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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Bei uns in Ö ist es folgendermaßen:
Es gibt zwei Dinge zu unterscheiden: 1. die Führerscheinfrage und 2. die technische Frage. Beides ist sehr einfach geregelt: 1. Führerscheinfrage Für die Frage, welcher Führerschein erforderlich ist, sind die eingetragenen höchstzulässigen Gesamtmassen ausschlaggebend. Hat der Anhänger also ein höchstzulässige Gesamtmasse von über 750kg und hat das Gespann eine höchstzulässige Gesamtmasse von über 3500 ist zwingend BE erforderlich. Egal ob der Hänger beladen oder leer ist. (Ein Hänger bis 750kg hzGM ist FS-bezogen immer irrelevant). Mein Frau zB hat keinen BE, darf daher nicht mal den leeren 3,5t-Trailer ziehen. 2. Technische Frage Für die Frage, welches Auto welchen Hänger ziehen darf, ist der Eintrag im Zulassungsschein ("Fahrzeugbrief") ausschlaggebend. Gewogen wird die tasächliche Masse. Wenn daher der Hänger 3,5t wiegen dürfte, das Zugfahrzeug nur 2,8t ziehen dürfte, dann darf der angehängte Trailer max. 2,8t wiegen. (Was im Zulassungsschein stehen darf, ist für den Hersteller relevant, weil das Auflasten von Zugfahrzeugen in Ö praktisch nur mit Importeurs/Hersteller-Gutachten/Genehmigung möglich ist und die das aus Haftungsgründen nicht machen, wenn wir von Einzelfällen mal absehen). Würde im Fahrzeugbrief keine zulässige Anhängelast aufscheinen (und nur dann), gilt: ungebremster Anhänger bis 750kg: Eigengewicht des Zugfahrzeugs +75kg muss mindestens das Doppelte des tatsächlichen Gewichts des Anhängers betragen. Anhänger über 750kg dürfen nicht gezogen werden, wenn im mitgeführten Fahrzeugdokument keine Angaben über die höchstzulässige Anhängelast aufscheint. Für Österreichische Zulassungen ist das praktisch undenkbar, weil es eingetragen sein muss. Für ausländische Zulassungen sind die im Herkunftsland zulässigen zusätzlichen Nachweise (zB "TÜV-Gutachten" über höhere Anhängelast als im Zulassungsschein) in der Regel anerkannt (Ermessensspielraum), für Ö Zulassungen ist immer ein Eintrag im Zulassungsschein erforderlich. (Sämtliche Berechnungen, wie die max. Anhängelast bestimmt wird, also im wesentlichen gebremster Anhänger darf nicht schwerer sein als höchstzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs, bei sogenannten "Echten Geländewagen", die in einer Liste aufgezählt sind, nicht schwerer als das 1,5fache der höchstzulässigen Gesamtmasse, diese Berechnungen sind für den Importeur interessant, der sich um die Typengenehmigung kümmert, für den Fahrer nur von untergeordnetem Interesse, weil der Eintrag im Zulassungsschein idR nach oben nicht geändert werden kann.) 100km/h für Trailer haben wir nicht. Für Trailer bis 750 kg gilt auf Autobahnen sowieso 100km/h. Für Trailer über 750kg gilt auf Autobahnen grundsätzlich 80 km/h, egal ob mit oder ohne deutscher "100 km/h-Freigabe". Ausländer brauchen in Ö jenen Führerschein, den sie im Herkunftsland auch brauchen (Ausnahmen für jene Staaten, die nicht im "Gegenseitigkeits-Abkommen" sind.) Solche Betrachtungen wie den oberen Postings über Massen-Kobinationen sind bei der Durchreise durch Ö irrelevant, nur Papier zählt: Entweder es steht im Fahrzeugbrief, im mitgeführten anerkannten Gutachten oder stehenbleiben und abladen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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