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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 08.10.2009, 19:02
Horbi Horbi ist offline
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Standard Trailer ohne tüv

Hi All

Kan mir einer sagen wie das ist wen mein trailer zeit juli 07 kein tüv mehr hat und ich zum tüv geh muss ich dan volabname machen lassen wel er zeit 2 jahren kein tüv mehr hatt ??

oder geht das noch mit normalen tüv ??
__________________
Mfg Adrian
Vom rhein Km 406
________________________________________
Danke an alle,die mir geholfen haben
einer für alle, alle für einen

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
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  #2  
Alt 08.10.2009, 19:19
Mrba125 Mrba125 ist offline
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kannst ganz beruhigt sein,geht wie beim ganz normalen tüv,der trailer wird dann einfach auf juli 2011 gestempelt,quasi zum letzten Tüv termin zurückdatiert,es sei denn der Trailer ist abgemeldet,dann wird er ganz normal 2 Jahre Tüv bekommen.
Mfg Bastian
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  #3  
Alt 08.10.2009, 19:19
DerLinde DerLinde ist offline
Commander
 
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Hallo Adrian,
bei meinem Trailer war der Tüv fast 4 Jahre abgelaufen, der Tüv-Prüfer hat dann bei einem Besuch 2 mal "normal getüvt" und die Sache war erledigt. Mein Trailer ist allerdings ungebremst...

Grüsse,
Eckhard
__________________
Beste Grüße, Egge
>>Wasser ist dazu da, um es mit Booten zu befahren<<
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  #4  
Alt 08.10.2009, 19:27
Mrba125 Mrba125 ist offline
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jetzt würde mich aber mal intressieren ob der tüv dafür auch zweimal abkassiert hat?
theoretisch(so hieß es zumindest als ich mal nachgefragt haben,wegen eines trailers der das letzte mal 94 zum tüv war...) tun sie das nicht,sondern berechnen nur einmal die Kosten.
Mfg Bastian
*dermitnemtrailerderüberzehnjahrekeintüvmehrhatzum tüvmuss*
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  #5  
Alt 08.10.2009, 19:46
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haipe haipe ist offline
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Einfach zum Tüv fahren, der Stempelt dann für zwei, so war es auch bei uns.
Wir sollten einfach so tun, als wenn wir zweimal rum gekommen wären. (also zwei verschiedene Tage)
zack hatten wir neuen Tüv, obwohl unser Trailer auch lange stand, allerdings weiss ich gar nimmer ob wir auch doppelt zahlen mussten.
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  #6  
Alt 08.10.2009, 19:47
ring210 ring210 ist offline
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Hallo,
es reicht ein normaler Tüv. Es wird zurückdatiert auf den letzt fälligen Termin aber
maximal 6 Monate. Das heißt ist der Tüv Kürzer als 6 Monate abgelaufen wird der
normale Fälligkeitstermin geklebt. Ist es länger als 6 Monate abgelaufen bekommt
man nur 18 Monate Tüv.Es darf nicht länger als 6 Monate zurückgeklebt werden.
Eckhard ich hoffe du hast den Tüv nicht 2 mal bezahlt, sonst hat dich dein Tüv
Prüfer abgezockt.Wenn man umbedingt 2 Jahre Tüv haben will kann man 2 Untersuchungen machen muß beide aber Bezahlen und erhält dadurch 6 Monate
länger Tüv.

Mfg
Christian
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  #7  
Alt 08.10.2009, 20:39
Benutzerbild von Heiko H.
Heiko H. Heiko H. ist offline
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Ich bin recht bewandert in diesen dingen aber das höre ich um ersten mal. hast du mal ne Quellen angabe?

Zitat:
Zitat von ring210 Beitrag anzeigen
Hallo,
es reicht ein normaler Tüv. Es wird zurückdatiert auf den letzt fälligen Termin aber
maximal 6 Monate. Das heißt ist der Tüv Kürzer als 6 Monate abgelaufen wird der
normale Fälligkeitstermin geklebt. Ist es länger als 6 Monate abgelaufen bekommt
man nur 18 Monate Tüv.Es darf nicht länger als 6 Monate zurückgeklebt werden.
Eckhard ich hoffe du hast den Tüv nicht 2 mal bezahlt, sonst hat dich dein Tüv
Prüfer abgezockt.Wenn man umbedingt 2 Jahre Tüv haben will kann man 2 Untersuchungen machen muß beide aber Bezahlen und erhält dadurch 6 Monate
länger Tüv.

Mfg
Christian
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  #8  
Alt 09.10.2009, 20:27
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Toddy123 Toddy123 ist offline
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Zitat:
Zitat von ring210 Beitrag anzeigen
Hallo,
es reicht ein normaler Tüv. Es wird zurückdatiert auf den letzt fälligen Termin aber
maximal 6 Monate. Das heißt ist der Tüv Kürzer als 6 Monate abgelaufen wird der
normale Fälligkeitstermin geklebt. Ist es länger als 6 Monate abgelaufen bekommt
man nur 18 Monate Tüv.Es darf nicht länger als 6 Monate zurückgeklebt werden.
Eckhard ich hoffe du hast den Tüv nicht 2 mal bezahlt, sonst hat dich dein Tüv
Prüfer abgezockt.Wenn man umbedingt 2 Jahre Tüv haben will kann man 2 Untersuchungen machen muß beide aber Bezahlen und erhält dadurch 6 Monate
länger Tüv.

Mfg
Christian
Der TÜV darf nicht mehr als 6 Monate zurückgeklebt werden ?
"Mein" Prüfer hat 15 Monate zurückgeklebt !!!
Ist das irgendwo gesetzlich verankert ?

MfG Thorsten
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  #9  
Alt 09.10.2009, 20:44
Leafde Leafde ist offline
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wenn nachgewiesen kann zb durch eidestattliche versicherung. oder wie das auf amtsdeutsch heißt das der trailer im ausland geparkt war und dadurch keine möglichkeit bestand tüv zu machen darf nicht zurückdatiert werden.

einfach mal im internet googeln. musste auch den ausdruck dazu zum tüv mitbringen weil die mir meinen trailer zurückdatiern wollten und 2 mal tüv kassieren wollten.

hattest du dein boot mit trailer nicht 2 jahre im "verkauf" bei mir in den niederlanden?
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  #10  
Alt 09.10.2009, 21:19
Leafde Leafde ist offline
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http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/ve...cePageID=27405


es gab da auch noch das besagte urteil. konnte es auf die schnelle nur nicht finden. aber evtl hilft dir das schon weiter.
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  #11  
Alt 09.10.2009, 21:30
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Toddy123 Toddy123 ist offline
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Danke
Mein Schlauchboot war fast 4 Jahre defekt (undicht), habe es erst dieses Jahr repariert. Deshalb wurde der Trailer solange nicht verwendet - ich bräuchte jetzt nur noch ein Gesetz, nachdem der TÜV maximal 6 Monate zurückdatiert werden darf - habe schon gegoogelt aber leider nichts dazu gefunden

MfG Thorsten
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  #12  
Alt 09.10.2009, 22:06
Leafde Leafde ist offline
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Zitat:
Zitat von Toddy123 Beitrag anzeigen
Danke
Mein Schlauchboot war fast 4 Jahre defekt (undicht), habe es erst dieses Jahr repariert. Deshalb wurde der Trailer solange nicht verwendet - ich bräuchte jetzt nur noch ein Gesetz, nachdem der TÜV maximal 6 Monate zurückdatiert werden darf - habe schon gegoogelt aber leider nichts dazu gefunden

MfG Thorsten
hattest du deinen trailer nicht die ganze zeit im ausland zb bei mir im verkauf?
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  #13  
Alt 10.10.2009, 21:18
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Toddy123 Toddy123 ist offline
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Der Trailer hat seit 3 Monaten wieder TÜV aber über ein Jahr zurückdatiert - somit nutzt mir Dein Angebot nichts mehr - trotzdem DANKE .
Ich glaube es gibt kein Gesetz, wie weit sowas zurückdatiert werden darf...
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  #14  
Alt 11.10.2009, 21:24
Aladin Aladin ist offline
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Nur mal so nebenbei:

Vollabnahme (§21) hat sich vor ein paar Jahren geändert. Jetzt sind es nicht mehr 1,5 Jahre abgemeldet oder ohne TÜV und dann Vollabnahme sondern NUR noch wenn KEINE Papiere mehr vorhanden sind. Wer seine Papiere noch hat braucht sich keine Gedanken über eine Vollabnahme machen

Aussage zu zugelassenen Fahrzeugen vom Prüfer meines Vertrauens:
Wenn du 23 Monate überzogen hast, dann warte noch einen Monat oder du musst 2 mal Zahlen

Gruß Carsten
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  #15  
Alt 11.10.2009, 22:07
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Standard Rückdatierung

Ist ja wiedermal interessant, wir hier der Prüfer zerfleischt wir, weil er den Kundenabgezockt hat ...

Man muß hier eines vorab klar stellen:

1) In welchem Bundesland will der Fragende die HU nachholen ?
2) Paßt der Wissensstand des Antwortenden dazu überhaupt, d.h. treffen seine Erfahrungen überhaupt auf das Bundesland des Fragenden zu ?

Die Überprüfung von Kraftfahrzeugen ist Landesrecht, d.h. die Vergabe der Prüffristen und die Handhabung der Rückdatierungen ist landesrechtlich verschieden geregelt, stimmt aber auch in manchen Bundesländern überein.

Demnach habt ihr ALLE RECHT, der mit seinen 6 Montaen in Bremen und der ohne Rückdatierung im Saarland auch.

In NRW gilt folgende Regelung:

1) Es wird immer zurückdatiert.
2) Sollte die "neue" rückdatierte Frist auch schon verstrichen sein, so gilt eine neue HU Frist von 1 Monat
3) Das Fahrzeug kann dann einen Monat später vorgeführt werden oder man "zieht" eben einen Mont vor, d.h. eine zweite HU und dann volle Frist.

z.B Trailer unter 3,5t normale Frist 24 Monate

Fällig in Juli 2007, vorgeführt heute (Oktober 2010), also wäre die Rückdatierte Frist bei bestandener HU Juli 2009 (24 Monate nach der letzten Fälligkeit), das ist auch schon vorbei, also gibt es Nov 2009 als neue Frist.
Auf Kundenwunsch wird sofort eine neue HU durchgeführt und dann gibt es auch die neue Frist 10/2011.

Kostet allerdings auch 2-mal.

Der Einwand mit der eidesstattlichen Erklärng, daß wenn der Trailer im Ausland war, sofort aktuell geklebt wird, ist Quatsch. Richtig ist daran nur, daß man nicht belangt werden kann, sofern man der Vorführpflicht direkt nach Grenzübertritt nachkommt, da die Vorführpflicht für Fahrzeuge, die sich im Ausland befinden ruht.

Gruß Tom
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... in dies inevitabiliter augetur numerus illorum qui culum meum lingent... (alte lat. Lebensweisheit)
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  #16  
Alt 11.10.2009, 22:26
Leafde Leafde ist offline
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Zitat:
Zitat von TOM Milos 585 Beitrag anzeigen

Der Einwand mit der eidesstattlichen Erklärng, daß wenn der Trailer im Ausland war, sofort aktuell geklebt wird, ist Quatsch. Richtig ist daran nur, daß man nicht belangt werden kann, sofern man der Vorführpflicht direkt nach Grenzübertritt nachkommt, da die Vorführpflicht für Fahrzeuge, die sich im Ausland befinden ruht.

Gruß Tom
dazu gab es in nrw ein tüv internes fax. an welches sich leider erst prüfer gehalten hatten wenn man denen selbiges vorlegte. in meinem fall tüv rheinland. in diesem ging es explizit um bootstrailer die im ausland geparkt sind, da diese keine möglichkeit haben zum rechtzeitigen tüven. habe leider die kopie nicht mehr. das faxrundschreiben war soweit ich mich erinnere ende sommer 2007. und dieses hatte ich selber in meinen händen.

aber wie so vieles kann sich in der beziehung natürlich einiges geändert haben.
lächerlich für eine dienstleistung das doppelte zu bezahlen. aber so gibts überall dinge über die man sich ärgern könnte wenn man mag

Geändert von Leafde (11.10.2009 um 22:33 Uhr)
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  #17  
Alt 15.10.2009, 12:43
Benutzerbild von TOM Milos 585
TOM Milos 585 TOM Milos 585 ist offline
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Zitat:
Zitat von Leafde Beitrag anzeigen
...

lächerlich für eine dienstleistung das doppelte zu bezahlen. aber so gibts überall dinge über die man sich ärgern könnte wenn man mag

Im Prinzip hast Du ja recht, aber das doppelt kassieren ist doch der Wunsch des Kunden selber !

Man mußt das doch unter dem Gleichbehandlungsprinzip sehen, bei allen Leuten wird zurückdatiert, also auch bei dem der mehr als 2 Jahre überschritten hat. Er hat sogar noch einen Vorteil gegenüber den anderen, er bekommt die Frist für einen Monat zugeteilt und hat somit schon einen Fristvorteil für Differenz zu den 23 verstrichenen Monaten "erwirtschaftet"

Jetzt steht es demjenigen doch frei, er kann doch den Trailer erst in einem Monat später vorführen und dann wird die "Dienstleistung" doch auch erneut erbracht. Zwei Dienstleistungen, zwei mal bezahlen.

Da die meisten Leute aber zu bequem sind und auch an Ihre Zeitersparnis denken, führen sie den Trailer nur am selbem Tag wieder vor, ziehen die HU also einen Monat vor.

Stimmt, genaugenommen muß der Prüfer den Trailer also nochmal prüfen, da hast Du Recht, aber wir sind uns bestimmt enig, daß sich innerhalb von 2 Minuten nichts am technischen Zustand geändert hat und das es wohl keinen Sinn macht, alles nochmal durch zusehen.

Daß nun zweimal berechnet wird ist doch legitim, Du bekommst ja auch zwei Prüfurkunden ausgehändigt.

Die zweite Prüfung ist doch eindeutig auf "Halterwunsch". Du wirst nirgendwo gezwungen, den Trailer am selbem Tag erneut vorzuführen.
Genaugeommen müßtest Du nach der ersten Prüfung aus der Prpfstelle raus und Dich zur neuen Prüfung wider hinten anstellen.

Da ist es doch schön, daß der Prüfer die Wartezeit erspart und Dir den Bericht sofort zweimal druckt, da bist Du doch unter Umständen mehr als eine Stunde eher zu Hause, als haben doch alles was davon.

Gruß Tom
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  #18  
Alt 15.10.2009, 18:26
Leafde Leafde ist offline
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also ich ärgere mich nicht darüber.
siehe mein letzter absatz
ich muß nicht zum tüv. ausser sollte ich jemals wieder nach deutschland fahren. solange bin ich tüv"befreit". ich muß nur meine durchsicht protokolieren bzw nachweisen.
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