Zitat:
Zitat von gursi
Wie kann man dem Zusatzbeitrag entgehen?
Mon Jan 25 17:25:14 CET 2010
Im Grund gar nicht. Es bleibt nur die Option eines Kassenwechsels. Erhebt eine Kasse einen Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Das setzt die übliche 18-monatige Mindestbindung an eine Krankenkasse außer Kraft. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Versicherte, die bereits 18 Monate einer Kasse angehören, können auch ohne Berufung auf ihr Sonderkündigungsrecht wechseln. Die Kasse muss rechtzeitig über den Zusatzbeitrag informieren, so dass der Versicherte die Kasse wechseln kann, ohne den neuen Beitrag zu zahlen.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Mon Jan 25 17:42:57 CET 2010
Dann kommt auf den Versicherten ein Mahnverfahren zu.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Krankenkassen melden für 2009 Milliardenüberschuss
AFP
Trotz Wirtschaftskrise und deutlichen Ausgabensteigerungen haben die gesetzlichen Krankenkassen für das vergangene Jahr einen Milliardenüberschuss an das Bundesversicherungsamt gemeldet. Das berichtete das "Handelsblatt" unter Berufung auf die aktuelle Finanzstatistik der Gesetzlichen Krankenversicherung. Danach lagen die Einnahmen der Kassen aus dem Gesundheitsfonds um 1,07 Milliarden Euro über den Ausgaben. Im Jahr 2008 erzielten die Krankenkassen noch einen Überschuss von 1,4 Milliarden Euro.
Klasse wie wir von den Vera....t werden
Gruß
Thomas
|
Bitte beim zitieren immer Quelle angeben!