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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#26
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so, ich halte mich aus der "erlaubt-verboten" debatte heraus.
mein tip: HX460S Worlds smallest submersible 5 Watt Marine VHF http://www.standardhorizon.com/index...3&isArchived=0 habe das ding seit 5-Jahren und verwende es im charter um den funk auch im cockpit zu hören. das ding ist kompakt, hat scan-funktionen oft besser als eingebaute und wenn man an deck steht ist die reichweite top! wasserdicht ist es auch und,und, und...... ich kann diese ding wirklich nur empfehlen! wird in den usa um ca. $ 250.- angeboten, beim derzeitigen kurs sind das nicht mal €200.-!!! lg niki |
#27
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![]() Zitat:
Meinste, wenn der OP noch da wäre, kriegen wir das bezahlt? ![]() |
#28
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Da sollte ich Dir mal den Unterschied von kostenlos und umsonst erklären.
![]() Wir gehen kostenlos in die Schule. Manche davon auch umsonst. ![]() Robert |
#29
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![]() Zitat:
...da gibt´s aber doch viele Schulen, welche nicht kostenlos sind. Soll ich aufzählen? ![]() |
#30
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die sind dann umsonst
![]() ![]() ![]() ![]() Robert |
#31
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Lassen wir´s lieber. ![]() |
#32
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Hallo Robert,
der Verfasser ist noch nicht ausgestiegen,er war nur arbeiten. Ich werde mir ein Handfunkgerät zulegen, auch ohne schlechtes Gewissen. Das Gerät wird aber nur in den Urlaub nach Kroatien mit genommen. Ich hoffe,daß ich es nie benützen muß. Gruß Jürgen U |
#33
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![]() Zitat:
![]() Dass das bloße Mitführen eines tragbaren Funkgerätes verboten sein soll, war ohnehin sehr zweifelhaft. Was sollte denn beispielsweise der Eigner eines Sportbootes mit Liegeplatz in Hamburg machen, wenn er sein Fahr- zeug über Elbe und den Elbe-Lübeck-Kanal in die Ostsee verlegen wollte? Man konnte ja wohl kaum von ihm verlangen, seine - selbstverständlich angemeldeten - Handfunkgeräte postlagernd zu einer Adresse in Lübeck zu speditieren. Was sagen nun die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen? Weder die Binnenschifffahrtsstraßenordnung noch die Binnenschifffahrt- Sprechfunkverordnung verbieten den Funkverkehr an Bord von Kleinfahr- zeugen, also Fahrzeugen von weniger als 20 m Länge. Was ich schließlich fand, war ein Hinweis im Handbuch Binnenschifffahrts- funk. Noch in der Ausgabe 2001 hieß es dort zum Verkehrskreis Funk- verkehr an Bord wörtlich: Der Betrieb dieses Verkehrskreises ist auf Kleinfahrzeugen verboten. Bereits in der Ausgabe 2002 war dieser Satz entfallen, und auch in der aktuellen Ausgabe 2004 ist er nicht wieder aufgetaucht. Derzeit kann ich keinen gesetzlichen Grund erkennen, warum ordentlich zugelassene, mit ATIS ausgestattete tragbare Funkgeräte im Binnenschiff- fahrtsfunk nicht verwendet werden sollten, wenn auch nur im Verkehrs- kreis Funkverkehr an Bord. Belem |
#34
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![]() Zitat:
KWO hatte zu diesem Thema schon einiges gesagt! ![]() |
#35
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![]() Zitat:
![]() Masti |
#36
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![]() Zitat:
Zitat:
Belem sagt es ist nicht [mehr] verboten bei Kleinfahrzeugen (unter 20m) - wenn auch nur für den Bordverkehr. Du sagst schon das Mitführen ist verboten bei Schiffen unter 20m und nur in der Berufsschifffahrt erlaubt. ![]() ![]() hab ich da wieder einen Streit verpaßt ?! |
#37
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![]() Zitat:
![]() Nein, ich hatte Belems posting als Antwort auf mein posting missverstanden. Und da ich geschrieben hatte "ungegoogelt"..... Also ein Küsschen an Belem. ![]() |
#38
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Ach so ! ...
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