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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Leute,
kann mir jemand sagen bis zu welcher Größe ich ein Boot noch trailern darf/kann. Ein Boot bis zu einer Länge von 9 Metern ist doch noch trailerbar, oder ?! Gruß |
#2
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...gestern im TV haben se in USA Häuser getrailert.
Sollte mit einem 9m Bötchen auch klappen. netunter
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Die Schiffahrtsstrassenordnung behindert meinen Fahrstil.
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#3
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Hallo
ich find solche Fragen echt klasse ![]() ![]() ![]() ![]() Kannst Du uns mal den Gefallen tun und ein paar Angaben zum Boot machen Ob PKW oder LKW als Zumaschine oder ich sag jetzt einfach mal normalerweise nein Kannst Du damit was anfangen Martin der manchmal einfach nur den Kopf schüttelt
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Nutze jeden Tag wie wenn es Dein letzter wäre...
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#4
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#5
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hallo pupak24,
dein gespann darf nicht länger als 18m sein und nicht breiter als 2,55m. alles andere ist sondergenehmigug nötig. zul. anhängelast und traglast des trailers muß stimmen. hoffe geholfen zu haben. gruß heinrich
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#6
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Gruß |
#7
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aha
also wie schon geschrieben 18 Meter und nicht breiter als 2,55 Meter offiziell nur die meisten Amiboote sind halt 2,59 meine auch bis jetzt gabs keine Probleme wegen der Breite nur das Gewicht ist wichtig incl Trailer 3,5 Tonnen
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Nutze jeden Tag wie wenn es Dein letzter wäre... |
#8
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![]() Zitat:
Hey, Soweit ich weiß dürfen Kfz(LKW)-Züge eine maximale Länge von 18,00m haben, erlaubt sind ein (selten zwei) Anhänger. Ausnahme: Ein Lkw-Zug darf 18,75m lang sein, wenn beide Ladeflächen (LKW+Anhänger) zusammen eine Ladeflächenlänge von 15,65m ergeben und der Abstand zwischen Motorwagen oder LKW und Anhänger zwischen 0,35m und 0,75m beträgt. Ich würde daraus schließen, ein Auto von 4m länge dürfte einen Anhänger von gut 14m ziehen. P.S.: ich ziehe seid Jahren mit einem 8m Wohmobil ein 8m Boot (das auf dem Trailer dann sicher 9m ausmacht) ....und wenn du auf dieser Seite nachschaust, zur verunsicherung ![]() Alle Angaben ohne Gewähr.
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Gruß aus Bedburg Rhein/Erft Kreis Dieter |
#9
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...die neumodischen Windmühlen werden auch getrailert.
Die sind länger und schwerer als deine "Mindestmasse". Also...kein Problem mit 9m Bötchen ![]() nethunter
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Die Schiffahrtsstrassenordnung behindert meinen Fahrstil. |
#10
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Der Kollege hat ne Frage gestellt
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#11
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Hallo pupak24,
die Länge des Gespanns ist bei den meisten trailerbaren Booten weniger von Bedeutung. Eine Breite von maximal 2,55m darf normalerweise nicht überschritten werden, obgleich hier sehr viele Trailerbootfahrer grenzwertig unterwegs sind. Entscheidend ist die Gesamtmasse des gezogenen Trailers. Diese darf bei einem Zugfahrzeug mit 'normaler', hydraulischer Bremsanlage, max. 3,5 t betragen. Gruß, Uwe |
#12
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Einfach hier mal nachlesen:
http://www.stvzo.de/stvzo/B3.htm Und die Gewichte: Das nur eine Frage des Zugfahrzeuges: PKW mit Kugelkopfkupplung und Auflaufbremse bis Max: 3500 Kg Mit Druckluftbremse schaut es anders aus. Finde grad keinen Link habe aber schon von US Pick Up´s mit 10 Tonnen Anhängerlast gelesen. Noch mehr geht selbstverständlich mit einem LKW ![]()
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#13
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Genau so siehts aus mit Lkw und Sondergenehmigung geht da schon deutlich mehr ich denke in Deutschland liegt das bei 3m Breite und das Gewicht ist auch nicht doll eingeschränkt für ein Boot sollte es reichen.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#14
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![]() Zitat:
Die Frage ist in meinen Augen einfach zu verstehen und obenso zu beantworten, wie es hier schon bewiesen wurde. @ Henning: hab auch keinen link, aber vom FS Kl.3 meine ich noch zu erinnern, daß bei durchgehender (Druckluft-) Bremsanlage der Anhänger das 1,5 fache des Zugfahrzeuges wiegen darf. Gruß Torben |
#15
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Für große Anhängelasten muß dann natürlich das Zugfahrzeug über 3,5 Tonnen Zul. GG haben.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#16
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quote=derausdemnorden;1431661]Für große Anhängelasten muß dann natürlich das Zugfahrzeug über 3,5 Tonnen Zul. GG haben.[/quote]
Groß ist relativ ![]()
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() Geändert von Stephan123 (25.09.2009 um 09:21 Uhr) |
#17
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Ein Chevy Silverado 6.6 TD mit Druckluft kann 12t ziehen. Nur wohin ? Das Boot hat dann normalerweise auch mehr als 2,55m Breite und dann ist an den Grenzen Schluss.
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#18
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Ohne Sondergenehmigung auf jeden Fall
![]() ![]() Sonst wird es halt teuer ![]() ![]() Die Sondergenehmigungen sind im Ausland teilweise recht kostspielig ![]() ![]()
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#19
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![]() Zitat:
Muß ja nicht ein großes Boot sein. Es gibt auch Leute die stapeln ihre Boote ![]()
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#20
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![]() Zitat:
![]() Gruß Ralf
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#21
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Das war nicht gefragt
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#22
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Scheint mir fast so als hättest Du nicht begriffen das sich Antworten auch auf Zitate beziehen können.
Also, Augen auf und lesen worauf sich die Antwort bezieht und nicht gleich ohne Zusammenhang losballern. Denn das bringt den Fragesteller genau so wenig weiter wie dieser und ganz besonders dein oben zitierer Beitrag. Aber es treibt die Postingzahlen in die Höhe. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
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#23
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Hey,
du willst mit einem Pkw das Boot ziehen. Ich gehe mal von einer "normalen" Bremsanlage aus... In der StVZO findest du alles. Länge des Gespanns 18 m wurde schon geschrieben und die Breite darf auf unseren öffentlichen Straßen 2,55 m nicht überschreiten. Ist dein Boot breiter - auch kein Problem, kostet nur ein wenig. Du brauchst ein Genehmigung für einen Schwertransport. Hört sich blöd an - ist aber so, nicht wegen des Gewichts sondern wegen Überbreite. Diese Genehmigung bekommst du beim Straßenverkehrsamt. Sie kann ausgestellt werden für eine einzelne Fahrt oder pauschal in Deutschland. Wir selbst haben "nur" ein Schlauchboot und brauchen diese Schwertransportgenehmigung, weil es 2,78 m breit ist. Was eine einzelne Fahrt kostet weiß ich nicht, weil wir eigentlich nur trailern und deshalb die Pauschalgenehmigung genommen haben. Kostet bei uns 160,- € im Jahr, 320,- € für drei Jahre. Damit können wir nun deutschlandweit für drei Jahre mit unserem Gespann unterwegs sein (Wohnmobil / Kastenwagen + Boot). Es wurde auch nichts besichtigt oder so. Du füllst einfach den Vordruck im StVA aus mit den Kennzeichen der Fzg., Länge usw., zahlst und alles ist gut. Hoffe, das hilft dir weiter LG, Angi
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