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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 25.11.2008, 21:30
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Vista Vista ist offline
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Zitat:
Zitat von JPCool Beitrag anzeigen
Moin Vista,

versteh ich jetzt nicht, was war denn mit dem Trailer?

Gruß

Jörg
Der war absolut Schrott.
Die haben mich von Hamburg zum Ruhrgebiet mit einem Trailer fahren lassen, bei dem ein Lager fest war, Rost ohne Ende und mit dem Trailer bin ich noch lange nicht fertig.
Eingebaut neue Bremszüge, vier neue Lager plus Belege, und die Achsen lasse ich noch prüfen.
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  #27  
Alt 25.11.2008, 21:39
Cybersnack Cybersnack ist offline
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Zitat:
Zitat von Vista Beitrag anzeigen
Der war absolut Schrott.
Die haben mich von Hamburg zum Ruhrgebiet mit einem Trailer fahren lassen, bei dem ein Lager fest war, Rost ohne Ende und mit dem Trailer bin ich noch lange nicht fertig.
Eingebaut neue Bremszüge, vier neue Lager plus Belege, und die Achsen lasse ich noch prüfen.


Von juristischer Seite her koennte das sich dabei sogar um Vorsatz handeln! Währe ggf. nur zu prüfen wie Lange dieser Kauf zurückliegt und dem entsprechend einen RA aufsuchen und Ihm diesen Fall zusäuseln .


Gruss Frank
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Wer am Morgen zerknittert aufwacht,hat den ganzen Tag Zeit sich zu entfalten!
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  #28  
Alt 25.11.2008, 21:42
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Zitat:
Zitat von Cybersnack Beitrag anzeigen
Von juristischer Seite her koennte das sich dabei sogar um Vorsatz handeln! Währe ggf. nur zu prüfen wie Lange dieser Kauf zurückliegt und dem entsprechend einen RA aufsuchen und Ihm diesen Fall zusäuseln .


Gruss Frank
Mensch Frank, du verteilst hier im aber
richtige heiße Tipps

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #29  
Alt 26.11.2008, 11:53
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Vista Beitrag anzeigen
Die haben mich von Hamburg zum Ruhrgebiet mit einem Trailer fahren lassen, bei dem ein Lager fest war, Rost ohne Ende und mit dem Trailer bin ich noch lange nicht fertig.
Wie geht das denn? Also mich hätte der permanent quietschende Reifen auf dieser Strecke den letzten Nerv gekostet..

Rost am Trailer sieht man, ein festes Lager fällt mir beim losfahren auf ( anfahren und ausrollen lassen) und eine Bremsprobe (einmal kurz auflaufen Lassen) mache ich immer bei Fahrtantritt. Und bei einem fremden Trailer halte ich immer nach 30-50km erst mal an und fühle ob ein Radlager oder eine Bremse heißläuft.
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gregor

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  #30  
Alt 26.11.2008, 12:31
itk itk ist offline
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Standard Bootskauf ohne Probefahrt? reicht Händedruck?

Hallo,
also ohne geeignete Sicherheit und einen anständigen Test geht gar nix!!
Ich bin da auch schon selbst reingefallen.
Das was meine Vorredner so vorgeschlagen haben mit Anzahlung und ausführlichem Kaufvertrag usw. ist ja alles richtig und gut.
Praktisch sieht es aber so aus:
bei einer Anzahlung bleibt das Boot beim Verkäufer und er hat die Anzahlung. Hast Du einen schlimmen Finger erwischt, sagt der dir hinterher bei auftretenden Mängeln, das solche Sachen ja schon vorkommen und eigentlich keinen Mangel darstellen usw., auf jeden Fall kann es passieren, das Du dich mit ihm streiten musst.
Hast Du einen anständigen Verkäufer erwischt, bleibt dir folgender Nachteil: Du kaufst jetzt ein Boot zum Winterpreis, also deutlich günstiger, als wenn du im Frühjahr/Sommeranfang kaufst.
Stellt sich also im Frühjahr ein Mangel heraus und der Verkäufer sagt: ok, hab ich nicht gewusst, hier ist deine Anzahlung! ist das zwar gut, aber Du legst bestimmt mehr als 10% beim Kaufpreis drauf, weil quasi schon Saison ist.
Der Vorschlag in einer der ersten Antworten ist meiner Meinung nach der einzig richtige: gib dem Mann je nach Boot und Aufwand 50 oder 100 Euro und bringt es ins Wasser. Nimmst Du das Boot, wird das Geld verrechnet, nummst Du es nicht, bekommt er damit den Aufwand bezahlt.
Man muss das immer von 2 Seiten betrachten, denn nicht nur du willst ein Boot kaufen, sondern er will ja auch sein Boot verkaufen!
Noch ein Nachtrag: Diese 50 oder 100 Euro solltest Du auch dann zurückbekommen, wenn ein erheblicher Mangel zu Tage
kommt, den der Verkäufer eigentlich kennen sollte, z.B. Undichtigkeiten oder so.
Ich bin damals drauf reingefallen, das der Verkäufer das Teil hat schön mit Spülohren laufen lassen und der Motor war wirklich top, aber ich bin nicht einmal auf die Idee gekommen, an der Lenkung zu drehen und dann als es losgehen sollte, saß sie fest.
Hab bei der Gelegenheit gleich eine hydraulische Lenkung eingebaut. ( 600 Euro ). Tja, das tat weh!

bis dahin

ITK

Geändert von itk (26.11.2008 um 12:37 Uhr)
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  #31  
Alt 26.11.2008, 13:39
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Eine Probefahrt fördert auch nicht unbedingt einen versteckten Mangel oder in der Entstehung begriffene Mängel zu Tage.
Da hatten wir hier im Forum auch schon eine üble Erfahrung berichtet bekommen, wo die Probefahrt sehr gut verlief, das Boot aber totaler Schrott war und ein Leidensweg ohne Ende folgte..
Daher prinzipiell Finger weg von 20 Jahre alten und älteren Möhren unter 8.000,- € , Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.

Dies vorausgeschickt meine ich:
Das Angebot, das Boot von einer Fachwerkstatt durchchecken zu lassen, finde ich gar nicht so verkehrt, weil diese dann auch für ihr Urteil haftet. Ist IMHO ein sichererer Weg, als selber paar Runden auf dem Fluss zu drehen. Eine Kompressionsprüfung sagt auch einiges über den Zustand des Motors aus und eine Fachwerkstatt weiss gewöhnlich auch, wo die Schwachstellen sind und erkennt, wo sich womöglich ein Schaden anbahnt, ohne sich bereits im Fahrverhalten/Motorlauf etc. bemerkbar zu machen.

Daher würde ich mich nach einem gut verlaufenden kompetenten Werkstattcheck als Käufer 10 mal sicherer fühlen, als nach einer gut verlaufenden Probefahrt.

Bei gebrauchten Vehikeln bleibt immer ein Restrisiko, auch nach einer Probefahrt oder einem positiven Werkstattcheck..

Wenn das Boot einigermaßen jung ist und nicht Bauteile aus den 70 iger Jahren hat, top gepflegt ist und ein attraktives Angebot darstellt , das Deinen Vorstellungen im Grunde voll und ganz entspricht, dann musst du auch bedenken, dass - anders als bei Autos- Vergleichbares nicht an jeder Ecke steht. Dann wäre die versagte Probefahrt für mich nicht der deadpoint

Ich kann die Verkäufer verstehen, dass sie nicht bei jedem Kaufinteressenten ihr Boot - gerade jetzt im Winter - zu Wasser lassen wollen. Da gibt es zu viele, die nur unterwegs sind, nur um sich zunächst eine Meinung bilden zu wollen, was für sie in Betracht kommen könnte und wie der Markt derzeit ist, ein Teil davon ist nicht einmal liquide genug, sich sofort ein Boot kaufen zu können.

Wer das Kaufrisiko so klein wie möglich halten will, muss dann eben ein neues Boot kaufen, aber diese Sicherheit kostet halt auch, wie alles im Leben seinen Preis hat.
Und wer ohne wenn und aber auf eine Probefahrt besteht, muss in erster Linie nach ständigen Wasserliegern Ausschau halten, denn das Problem mit der Durchführung einer Probefahrt findet man auch im Frühjahr/Sommer häufig dort, wo zum Verkauf stehende Boote in Scheunen fern von geeigneten Revieren stehen, und das ist gar nicht so selten, weil viele ihr Boot nur im Urlaub einsetzen und irgendwo im Mittelgebirge leben.

Justin
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  #32  
Alt 26.11.2008, 13:58
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Zitat:
Zitat von aquacan Beitrag anzeigen
Daher würde ich mich nach einem gut verlaufenden kompetenten Werkstattcheck als Käufer 10 mal sicherer fühlen, als nach einer gut verlaufenden Probefahrt.

Bei gebrauchten Vehikeln bleibt immer ein Restrisiko, auch nach einer Probefahrt oder einem positiven Werkstattcheck..


Da hat Jay in meinen Augen alles gesagt.
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  #33  
Alt 26.11.2008, 13:59
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Wie geht das denn? Also mich hätte der permanent quietschende Reifen auf dieser Strecke den letzten Nerv gekostet..

Rost am Trailer sieht man, ein festes Lager fällt mir beim losfahren auf ( anfahren und ausrollen lassen) und eine Bremsprobe (einmal kurz auflaufen Lassen) mache ich immer bei Fahrtantritt. Und bei einem fremden Trailer halte ich immer nach 30-50km erst mal an und fühle ob ein Radlager oder eine Bremse heißläuft.
War ja noch nicht ganz fest und als Laie ohne Ahnung fährt man eben los
Festgestellt haben wir das erst wirklich nach einem Jahr.
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  #34  
Alt 26.11.2008, 17:50
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@Justin
Das ist ja mal eine ausführliche Aussage. Vielen Dank...
Ich muss ja sagen, der Motor sieht wie geleckt aus und der Händler will 200€ für den Check incl. Einwinterung haben. Bin ja noch am zögern....wenn jetzt Sommer wäre, alles kein Problem...
Werde wohl einen Mix aus begutachten, laufen lassen usw. machen..


Axel
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  #35  
Alt 26.11.2008, 20:25
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Zitat:
Zitat von thefoley Beitrag anzeigen
@Justin
Das ist ja mal eine ausführliche Aussage. Vielen Dank...
Ich muss ja sagen, der Motor sieht wie geleckt aus und der Händler will 200€ für den Check incl. Einwinterung haben. Bin ja noch am zögern....wenn jetzt Sommer wäre, alles kein Problem...
Werde wohl einen Mix aus begutachten, laufen lassen usw. machen..


Axel
Hallo Axel,

Wenn es ein gründlicher Check ist, wären mir das die 200,- € in jedem Falle wert, denn so eine Kontrolle kann dich auch vor etwaigen Schäden bewahren, die sich erst in der Entstehungsphase befinden und evtl. Sachen aufzeigen, wo es sich lohnt, das gleich auch in Ordnung bringen zu lassen.

Und wenn sich alles als tip top herausstellt, so wären die 200,- € auch kein im Nachhinein rausgeworfenes Geld, denn dann hast du ein gutes Gefühl frei von Befürchtungen verbunden mit einer gewissen Garantiehaftung der Werkstatt. Und das ist Goldes wert, allein das gute beruhigende und Sicherheit vermittelnde Gefühl, nicht in die Tonne gegriffen zu haben und sich relativ sicher in den Gewässern bewegen zu können.

Kann der Verkäufer regelmäßige Wartungsintervalle aus der Vergangenheit nachweisen ?

Justin
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  #36  
Alt 26.11.2008, 22:03
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Hallo Axel

Hab das selbe Boot wie Du dir anschaffen möchtest. Letztes Jahr gekauft und sehr zufrieden damit. Verbaut ist bei mir ein Volvo 4,3 GL mit SX Antrieb mit dem auch richtig Fahrspaß aufkommt. Achte beim Trailer auf das Gewicht. Leergewicht des Bootes ( kein Zubehör und Tank trocken ) 1480 kg !!!!
Einige Bilder hab ich auch noch falls Du brauchst.

Gruß Tim
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  #37  
Alt 26.11.2008, 22:54
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Auch wenn ich mich wiederhole: Ein gebrauchtes Boot wird nach anderen Regeln ver- oder gekauft als ein Auto. Boot und Motor sind nicht so eng miteinander verbunden wie beim Auto. Also kann ich mir ein Boot aussuchen, das meinen oder den Wünschen meiner Partnerin entspricht und wenn der ein- oder angebaute Motor nicht paßt oder Schrott ist, dann kann das Boot immer noch akzeptabel sein. Mitunter kann ich den Motor separat weiterverkaufen und mir den passenden suchen. (Auch daher meine Vorliebe für Außenborder) Aber auch Einbaumaschinen kann man recht einfach tauschen.
Im vorliegenden Fall würde ich einen Kaufvertrag entwerfen, der eine Probefahrt auf Kosten des Käufers jetzt zum Zeitpunkt des Kaufes vorsieht. Will sagen, der Käufer versichert das Boot für kurze Zeit (den Vertrag kann man später verlängern), fährt mit eigenem Auto das Ding ans Wasser, slipt auf eigenes Risiko, zahlt den Sprit und wenn es dann doch nicht gefällt, hat der Verkäufer kein Problem und der Käufer muß seine Trallatour selbst finanzieren. Im November ist der Rhein auch nicht kälter als 10°C, da sollte eine Probefahrt doch noch Spaß machen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen

Geändert von huebi (26.11.2008 um 23:00 Uhr)
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  #38  
Alt 27.11.2008, 06:41
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Und wenn sich alles als tip top herausstellt, so wären die 200,- € auch kein im Nachhinein rausgeworfenes Geld, denn dann hast du ein gutes Gefühl frei von Befürchtungen verbunden mit einer gewissen Garantiehaftung der Werkstatt.
Was habt ihr denn immer mit einer Garantiehaftung seitens der Werkstatt?
Das Boot würde Privatverkauft also keine Garantie, die Werkstatt macht auch nur einen Check und haftet sicherlich für keinen später auftretenden Schaden die sie beim Check nicht gesehen haben.
Wenn ich ein Privatauto kaufe und zur Dekra zum checken fahre haften die ja auch nicht für einen Schaden den sie auf der Hebebühne nicht festgestellt haben.
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Gruß Stefan
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  #39  
Alt 27.11.2008, 12:37
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Zitat:
Zitat von Steve202 Beitrag anzeigen
Was habt ihr denn immer mit einer Garantiehaftung seitens der Werkstatt?
Das Boot würde Privatverkauft also keine Garantie, die Werkstatt macht auch nur einen Check und haftet sicherlich für keinen später auftretenden Schaden die sie beim Check nicht gesehen haben.
Wenn ich ein Privatauto kaufe und zur Dekra zum checken fahre haften die ja auch nicht für einen Schaden den sie auf der Hebebühne nicht festgestellt haben.
Nein, so ist das nicht.

Wenn ich eine Werkstatt kostenpflichtig beauftrage, ein Fahrzeug auf etwaige Fehler hin zu untersuchen, dann begründe ich ein gesondertes Vertragsverhältnis mit dieser Werkstatt. Und wenn dieser Vertrag mangelhaft erfüllt wird, dann haftet auch diese Werkstatt für die Folgen dieses Fehlers. Wofür bezahle ich denn diese Werkstatt ?

Dh., wenn z.B. die Werkstatt keinen Kompressionstest macht, und sich später herausstellt, dass der Zylinderkopf gerissen war und dieser Schaden durch ein schlechtes Ergebnis eines Kompressionstestes zumindest als möglich indiziert gewesen wäre, dann haftet die Werkstatt für die Schäden, die dem Käufer dadurch entstanden sind, dass er beim Kauf gestützt auf den Bericht der Werkstatt - eine einwandfreie Maschine voraussetzte.

Das heißt nicht primär, dass die Werkstatt für die Reparatur des Motors aufzukommen hat, kann es aber indirekt bedeuten, und zwar dann, wenn der Käufer das Boot mit einem solchen Schaden nicht oder nur bei Abzug der Reparaturkosten vom Kaufpreis gekauft hätte. Auch für etwaig weitere Folgekosten, wie Transport, Nutzungsausfall etc. kann die Werkstatt, die fahrlässig bedeutende Mängel übersieht, in Regress genommen werden.

Wichtig ist, dass der Käufer den Auftrag an die Werkstatt erteilt und nicht der Verkäufer und dieser sich nur einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Käufer ausbedungen hat.

Justin
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  #40  
Alt 27.11.2008, 19:16
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Zitat:
Zitat von aquacan Beitrag anzeigen
Nein, so ist das nicht.

Wenn ich eine Werkstatt kostenpflichtig beauftrage, ein Fahrzeug auf etwaige Fehler hin zu untersuchen, dann begründe ich ein gesondertes Vertragsverhältnis mit dieser Werkstatt. Und wenn dieser Vertrag mangelhaft erfüllt wird, dann haftet auch diese Werkstatt für die Folgen dieses Fehlers. Wofür bezahle ich denn diese Werkstatt ?

Dh., wenn z.B. die Werkstatt keinen Kompressionstest macht, und sich später herausstellt, dass der Zylinderkopf gerissen war und dieser Schaden durch ein schlechtes Ergebnis eines Kompressionstestes zumindest als möglich indiziert gewesen wäre, dann haftet die Werkstatt für die Schäden, die dem Käufer dadurch entstanden sind, dass er beim Kauf gestützt auf den Bericht der Werkstatt - eine einwandfreie Maschine voraussetzte.

Das heißt nicht primär, dass die Werkstatt für die Reparatur des Motors aufzukommen hat, kann es aber indirekt bedeuten, und zwar dann, wenn der Käufer das Boot mit einem solchen Schaden nicht oder nur bei Abzug der Reparaturkosten vom Kaufpreis gekauft hätte. Auch für etwaig weitere Folgekosten, wie Transport, Nutzungsausfall etc. kann die Werkstatt, die fahrlässig bedeutende Mängel übersieht, in Regress genommen werden.

Wichtig ist, dass der Käufer den Auftrag an die Werkstatt erteilt und nicht der Verkäufer und dieser sich nur einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Käufer ausbedungen hat.

Justin

Wie Du das schilderst ist es nicht der Fall - die Werkstatt haftet NICHT für die Überprüfung - bei einen Schaden kannst Du evtl. die Überprüfung anfechten und bekommst dafür Dein Geld zurück - (Rechtsanwaltkosten übersteigen aber auch wohl den Wert der Überprüfung)

Eine Werkstatt kann auch nur einen Probelauf durchführen, Verschleißteile kontrollieren, Kompression messen, Enduskop in den Motor stecken usw. - aber 100% kann man an Land nie sagen ob der Motor in Ordnung ist...

Welche Werkstatt würde dann so blöd sein und eine Überprüfung durchführen - dann kann er ja gleich Konkurs anmelden
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  #41  
Alt 27.11.2008, 19:39
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Das kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die Werkstatt haftet. Wenn man das verlangen würde, wären die Kosten wohl sehr hoch, weil man den Motor wohl komplett zerlegen würde. Das will wohl auch keiner...

Ich werde einen Probelauf mit einem Fachmann machen und evtl noch eine Probefahrt. Das war bisher auch ein hin und her bei mir, weil ich mich nicht entscheiden konnte.
Falls ich immer noch unsicher bin, fahr ich das Boot in die Werkstatt und lasse es durchprüfen, auf meine Kosten. Würde ich als Verkäufer auch nicht bezahlen..
Ich fahr am Sonntag hin und werde es wohl kaufen, auf die Gefahr hin, dass ich hier anfange zu jammern und um Hilfe rufe nach Tipps wie ich am besten den Motor austausche...

Gruß

Axel
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  #42  
Alt 27.11.2008, 23:02
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Die Werkstatt haftet für das, was sie im vereinbartem Tätigkeitsumfang fahrlässig übersehen hat und was man hätte erkennen können. Wenn ein solcher fahrlässig übersehener Mangel zu einem kapitalen Motorschaden führt, dann haftet die Werkstatt freilich auch für alle Folgeschäden, die damit verbunden sind.
Sie haftet nicht für Mängel, die etwa erst bei Zerlegen der Maschine zu Tage treten, wenn diese Arbeit nicht ausrücklich vereinbart war.

einfaches Beispiel: Die Werkstatt überprüft nicht die Kompression, eine Tätigkeit, die zu einem einfachen Check gehört. Stellt sich heraus, dass die Kompression bei einem oder mehreren Zylindern sehr mangelhaft war, was meist Anzeichen eines Motorschadens ist und kommt es aufgrund dessen zu einem Totalausfall, haftet sie für alle Folgeschäden inkl. etwaiger Bergungskosten und eventuell für die Kosten eines Austauschmotors, wenn der Käufer angesichts dessen - wäre der Mangel entdeckt worden, entsprechend weniger hätte zu zahlen brauchen.

Oder die Werkstatt übersieht ein mit bloßem Auge erkennbares Leck des Kühlsystems, das Ausfluss einer späteren Überhitzung mit Kolbenfresser ist, haftet die Werkstatt ebenfalls für die Schäden, die ansonsten nicht eingetreten wären, wenn der Auftraggeber davon durch die Werkstatt erfahren hätte.
Was ist denn ein Check ? Es ist doch ein Dienstleistungsvertrag der zum Inhalt hat, den technischen Zustand der Aggregate eines Bootes im Rahmen eines vereinbarten Umfangs (kleiner oder großer Check) zu überprüfen. Ist diese Dienstleistung mangelhaft, haftet natürlich die Werkstatt ebenso wie eine Autowerkstatt, die bei einer Inspektion offensichtlich undichte Bremsleitungen übersieht und es deshalb zum Unfall kommt.
Ein typischer Haftpflichtfall, gegen den jede normale Werkstatt eigentlich auch versichert ist.
Bei der Berechnung der Höhe des Schadens sind freilich Fragen etwaigen Mitverschuldens und Vorteilsausgleichsgesichtspunkte zu berücksichtigen.

Wenn sich zeitnah übersehene Mängel als Schäden realisieren, ist die Beweissituation nicht so problematisch, wenn man einen Sachverständigen hinzuzieht. War das Boot 6 Monate oder länger im Einsatz, wirds schwieriger, der Werkstatt einen Fehler nachzuweisen.

Beim Kauf teurer Gebrauchtboote würde ich einen Sachverständigen einer Werkstatt vorziehen, kostet zwar einen unteren 4-stelligen Betrag, aber man bekommt dafür mehr Gründlichkeit und Kompetenz geliefert.

Justin
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  #43  
Alt 28.11.2008, 11:42
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KevinFLT KevinFLT ist offline
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Die Werkstatt haftet auf keinen Fall für Folgeschäden wie Bergungskosten, Austauschmotor etc.! Bin seit über 20 Jahren bei diversen Bootsmotorenwerkstätten beschäftigt und da passiert auch mal Mist - aber es musste noch nie für Bergung oder sonstiges aufgekommen werden - wenn dann nur auf Kulanz. Selbst wenn das Schiff durch einen groben Mangel versenkt wird tritt in der Regel die Bootskasko des Eigners ein und nicht die "Idiotenhaftplicht" der Werkstatt.

Das Problem ist immer die grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. z.b. heute die Kompression und Kühlung geprüft, morgen früh zu Wasser, Plastiktüte vor Ansaugstutzen vom Kühlwasser, Impeller defekt, Motor überhitzt, Zylinderkopfdichtung brennt weg - wer hat Schuld? Die Werkstatt die gestern die Kompression geprüft hat? Ich glaube kaum...

Geändert von KevinFLT (28.11.2008 um 11:48 Uhr)
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  #44  
Alt 10.06.2009, 14:50
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Ich bin vielleicht ein bisschen spät, aber aus meinem beruflichen Umfeld ein kleiner Hinweis, weil hier etwas Unklarheit zu herrschen schien:

Die Werkstatt haftet nur dann, wenn sie den Fehler hätte erkennen MÜSSEN (fahrlässig) oder absichtlich nicht genau kontrolliert hat (vorsätzlich). In beiden Fällen muss der Kunde ihr das nachweisen (Anwalt oder sogar Prozess). Darüber hinaus haftet die Werkstatt nur für die Überprüfung, in obigem Beispiel also für die 200€, sie haftet niemals für einen aus nicht entdeckten Schäden oder Fehlern entstandenen Schaden! - Außer natürlich mit ihrem guten Ruf, was unter Umständen auch ein passables Druckmittel sein kann. ;)


Letztlich ist aber meiner Meinung nach die Überprüfung durch einen Fachmann auf jeden Fall ratsamer als blind zu vertrauen, zumal wenn es "nur" 200€ kostet, was ja nichts ist im Vergleich zu den Summen, von denen ich hier bei einigen Schäden schon gelesen habe.
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