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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Wie ist denn das mit dem UKW Funk?
Habe ein "Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst" von 1984. Das hat zu dieser Zeit völlig ausgereicht um mich von meinem damaligen Schiff mit den Schleusenwärtern oder Kanal 10 zu anderen Schiffen zu unterhalten. Hatte ein Seefunkgerät das auf Kanal 16 umschaltete und glaube von 25Watt auf 10Watt umschaltbar war. Hab das manchmal vergessen ich glaube da sind den Schleusenwärten die Lautsprecher von der Wand gefallen. Es gab auch eine Zulassung mit Urkunde vom Fernmeldeamt II in Hamburg und mit der Zulassungsnummer konnte ich auch über Koblenz Radio telefonieren. So nun soll ich für ein neues UKW-Funkgerät auf meinem noch im Trockendock liegenden Kahn eine neue Prüfung machen. Die Angaben in der Literatur die ich bis jetzt durchforstet habe sind widersprüchlich. Kennt sich jemand damit aus????? ![]() Was brauche ich an Scheinen????????????? Grüße Oliver ![]() |
#2
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Hallo Oliver,
im Binnenbereich sollte dein altes Sprechfunkzeugnis noch gültig sein, du benötigst allerdings ein Funkgerät mit ATIS, im Seebereich benötigst du das LRC wenn du eine Funke mit DSC hast, ohne DSC geht auch noch mit deinem Sprechfunkzeugnis. Genaue Auskunft gibt dir gerne die Bundesnetzagentur, Aussenstelle Hamburg, da sitzen sehr freundliche Fachleute, Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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#3
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![]() Zitat:
![]() Eine Übersicht der alten und neuen Scheine findet man hier. Visara. PS: Übrigens ein sehr Aussage fähiger Thementitel... |
#4
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Danke für den Link.
![]() Mir war garnicht bewusst, dass durch das Umschreiben eines BZ I in ein ROC das UBI plötzlich fehlt. ![]() ![]()
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#5
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Moin Thomas,
ich hatte in ähnlicher Angelegenheit mal bei der Netzagentur und DSV angerufen (wegen Neuausstellung der Lappen auf EU Standard). Dort wurde mir abgeraten das BZI umzumelden, a. wegen des Verlustes des Binnenfunkes und b. da das BZI weiterhin vollumfänglich gültig bliebe.
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Gruß Kai
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#6
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Hey hey, den Satz haste jetzt aber geklaut
http://www.youtube.com/watch?v=VSHEm...eature=related OK, Thema verfehlt 6 Setzen ![]() ![]() Gruß Mario |
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