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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin moin!
Anfang des Jahres habe ich mir mein erstes Boot gekauft (abgesehen vom Optimisten, damals ....). Es ist eine Wohnboot von der Müritz, eine Voyager 780, die jetzt in Neustadt liegt. Ich habe nun einige Fragen, die mir das Netz auch durch ausgiebiges "Suchen im Forum" und "Googlen" leider nicht zufriedenstellend beantworteten konnte: MUSS ich einen Namen auf meinem Joghurtbecher kleben? MUSS ich einen Heimathafen aufkleben? Wenn ja, wie bestimme ich diesen? Kann ich mir einen aussuchen? MUSS ich eine Deutschland-Flagge führen? Ich weiss, dass ich ein Kennzeichen (vorhanden) und die Flagge führen muss, wenn ich auf Binnenstrassen unterwegs bin. Aber wie ist das mit dem Namen und dem Heimathafen? Binnen notwendig, auf See notwendig? Wie ist es mit der Flagge im Küstenbereich? Im Moment habe ich nur das Kennzeichen am Heck, kein Name, kein Hafen. Die Flagge hole ich i.M. nur dann raus, wenn sich ein Boot nähert, das ggf. nach Problemen aussieht (WaschPo). Eine Frage noch etwas abseits vom obigen Thema: Ich habe gehört es gibt mindestens einen eisfreien Hafen in Lübeck (Teerhofinsel). Spricht was dagegen das Boot in einem eisfreien Binnenhafen im Wasser überwintern zu lassen? Meine Idee ist im Sommer auf der Ostsee und im Winter auf den Binnenstrassen zu fahren. Danke und Gruss kitehead |
#2
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Hallo,
die nationale gehört auf alle Fälle ans Heck (oder ist dir dein Heimatland peinlich??) Das Kennzeichen reicht aus (sowohl binnen wie auch auf See). Auf See würde aber auch Name und Heimathafen reichen (Binen nicht). Heimathafen ist entweder der Wohnort (Stadt) des Eigners oder der Ort des Vereins in dem das Boot gemeldet ist.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#3
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![]() Zitat:
ich denke, dass kitehead die Frage eher rechtlich denn politisch / emotional meinte. Oder ist ihm vielleicht sogar der Bootsname peinlich, so dass er ihn bloß nicht aufkleben will? ![]() ![]() Viele Grüße Christian |
#4
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Hallo,
ich habe mein Boot über den Motoryachtverband angemeldet, und weil ich nicht so viele Auflleber haben kann Name und Nr. am Heck angebracht, wie aus dem Bootsführerscheinbuch. Und dann hatten mich die Luxembourger Wasserschutzer am Kanthaken, denn auf der Mosel gilt die Moselschiffahrtspolizeiverordnung - die wollen die Kennzeichnung li und re am Bug ![]() ![]() ![]() Also immer über das Revier informieren, logisch ist nichts, und jeder will sein eigenes Süppchen kochen. Grüße Gustl |
#5
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danke schon mal für die ersten hinweise.
ich stehe halt nicht so auf nationalitäts-stolz. in gewisser weise ist es mir durchaus peinlich deutscher zu sein. ich arbeite auch daran auszuwandern, nur wird das noch etwas dauern. wenn es sich rechtlich vermeiden lässt, dann würde ich lieber ohne national-symbolik auskommen .... ich meine mich zu erinnern, dass "seetüchtige" fahrzeuge die flagge tragen müssen (?). nicht-seetüchtige fahrzeuge dementsprechend nicht. es gibt viele kleine schlauchboote mit deutlich mehr motorleistung und besseren rauhwassereigenschaften als mein boot, und die fahren ja auch ohne flagge rum.... das boot hat übrigens keinen namen. mein surfboard und mein auto auch nicht. wenn es rechtlich unbedingt gefordert wäre, dann würde ich es halt "boot" nennen ... gruss kitehead
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#6
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Hallo Hendrik,
der Heimathafen kann nur einer sein, den ich auch auf dem Wasserweg erreichen kann ! Gruß aus dem Weserbergland Antaris www.wyce.de |
#7
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![]() Zitat:
Keine Panik !!! Rein rechtlich ist ganz klar definiert: LINKS und RECHTS AM BUG ODER IN MINDESTENS 10 CM HOHEN ZIFFERN DUNKEL AUF HELL ODER HELL AUF DUNKEL AM SPIEGEL. Hatte das gleiche Problem auf der Müritz, hatte noch den Brief der Zulassung vom WSA Schweinfurt dabei ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
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Gruß Olli ___________ Wer nicht Boot fährt lernt nie richtig fluchen....... ![]() |
#8
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Und was ist nun mit der Flagge, zb. in Croatia....muß ich oder nicht?
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MfG Eric Allet wird jut... |
#9
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In D binnen ist die Flagge "freiwillig", auf Seewasserstraßen und im Ausland m.W. Pflicht - ist so ein bisschen wie mit dem Nationalitätenkennzeichen am Auto.
Kennung ist Pflicht, gem. BinStrVO ist 1x hinten am Spiegel zulässig; die Moselschifffahrtsverordnung darf aber natürlich etwas anderes vorschreiben. Name ist freiwillig (ein Boot braucht nicht mal einen Namen).
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#10
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![]() Zitat:
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech..._02/index.html (was auch immer "durch besondere Vorschriften ausgenommen" bedeutet - solange Du das nicht bist, ist die Kennung am Heck keine Option.)
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) Geändert von Seestern (04.06.2007 um 10:47 Uhr)
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#11
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Auf See ist national Pflicht!
Kennzeichen reicht!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#12
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Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen gibt es, von einigen Ausnahmen abgesehen (z. B. Wassermotorräder, Charterboote) keine Kennzeichnungspflicht für Sportboote. Hier muss weder ein Name, noch ein Heimathafen geführt werden. Allerdings, und das wird Dich treffen, muss die Bundesflagge gezeigt werden.
Auf deutschen Binnenwasserstraßen gibt eine Kennzeichnungspflicht für Sportboote (auch hier gibt es Ausnahmen). Es muss ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen gezeigt werden. Die Frage nach Namen und Heimnathafen auf Binnengewässern kann ich leider nicht sicher beantworten (finde nichts in den Gesetzestexten); ich gehe davon aus, dass beides optional ist, da eine eindeutige Identifizierung anhand des Kennzeichens gegeben ist - dies ist aber nur eine Vermutung. Das Führen der Bundesflagge ist binnen nur optional, keine Pflicht! Wenn Du einen Heimathafen anbringst, kann dieser auch Dein Wohnort sein; dieser muss nicht an einer Wasserstraße liegen. Hinweise und Merkblätter gibt es bei www.elwis.de. Visara. |
#13
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vielen dank für die zahlreichen hinweise! name und hafen brauche ich also nicht, egal wo
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#14
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Ja theoritisch muß auch ein Opti vor Neustadt die Nationale haben, ist alles Seeschiffartsstr.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#15
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Wo ist das Problem, so einen Flatterman ans Heck zu stecken....?
Willy
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#16
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Gruß,Matze
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#17
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Noch mal hochgeholt... Weil ein Bekannter auf See bezahlt hat, weil er keinen Heimathafen angebracht hatte. Zitat:
wenn es kein Charterboot bzw Jet Ski ist, braucht man keine keinen Bootsnamen und keinen Heimathafen anzubringen. Quelle: http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...ersportler.pdf
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#18
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http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...kate/index.jsp
Moin Cyrus, ganz haarspalterisch könnte man es sogar so verstehen, dass das Flaggenzertifikat (oder Register) erst die Berechtigung -siehe Link- für das Führen der Flagge darstellt. Wäre dann noch interessant zu wissen ob jemand den Lappen ohne Zertifikat raushängen darf ![]() Ansonsten kenne ich -auf See- es so wie Du, kein Eintrag ->keinerlei Kennzeichnung vonnöten. Bei Eintrag an die Regeln halten, Name vorn und achtern, Heimathafen etc.
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Gruß Kai
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#20
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Flagge.
Das ist das nächste Thema. ![]() Müssen Kleinfahrzeuge überhaupt Flagge zeigen? Hier steht immer nur dürfen. http://bundesrecht.juris.de/bundesre...grg/gesamt.pdf Bis auf: Zitat:
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend. |
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