boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 26 von 26
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 18.09.2009, 10:42
Sun dancer Sun dancer ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 19.06.2009
Beiträge: 61
6 Danke in 6 Beiträgen
Standard Frage zur Angängerlast

Hallo,

ich habe mal eine Frage und würde mich über eure Hilfe freuen.


Ich möchte mir ein Boot mit Trailer(ungebremst) kaufen, das zulässige gesamt Gewicht des Anhängers liegt bei 750 Kg. Der Anhänger wiegt ca. 100 Kg und das Boot 250 Kg. Also wenn das Boot beladen ist, wiegt das Gespann ca. 500 Kg.

Mein Auto (Golf5, 100 PS) darf ungebremst 620 KG ziehen, aber da das zulässige Gesamtgewicht 750 Kg ist, besteht jetzt die Frage
ob die 620Kg auf das Gewicht oder das zulässige Gesamtgewicht bezogen sind.

Ich habe im Internet und hier im Forum keine Antworten gefunden. Sry wenn die Frage schon öfter gestell wurde.

gruss
sun dancer
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 18.09.2009, 10:44
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.886
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.811 Danke in 8.237 Beiträgen
Standard

das was du tatsächlich ziehst, was dranhängt... ist ausschlaggebend....
also kein Problem.
__________________
servus
dieter

_________________________________
...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 18.09.2009, 10:47
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.342
25.461 Danke in 9.099 Beiträgen
Standard

So is dat.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 18.09.2009, 10:54
Benutzerbild von AC_Olli
AC_Olli AC_Olli ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Hannover
Beiträge: 218
Boot: Alles was Segel hat.
596 Danke in 221 Beiträgen
Standard

Außer, Du möchtest eine 100 km/h Zulassung, dann mußt Du den Hänger unter umständen ablasten lassen.
Meiner wurde von 750 KG auf 630 KG abgelastet, damit das Verhältnis Zugfahrzeug -Hänger past.

Viele Grüße

Olli
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 18.09.2009, 11:34
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Leipzig, Haus am Wald
Beiträge: 1.728
Boot: Sea Ray 240 SSE | Sprint Badeboot
Rufzeichen oder MMSI: Ingeeee...
12.764 Danke in 4.831 Beiträgen
Standard

...du kannst dir auch einen unbeladenen 3,5 to Trailer hinten dran hängen...der dürfte vom Leergewicht ungefähr 600 kg haben...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 18.09.2009, 11:47
pickup pickup ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 18.06.2009
Beiträge: 180
285 Danke in 161 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...du kannst dir auch einen unbeladenen 3,5 to Trailer hinten dran hängen...der dürfte vom Leergewicht ungefähr 600 kg haben...
Hi,
der unbeladene 3,5 to hätte dann aber auch eine Bremse und gebremt darf der Golf mehr ziehen
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 18.09.2009, 13:16
Benutzerbild von rabfanfamilie
rabfanfamilie rabfanfamilie ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 15.07.2006
Ort: Niederrhein
Beiträge: 106
Boot: Galaxy 195 cc
142 Danke in 85 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...du kannst dir auch einen unbeladenen 3,5 to Trailer hinten dran hängen...der dürfte vom Leergewicht ungefähr 600 kg haben...
Dann aber nur mit der Führerscheinklasse E (Anhänger)
__________________
Freundliche Grüße
Birgit

Wege entstehen dadurch, dass man sie geht
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 18.09.2009, 13:30
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.886
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.811 Danke in 8.237 Beiträgen
Standard

nö- wer erzählt denn sowas ?
__________________
servus
dieter

_________________________________
...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 18.09.2009, 13:39
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von AC_Olli Beitrag anzeigen
Außer, Du möchtest eine 100 km/h Zulassung, dann mußt Du den Hänger unter umständen ablasten lassen.
Meiner wurde von 750 KG auf 630 KG abgelastet, damit das Verhältnis Zugfahrzeug -Hänger past.

Viele Grüße

Olli
Was muß man tun, um einen ungebremsten Hänger, also mit zul. GG von 750kg, für 100 km/h zugelassen zu bekommen ??
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 18.09.2009, 13:45
Benutzerbild von Chili
Chili Chili ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 18.07.2009
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 8.485
Boot: Maxum 2400 SCR, Chaparral 1930 SS Sport
21.217 Danke in 6.853 Beiträgen
Standard

Du postest jetzt 100 Mal "ich google, bevor ich Fragen stelle".

http://www.google.de/search?hl=de&q=...+100+zulassung
Gleich das erste Ergebnis.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 18.09.2009, 13:57
Benutzerbild von rabfanfamilie
rabfanfamilie rabfanfamilie ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 15.07.2006
Ort: Niederrhein
Beiträge: 106
Boot: Galaxy 195 cc
142 Danke in 85 Beiträgen
Standard

falls ich gemeint war:


Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
__________________
Freundliche Grüße
Birgit

Wege entstehen dadurch, dass man sie geht
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 18.09.2009, 13:59
Benutzerbild von Chili
Chili Chili ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 18.07.2009
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 8.485
Boot: Maxum 2400 SCR, Chaparral 1930 SS Sport
21.217 Danke in 6.853 Beiträgen
Standard

Nee, nicht du.
Falls dir mein Link trotzdem weitergeholfen hat - gern geschehen!
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 18.09.2009, 14:13
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.886
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.811 Danke in 8.237 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rabfanfamilie Beitrag anzeigen
falls ich gemeint war:


Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
stimmt.. aber nicht ganz und nicht für unseren Fall...

ein leerer, unbeladener 3,5 to hänger mit einem Gewicht von 600 kg - dazu muss ich keinen BE haben, um ihn zu ziehen...


und auch nur, wer nach 1981 geboren ist...oder besser gesagt, wer ab 1.1.1999 den PKW Führerschein (klasse B) erworben hat.
__________________
servus
dieter

_________________________________
...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 18.09.2009, 14:32
Benutzerbild von Wassersportler
Wassersportler Wassersportler ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 2.930
Boot: Sea Ray 210 Overnighter
2.375 Danke in 1.257 Beiträgen
Standard

Hänge mich hier mal mit an. Wie ist das mit der Stützlast, darf man die vom Tatsächlichen Anhängergewicht wieder abziehen, da die Stützlast ja auf dem Auto liegt, und nicht mehr auf dem Hänger. Ich habe 100 Kg Stützlast, und ich darf 2200 Kg an den Haken nehmen. Wäre es dann möglich einen Hänger zu ziehen, der tatsächlich 2300 Kg wiegt, da ja die 100 Kg auf der Kupplung liegen. Hab da mal was gehört in der Richtung, das man die Stützlast abziehen darf.
__________________
Gruß Klaus
Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 18.09.2009, 14:36
Benutzerbild von rabfanfamilie
rabfanfamilie rabfanfamilie ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 15.07.2006
Ort: Niederrhein
Beiträge: 106
Boot: Galaxy 195 cc
142 Danke in 85 Beiträgen
Standard

... oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs ....


Leergewicht Golf 1 bis 1,4 to

und höher darf doch dann die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auch nicht sein

Mit dem Alter bzw. Führerscheindatum hast du selbstverständlich recht.
__________________
Freundliche Grüße
Birgit

Wege entstehen dadurch, dass man sie geht
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 18.09.2009, 15:13
Benutzerbild von AC_Olli
AC_Olli AC_Olli ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Hannover
Beiträge: 218
Boot: Alles was Segel hat.
596 Danke in 221 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Was muß man tun, um einen ungebremsten Hänger, also mit zul. GG von 750kg, für 100 km/h zugelassen zu bekommen ??
Ich benötigte nur ein Gutachten von der Dekra. Dort haben sie nachgeschaut, ob die reifen für die geschwindigkeit geeignet sind, das Alter der Reifen unter 6 Jahren liegt, und den anhänger bezogen auf mein Zugfahrzeug abgelastet.

Danach habe ich ohne probleme die 100 km/h Zulassunge bekommen.

Gruß Olli
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 18.09.2009, 16:38
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Leipzig, Haus am Wald
Beiträge: 1.728
Boot: Sea Ray 240 SSE | Sprint Badeboot
Rufzeichen oder MMSI: Ingeeee...
12.764 Danke in 4.831 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von AC_Olli Beitrag anzeigen
Ich benötigte nur ein Gutachten von der Dekra. Dort haben sie nachgeschaut, ob die reifen für die geschwindigkeit geeignet sind, das Alter der Reifen unter 6 Jahren liegt, und den anhänger bezogen auf mein Zugfahrzeug abgelastet.

Danach habe ich ohne probleme die 100 km/h Zulassunge bekommen.

Gruß Olli

...waren da nicht auch noch Stoßdämpfer erforderlich......

...auf all Fälle kannst du einen ungebremsten 750 kg Anhänger erst mit einem Zugfahrzeug mit mindestens 2250 kg Leergewicht ziehen...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 18.09.2009, 16:42
Benutzerbild von Wassersportler
Wassersportler Wassersportler ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 2.930
Boot: Sea Ray 210 Overnighter
2.375 Danke in 1.257 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...waren da nicht auch noch Stoßdämpfer erforderlich......

...auf all Fälle kannst du einen ungebremsten 750 kg Anhänger erst mit einem Zugfahrzeug mit mindestens 2250 kg Leergewicht ziehen...
Wie meinst du das? Mein Auto hat 1650 Kg Leergewicht, und ich darf 750 Kg ungebremst an den Haken nehmen.
Bezieht sich das auf 100 Km/h
__________________
Gruß Klaus
Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 18.09.2009, 17:15
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: Hamburg - Tor zur Welt
Beiträge: 1.648
Boot: Oceanix TS (La Prairie), Diesel-Schaluppe(n), Flying Combi Sport
5.436 Danke in 1.534 Beiträgen
Standard

Zitat:
...auf all Fälle kannst du einen ungebremsten 750 kg Anhänger erst mit einem Zugfahrzeug mit mindestens 2250 kg Leergewicht ziehen...
Wo steht das denn, habe ich ja noch nie gehört...
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 18.09.2009, 19:30
Benutzerbild von Jörg L.
Jörg L. Jörg L. ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Flensburg
Beiträge: 2.931
Boot: Bavaria 320
2.306 Danke in 1.472 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rabfanfamilie Beitrag anzeigen
falls ich gemeint war:


Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Moin,

das wären dann aber Zugfahrzeug mit 1750 Kg Leermasse und Anhänger zulässige Gesamtmasse 1750 Kg. Diese wäre rechnerisch die grösst mögliche zulässige Gesamtmasse des Anhängers. In dem Fall geht aber jedes Kilo Zuladung im Zugfahrzeug von der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers ab. 350 Kg Zuladung im Zugfahrzeug (3 Personen plus Gepäck) würden eine maximale zulässige Gesamtmasse des Anhängers von 1200 Kg bedeuten.

zulässige Gesamtmasse bedeutet nicht das wirkliche Gewicht des Anhängers, sondern das was in den Papieren steht.

Jörg
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 18.09.2009, 20:03
BertG BertG ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 05.10.2007
Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 174
Boot: Merry Fisher 625 Legende
88 Danke in 54 Beiträgen
Standard

Hallo ,

was zu diesen Thema

http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html


Gruß

Bert
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 18.09.2009, 21:19
Benutzerbild von rabfanfamilie
rabfanfamilie rabfanfamilie ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 15.07.2006
Ort: Niederrhein
Beiträge: 106
Boot: Galaxy 195 cc
142 Danke in 85 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
das wären dann aber Zugfahrzeug mit 1750 Kg Leermasse und Anhänger zulässige Gesamtmasse 1750 Kg. Diese wäre rechnerisch die grösst mögliche zulässige Gesamtmasse des Anhängers. In dem Fall geht aber jedes Kilo Zuladung im Zugfahrzeug von der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers ab. 350 Kg Zuladung im Zugfahrzeug (3 Personen plus Gepäck) würden eine maximale zulässige Gesamtmasse des Anhängers von 1200 Kg bedeuten
Das ist richtig, aber das gilt ja auch nur für die, die nach 1999 den Führerschein gemacht haben und nicht Klasse BE, also keinen Anhängerführerschein haben.
__________________
Freundliche Grüße
Birgit

Wege entstehen dadurch, dass man sie geht
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #23  
Alt 18.09.2009, 21:54
Benutzerbild von Jörg L.
Jörg L. Jörg L. ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Flensburg
Beiträge: 2.931
Boot: Bavaria 320
2.306 Danke in 1.472 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rabfanfamilie Beitrag anzeigen
Das ist richtig, aber das gilt ja auch nur für die, die nach 1999 den Führerschein gemacht haben und nicht Klasse BE, also keinen Anhängerführerschein haben.
Moin,

Klasse B wurde ja auch nur zitiert.
Habe mich in meiner Rechnung sogar noch um 200 Kg verrechnet
Nicht 1200 Kg, sondern 1400 Kg muss es heissen.
Habe jetzt auch eine Karte mit vielen Buchstaben bekommen. Dem internationalen Führerschein sei Dank.

Jörg
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 18.09.2009, 22:38
Benutzerbild von andreas.cc
andreas.cc andreas.cc ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 22.02.2008
Ort: bei Mosbach (Baden)
Beiträge: 145
Boot: Bayliner 2355 5,0l
82 Danke in 46 Beiträgen
andreas.cc eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Sind hier irgendwo die Österreicher, Schweizer oder Italiener die mal erzählen können wie das Thema mit dem tatsächlichen Gewicht des Hängers und der zulässigen Anhängelast des Fahrzeugs in deren Land gesehen wird?

Ich habe mal gehört, dass wenn ich in Österreich einen Hänger mit zulässigem Gesamtgewicht von 2to, aber tatsächlichem Gewicht von z.B. 1,6to, hinter einem Fahrzeug das 1,8to anhängen darf ziehe Probleme einer Kontrolle bekomme.

Kann das jemand hier bestätigen oder mit Sicherheit verneinen?

Diese Gespannkombination wäre in Deutschland "zulässig". Aber wie ist denn das in den anderen Ländern die Trailerfahrer oft durchqueren?

Vielen Dank!

Gruß, Andreas
__________________
Die Titanic wurde vom Profis gebaut, die arche Noah von einem Amateur...

http://www.plug-n-play-live.de - Live Cover Music
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 18.09.2009, 22:48
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
Registriert seit: 19.05.2008
Beiträge: 1.978
7.691 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von andreas.cc Beitrag anzeigen
Diese Gespannkombination wäre in Deutschland "zulässig". Aber wie ist denn das in den anderen Ländern die Trailerfahrer oft durchqueren?

Vielen Dank!

Gruß, Andreas

das ist eine gute Frage

ich bin leider so ein Opfer wegen "B" ... nur ein paar Tage (war einer der ersten in der Zulassungsstelle mit der "neuen" Chipkarte


sprich habe vor, mir nen Trailer zu kaufen ...

Auto um die 2 To .... Trailer inkl. Boot 1,5 To ... das darf ich ja fahren.


Aber in welchen Ländern nicht ??
__________________
diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 26 von 26



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:14 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.