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Umfrageergebnis anzeigen: Macht eine Skipperhaftpflicht sinn bei einem Charterboot?
Ja 6 75,00%
Nein 2 25,00%
Teilnehmer: 8. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1  
Alt 03.09.2009, 17:25
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
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Standard Skipperhaftpflicht beim Charterboot on Kroatien

Hallo,
3 Freunde und ich haben in Oktober ein Segelboot in Kroatien gechartert, ein Freund meinte jetzt wir bräuchten eine Skipperhaftpflicht.

Macht diese versicherung Sinn?

Habt Ihr auch so eine wenn Ihr gechartert habt?

Habe mal beim ADAC geschaut die gibt es ab 85€ und
-geht über die Vollkasko hinaus und zahlt bei grober Fahrlässigkeit
-Crew und Gäste an Bord sind mitversichert

Was ist denn grob fahrlässig und was übernimmt die normale Vollkasko?

z.b. -beim Anlegen mit dem heck rasiere ich das Ruder durch Steine im Wasser?
-man fährt auf eine Untiefe in den Kornaten (aber dafür gibt es ja Karten)

Bin mal auf Eure Meinungen gespannt.
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Gruß Carsten
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  #2  
Alt 03.09.2009, 17:49
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Standard

die normale haftpflichtversicherung vom freundlichem nachbarn oder herrn kaiser hat eine sogenannte benzinklausel und zahlt in der regel auch nicht für gemietete sachen. bei sogenannten leihautos ist eine haftpflicht- und vollkaskoversicherung standard. trotzdem und insbesondere im ausland sind überraschungen möglich, besonders dann, wenn das kleingedruckte in einer fremdsprache ist. eine haftpflichtversicherung ist evtl. über die vorhandene kreditkarte für die anmietung vorhanden. diese deckungssummen dürften im schadensfall ausreichen und eine zusätzliche haftpflichtversicherung wäre nur was für die nervenberuhigung. eine übliche vollkaskoversicherung zahlt nur den sachschaden, keine wertminderung, keinen mietausfall. es muss also schon etwas mehr sein (z.B. Regresshaftpflichtversicherung für das Lenken fremder Fahrzeuge). Bei der "Vollkaskoversicherung" unbedingt auf die höhe der selbstbeteiligung achten. im schadensfall wird regelmässig nach wasserkarten gefragt und auf schnelle, komplette unfallmeldung geachtet.
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Andreas
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  #3  
Alt 03.09.2009, 17:54
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Carsten, Du solltest die Versicherung buchen. Haben wir letztes Jahr in Schottland auch gemacht....sicher ist sicher

Und Deine Freunde sollten wegen Dir mit dem Rücken zur Wand schlafen, aber dafür gibt es leider keine Versicherung
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Gruß, Michel

Crownline 250 CR
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  #4  
Alt 03.09.2009, 18:13
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
z.b. -beim Anlegen mit dem heck rasiere ich das Ruder durch Steine im Wasser?
-man fährt auf eine Untiefe in den Kornaten (aber dafür gibt es ja Karten)
... das zahlt die Skipperhaftpflicht nicht, dafür brauchst Du eine Kautionsversicherung ohne Selbsthalt ($$). Wenn das Boot länger in die Werft muß ggf. noch eine Charterausfallversicherung.

Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Was ist denn grob fahrlässig und was übernimmt die normale Vollkasko?
Grob Fahrlässig ist oft Ermessenssache des Gerichts. Mehrere grobe Verstöße (bzw. Nachlässigkeiten) gegen die gute Seemannschaft in Tateinheit ...

Skipperhaftpflicht: Meine Bootsversicherung enthält eine Skipperhaftpflicht (für den privaten Bereich, nicht gewerblich). Frag mal Norman (blaue elise), der kennt sich da bestens aus . Ohne Skipperhaftpflicht würde ich nicht als Skipper fahren!

Gruß Ralph
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  #5  
Alt 04.09.2009, 08:55
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Carsten, bei Dir ist doch schon eine Skipperhaftpflicht in der Bootshaftpflicht enthalten. Wenn Du jetzt als Skipper eingetragen bist, habt ihr schon eine kostenlos.

Gruß
Norman
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  #6  
Alt 04.09.2009, 09:13
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Carsten, bei Dir ist doch schon eine Skipperhaftpflicht in der Bootshaftpflicht enthalten. Wenn Du jetzt als Skipper eingetragen bist, habt ihr schon eine kostenlos.

Hallo Norman,

ach was ich alles mit in meiner Versicherung inklusive habe danke.
Vieleicht sollte ich mir dochmal alles durchlesen

Leider bin ich nicht als Skipper eingtragen, da mein Kollege einen SKS hat
und er dann als Skipper eingtragen ist
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Gruß Carsten
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  #7  
Alt 04.09.2009, 09:27
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Ruf mich mal bitte kurz an, dann kann ich Dir die Unterschiede besser aufzeigen.

Gruß
Norman
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  #8  
Alt 04.09.2009, 10:07
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Zitat:
Zitat von RalphB Beitrag anzeigen
Wenn das Boot länger in die Werft muß ggf. noch eine Charterausfallversicherung.
In guten selbständigen Skipperhaftpflichtversicherungen ist der Ausfall der Folgecharter übrigens auch mitversichert, ebenso Schäden an der gecharterten Yacht durch grobe Fahrlässigkeit, die ja über die Yachtkasko das Vercharterers nicht versichert sind.

Gruß
Norman
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