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  #1  
Alt 07.10.2009, 22:39
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Hallo Forum,

also ich frage nicht nur aus reiner Neugier, ist es denn tatsächlich unmöglich eine Konformitätserklärung für ein Eigenbauboot zu bekommen?
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  #2  
Alt 07.10.2009, 22:44
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Zitat:
Zitat von Ben Utzer Beitrag anzeigen
Hallo Forum,

also ich frage nicht nur aus reiner Neugier, ist es denn tatsächlich unmöglich eine Konformitätserklärung für ein Eigenbauboot zu bekommen?
Die brauchst Du nicht. Dein Eigenbau ist nach 5 Jahren frei handelbar im Verkehr. Man geht nach 5 Jahren davon aus, dass der Eigenbau seinen gewöhnlichen Gebrauch hinreichend unter Beweis gestellt hat, wenn er zwischenzeitlich nicht untergegangen ist.

Gruß Walter
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  #3  
Alt 08.10.2009, 07:04
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Willkommen im Forum! Und wie Water bereits erwähnt hat liegt bei Eigenbauten eine nach der allseits "geliebten" Sportbootrichtlinie eine Befreiung von der CE-Pflicht vor, allerdings mit einer Sperrauflage die einen eventuellen Verkauf erst nach 5 Jahren gestattet.
Und natürlich ist eine CE-Abnahme bei einem korrenkt gebauten und entsprechend der Norm ausgerüsteten Boot grundsätzlich möglich, kostet aber zusätzlich Geld das Dir erstmal nichts bringt.
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  #4  
Alt 08.10.2009, 08:09
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Danke erstmal für die Antworten.

Natürlich kostet das ganze Geld...
Ob sich der Aufwand lohnt oder nicht liegt eben im Auge des Betrachters, oder des Erbauers, je nach dem ...

Vielleicht hätte ich mich von vorne herein deutlicher Ausdrücken sollen.

Also folgendes:

Bei der Konformitätsbewertung geht es ja nicht in erster Linie um die Sicherheit und ob das Boot innerhalb der nächsten 5 Jahre absäuft, sondern um den Nachweis das die technischen Anforderungen aus Regelwerken abgeleitet werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Geprüft wird hierbei, meines Wissens nach, nach Modul B und D.

Modul B: Baumusterprüfung, und die dient eingentlich nur zur Feststellung der Übereinstimmung mit den einschlägigen internationalen und nationalen Fachnormen.

Modul D: Darlegung der Qualitätssicherungsmaßnahmen vor, während und nach der Produktion.

Ist das soweit korrekt?
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  #5  
Alt 08.10.2009, 08:32
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Im Prinzip brauchst du die Einzelabnahme nach Modul G durch eine zugelassene Stelle.

Frag doch mal den User nav_HH, der macht so was.
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Gruß
Wolfgang
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  #6  
Alt 08.10.2009, 12:24
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Im Prinzip brauchst du die Einzelabnahme nach Modul G durch eine zugelassene Stelle.

Frag doch mal den User nav_HH, der macht so was.
Du brauchst eben die Einzelabnahme/Nachzertifizierung nach Besichtigung nicht verpflichtend, nur wenn Du eine CE-zertifizierung anstrebst. Der beschriebene Weg ist allerdings zutreffend.

Unter einer bestimmten Grenze, ich glaube 12m, kann der Hersteller soweit ich das in Erinnerung habe eine Konformitätserklärung nach Kategorie D (Ententeich) selbst ausstellen. Bedeutetet allerdings dass Du als Hersteller für die Betriebssicherheit nach Gerätesicherheitsgesetz und für die Konformität mit den CE-relevanten Bestimmungen im Falle des In-Verkehr-Bringens in der Haftung bist. (Hier ist der Rechtsverkehr gemeint, also entgeltliches oder unentgeltliches Überlassen bzw. VErkauf an Dritte)
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  #7  
Alt 08.10.2009, 12:53
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Willkommen im .

eine kurze persönliche Vorstellung schadet übrigens nicht .....
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  #8  
Alt 08.10.2009, 13:11
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Danke kaceka und Bernd1972,

das erwähnte Modul G bezieht sich ja auf eine Einzelabnahme für Produkte die nicht in "Serie" gefertigt werden, also für ein Einzelstück. Gilt diese auch für ein baugleiches Boot, etwa im Sinne Kleinserie?

Von der Nachweispflicht her sollte der Aufwand fast gleich sein, oder irre ich mich?
Das Modul B sollte doch schon allein durch die Konstruktion des Bootes ergeben, oder?
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  #9  
Alt 08.10.2009, 13:26
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Die Frage hat mir übrigens bei der Entscheidung was ich denn gleich essen werde nicht geholfen.
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If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot.
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  #10  
Alt 08.10.2009, 15:04
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@ PderSkipper

... ich drück dir trotzdem die Daumen, du schaffst das auch ohne mich
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  #11  
Alt 16.10.2009, 09:33
Gaffelsegel Gaffelsegel ist offline
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Die brauchst Du nicht. Dein Eigenbau ist nach 5 Jahren frei handelbar im Verkehr. Man geht nach 5 Jahren davon aus, dass der Eigenbau seinen gewöhnlichen Gebrauch hinreichend unter Beweis gestellt hat, wenn er zwischenzeitlich nicht untergegangen ist.

Gruß Walter
Hallo Walter,
hast Du für die 5 Jahresfrist eine Fundstelle?
Gruß
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