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  #1  
Alt 08.01.2010, 18:38
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Standard Wasserski: Was ist eine geeignete Person

Hallo!

Ist es irgendwo definiert was eine "geeignete Person" als Beobachter zum Wasserski-Fahren ist?
Wie alt muss die Person sein bzw. welche sonstigen Voraussetzungen müssen gegen sein.

Danke, Gruß ANDY
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  #2  
Alt 08.01.2010, 19:05
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die person muss min 16 jahre sein!
geeignet heißt: zzuverlässig, evtl. gefahren erkennen können.
im allgemeinen kann man sagen dass diese person nicht betrunken oder durch andere mittel berauscht sein darf und geistig dazu in der lage sein sollte, sprich nicht (geistig) behindert oder geistig verwirrt (durch welche ursache auch immer)ist
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wassersportlicher Gruß,

Timo

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  #3  
Alt 08.01.2010, 19:06
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Gibt es das irgendwo schriftlich als Gesetz oder sowas, oder ist das Praxis der Behörden?
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  #4  
Alt 08.01.2010, 19:21
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das wird mit sicherheit in der binnenschiffahrtsstraßenordnung geregelt sein.
musst du mal nachschauen... wird wohl nicht allzu schwer zu finden sein denke ich
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wassersportlicher Gruß,

Timo

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  #5  
Alt 08.01.2010, 19:27
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Zitat:
Zitat von 737Pilot Beitrag anzeigen
Gibt es das irgendwo schriftlich als Gesetz oder sowas, oder ist das Praxis der Behörden?
Hier steht etwas dazu.

http://www.polizei.bremen.de/sixcms/...10druck(1).pdf
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #6  
Alt 08.01.2010, 19:31
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Ob das Merkblatt rechtlich korrekt ist ?

In der Wasserski Verordnung steht davon nichts.
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Gruß
Wolfgang
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  #7  
Alt 08.01.2010, 19:43
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Super, das hilft mir.

Auch wenn ich bisher noch keine rechtliche Grundlage in irgendeinem Gesetz oder einer Verordnung gefunden habe. Es ist immer nur die Rede von einer "geeigneten Person".

Interessant finde ich, dass z.B. jemand ab 14 Jahre ein Bodenseeschifferpatent Kat. D machen kann und alleine rumsegelt, aber als Beobachter auf einem Wasserskiboot nicht zugelassen ist???
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  #8  
Alt 08.01.2010, 19:49
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Denke, dass ein 10-12jähriger durchaus in der Lage ist, den Vater darauf aufmerksam zu machen, wenn die Mutter aus der Kurve fliegt.
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Gruß
Wolfgang
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  #9  
Alt 08.01.2010, 19:51
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Ja, das hatte ich auch gedacht... Aber es ist anscheinend wirklich nicht ganz klar...
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  #10  
Alt 08.01.2010, 20:00
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Also in diesem Fall ist der Fahrer gleichzeitig auch der "Beobachter".....

http://www.youtube.com/watch?v=YEDTUtT8tIE

...oder so
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  #11  
Alt 08.01.2010, 20:07
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Zitat:
Zitat von 737Pilot Beitrag anzeigen
Ja, das hatte ich auch gedacht... Aber es ist anscheinend wirklich nicht ganz klar...
Hier gibt's noch was vom ADAC , aber auch ohne Altersangabe.

http://www.jet-team.de/downloads/doc...-wasserski.pdf

Vielleicht sind ja die Bremer etwas spätreifer.
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Gruß
Wolfgang
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  #12  
Alt 08.01.2010, 22:52
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Zitat:
Zitat von Timo S. Beitrag anzeigen
die person muss min 16 jahre sein!
geeignet heißt: zzuverlässig, evtl. gefahren erkennen können.
im allgemeinen kann man sagen dass diese person nicht betrunken oder durch andere mittel berauscht sein darf und geistig dazu in der lage sein sollte, sprich nicht (geistig) behindert oder geistig verwirrt (durch welche ursache auch immer)ist
aha...

Das weißt Du woher?

Nur ein Beispiel: Ich hab meinen 10jährigen bei Düsseldorf auf der Tube gezogen, der 7jährige Bruder war der Beobachter. Die Waschpo ist nebenher gefahren und hat gelacht und applaudiert, als der Große durch ihre Welle vom Reifen geschubst wurde und ins Wasser flog
Auf 15 bis 20 Meter Entfernung konnten die aber auch nicht erkennen, dass der Beobachter noch keine 16 war...
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  #13  
Alt 09.01.2010, 13:58
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also die 16 jahre als beobachter beim wasserski stehen auf jeden fall in der BinSchStrO
"geeignete" person steht auch drin, allerdings habe ich nirgendwo eine genauere definition von "geeignet" gefunden... aber wer geeignet ist und wer nicht kann man sich ja im grunde denken.

allerdings weiß ich nicht ob ein beobachter beim tube genauso vorgeschrieben ist... kann sein dass es da anders geregelt ist
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Timo

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  #14  
Alt 09.01.2010, 13:59
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Zitat:
Zitat von Timo S. Beitrag anzeigen
die person muss min 16 jahre sein!
geeignet heißt: zzuverlässig, evtl. gefahren erkennen können.
im allgemeinen kann man sagen dass diese person nicht betrunken oder durch andere mittel berauscht sein darf und geistig dazu in der lage sein sollte, sprich nicht (geistig) behindert oder geistig verwirrt (durch welche ursache auch immer)ist
Kinder dürfen also kein Wasserski fahren? Ist mir neu
Es geht um`s Wasserski fahren und nicht als Rudergänger des Zugbootes.
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... Wasserwandern macht auch Spaß - schönes Abenteuer ...
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  #15  
Alt 09.01.2010, 14:16
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Zitat:
also die 16 jahre als beobachter beim wasserski stehen auf jeden fall in der BinSchStrO
Also in der BinSchStrO steht überhaupt nichts davon....

http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...BinSchStrO.pdf
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  #16  
Alt 09.01.2010, 14:34
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Das Bremer Merkblatt verweist eindeutig auf die Wasserskiverordnung

MERKE:
Im Sinne des § 2 der Wasserskiverordnung sind
Wasserskilaufen alle Betätigungen, bei denen
Personen, von einem Fahrzeug gezogen, mit oder
ohne Wasserski oder auf sonstigen Gegenständen
über das Wasser gleiten, sowie das Parasailing

hinter einem ziehenden Wasserfahrzeug.
Woher die Bremer die Erkenntnis zum Mindestalter haben, ist mir schleierhaft. Möglicherweise beziehen sie sich auf eine lokal gültige Vorschrift.
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Gruß
Wolfgang
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  #17  
Alt 09.01.2010, 19:43
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wo habt ihr denn eure scheine gemacht???
also in den amtlichen prüfungsfragen denken die sich das alter der beobachtenden person im boot ja nicht aus! da heißt es ganz klar 16 jahre hat die beobachtende person zu sein... rudergänger ist eine andere sache... und wie alt die person,die hinten am seil hängt, ist völlig egal.

auf welchen gesetztestexten diese fragen beruhen weiß ich nicht genau... aber ich schaue auch nochmal nach ob ich dazu was finde
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wassersportlicher Gruß,

Timo

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  #18  
Alt 09.01.2010, 20:09
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Zitat:
Zitat von Timo S. Beitrag anzeigen
wo habt ihr denn eure scheine gemacht???
Nu werd mal nicht persönlich
Zitat:
also in den amtlichen prüfungsfragen denken die sich das alter der beobachtenden person im boot ja nicht aus! da heißt es ganz klar 16 jahre hat die beobachtende person zu sein... aber ich schaue auch nochmal nach ob ich dazu was finde
und zeigst uns dann einen scan davon - das interessiert mich brennend - bin nämlich das ganze Jahr auf verschiedenen Flüssen mit meinen Jungs unterwegs und die sind immer noch keine 16
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  #19  
Alt 09.01.2010, 20:10
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sry für DP aber wenn ich fehler mache gebe ich es zu

ich habe grade nochmal diverse gesetzestexte durchgeschaut und ebenfalls beide prüfungsfragenkataloge... und ich habe tatsächlich nirgendwo die altersbegrenzung von 16 jahren für den beobachter gefunden! komisch aber ich hätte schwören können dass das so war... aber naja überall ist nur die rede von einer "geeigneten" person!

aber ich denke mal dass "geeignet" auch meint, dass da kein kleines kind als beobachter sitzen sollte!

wie auch immer, ich habe keine offizielle, rechtlich anerkannte altersbeschränkung gefunden also nochmals sorry für meine aufdringliche art
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Timo

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  #20  
Alt 09.01.2010, 20:26
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Zitat:
Zitat von Timo S. Beitrag anzeigen
aber ich denke mal dass "geeignet" auch meint, dass da kein kleines kind als beobachter sitzen sollte!
Das "kleine Kind" würde Dir jetzt feste auf die Füsse treten, wenn es das lesen würde. Das "kleine Kind" konnte schon mit fünf Wasserski fahren und kann es sehr gut (und damit auch den Gezogenen einschätzen). Aber selbst wenn es kein Wasserski laufen könnte, wäre es "eine geeignete Person", da es in der Lage war, sich auf seine Aufgabe des Beobachtens konzentrieren konnte und sofort Zeichen gab (und gibt) sobald der Läufer fiel, oder schneller, oder langsamer fahren wollte. Das kriegt manch Erwachsener nicht so zuverlässig hin

Hier mal was vom Bund, die schreiben auch nichts von Mindestalter:

WAS MUSS ICH BEACHTEN?
Der Führer des Zugbootes muss bei der Vorbeifahrt an anderen Verkehrsteilnehmern, anderen Personen im Wasser, am Ufer, an Regelungsbauwerken, schwimmenden oder festen Anlagen oder Schifffahrtszeichen einen Mindestabstand von 10 m einhalten.
Der Wasserskiläufer muss sich im Kielwasser des ziehenden Fahrzeugs halten.
Das Zugboot muss mit einer zweiten Person besetztsein, die den Wasserskiläufer und die von ihm zudurchfahrende Strecke beobachtet.
WAS MUSS MEIN ZUGBOOT ERFÜLLEN ?
Das Zugboot muss ausreichenden Platz für denBeobachter bieten und über ausreichenden Platz oder Einrichtungen verfügen, um im Notfall einen
Wasserskiläufer retten zu können. Ein Wassermotorrad darf als ziehendes Fahrzeug nur eingesetzt werden, wenn es die obigen Anforderungen erfüllt, kippstabil ist und sein Typ in einer amtlichen Liste des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgeführt ist.

Wasserskilaufen auf Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes
HERAUSGEBER
Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung
Referat WS 25
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn
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