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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 08.05.2009, 14:37
gurke gurke ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Boot untergegangen - Versicherung?

Hallo Leute,

uns ist letzten August unser kleines Boot (Ibis Eigenbau 1,40breit,4,60lang) untergegangen. Es war an einem nicht offiziellen Steg befestigt und ging wohl dadurch unter das auf dem Wasser zuviel Betrieb war und immer mehr Wasser in das Boot reingekommen ist, weil es "wohl" zu fest rangemacht war. Das Boot hat sich wie eine Badewanne gefühlt und ist dann abgetrieben und hat sich den Rumpf aufgeschlagen. Wir haben es wieder rausgeholt und aufgebaut.

Die Frage die wir nun haben ist, ob wir es über die Versicherung die wir haebn abrechnen lassen können? Das ganze Boot ist auf 4000Euro versichert und wir haben es schon angegeben das es untergegangen ist und müssen nun die Papiere einreichen. Wir müssen dabei schildern wie es passiert ist. Nun haben wir Angst das es durch den fremden Steg und vielleicht einer falschen Argumentation nicht zur Erstattung kommt. Wir wollen an Kosten nur Geld für einen neuen Unteranstrich + neuer Plexiglasscheibe haben. Den Rest wie Loch geflickt, neuer Teppich drin und alles andere haben wir selbst bezahlt und wieder in Stand gesetzt.

Wie seht ihr unsere Chancen? Und was denkt ihr was man Schreiben darf und was nicht. Nicht das es naher heißt wir haben das Boot falsch rangemacht.

Danke für eure Hilfe

lg
toni
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  #2  
Alt 08.05.2009, 14:50
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
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Standard

Lieber Toni,

eine Versicherung zahlt nur für die gefahren/Risiken, die zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer in einem entsprechenden Vertrag vereinbart sind.

Also wirst du nicht umhin kommen, dir mal in Ruhe deine Bedingungen durchulesen, um feststzustellen, ob das Ereignis mit seinem Geschehenisablauf unter den Versicherungsschutz fällt oder nicht.

Ohne die Vorlage der Bedingungen ist deine Frage so nicht zu beantworten.

Allerdings kann ich dir den Rat geben, das Geschehene kur und kanpp zu umschreiben. Außerdem solltest du ein paar Fotos beibringen, damit sich der "Versicherungsfuzzi" ein Bild machen kann.

Ich hoffe, dass du den Schaden unverzüglich gemeldet hast, weil das nämlich eine deiner Obliegenheiten als Versicherungsnehmer ist.

Bei deiner Schilderung, würde ich wohl eher davon ausgehen, dass das Boot zu wenig Freibord hat, nicht abgedeckt war, oder eine Undichtigkeit im Unterwasserbereich hat. Das ein Boot untergeht, weil es zu fest "rangemacht" ist, habe ich noch nie gehört...
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #3  
Alt 08.05.2009, 14:51
bootsmann bootsmann ist offline
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Eigendlich sollte man ja bei einem Versicherungsbericht bei der Wahrheit bleiben!
Ob es da hilfreich ist, hier öffendlich um "Hilfe" zu bitten , wage ich nicht zu beurteilen.

Der nicht öffendliche Steg wird nicht das Problem sein!-sondern das falsche festmachen!
Kein ordnungsgemäß vertäutes Boot läuft mal eben mit Wasser voll!

Also , muss fürs absaufen ein anderer Grund her!

Ist aber nur meine Meinung!

Gruß Digger
__________________
Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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  #4  
Alt 08.05.2009, 18:53
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Das ein Boot untergeht, weil es zu fest "rangemacht" ist, habe ich noch nie gehört...
Gehört hab ich das auch noch nie...

Aber gesehen....

Und billig von der Versicherung als Totalschaden gekauft danach
__________________
MFG René


Geändert von divefreak (08.05.2009 um 18:59 Uhr)
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  #5  
Alt 08.05.2009, 19:01
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Akki Akki ist offline
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Erst ist es zu fest gemacht, dann treibt es ab...
__________________
.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #6  
Alt 08.05.2009, 19:16
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Wattikan Wattikan ist offline
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Boot: Ryds 535 FC
1.416 Danke in 706 Beiträgen
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Wenn du das alles an deiner Versicherung so schreibst wie du es hier getickert hast... dann bekommst du kein Geld sondern Ärger
__________________
Schöne Grüße von der Küste
Klaus
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  #7  
Alt 08.05.2009, 19:35
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Wahrscheinlich "zu kurz" festgemacht.... kann ich mir so vorstellen. Das nenn ich grobe Fahrlässigkeit
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  #8  
Alt 08.05.2009, 20:31
Benutzerbild von ugies
ugies ugies ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Breaky Beitrag anzeigen
Wahrscheinlich "zu kurz" festgemacht.... kann ich mir so vorstellen. Das nenn ich grobe Fahrlässigkeit
... das würde ich verneinen. Ich würde eher sagen: Noch Ausbildungsbedarf.
__________________
Gruß
Uwe
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