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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Und wenn du den Sachmangel anerkennst, kannst du auch nur normale Abnutzung einbehalten, und keine 1000€. Mit der Rückwicklung hast du das Geld verschenkt. Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#52
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#53
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Eine Frage/ Antwort zum SBF See lautet folgendermaßen. Bisher konnte ich nur solche eher "schwammigen" Erklärungen und keine Definition im Sinne einer konkreten Aufzählung finden. Selbst die Kreuzer-Abteilung wird nicht konkreter und bringt den, ebenfalls nicht 100% zu definierenden Begriff "Seemannsbrauch" ins Spiel Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#54
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Zitat:
Hallo, das sehe ich etwas anders: Es wurde eine Kaufvertrag rückabgewickelt, also gewandelt. Dass für die Nutzung ein Gebühr verlangt werden kann, ist völlig normal, wird bei jeder Autowandlung gemacht (meist 0,65% vom NP je 1000km). Diese Nutzungsgebühr hätte geringer ausfallen könne, wäre der Käufer nicht noch zur Ostsee gefahren, obwohl er wusste, dass am Motor etwas nicht stimmt. Dies kann mit der SMS belegt werden. Dass der Verkäufer das Auslaufen verbieten hätte müssen, kan ebenso nicht sein,d enn er war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr der Eigentümer, somit hätte er dazu kein Recht gehabt. Der verkäufer hätte somit nur den Schaden bis zu diesem Zeitpunkt übernehmen müssen bzw. das Boot zurücknehmen müssen, wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde. Alle Schäden, die nach der "Schadensmeldung" per SMS entstanden sind, sind vom Käufer zu tragen. Das ist keine juristische Aussage, sondern meine persönliche Meinung. Bei der ganzen Angelegenheit sollte man eines aber auch einbeziehen: Wie hoch ist der Wert des Bootes? Gibt es eine Rechtschutzversicherung? Übersteigt evtl. die Kosten des Rechtsstreites den Wert des Bootes? Dann würde ich die Sache versuchen gütig zu einigen, ohne eine RA zu bemühen. Wenn der Verkäufer aber der Meinung ist, dass es sich um eine Art Mietnormade handelt, der das immer so macht (evtl. den Schaden absichtlich herbeigeführt hat, um wandlen zu können) dann gibt es evtl. schon ähnliche Vorgänge. Ich weiß nicht, ob man sowas herausfinden kann, ob gegen den schon was vorliegt. Wenn das so wäre, dann würde ich in die Vollen gehen, denn dann kann der Verkäufer nur gewinnen. D.h Gutachten machen lassen, ob am Motor manipuliert wurde. Wenn ja, dann Anzeige wegen Betrug. Gruß Axel
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#55
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Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#56
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Hallo Jensen,
es ist Leichtsinn mit einem Boot auszulaufen, im Wissen, daß dessen Antrieb nicht einwandfrei funktioniert. Sowas entspricht nicht dem gewöhnlichen, bestimmungsgemäßen Gebrauch. Beschädigungen und daraus resultierende Wertminderungen, welche durch diesen unsachgemäßen Gebrauch entstehen, können bei einer Rücknahme nicht zu Lasten des Verkäufers gehen. M.E. ist der Gang zum Rechtsanwalt unbedingt Dein nächster Schritt. Gruß Ralph (kein Jurist)
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#57
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Aber es sind Schäden, die durch einen Sachmangel, den der Verkäufer durch Rücknahme des Bootes bestätigt hat, entstanden sind.
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#58
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Wäre der Käufer, mit dem ihm bekannten Sachmangel, nicht ausgelaufen (unabhängig ob er das vom Seerecht her darf oder nicht), dann wären die Schäden nicht entstanden.
Der Käufer hätte wegen seiner Schadensminderungspflicht m. E. den mangelhaften Kaufgegenstand nicht in Gebrauch nehmen dürfen. Und außerdem: Zitat:
Auch der zerbrochene Sitz und die defekten Scheibe entstehen nicht durch einen Motorausfall oder ist das Boot so schnell, das bei abrupten Motorstillstand der Fahrer samt Sitz durch die Windschutzscheibe fliegt Auch Kratzer und Macken entstehen nicht zwangsweise wenn der Motor ausfällt. Passiert das im Hafen, dann sind noch/ schon Fender draußen und auf See entstehen diese Schäden nicht. Ich hätte das Boot so nicht zurück genommen (dann hätte der Käufer klagen müssen - und die Beweislast gehabt). Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#59
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Zitat:
Ganz entscheidend dürfte doch die echte, nachweisbare Papierlage sein. In Anbetracht, dass der Käufer bei Rückgabe die Minderung akzeptiert hat und erst ein viertel Jahr später sein vermeindliches Recht haben möchte, scheint ja vertraglich doch nicht alles klar zu sein. IMHO Der Käufer hat damals per SMS eine Mängelrüge ausgesprochen und dem Verkäufer nicht die Möglichkeit gegeben nachzubessern. Kann der Verkäufer beweisen, dass der Käufer fahrlässig oder wissentlich weitere Schäden durch die Abfahrt in Kauf genommen hat, kann er diese Abwälzen und ihm ein paar überbraten.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#60
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Klopf,Klopf,
habe heute mal bei der Wasserschutzpolizei sowie beim Seeamt in Hamburg angerufen. ERGEBNIS: ER HÄTTE NICHT AUSLAUFEN DÜRFEN !!! Dieses stellt eine Straftat dar. Unter anderem ist es ebenfalls ein Verstoss gegen §1 der Binnen/seeschifffahrtsstrassenordnung. Das ganze könnte Ihn den Lappen kosten...auf dem Rhein wäre es sogar ein MEGA Stress!!! I Lg Jensen |
#61
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Gut, er hätte vielleicht nicht auslaufen dürfen, aber das hat NULL mit dem Ausgang Deines ggf. Rechtstreites zu tun.
Und was jetzt? Warst Du schon beim Anwalt? sind schon wieder einige Tage vergangen... nicht dass die Sache noch verjährt! Wäre übrigens bei dieser Sache ein halbes Jahr (weiss ich von dem CE Threat)
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#62
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Du verbeisst Dich immer in den Ostseeausflug. Was soll das bringen ?
Der Käufer wollte wandeln. Du hast zugestimmt und einen Abzug von X Euro für die Schäden angesetzt. Ein Rechtstreit kann sich nur auf die Höhe des Abzugs beziehen. Also das würde ich ganz gelassen sehen und erstmal die Gegenseite kommen lassen.
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#63
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Wenn es strafrechtlich relevant ist, ist es noch lange nicht zivilrechtlich von Bedeutung.
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#64
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seerecht
von dem traurigen Streit mal abgesehen, staune ich über die offenbar bestehende Einmischung der Obrigkeit in die Verantwortung des Schiffsführers.
Bisher habe ich gedacht, daß es allein meine Entscheidung sei, ob die aktuell erreichbare Leistung meiner Maschine unter den vorliegenden Bedingungen ausreicht für die von mir geplante Fahrt. Hier soll es nun strafbar gewesen sein, mit dem Motor abzulegen, dessen beschriebener Fehler darin bestand, 3000 U/min nicht überschreiten zu können. Sicherlich gibt es keine vorgeschriebene Mindestdrehzahl. Allenfalls könnte man vermuten, daß diese Drehzahleinschränkung vielleicht ein frühes Zeichen drohenden Totalausfalls gewesen sei. Aber ist es wirklich strafbar, das anders zu interpretieren? Wenn mein Motor plötzlich nur noch mit 2000 liefe, und mir dabei sonst alles ok schiene, dann würde ich irgendwas harmloses am Gaszug vermuten, eine genaue Untersuchung bei nächster Gelegenheit einplanen und mich erstmal auf eine etwas langsamere, dafür aber auch angenehm leise Fahrt einrichten. Sollte das nun wirklich strafbar sein? sea u in denmark |
#65
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Ich würde auf jedenfall alle entstandenen Schäden schriftlich festhalten diese beziffern und vom vermeintlichen Bootskäufer in Form einer Rechnung einfordern, deanach abwarten und Tee trinken der Richter wirds schon richten.
Da beidseits Fehler begangen worden sind wirds wohl auf einen Vergleich hinauslaufen dann kommts allerdings drauf an wer was fordert also Rechnung nicht zu knapp !!!!!!!!!!!!!!!!!
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LG. Hans |
#66
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Sehr interessant der Tread... Also ich sehe das so... Denn ich bin auch wegen sowas auf die Schnautze geflogen....
Wenn Du verkaufst, von Privat zu Privat, ohne Sachmängelhaftung, und unter Gewährleistungsausschluß, und das Du keine Eigenschaften zugesichert hast, bist Du auf der sicheren Seite und kannst Dir einen Prozess leisten... Denn das war bei mir der Fall... Ich habe verloren, und durfte dann zahlen. Denn ich hatte das Boot besichtigt, Probegefahren und kleine Mängel abgenommen. Gekauft und dann kam der Hammer einer Vollsanierung. Also hätte ich nett und freundlich gesagt.... IS NOT MY BUISSNESS!!!!
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Jens "Einfachheit ist das Resultat der Reife" |
#67
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Hallo Jensen,
nochmal: M.E. ist der Gang zum Rechtsanwalt unbedingt Dein nächster Schritt. Lasse Dich dort beraten. Wegen eines Formfehlers oder Fristversäumnis in die Röhre gucken wäre doch schade. Gruß Ralph (kein Jurist) |
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