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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 25.11.2009, 20:18
quantas quantas ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 24.05.2008
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Standard Änderung am Auspuff Konformitätserklärung ?

Kann mir jemand rechtlich auf die Sprünge helfen ?

Wenn ein Boot durch das WSA ordnungsgemäß zugelassen wurde (Konformitätserklärung lag vor) und nun im nachhinein, warum auch immer, der Auspuff des Motors umgeändert wurde, so dass das Boot nun wesentlich lauter ist als zuvor, liegt da ein Verstoß gg. schifffahrtsrechtliche Vorschriften vor oder wie ist das zu sehen. Im Strassenverkehr ist mir klar, dass dies mit Bußgeld geahndet wird, wie sieht das bei uns Sportbootfahrern aus.

Kennt jemand die einschlägigen Rechtvorschriften, aus der Rili 94/25/EG und aus nationalen Umsetzung 10. GPSGV geht das m.E. nicht hervor, hat jemand Erfahrungen ?
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  #2  
Alt 26.11.2009, 10:25
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: SH
Beiträge: 858
Boot: Buster XL
1.637 Danke in 614 Beiträgen
Standard

Da ist noch eine Frage offen:

http://www.boote-forum.de/showpost.p...1&postcount=13

Alle Jahre wieder ?
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Gruß
Wolfgang
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  #3  
Alt 26.11.2009, 11:36
JohnB JohnB ist offline
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Beiträge: 5.726
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7.874 Danke in 3.930 Beiträgen
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Binnenschifffahrts-Untersuchungsordnung

§4a (1) => Verkehrsteilnahme für Sportboote nur mit CE

§ 124 Nr. 3 => Verstoß ist Ordnungswidrigkeit


Nicht gefunden habe ich auf die Schnelle, wann die CE ungültig wird.

Bezüglich Lärm vermutlich zumindest dann, wenn der entsprechende Test nicht mehr bestanden würde. Der sieht AFAIK vor: Vorbeifahrt in 25 m Abstand mit Maximalgeschwindigkeit (höchstens aber 38kn) darf nicht lauter als 75 dBA sein (78d BA bei Doppelmotorisierung).


HTH
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Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (26.11.2009 um 11:37 Uhr) Grund: Tippfehler
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  #4  
Alt 26.11.2009, 11:40
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen

Nicht gefunden habe ich auf die Schnelle, wann die CE ungültig wird.

Und wer das kontrolliert.
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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  #5  
Alt 26.11.2009, 12:08
quantas quantas ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 24.05.2008
Beiträge: 9
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Danke für die Antworten,

genau das ist das Problem, wann wird CE ungültig.
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  #6  
Alt 26.11.2009, 12:42
JohnB JohnB ist offline
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Beiträge: 5.726
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Steht (allerdings nur indirekt) in der EU-Sportbootrichtlinie:

****ZITAT****
Artikel 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Richtlinie gilt
[..]
c. in Bezug auf Geräuschemissionen für
ii. Sportboote [..], an denen ein
größerer Umbau des Bootes vorgenommen wird und die danach
auf dem Gemeinschaftsmarkt innerhalb von fünf Jahren nach
dem Umbau in Verkehr gebracht werden;

[Es bezeichnet]

d. "größerer Umbau des Motors" einen Umbau des Motors, der
• möglicherweise dazu führt, dass der Motor die in Anhang I Teil B
angegebenen Emissionsgrenzwerte überschreitet -
ausgenommen ist der routinemäßige Austausch von Motorteilen,
die die Emissionseigenschaften unverändert lassen - oder
• die Motornennleistung um mehr als 15 % erhöht;

e. "größerer Umbau des Bootes" einen Umbau eines Bootes,
[..]
• der einen größeren Umbau des Motors beinhaltet;
****ZITAT ENDE****

Somit muß neu CE-zertifiziert werden, wenn die Änderung möglicherweise dazu führt, daß der Motor die Emissionsgrenzwerte überschreitet.
Also geht IHMO bei einer solchen Änderung die CE verloren.
__________________
Beste Grüße

John
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  #7  
Alt 26.11.2009, 21:31
Benutzerbild von nav_HH
nav_HH nav_HH ist offline
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...nicht der Motor die Emmissionsgrenzwerte des Motors, sondern die Schallgrenzwerte des Bootes ;).
Neuer Nachweis wäre erforderlich, wenn die geltenden Vorgaben eines fahrzeuges zum Zeitpunkt des Inverkerbringens nun nicht mehr erfüllt wären, was bei Schallemmissionen beispielsweise bei einem Boot von Bj. 99 nicht erforderlich wäre.
__________________

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  #8  
Alt 26.11.2009, 21:43
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Was passiert wenn das Boot schon im Verkehr ist.
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  #9  
Alt 26.11.2009, 22:23
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Was passiert wenn das Boot schon im Verkehr ist.
Dann müsste sich das erledigt haben

es heißt ja bei der CE:

"Nach den z.Zt. gültigen Vorschriften"

Ob das so zutrifft, kann ich natürlich NICHT Rechtsverbindlich sagen!

Gruß
UWE
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #10  
Alt 27.11.2009, 19:44
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Skiby Skiby ist offline
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...schön, dass wir diese Bürokraten, die uns so einen Mist in Brüssel einbrocken auch noch mit unseren Steuergeldern bezahlen...

Ich habe glücklicherweise eine gültig CE, aber was der Kram bringen soll, bleibt mir verschlossen...
__________________

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