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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich habe einen Trailer nach Österreich verkauft.
Ich würde dem Käufer es gerne so einfach wie möglich machen und ihm die Überführung des Trailers mit meinem grünen Kennzeichen ermöglichen. Frage: Kann man einen deutschen Trailer in A so abmelden, das ich der hiesigen Behörde die "richtige" Abmeldebestätigung vorlegen kann? ![]() |
#2
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...mach einen Kaufvertrag und schicke die Kopie an die Zulassungsstelle. Die melden dann "automatisch" den Trailer selber ab und fordern vom Käufer einen Nachweis über die Ummeldung.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#3
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Wär´s nicht einfacher, er schickt Dir eingeschrieben nach der Überführung die Nummerntafel und den Zulassungsschein retour und Du schickst ihm nach der Abmeldung Deine Papiere ?
mfg Christian |
#4
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Hab ich auch so gemacht, funktioniert super
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#5
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Ingo's Variante erschient mir am einfachsten.
Fordert die Behörde eigentlich auch das Kennzeichen an (um evtl. die Nummer freizugeben) oder kann der Käufer damit "machen was er will" (wegschmeißen...) ![]()
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Gruß Lars |
#6
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![]() Zitat:
muss ja abgekratzt werden. Danach kannst du mit dem Blech machen was du willst.
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Gruß Benny
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#8
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![]() Zitat:
Folgende Tatsache: Ich habe einen Motorradtrailer verkauft und angemeldet übergeben. Der Verkäufer wollte diesen dann umgehend ummelden (innerhealb der nächsten Woche). Nachdem ich ca. ein, zwei Monate später die Rechnung über Steuer bekam, fragte ich bei meiner Versicherung nach, ob der nicht schon umgemeldet wurde. Nein. ![]() Daraufhin habe ich bei der Zulassungsstelle angerufen und das Problem geschildert. Die sagten mir, ich solle eine Kopie vom Kaufvertrag zuschicken. Das ist wie oder ist eine Veräußerungsanzeigen. Die man ohnehin machen sollte/müßte (Wußte ich garnicht). Danach hatte ich z. Bsp. innerhalb einer Woche die Kfz-Steuer zurück und auch ein Schreiben von der Versicherung, daß das Vertragsverhältnis beendet wurde. Ergo kann man mit einem ordentlichen Kaufvertrag das Fahrzeug angemeldet übergeben. Ich würde dem Verkäufer einen angemessenen Zeitraum (1-max. 2 Wochen) einräumen und dann den Verkauf des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle anzeigen. Du kannst aber zur Sicherheit auch nochmal in der Behörde anrufen.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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