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  #1  
Alt 17.10.2009, 08:20
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Balticbird Balticbird ist offline
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Standard Haftpflicht zahlt erst bei 8 Bft?

Hallo,

nach einem Blick in meine Unterlagen ist mir aufgefallen, dass meine Haftpflichtversicherung erst für Sturmschäden ab Windstärke 8 aufkommt. Ich meine hiermit Sturmschäden, die entstehen, wenn sich das Schiff im Hafen losreissen sollte, und Schäden anrichtet.
Ist das eine normale Bedingung?

Gruß, BB
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  #2  
Alt 17.10.2009, 08:50
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ghaffy ghaffy ist offline
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Standard

BB,

Deine Haftpflicht muss auch Schäden zahlen, die anderen entstehen, wenn du vergisst, das Boot anzubinden.
"Sturmschaden" kann erst dann entstehen, wenn es einen "Sturm" gibt.
(An Land und hier bei uns - Ö - wird ab 60 km/h Windgeschwindigkeit von einem "Sturm" gesprochen.)

Wenn sich das Boot bei weniger als "Sturm" losreißt, war offenbar nicht der Wind ursächlich, sondern eine ungenügende Verheftung.
__________________
Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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Geändert von ghaffy (17.10.2009 um 09:22 Uhr)
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  #3  
Alt 17.10.2009, 09:01
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Zitat:
Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
Hallo,

nach einem Blick in meine Unterlagen ist mir aufgefallen, dass meine Haftpflichtversicherung erst für Sturmschäden ab Windstärke 8 aufkommt. Ich meine hiermit Sturmschäden, die entstehen, wenn sich das Schiff im Hafen losreissen sollte, und Schäden anrichtet.
Ist das eine normale Bedingung?

Gruß, BB
Hab' jetzt auch erst mal meine Versicherungsunterlagen durchlesen müssen.
Bei meinem Vertrag steht so eine Klausel nicht drin.
Hätte mich auch gewundert.
Wozu bräuchte ich denn dann eine Haftpflichtversicherung ?
Die zahlen meines Wissens auch dann, wenn sich bei Flaute das Boot selbstständig macht und einen Schaden anrichtet, weil ich nicht richtig festgemacht habe (natürlich nicht bei Vorsatz).

Gruß

Frank
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  #4  
Alt 17.10.2009, 10:07
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
Hallo,

nach einem Blick in meine Unterlagen ist mir aufgefallen, dass meine Haftpflichtversicherung erst für Sturmschäden ab Windstärke 8 aufkommt. Ich meine hiermit Sturmschäden, die entstehen, wenn sich das Schiff im Hafen losreissen sollte, und Schäden anrichtet.
Ist das eine normale Bedingung?

Gruß, BB

Wie du schon schreibst >meine Haftpflichtversicherung<, also "DEINE"
Du wirst wohl einen falschen Versicherungsfachmann kontaktiert
haben lasse dich mal von einem EHRLICHEN Fachmann beraten,
der nicht nur Dollarzeichen in den Augen hat, wenn er Boot hört
Einen guten Partner wirst du mit Norman finden, siehe hier:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=15574

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #5  
Alt 17.10.2009, 11:33
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Sturmschäden sind Elementarschäden. Und Sturm ist im Versicherungsrecht ab Windstärke 8 und mehr. Das ist dann sozusagen höhere Gewalt.

...wenn sich z. Bsp. dein Boot bei Wind selbstständig macht, dann hast du es "falsch angebunden" und dein private Haftpflicht wäre in der Leistung. Hast du aber 8 und mehr, dann ist es höhere Gewalt und dann ist deine Bootsversicherung in der Leistung...

Anderes Beispiel: Dein Auto parkt vor einem Haus. es fällt ein Dachziegel runter und macht einen Schaden an deinem Auto. Eindeutig Haftpflichtschaden vom Haus. Bis die Sache mit dem Sturm kommt. Deckt ein Sturm ab Windstärke 8 den Ziegel ab, dann ist die Hausversicherung raus und deine Teilkasko (so du eine hast) ist für den Schaden zuständig.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #6  
Alt 17.10.2009, 12:10
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Wie du schon schreibst >meine Haftpflichtversicherung<, also "DEINE"
Du wirst wohl einen falschen Versicherungsfachmann kontaktiert
haben lasse dich mal von einem EHRLICHEN Fachmann beraten,
der nicht nur Dollarzeichen in den Augen hat, wenn er Boot hört

Ein ehrlicher Fachmann wird ihm den Unterschied zwischen Elementarschäden und Haftpflichtschäden erklären. Das kommt dann genau auf das heraus was er in seinem Vertrag gelesen hat.

Der Einschluß von Sturmschäden ist eine Leistungserweiterung die über die Regulierung von Haftpflichtschäden hinausgeht. Deshalb steht solches auch nicht in allen Verträgen. Steht es nicht drin wird bei Sturmschäden nichts gezahlt. Der Geschädigte bleibt dann auf seinem Schaden sitzen.
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  #7  
Alt 17.10.2009, 13:39
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Mönsch, Jongens,

Nicht schon wieder Haftpflicht und Kasko in einen Topf werfen.
Oben steht "HAFTPFLICHT". Da kommt "Elementarschäden" nicht vor (da bräuchte wohl eher Petrus 'ne Haftpflichtversicherung).

Elementarschäden sind - so vorhanden - über eine Kaskoversicherung gedeckt.

Aber Balticbird hat aus seinen Haftpflichtbedingungen zitiert.
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Gruss Andreas

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  #8  
Alt 17.10.2009, 13:55
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...

...wenn sich z. Bsp. dein Boot bei Wind selbstständig macht, dann hast du es "falsch angebunden" und dein private Haftpflicht wäre in der Leistung. Hast du aber 8 und mehr, dann ist es höhere Gewalt und dann ist deine Bootsversicherung in der Leistung...

...
Das ist so nicht richtig:
1) Die Privathaftpflicht deckt in der Regel Schäden, die aus der Haltung eines Bootes resultieren, überhaupt nicht (Fahrrad ja, Badeboot ja, aber Motor-/Segelboot nein).

2) Jede Bootshaftpflicht zahlt Schäden, die von mir verursacht zB aus (auch grober) Fahrlässigkeit einem anderen entstehen. Genau das ist der Zweck einer Haftpflichtversicherung. Es gibt nur wenige Ausschlussgründe.

3) Bei "höherer Gewalt" bin ich in der Regel nicht haftbar (Analogie zu deinem Hausbesitzer, der auch nicht für den herabfallenden Dachziegel haften muss. Bin ich als Bootshalter aus irgendwelchen Gründen dennoch haftpflichtig, dann zahlt wiederum die Haftpflichtversicherung).
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Gruss Andreas

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  #9  
Alt 17.10.2009, 19:03
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
BB,

Deine Haftpflicht muss auch Schäden zahlen, die anderen entstehen, wenn du vergisst, das Boot anzubinden.
"Sturmschaden" kann erst dann entstehen, wenn es einen "Sturm" gibt.
(An Land und hier bei uns - Ö - wird ab 60 km/h Windgeschwindigkeit von einem "Sturm" gesprochen.)

Wenn sich das Boot bei weniger als "Sturm" losreißt, war offenbar nicht der Wind ursächlich, sondern eine ungenügende Verheftung.
und ungenügende "Verheftung" hat nichts mit sturm zu tun, richtig?

Hallo Andreas,

vielen Dank für Deine Info. Das heisst dann letztlich, dass die Bootshaftpflicht die ganz normale "dummheitsversicherung" ist und selbstvetständlich zahlt, wenn ich zu dämlcih war das Schiff anzubinden, nicht wahr? Unabhängig jedweder Windstärken?

Besten Dank, BB
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  #10  
Alt 17.10.2009, 19:11
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Zitat:
Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
und ungenügende "Verheftung" hat nichts mit sturm zu tun, richtig?

Hallo Andreas,

vielen Dank für Deine Info. Das heisst dann letztlich, dass die Bootshaftpflicht die ganz normale "dummheitsversicherung" ist und selbstvetständlich zahlt, wenn ich zu dämlcih war das Schiff anzubinden, nicht wahr? Unabhängig jedweder Windstärken?

Besten Dank, BB
Wie und was genau steht in deinen Versicherungsbedingungen. Mit etwas Geduld versteht man die.

Es wäre sehr ungewöhnlich, um das mindeste zu sagen, wenn das anders wäre, als du es hier zusammengefasst hast.
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  #11  
Alt 17.10.2009, 19:26
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Wie und was genau steht in deinen Versicherungsbedingungen. Mit etwas Geduld versteht man die.

Es wäre sehr ungewöhnlich, um das mindeste zu sagen, wenn das anders wäre, als du es hier zusammengefasst hast.
Könntet' Ihr mich bitte mal kurz Kielholen? Hab' gerade nochmal richtig geschaut: Es handrlt sich um die Bedingung der Kaskoversicherung, nicht der Haftpflicht. Peinlich. Bitte jede Menge Asche auf mein Haupt. War nett Euch kennengelernt zu haben....

Gruß, Ingo
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  #12  
Alt 17.10.2009, 19:27
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tja, peinlich
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  #13  
Alt 17.10.2009, 20:38
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Zitat:
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Könntet' Ihr mich bitte mal kurz Kielholen? Hab' gerade nochmal richtig geschaut: Es handrlt sich um die Bedingung der Kaskoversicherung, nicht der Haftpflicht. Peinlich. Bitte jede Menge Asche auf mein Haupt. War nett Euch kennengelernt zu haben....

Gruß, Ingo
Wechsel die Versicherung. Eine ordentliche Bootskasko enthält die Worte "Allgefahrendeckung", "Neu für Alt" und eine überschaubare Liste an Ausschlußgründen.
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  #14  
Alt 17.10.2009, 20:46
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Uwe ( cooky ) hat es kurz angerissen

Fachmann in solchen Fragen ist hier Norman ( blaue elise )

Ich persönlich denke allerdings das es eine

Fürsorgepflicht gibt ( oder so ähnml. )

Von daher kann ich mir auch irgendwie die 8 bft erklären
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #15  
Alt 18.10.2009, 20:35
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Die Verwechslung Haftpflicht/Kasko hat sich ja von selbst aufgeklärt.
Und in der Bootskasko ist es nicht nötig einen Anbieter zu wählen, der erst ab Windstärke 8 zahlt. Da gibt es genügend Anbieter ohne diese Einschränkung.

Gruß
Norman
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  #16  
Alt 19.10.2009, 07:34
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Und in der Bootskasko ist es nicht nötig einen Anbieter zu wählen, der erst ab Windstärke 8 zahlt. Da gibt es genügend Anbieter ohne diese Einschränkung.
Welche Versicherung zahlt denn für Sturmschäden wenn gar kein Sturm war?
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  #17  
Alt 19.10.2009, 08:58
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Zitat:
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Welche Versicherung zahlt denn für Sturmschäden wenn gar kein Sturm war?
Alle Versicherungen mit echter ALLGEFAHRENDECKUNG.
Schäden durch Wind passieren auch schon bei weit weniger als 8 Bf.

Gruß
Norman
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