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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 25.09.2009, 19:10
Benutzerbild von Pastor
Pastor Pastor ist offline
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Ich habe auf meinem Boot eine Gasheizung und einen Gasherd. Alles ordnungsgemäß verlegt und angeschlossen. Nun habe ich gehört, dass die Gasanlage alle zwei Jahre von einem speziellen Sachverständigen nach ??? geprüft werden muß und mit einer Plakette versehen wird und eine Prüfbescheinigung ausgestellt wird ansonsten stellen sich die Versicherungen und manche Marinas quer. Allerdings gibt es wohl auch in ganz Sachsen keinen berechtigten Sachverständigen/Prüfer. Wie ist denn nun eigentlich die Sachlage

Reist denn da ein Prüfer aus Hamburg, Buxtehude oder sonstwo an ? Kostet dann warscheinlich auch ein kleines Vermögen
Wer kann mir helfen?

Vielen Dank und Grüsse

Oliver
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  #2  
Alt 25.09.2009, 19:17
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dieter dieter ist offline
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also bei uns kann jede caravanwerkstatt und viele Autowerkstätten, sowie die Bosch-Dienste GasanlagenPrüfungen durchführen und bestätigen...
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #3  
Alt 25.09.2009, 19:20
real time real time ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
also bei uns kann jede caravanwerkstatt und viele Autowerkstätten, sowie die Bosch-Dienste GasanlagenPrüfungen durchführen und bestätigen...
hallo ,
genau so ist es .

wir prüfen auch , da wir sehr viel wohnmobil kunden haben .

frag mal bei einem campingplatz in deiner nähe nach !!
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  #4  
Alt 25.09.2009, 19:22
Rioboot Rioboot ist offline
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Hallo Oliver,
ich kenne das vom Wohnmobil oder vom Wohnwagen her.
Die Prüfung darf da jeder abnehmen, der dazu berechtigt
ist.
TÜV / DEKRA / Gas-Wasserinstal. /
Hoffe ich konnte Dir damit helfen.

Hartmut
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  #5  
Alt 25.09.2009, 19:23
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Tobias.dmc Tobias.dmc ist offline
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Den Tip kann ich Dir auch geben.

Meistens hängen auf den Campingplätzen auch Werbungen der Gasprüfer am Infobrett.
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Gruss, Axel

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  #6  
Alt 25.09.2009, 20:38
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Pastor Pastor ist offline
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Vielen Dank für eure promten Antworten, scheint ja nun doch kein größeres Problem zu werden

Grüße Oliver
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  #7  
Alt 25.09.2009, 20:50
bootsmann bootsmann ist offline
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Die Sachkundigen , die Wohnwagen und Wohnmobile in Sachen Gas prüfen, dürfen es noch lange nicht bei Booten!

Für Boote gilt das Arbeitsblatt G 608 ! (Wohnwagen und Mobile 607)

Für beide Bereiche werden gesonderte Zulassungen ausgegeben!

Nur zur Ergänzung!

Digger
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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  #8  
Alt 26.09.2009, 17:36
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Also wohl doch nicht ganz so einfach.

Grüsse Oliver
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  #9  
Alt 27.09.2009, 07:44
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Twister Twister ist offline
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Zitat:
Zitat von Pastor Beitrag anzeigen
Also wohl doch nicht ganz so einfach.

Grüsse Oliver
Hallo Oliver,

Die Dekra darf es bei Booten abnehmen. Frag einfach bei einer Dekra Prüfstelle nach, kostet dich einen Anruf...
__________________
Gruß Maik



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  #10  
Alt 27.09.2009, 09:14
bootsmann bootsmann ist offline
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Bitte auch darauf achten, daß die Prüfbescheinigungen und Stempel für Fahrzeuge (Campingwagen u.s.w.) und Boote unterschiedliche Farben haben!
(Allerdings wird auch mit entsprechendem Nachweis eine individuelle Bescheinigung des Sachkundigen anerkannt!)

Hier mal ein Beispiel:

Bescheinigung für Boote : blau - Stempel: silber

Bescheinigung für Camingfahrzeuge: gelb - Stempel: gold
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  #11  
Alt 28.09.2009, 11:57
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kanalskipper kanalskipper ist offline
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Hallo Maik,

Eine Gasabnahme brauchst Du auf Bundeswasserstraßen eigentlich nicht. Auf Landeswasserstraßen kann das anders geregelt sein. Auch dem Versicherer ist das erstmal egal, solange alles gut geht. Im Schadensfall kommt dann natürlich schnell das Gerücht auf, die unvorschriftsmäßige Gasanlage war unfallursächlich.
Daher ist eine regelmäßige Abnahme der Gasanlage (alle 2Jahre) schon sinnvoll. Bei uns läuft das viel über die Vereine. Unser Verein ist so groß, dass sogar ein Anbieter zu uns mehrfach in den Hafen kommt.
Frag also mal bei den Wassersportvereinen in Deiner Gegend nach, da solltest Du fündig werden.

Grüße

Jürgen
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  #12  
Alt 02.10.2009, 06:49
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coronet coronet ist offline
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OhMannOhMannOhMann - blaue und gelbe Scheine mit silbernen und goldenen Stempeln

Man kann den Verordnungswahn auch übertreiben. ... schön langsam bin ich wirklich froh nicht in D zu leben! Nicht nur, dass wir in A die Probleme mit den BSH-Leuchten nicht haben, darf bei uns ein prüfungsbefugter Gutachter eine Gasanlage prüfen, egal wo sie montiert ist, ob Boot, Wohnwagen, Ferienhaus, ... , Sch...egal!

Edit: wir haben auch nicht solche verschiedene Scheine, das Gutachten ist zumeist ein formloses Schreiben mit Firmenstempel.

2.Edit (ist noch früh am Morgen): ein aktuelles Gutachten wird übrigens bei der Bootsüberprüfung (bei der Zulassung und danach alle 5 Jahre) verlangt.
__________________
Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien

Johann
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  #13  
Alt 02.10.2009, 07:20
bootsmann bootsmann ist offline
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Zitat:
Zitat von coronet Beitrag anzeigen
OhMannOhMannOhMann - blaue und gelbe Scheine mit silbernen und goldenen Stempeln

Man kann den Verordnungswahn auch übertreiben. ... schön langsam bin ich wirklich froh nicht in D zu leben! Nicht nur, dass wir in A die Probleme mit den BSH-Leuchten nicht haben, darf bei uns ein prüfungsbefugter Gutachter eine Gasanlage prüfen, egal wo sie montiert ist, ob Boot, Wohnwagen, Ferienhaus, ... , Sch...egal!

Edit: wir haben auch nicht solche verschiedene Scheine, das Gutachten ist zumeist ein formloses Schreiben mit Firmenstempel.

2.Edit (ist noch früh am Morgen): ein aktuelles Gutachten wird übrigens bei der Bootsüberprüfung (bei der Zulassung und danach alle 5 Jahre) verlangt.
Ich bin ganz froh das ich hier lebe!
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  #14  
Alt 02.10.2009, 08:20
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Ich bin mir bei dem Preis nicht ganz sicher, ich bezahle für die Gasprüfung
so um die 20 €.
Also erschwinglich und vor allem ein gutes Gefühl und Gewissheit, daß die Gasanlage dicht ist!
Meistens schließen sich ein paar Bootsfahrer mit Gasanlagen zusammen, und machen dann zusammen die Gasabnahme.
Bei mehreren Booten kommt der Gasmann auf jeden Fall in den Hafen.

Gruß
Michael
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  #15  
Alt 02.10.2009, 20:11
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Pastor Pastor ist offline
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Erst mal Allen danke, ich glaube das mit der DEKRA werde ich mal in Angriff nehmen. Sollte doch "gelacht" sein.

Grüße Oliver
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  #16  
Alt 02.10.2009, 20:32
Stromer Stromer ist offline
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Hallo zusammen,

zu diesem Thema habe ich mal eine ergänzende Frage: Ich liege mit meinem Verdränger auf einem Jahresplatz in Pont-de-Vaux (Frankreich), ca 20 km nördlich von Macon. Auf meine diesbezügliche Frage wegen Gasprüfung usw. sagte mir mein Nachbar, dies sei in Frankreich unbekannt. Ich hatte nämlich schon die Befürchtung, einen "Gasprüfer" aus Deutschland "einfliegen" lassen zu müssen.

Ist dem so und muß ich, wenn ich deutsche Gewässer auch auf der Durchreise erreiche, diese Prüfung vornehmen lassen ?
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Gruß

Heiner

vom "unteren Oberrhein"
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  #17  
Alt 02.10.2009, 21:36
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dieter dieter ist offline
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ob es in Frankreich vorschrift ist, kann ich dir nicht sagen, aber allein schon zur eigenen Sicherheit wäre es gerade am Boot sehr sehr wichtig.... Gas geht nach unten undkann im Boot nicht weg....
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
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  #18  
Alt 05.10.2009, 20:19
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Pastor Pastor ist offline
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Also letzter Stand!!
Es ist tatsächlich so, daß Gasanlagen auf Booten nach dem Arbeitsblatt G608 abgenommen werden sollen. Manche Marinas auf der Ostsee verlangen diese Prüfung und für die Versicherung ist es bestimmt hilfreich. Die DEKRA in Sachsen kann die Prüfung nicht durchführen und daher wird der Bootsbauer meines Vertrauens den Befähigungsnachweis demnächst erwerben. Wenn jemand Bedarf hat bitte PN

Grüße Oliver
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