeben, und die Endablesung kann man nicht umlegen.
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MfG, Marty.
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  #5  
Alt 30.04.2009, 20:32
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lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Ich kann dich ja verstehen, aber versuche auch mal die Vermieter zu verstehen. Vermieter werden gerne von Mietern veräppelt und rennen dann lange ihrem Geld hinterher. Ich weiß wovon ich rede

Ich kann das (übertriebene) Sicherheitsbedürnis deiner Vermieter durchaus nachvollziehen. Immerhin wirst du wohl sicher dein Geld bekommen, auch wenn es länger dauert.
Sorry Alfred, aber das ist totaler Blödsinn und nicht rechtens.
Der Vermieter hat direkt beim Auszug die Verbrauchseinheiten zu notieren (Wasser-Gas-Öl-Heizkörperzähler, etc.) und danach unverzüglich abzurechnen. Innerhalb eines festgelegten Zeitraumes (ich glaube 4 Wochen, nagelt mich aber nicht fest) ist der Restbetrag auszuzahlen bzw. einzufordern/von der Kaution abzuziehen. Nicht erst nach dem nächsten Winter/Frühling/Weihnachten oder Geburtstag.
Übrigends: Die Kaution hat der Vermieter während der gesamten Zeit verzinst anzulegen und muß sie einschließlich Zinsen auszahlen.
Also, nicht mehr vera....en lassen, als notwendig. Her mit dem Geld!
Gruß, Frank.
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  #6  
Alt 30.04.2009, 21:07
rolopolo rolopolo ist offline
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Sorry Alfred, aber das ist totaler Blödsinn und nicht rechtens.
Der Vermieter hat direkt beim Auszug die Verbrauchseinheiten zu notieren (Wasser-Gas-Öl-Heizkörperzähler, etc.) und danach unverzüglich abzurechnen. Innerhalb eines festgelegten Zeitraumes (ich glaube 4 Wochen, nagelt mich aber nicht fest) ist der Restbetrag auszuzahlen bzw. einzufordern/von der Kaution abzuziehen. Nicht erst nach dem nächsten Winter/Frühling/Weihnachten oder Geburtstag.
Übrigends: Die Kaution hat der Vermieter während der gesamten Zeit verzinst anzulegen und muß sie einschließlich Zinsen auszahlen.
Also, nicht mehr vera....en lassen, als notwendig. Her mit dem Geld!
Gruß, Frank.
Sehe ich genau so!!
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  #7  
Alt 30.04.2009, 21:23
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hier fehlen die Daten des Ein- und Auszugs, aber vom Grundsatz hat Frank recht.
Die Nebenkostenabrechnung wird er vermutlich diese Frühjahr machen, da kann er deine Kosten mit berücksichtigen
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Gruß Thomas
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  #8  
Alt 30.04.2009, 21:32
thball thball ist gerade online
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Sorry Alfred, aber das ist totaler Blödsinn und nicht rechtens.
Der Vermieter hat direkt beim Auszug die Verbrauchseinheiten zu notieren (Wasser-Gas-Öl-Heizkörperzähler, etc.) und danach unverzüglich abzurechnen. Innerhalb eines festgelegten Zeitraumes (ich glaube 4 Wochen, nagelt mich aber nicht fest) ist der Restbetrag auszuzahlen bzw. einzufordern/von der Kaution abzuziehen. Nicht erst nach dem nächsten Winter/Frühling/Weihnachten oder Geburtstag.
Übrigends: Die Kaution hat der Vermieter während der gesamten Zeit verzinst anzulegen und muß sie einschließlich Zinsen auszahlen.
Also, nicht mehr vera....en lassen, als notwendig. Her mit dem Geld!
Gruß, Frank.
Hallo Frank,

die Frist ist schon ein bisschen länger!

http://www.anwalt.de/rechtstipps/str...ng_000070.html

http://www.internetratgeber-recht.de...eckzahlung.htm
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom

FSD e.V.: www.fsd-info.de
Bei Interesse gerne Infos per PN!
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  #9  
Alt 30.04.2009, 21:35
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
hier fehlen die Daten des Ein- und Auszugs, aber vom Grundsatz hat Frank recht.
Die Nebenkostenabrechnung wird er vermutlich diese Frühjahr machen, da kann er deine Kosten mit berücksichtigen
Wobei ich mich evtl. noch selbst verbessern sollte...Die Kaution ist für das Mietobjekt und dient dem Vermieter zur Sicherheit für Mietausfall und evtl. Beschädigungen. Sie hat NICHTS mit den Nebenkosten zu tun. Ausnahme: Festmiete (Warmmiete) inkl. aller Nebenkosten...das sollte aber wohl nur in den seltensten Fällen vorkommen. Also nochmal, lass dir das Geld auszahlen, deine Nebenkosten hast du ja wohl eh monatlich pauschal vorab überwiesen, somit dürfte sich das fast +/- 0 ausgehen. Wenn nicht, dann soll der Vermieter das nach seiner Endabrechnung von dir einfordern und du zahlst den Restbetrag.

Gruß, Frank.
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  #10  
Alt 30.04.2009, 21:39
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Zitat:
Zitat von thball Beitrag anzeigen
Hab ich mir jetzt nicht durchgelesen...ist auch egal ob 4 Wochen oder 3 Monate oder wie auch immer. Ich hab sowas früher bei der Schlüsselübergabe gemacht: Haus/Wohnung ok - Kohle auf´n Tisch. Da brauch ich keine Gesetze oder Gummiparagraphen zu. Ein Mann/ein Wort.


Gruß, Frank.
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  #11  
Alt 30.04.2009, 21:49
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Wobei ich mich evtl. noch selbst verbessern sollte...Die Kaution ist für das Mietobjekt und dient dem Vermieter zur Sicherheit für Mietausfall und evtl. Beschädigungen. Sie hat NICHTS mit den Nebenkosten zu tun. Ausnahme: Festmiete (Warmmiete) inkl. aller Nebenkosten...das sollte aber wohl nur in den seltensten Fällen vorkommen. Also nochmal, lass dir das Geld auszahlen, deine Nebenkosten hast du ja wohl eh monatlich pauschal vorab überwiesen, somit dürfte sich das fast +/- 0 ausgehen. Wenn nicht, dann soll der Vermieter das nach seiner Endabrechnung von dir einfordern und du zahlst den Restbetrag.
hatteste doch auch in dem Ursprungsbeitrag nicht anders bzw. falsch geschrieben
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  #12  
Alt 30.04.2009, 21:59
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
hatteste doch auch in dem Ursprungsbeitrag nicht anders bzw. falsch geschrieben
Doch, ich hatte die direkte Ablesung/Abrechnung und den evtl. dazugehörigen Abzug von der Kaution gefordert. Ich weiß, dass das durchaus üblich ist und häufig (insbesondere bei großen Vermietgesellschaften) gemacht wird. Rechtens ist es aber dadurch noch lange nicht, obwohl es grade in diesem Fall wirkliche Gummiparagraphen gibt und je nach Gericht mal so oder so entschieden wird.
Ich kann auch Alfred als Vermieter verstehen, trotzdem...hier wird versucht, das Risiko des Unternehmers auf den Mieter abzuwälzen, nach dem Motto - wenn der später nicht zahlt, da behalte ich lieber erstmal das Geld, etc. Dafür ist er nunmal Unternehmer/Vermieter. Sein Risiko möchte er gerne loswerden, aber die Gewinne alleine einsacken.

Gruß, Frank.
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  #13  
Alt 30.04.2009, 22:12
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Sorry Alfred, aber das ist totaler Blödsinn und nicht rechtens.
Der Vermieter hat direkt beim Auszug die Verbrauchseinheiten zu notieren (Wasser-Gas-Öl-Heizkörperzähler, etc.) und danach unverzüglich abzurechnen. Innerhalb eines festgelegten Zeitraumes (ich glaube 4 Wochen, nagelt mich aber nicht fest) ist der Restbetrag auszuzahlen bzw. einzufordern/von der Kaution abzuziehen. Nicht erst nach dem nächsten Winter/Frühling/Weihnachten oder Geburtstag.
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Hallo Frank,

ich würde ja gerne auch mit Mietern diskutieren und akzeptiere auch andere Meinungen (in diesem Fall hast du Unrecht, den eine Zwischenabrechnung bei einem Auszug ist nicht nötig - du polemisierst nur und hast absolut keine Ahnung von der Rechtslage).

Wenn aber jemand eine andere Meinung als totalen Blödsinn bezeichnet, ist das absolut schlechte Kinderstube und niveaulos. Mit einem solchen Menschen diskutiere ich nicht.
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Gruß, Alfred

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Geändert von sailor0646 (30.04.2009 um 22:19 Uhr)
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  #14  
Alt 30.04.2009, 22:16
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Hallo Frank,

ich würde ja gerne auch mit Mietern diskutieren und akzeptiere auch andere Meinungen (in diesem Fall hast du Unrecht, den eine Zwischenabrechnung bei einem Auszug ist nicht nötig).

Wenn aber jemand meine Meinung als totalen Blödsinn bezeichnet, ist das absolut schlechte Kinderstube und weit unter meinem Niveau.
Alfred, das bezog sich auf deine Aussage, dass Vermieter oft von Mietern veräppelt werden. Wenn du das in den falschen Hals gekriegt hast, dann tut es mir Leid. Als Vermieter sollte man aber nicht sooo zart besaitet sein. Also, nicht immer alles sooo Bierernst nehmen, sorry.


Gruß, Frank.
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  #15  
Alt 30.04.2009, 22:31
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
den eine Zwischenabrechnung bei einem Auszug ist nicht nötig
kann aber mieterseits gefordert werden
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  #16  
Alt 30.04.2009, 22:39
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
.... du polemisierst nur und hast absolut keine Ahnung von der Rechtslage....
Na, noch schnell was hinterher geschoben??? Du musst es ja wissen, bei deinem Niveau.


Gruß, Frank.
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  #17  
Alt 01.05.2009, 06:14
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Averna Averna ist offline
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Lieber Frank,

da irrst du dich gewaltig.

Der Vermieter hat 1 Jahr Zeit die Abrechnung vorzulegen und danach ab zu rechnen, d.h. so lange nicht alle Nebenkosten feststehen und berechnet sind wird die Kaution eingehalten.

Da die meisten Vermieter selbst nicht ablesen können, müssen die Mieter eben so lange warten, ist so. Zwischenablesungen können gemacht werden, sind aber sehr teuer und aufwendig, da ja nicht nur abgelesen wird, sondern ja auch alles berechnet werden muss.

Die praxis sieht aber ganz anders aus heute:

Die Kaution wohnt der Mieter heute zu 75 % ab, das heißt, er überweist die letzten 3 Monate keine Miete mehr und meint, damit wäre ja dann alles klar.


In diesem Sinne

Averna Dirk
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  #18  
Alt 01.05.2009, 06:30
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Hatte noch nicht alles gelesen:

Oh Franki,

du bist da wirklich nicht im Bilde und Schlüssel und Geld auf dem Tisch ist schon mal gar nicht

Die Kaution dient NUR für eine eventuelle Instandsetzung der Wohnung, hat mit der Miete und den Nebenkosten überhaupt nichts zu tun , alles alter Aberglaube der Mieter.

Heute ist jeder Vermieter froh, wenn er

1. überhaupt eine kaution in voller Höhe bekommt
2. bei Kündigung von der Summe überhaupt noch was zu verrechnen da ist

Vermieter sind Unternehmer und haben das Risiko zu tragen?

Junge, es ist ein Vertragsverhältniss und in Deutschland ist die Miete immer noch eine Bring-Schuld, wird leider immer vergessen. Der Vermieter stellt sein Eigentum zu Verfügung und erwartet, dass Dieses ordentlich behandelt wird.

Hier wird immer der Vermieter gefordert, der Böse, die Mieter vergessen heute leider zu gerne aber ihre Pflichten, so Kleinigkeiten wie Miete zahlen, Nebenkosten zahlen, die Wohnung zu pflegen usw.

Ich will hier nicht alles aufführen, würde die Festplatte überfordern, aber informier dich mal über die wirkliche Gesetzeslage und nicht nach örtlichen Geflogenheiten.


In diesem Sinne

Averna Dirk
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AVERNA - Dirk
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GRÖMITZ
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  #19  
Alt 01.05.2009, 07:14
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
kann aber mieterseits gefordert werden
Das ist völlig richtig, aber ==> dann muß der Mieter die gesamten Kosten für die Zwischenabrechnung tragen !
So ist die aktuelle Rechtssprechung.
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #20  
Alt 01.05.2009, 08:07
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Auch ich hatte gestern auf dieser Seite gelesen, dass wohl (leider) alles rechtens ist.

Zitat:
Zitat von www.anwalt.de
Doch viele Vermieter weigern sich, die Mietkaution so schnell aus der Hand zu geben, schließlich stehen mögliche Nachforderungen aus der noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung im Raum. Vor diesem Hintergrund erfolgt ein Einbehalt zu Recht, wie der Bundesgerichtshof in einer wegweisenden Entscheidung (BGH, Az.: VIII ZR 71/05) zuletzt urteilte.

In diesem Urteil stellte der BGH explizit klar, dass die Mietkaution auch als Sicherheit für noch nicht fällige, aber demnächst zu erwartende Ansprüche des Vermieters diene.

...

So kann es durchaus vorkommen, dass der Mieter – abhängig vom Zeitpunkt seines Auszuges - seine (volle) Kaution erst nach Ablauf der Abrechnungsperiode erhält, also nach bis zu 12 Monaten.
Ziemlich eindeutig. Allerdings habe ich in den ersten Monaten (April-Oktober 2008) nicht mal 50% der Nebenkosten verbraucht, was nicht erwarten lässt, dass es zu einer Nachzahlung meinerseits kommt.

Eine Endablesung ist für alle Verbraucher erfolgt. Vom Energieversorger, mit dem ich direkt abrechnete, habe ich bereits einen ordentlichen Betrag zurückerhalten.

In meiner kurzen Zeit in dieser Wohnung haben wir viele Teile auf unsere Kosten ersetzt, weil z.B. alte Armaturen nichts mehr taugten. Auch haben wir den alten Herd (70er Jahre-Modell) ersetzt und alles dort gelassen - ohne Abstand. Miete und Nebenkosten wurden immer pünktlich gezahlt und die Kaution in voller Höhe vor dem Einzug auf den Tisch gelegt. Vor diesem Hintergrund fühle ich mich einfach beleidigt, wenn man mir unterstellt, ich würde eventuelle Nachforderungen nicht begleichen.

Ich lasse mir jetzt die Kaution auszahlen. Was die Überzahlung der NK angeht, muss ich noch mal überlegen.
__________________
MfG, Marty.
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