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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
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Trailerbeschiss Rechtslage?
Hallo, liebe Gemeinde.
Ich habe vor ca einem Monat direkt in meiner Nähe, bei einem Wassersportcentrum ein Pega Trailer gekauft. Nun stellte sich fest, das die Bremse es auf einer Seite, auch nach der Überführungsfahrt, nicht tut. ( Versprach der Verkäufer, die wird sofort frei, nach den ersten paar km ) Also brachte ich den Trailer zurück zum Händler, der versprach das Problem zu beseitigen. Nun war es heute soweit, ich wurde angerufen der Trailer seie fertig. Also hingefahren, angehängt, und schön mit gelber Platte zum deutschen Tüv gefahren. Da dann das große Schrecken. Auflaufbremse OHNE Funktion Links 20% rechts 10% bremskraft rechte Radlager defekt Bremsstange verbogen Tüv Kosten musste ich natürlich direkt blechen ... Zuhause angekommen, hab ich direkt den Händler angerufen. Der meinte nur, er würde den Trailer zurück nehmen, und den vollen Betrag erstatten, für Holland wäre der trailer noch in Ordnung Ich bin aber der Meinung, er muss mir den Trailer reparieren, denn in meinem Kaufvertrag steht nichts von defekten, oder Bastelobjekt ect.. Wie ist die Rechtslage? Gruß Maurice, dem langsam nur noch zum ist |
#2
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Die Stichworte sind "Nachbessern" und "Wandeln".
Ich möchte nicht ausschließen, dass der Händler in der Tat ein Recht darauf hat, statt einer Nachbesserung gleich zu wandeln, bzw. dass Du im Umkehrschluss kein Recht auf Nachbesserung statt Wandlung hast. Rechtsberatung ist verboten, aber mit diesen Begriffen würde ich mal googlen ...
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#3
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...wenn du den Trailer in Holland von einem Händler gekauft hast, dann ist auch holländisches Recht heranzuziehen. Das solltest du auf alle Fälle bedenken.
Ich würde dem Händler den Trailer wieder hinstellen, mein Geld zurücknehmen und ihn noch meine Unkosten auf´s Auge drücken. ...oder du streitest dich. Und da brasuchst du kompetenten Beistand.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#4
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Danke Andreas für den Tipp, werd ich sofort tun.
Ingo, wie meinst du das? Wir sind doch in der EU, und da gibt es doch gleiche Richtlinien für den Verkäuferschutz oder irre ich? |
#5
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So, gerade mal gesucht, und ich glaube was gefunden.
Könnte jemand ja oder nein sagen, ob das für mich passt oder nicht? Danke, Maurice ;) http://www.behrends-birkner-lausch.d...auschrecht.htm |
#6
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Wir sind zwar in der EU, aber das heißt (glücklicherweise) nicht, dass nationales Recht abgeschafft ist. Ich würde auch rückabwickeln und versuchen, meine zusätzlichen Kosten geltend zu machen. Es wäre mir den Stress eines Prozesses nicht wert, wobei ich dazusagen muss, dass ich keine Rechtschutzversicherung habe. Rechtschutzversicherte klagen ja viel schneller ...
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#7
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Zitat:
...auf alle Fälle ist der Erfüllungsort/Gerichtsstand nicht in D und somit ist das entsprechende nationale Recht entscheidend...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#8
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Zitat:
Die Rechte der Käufer und Verkäufer sind zwar in allen EU-Staaten ähnlich, es gibt aber Unterschiede in den Details |
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