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  #1  
Alt 31.08.2009, 12:28
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Standard Deutschen Trailer in A abmelden?

Ich habe einen Trailer nach Österreich verkauft.

Ich würde dem Käufer es gerne so einfach wie möglich machen und ihm die Überführung des Trailers mit meinem grünen Kennzeichen ermöglichen.

Frage: Kann man einen deutschen Trailer in A so abmelden, das ich der hiesigen Behörde die "richtige" Abmeldebestätigung vorlegen kann?

Lars
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  #2  
Alt 31.08.2009, 12:37
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...mach einen Kaufvertrag und schicke die Kopie an die Zulassungsstelle. Die melden dann "automatisch" den Trailer selber ab und fordern vom Käufer einen Nachweis über die Ummeldung.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #3  
Alt 31.08.2009, 12:47
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Wär´s nicht einfacher, er schickt Dir eingeschrieben nach der Überführung die Nummerntafel und den Zulassungsschein retour und Du schickst ihm nach der Abmeldung Deine Papiere ?

mfg Christian
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  #4  
Alt 31.08.2009, 12:49
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Zitat:
Zitat von chris62 Beitrag anzeigen
Wär´s nicht einfacher, er schickt Dir eingeschrieben nach der Überführung die Nummerntafel und den Zulassungsschein retour und Du schickst ihm nach der Abmeldung Deine Papiere ?

mfg Christian
Hab ich auch so gemacht, funktioniert super
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  #5  
Alt 31.08.2009, 13:01
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Ingo's Variante erschient mir am einfachsten.
Fordert die Behörde eigentlich auch das Kennzeichen an (um evtl. die Nummer freizugeben) oder kann der Käufer damit "machen was er will" (wegschmeißen...)
__________________
Gruß Lars
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  #6  
Alt 31.08.2009, 13:22
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Zitat:
Zitat von XLars Beitrag anzeigen
Ingo's Variante erschient mir am einfachsten.
Fordert die Behörde eigentlich auch das Kennzeichen an (um evtl. die Nummer freizugeben) oder kann der Käufer damit "machen was er will" (wegschmeißen...)
Beim Abmelden brauchst du das Kennzeichen, das Siegel des Bundeslands
muss ja abgekratzt werden. Danach kannst du mit dem Blech machen was du willst.
__________________
Gruß
Benny
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  #7  
Alt 31.08.2009, 13:25
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Meine mich auch dran zu erinnern. Danke.
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Gruß Lars
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  #8  
Alt 31.08.2009, 14:02
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Zitat:
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Ingo's Variante erschient mir am einfachsten.
Fordert die Behörde eigentlich auch das Kennzeichen an (um evtl. die Nummer freizugeben) oder kann der Käufer damit "machen was er will" (wegschmeißen...)

Folgende Tatsache:

Ich habe einen Motorradtrailer verkauft und angemeldet übergeben. Der Verkäufer wollte diesen dann umgehend ummelden (innerhealb der nächsten Woche).

Nachdem ich ca. ein, zwei Monate später die Rechnung über Steuer bekam, fragte ich bei meiner Versicherung nach, ob der nicht schon umgemeldet wurde. Nein.

Daraufhin habe ich bei der Zulassungsstelle angerufen und das Problem geschildert. Die sagten mir, ich solle eine Kopie vom Kaufvertrag zuschicken. Das ist wie oder ist eine Veräußerungsanzeigen. Die man ohnehin machen sollte/müßte (Wußte ich garnicht). Danach hatte ich z. Bsp. innerhalb einer Woche die Kfz-Steuer zurück und auch ein Schreiben von der Versicherung, daß das Vertragsverhältnis beendet wurde.

Ergo kann man mit einem ordentlichen Kaufvertrag das Fahrzeug angemeldet übergeben. Ich würde dem Verkäufer einen angemessenen Zeitraum (1-max. 2 Wochen) einräumen und dann den Verkauf des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle anzeigen.

Du kannst aber zur Sicherheit auch nochmal in der Behörde anrufen.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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