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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 28.05.2009, 11:07
Benutzerbild von Libertad
Libertad Libertad ist offline
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Standard Versicherungsrecht

Wir hatten die letzten Tage eine Diskussion und kamen zu keinem gemeinsamen Nenner.
Problem: Ein Boot säuft ab durch einen Schlauchbruch und das Seeventil war bei Abwesenheit des Skippers nicht geschlossen. Ist das grobe Fahrlässigkeit, ist diese mitversichert?
Oder andersrum, wie lange darf man sein Boot verlassen ohne die Seeventile schließen zu müssen?
Was ist, wenn die Werft überhaupt kein Seeventil eingebaut hat?
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Gruß
Ewald
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  #2  
Alt 28.05.2009, 13:33
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Standard

Generell würde ich sagen, ist das nicht grob fahrlässig, sondern
nur fahrlässig, gedeckt ist es immer bei einer Versicheruneg mit der Vertragsklausel "Allgefahrendeckung".

Eine Versicherung ohne "Allgefahrendeckung" kann das zunächst einmal
ablehnen, und der Eigner ist dann in der Beweislast für die Schadensregulierung durch die Versicherung.

Gruß
Axel
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  #3  
Alt 28.05.2009, 13:45
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Ich würde das auch unter einfacher Fahrlässigkeit einsortieren.
Einfach fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat.
Das dürfte hier der Fall sein. Aber zum Schluss gilt: Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.
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  #4  
Alt 28.05.2009, 13:47
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Solche speziellen Fragen kann man nicht aus der Tiefe des Gemüts beantworten, sondern muss unter Einbeziehung der gesamten - hier auch nicht näher geschilderten Umstände des Malheurs die Rechtssprechung zu solchen oder vergleichbaren Konstellationen zu Rate ziehen.

So eine spezifische Frage kann mithin nur seriös von einem im Versicherungsrecht versierten Juristen - in der Regel nach vorheriger Sichtung von Kommentierung und aktuellen Gerichtsurteilen zu vergleichbaren Fällen-beantwortet werden.
Die Abgrenzung von grober zur normalen Fahrlässigkeit ist im Grenzbereich fließend .

Wenn es ein akutes Rechtsproblem und nicht nur eine theoretische Frage des Fragestellers ist, dann wird er kostenpflichtigen anwaltlichen Rat einholen müssen.

Justin
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  #5  
Alt 28.05.2009, 17:58
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Genauso (offenes Seeventil, Schlauchbruch) ein Fall ist vor drei Jahren bei uns im Vereinshafen hier in Hbg. passiert. Das Boot tauchte zur Vollwäsche auf 5m Wassertiefe ab.
Die Versicherung hat nicht alles im ersten Anlauf bezahlt, da das strafrechtliche Verfahren abgewartet wurde (Einleitung von unzulässigen Stoffen in Gewässer sprich Öl)
Das Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt und die Versicherung hat die Restzahlung geleistest.

Nur so mal eben ein Fall aus dem Leben.
__________________
Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #6  
Alt 28.05.2009, 18:38
bootsmann bootsmann ist offline
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Grobfahrlässig war das sicherlich nicht!-aber ziemlich doof!

Ich bin schon mehrmals von Hamburg wieder nach Heiligenhafen gefahren, weil ich etwas vergessen hatte!

Absperrventil für Kühlkreislauf gehörte auch dazu!

und Brieftasche
und Haustürschlüssel
und bald mal den Hund!(dachte meine Frau hätte ihn im Wagen!)

Digger
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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  #7  
Alt 28.05.2009, 22:16
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Libertad Libertad ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Grobfahrlässig war das sicherlich nicht!-aber ziemlich doof!
Was bitte war doof?
Aber wenn ich mir ansehe, wo manche Werft die Seeventile hinbaut, dann wundert es mich nicht, wenn die Leute die offen lassen.
__________________
Gruß
Ewald
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