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  #1  
Alt 06.09.2009, 14:24
Hippo Hippo ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 06.09.2009
Beiträge: 2
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard gleichgestellter Befähigungsnachweis??

Hallo,
zur Zeit bin ich dabei, mich, nachdem ich seit 15 Jahren den Sportbootschein See besitze, und nun einmal mein Schiff vom Ijsselmeer nach hause und im Frühjahr zurück bewegen möchte, den geforderten Binnenschein zu machen.

Bei einer der Fragen bin ich über den die Antwort gestolpert, ... muß im Besitz des Sportboot-Führerschein Binnen oder eines gleichgestellten Befähigungsnachweises sein....

Heute nacht, nach weiterem Frage und Antwortspiel mit meiner Frau und dem nachträglichem wegdämmern kam in mir die Frage auf. ?? Was ist ein gleichgestellten Befähigungsnachweises?

Gleich heute morgen ich ins Netz und auf die Suche. Das einzig ergiebige war, dass ich auf dieses Forum gestossen bin. Von einer Definition, was dieser ominöse Nachweis ist oder einer Liste auf dem diese aufgeführt sind, weit gefehlt.

Nun meine Frage im Klartext: Wer kann Auskunft darüber geben, was so ein gleichgestellter Nachweis wäre oder wo man das nachlesen kann.

Bei meiner Suche danach kam mir noch ein Gedanke, wäre z. B. ein Sportboot- See einer diese Nachweise?? Dann könnte ich mir auch vorstellen, dass einige Interessengruppen nicht daran interessiert wären, dass so eine Frage in der Öffentlichkeit diskutiert und leicht beantwortet würde.
Denn ehrlich gesagt, denn wer befähigt ist, die Ems bis zur Seeschleuse bei Herbrum mit einem Sportboot zu befahren, soll 150m weiter kein Sportboot mehr fahren dürfen?!

Viele Grüße und einen schönen Restsonntag.
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  #2  
Alt 06.09.2009, 14:45
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
36.001 Danke in 10.496 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Hippo Beitrag anzeigen
Hallo,
zur Zeit bin ich dabei, mich, nachdem ich seit 15 Jahren den Sportbootschein See besitze, und nun einmal mein Schiff vom Ijsselmeer nach hause und im Frühjahr zurück bewegen möchte, den geforderten Binnenschein zu machen.

Bei einer der Fragen bin ich über den die Antwort gestolpert, ... muß im Besitz des Sportboot-Führerschein Binnen oder eines gleichgestellten Befähigungsnachweises sein....

Heute nacht, nach weiterem Frage und Antwortspiel mit meiner Frau und dem nachträglichem wegdämmern kam in mir die Frage auf. ?? Was ist ein gleichgestellten Befähigungsnachweises?

Gleich heute morgen ich ins Netz und auf die Suche. Das einzig ergiebige war, dass ich auf dieses Forum gestossen bin. Von einer Definition, was dieser ominöse Nachweis ist oder einer Liste auf dem diese aufgeführt sind, weit gefehlt.

Nun meine Frage im Klartext: Wer kann Auskunft darüber geben, was so ein gleichgestellter Nachweis wäre oder wo man das nachlesen kann.

Bei meiner Suche danach kam mir noch ein Gedanke, wäre z. B. ein Sportboot- See einer diese Nachweise?? Dann könnte ich mir auch vorstellen, dass einige Interessengruppen nicht daran interessiert wären, dass so eine Frage in der Öffentlichkeit diskutiert und leicht beantwortet würde.
Denn ehrlich gesagt, denn wer befähigt ist, die Ems bis zur Seeschleuse bei Herbrum mit einem Sportboot zu befahren, soll 150m weiter kein Sportboot mehr fahren dürfen?!

Viele Grüße und einen schönen Restsonntag.
Hallo und erst einmal
HERZLICH Willkommen im boote-forum.de

Du hast schlecht gegoogelt

Schau mal hier unter Führerscheinpflicht / Patente

http://www.wsa-schweinfurt.wsv.de/wi...ersportler.pdf

und hier unter "Welche Führerscheine gelten zur Zeit?"

http://www.heinz-kratz.de/polizei.htm#F%C3%BChrerschein

Gruß
UWE
und noch viel Spaß hier
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #3  
Alt 06.09.2009, 14:50
Benutzerbild von RalphB
RalphB RalphB ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 02.11.2008
Ort: Hannover
Beiträge: 1.533
Boot: kein Tretboot, sonst alles
17.645 Danke in 3.151 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Hippo Beitrag anzeigen
Was ist ein gleichgestellten Befähigungsnachweises?
Hallo, von mir auch herzliches Willkommen.

Unter elwis.de gibt es auch was, guckst Du hier ...

Weitergeltung von Fahrerlaubnissen zum Führen von Sportbooten.

Gruß Ralph

... Uwe war schneller
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  #4  
Alt 06.09.2009, 17:17
Hippo Hippo ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 06.09.2009
Beiträge: 2
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard gewusst wo!

Danke Frage beantwortet also weiterlernen, obwohl nicht ganz nachvollziehbar warum es mit einem Sportboot See nicht erlaubt ist. aber so sind halt eben die deutschen Gesetze.

Uwe
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  #5  
Alt 06.09.2009, 18:07
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Fleet Admiral
 
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Beiträge: 8.006
Boot: 38' Stahleigenbau
Rufzeichen oder MMSI: DC8737 / 211717790
25.231 Danke in 8.902 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Hippo Beitrag anzeigen
Danke Frage beantwortet also weiterlernen, obwohl nicht ganz nachvollziehbar warum es mit einem Sportboot See nicht erlaubt ist. aber so sind halt eben die deutschen Gesetze.

Uwe
Wird an den unterschiedlichen Lerninhalten liegen.
__________________
gregor

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  #6  
Alt 06.09.2009, 21:05
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
Captain
 
Registriert seit: 12.09.2005
Beiträge: 539
330 Danke in 201 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Hippo Beitrag anzeigen

Nun meine Frage im Klartext: Wer kann Auskunft darüber geben, was so ein gleichgestellter Nachweis wäre oder wo man das nachlesen kann.
Gleichgestellte Befähigungsnachweise sind die Patente der Berufsschiffahrt. Der SBF See zählt nicht dazu.
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  #7  
Alt 06.09.2009, 21:15
Benutzerbild von sailor0646
sailor0646 sailor0646 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 29.11.2004
Ort: Mainz
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1.446 Danke in 820 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Hippo Beitrag anzeigen
Danke Frage beantwortet also weiterlernen, obwohl nicht ganz nachvollziehbar warum es mit einem Sportboot See nicht erlaubt ist. aber so sind halt eben die deutschen Gesetze.

Uwe
wird vielleicht auch daran liegen, dass binnen ganz andere Gesetze und Regeln gelten.

Du hast da was falsch verstanden. Der Führerschein ist in Deutschland kein Nachweis, dass man ein Boot führen kann, sondern dass man die Gesetzestexte kennt.

Alles klar?
__________________
Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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  #8  
Alt 07.09.2009, 10:04
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Bornheim, Rheinland
Beiträge: 6.609
Boot: keins mehr, Charter auch nicht mehr
Rufzeichen oder MMSI: kein Bier mehr da!!!
15.022 Danke in 5.669 Beiträgen
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Es gibt aber nach wie vor die Möglichkeit, Befähigungsnachweise von Bundeswehr, Rotes Kreuz, Technisches Hilfswerk, Feuerwehr, DLRG etc. in den entsprechenden Sportbootführerschein umschreiben zu lassen.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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