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  #1  
Alt 24.03.2010, 18:10
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Standard Sportbootführerschein - 15 m

Moin,

ich liebäugele mit einem Verdränger, der 15,80 m "über Alles" hat. Also incl. Badeplattform und Bugspriet.
Auf welches Maß beziehen sich die erlaubten 15 m beim SBF? Wasserlinie, Rumpflänge, Länge über Alles?
Habe leider bisher noch keine "amtliche" Antwort gefunden.
Wer weiß was genaues?
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  #2  
Alt 24.03.2010, 18:23
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Standard

Moin,
gefragt ist die Rumpflänge, alles was übersteht, zählt nicht (Davit, Reling, usw.) Steht beim BSH http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...zertifikat.pdf
Als ich unseren Dampfer damals dort angemeldet habe (wird als 12,5 m Boot über alles verkauft), war dann die Rumpflänge schlussendlich 12, 01 m. Und ich hätte zu gerne , wegen der Ausrüstungsvorschriften 11,99 m gehabt.
gruesse
Hanse
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  #3  
Alt 24.03.2010, 18:24
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Standard 15 Meter...

Hi,
wie schön, ich schreibe mal meinen 1. Beitrag hier:

Da ich gerade im Prüfungsstoff bin (SBF Binnen absolviert, See-Kurs läuft momentan...):
Im SBF Binnen-Kurs und laut vorliegenden Unterlagen: "Bis zu einer Länge von weniger 15Metern OHNE Ruder und Bugspriet",so die "offizielle" Antwort, ist sogar eine Prüfungsfrage, das gilt also wohl für den Binnenbereich, See: keine Ahnung...

Gruß aus Iserlohn
der Christian

PS: Klasse Forum hier, lese hier schon länger mit!!!
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  #4  
Alt 24.03.2010, 18:39
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rottweiler rottweiler ist offline
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Genau ! 14,99m gehn noch ! Ist schon gewöhnungsbedürfdig !
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  #5  
Alt 24.03.2010, 18:40
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dagmarg dagmarg ist offline
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Korrekt...
Die 15m Grenze gilt nur im Binnenbereich...
Auf See spielt die Länge keine Rolle..
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  #6  
Alt 24.03.2010, 18:48
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Zitat:
Zitat von jannie Beitrag anzeigen
... war dann die Rumpflänge schlussendlich 12, 01 m. Und ich hätte zu gerne , wegen der Ausrüstungsvorschriften 11,99 m gehabt. ...
Einmal etwas schwungvoller angelegt und schon sinds bloß noch 11,99 m

Gruß Lutz
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  #7  
Alt 24.03.2010, 21:43
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Oder mit 80er Schleifpapier beigehen...

Felix
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Felix

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  #8  
Alt 25.03.2010, 06:47
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Auf welches Maß beziehen sich die erlaubten 15 m beim SBF? Wasserlinie, Rumpflänge, Länge über Alles?
Habe leider bisher noch keine "amtliche" Antwort gefunden.
Die amtliche Antwort findet sich in § 1 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen:

Sportboote
von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke verwendete Fahrzeuge von weniger als 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 m² Fläche fortbewegt werden.
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  #9  
Alt 25.03.2010, 09:16
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Die amtliche Antwort findet sich in § 1 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen:

Sportboote
von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke verwendete Fahrzeuge von weniger als 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 m² Fläche fortbewegt werden.

Danke, soweit war ich schon. Nur, wie definiert sich Länge (soll ein besonders männliches Problem sein ...)?
Habe jetz auf der BSH-Seite gelernt, dass die Rumpflänge - um die geht es wohl - von den äußersten Punkten des Vor- und Hinterstevens gemessen wird. Also wird die Badeplattform nicht mitgemessen.

Danke an Alle.
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  #10  
Alt 25.03.2010, 10:49
atlas atlas ist offline
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Moin moin,
sobald Du oberhalb Papenburg fährst muß mindestens ein
Sportpatent E an Bord sein. Eine Badeplattform zählt immer als
Schiffslänge mit, es sei denn man kann sie hochklappen.
Ist doch ganz einfach, bei Schleusenfahrten und im Yachthafen muß
ich doch die gesamte Länge wissen und bezahlen.
So wie die anderen Kollegen es auch schon beschrieben haben:
Bugspriet und überstehendes Ruder zählen nicht als Patentlänge.
Eine Tjalk könnte also mit einem 2 m Bugspriet und 1/2 m überstehenden
Ruder bei 17,50 Meter mit dem Binnenführerschein gefahren werden
Also Fahrzeug 15 Meter plus 2,50 Meter.
Ansonsten ist nun einmal ein Sportfahrzeug über 15 Meter Patentpflichtig!!!
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Karmineke
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  #11  
Alt 25.03.2010, 10:53
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Moin Rolf,

da sagt das BSH etwas anderes (siehe Link weiter oben).
Watt denn nu?
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  #12  
Alt 25.03.2010, 13:12
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T-Technik T-Technik ist offline
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Guten Tag,
Das BSH u. auch die Sportbootrichtlinien haben nichts mit den Führerscheinen o. Sportpatenten zu tun .
Die sind für bautechnische u. betriebstechnische Dinge der Boote o. Schiffe selbst zuständig .

Wird nach den Sportbootrichtlinien gemessen, dürfte ein
14,999999 m Boot mit 1% Toleranz fast 15,15 m sein .

Nach BSH (Vereinfachtes Messverfahren) u.U. deutlich mehr .


Also diese beiden Beispiele brauchen binnen das Sportpatent .


Für alle gilt das Maß des reinen festen Schiffskörper o. irgend welches Gestänge, Zubehör,...... .


Wer misst dann hier nun ?
Im Zweifel die WSP bei einer Kontrolle .

Grüße aus der Ferne : TOMMI
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  #13  
Alt 25.03.2010, 13:13
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Moin Rolf,

da sagt das BSH etwas anderes (siehe Link weiter oben).
Watt denn nu?
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat Binnen gar nichts zu sagen.

Ich kenne es so: Neben Ruder und Bugspriet wird alles was man abschrauben kann nicht zur Rumpflänge gezählt.

Eine angeschraubte Badeplattform würde also gehen, eine fest und unlösbar mit dem Rumpf verbundene dagegen nicht.
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  #14  
Alt 25.03.2010, 13:35
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Danke Rheinsegler (leider o. Namen),
dies hätte ich noch hinzufügen können .
Trotzdem können Seeschiffe auch binnen fahren .

Aber die Z-SUK hilft da genau so wenig . Die sind ebenfalls
für die Schiffstechnik zuständig .


Das hier ist schon die einzig richtige Antwort :

Die amtliche Antwort findet sich in § 1 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen:

Sportboote
von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke verwendete Fahrzeuge von weniger als 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 m² Fläche fortbewegt werden.


Grüße : TOMMI
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  #15  
Alt 25.03.2010, 13:42
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen
... Wer misst dann hier nun ?
Im Zweifel die WSP bei einer Kontrolle . ...
Da schwimmt der nette Polizist dann mit dem Bandmaß um das Schiff oder wie

Nach §2 der "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen" (KlFzKV-BinSch) unterliegen Kleinfahrzeuge (bis max. 20m Länge ohne Bugspriet und Ruder) der Kennzeichnungspflicht und nach §6 ist die entsprechende Urkunde an Bord mitzuführen.

Ausschlaggebend dürfte die Länge sein, die in dieser Urkunde eingetragen ist.

Gruß Lutz
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  #16  
Alt 25.03.2010, 14:54
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Das ist natürlich richtig Lutz,
im Ausweis über das Kleinfahrzeugkenzeichen .
Binnen alles unter 20 m .
Sollte bestimmt auch so sein,
aber stimmt die Länge auch immer ?

Vielleicht mal an- o. umgebaut (kein loser Kleinkram) ?

Deswegen im Zweifel .
Und die WSP hat bestimmt ein Bandmaß dabei, es geht auch ohne
drum herum schwimmen zur ersten groben Feststellung, ob dann weitere Maßnahmen eingeleitet werden .
Ebenfalls Erfahrung u. Augenmaß, z.B. Längenvergleich mit dem Polizeiboot .
Das nur zur ungefähren Abschätzung .

Wird es kritisch o. zweifelhaft kommt bestimmt ein teures Gutachten hinterher, beim Unfall sowieso .

Ist auf der Straße nicht anders :
Erst schätzt der Beamter, dann misst er, im Härtefall Gutachten .

Ferne Grüße : TOMMI
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  #17  
Alt 25.03.2010, 15:12
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Moin,

ich liebäugele mit einem Verdränger, der 15,80 m "über Alles" hat. Also incl. Badeplattform und Bugspriet.
Auf welches Maß beziehen sich die erlaubten 15 m beim SBF? Wasserlinie, Rumpflänge, Länge über Alles?
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Wer weiß was genaues?
Also ohne Bugsprit unter 15m! Wer viel fragt, bekommt viel Antworten..
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #18  
Alt 25.03.2010, 15:41
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Wer viel fragt, bekommt viele Antworten..

Und die WSP ist meist deutlich entspannter, als die Landkollegen, Hendrik .
Aber diese Infos könnten ja vielleicht einige Bastler o. Schrauber gebrauchen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht .

Grüße : TOMMI
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  #19  
Alt 26.03.2010, 06:33
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Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen
... aber stimmt die Länge auch immer ? ...
Mit Sicherheit nicht, aber ich meinte auch keine Abweichungen in Größenordnungen.

Zitat:
Zitat von jannie Beitrag anzeigen
... war dann die Rumpflänge schlussendlich 12, 01 m. Und ich hätte zu gerne , wegen der Ausrüstungsvorschriften 11,99 m gehabt. ...
Denn das ist Erbsenzählerei und ich hätte auf 11,99 m bestanden.
Handelt es sich doch um nur ca 1 Promille der Rumpflänge.
Würde mich mal interessieren wie das gemessen wurde

Gruß Lutz
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  #20  
Alt 26.03.2010, 12:53
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
.........Denn das ist Erbsenzählerei und ich hätte auf 11,99 m bestanden.
Handelt es sich doch um nur ca 1 Promille der Rumpflänge.
Würde mich mal interessieren wie das gemessen wurde
Gruß Lutz
Moin,
so völlig unrecht hast Du ja nicht. Gemessen wurde garnicht, das Mass stammt aus der Original Zeichnung der Werft. Und das BSH hatte die feste Badeplattform (ist Bestandteil des Rumpfes) schon weggelassen. Noch weiter wollte da dann keiner gehen. Und die einfacheren Ausrüstungsvorschriften als Begründung für eine etwas kürzere Länge mochte ich nicht anführen, das wussten die ja selber.
gruesse
Hanse
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  #21  
Alt 26.03.2010, 19:56
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Hallo Hanse,
Werftzeichnung, dumm gelaufen . Hättest es mal mit Fertigungstoleranz versuchen sollen .

Gruß Lutz
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  #22  
Alt 26.03.2010, 20:02
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So dramatisch sind die Ausrüstungsvorschriften für Segelfahrzeuge zwischen 12 und 20 Metern Rumpflänge nun wieder auch nicht. Die erforderliche Ausrüstung gegenüber einem Fahrzeug kleiner 12 Meter kostet geschätzte 2 % der jährlichen Liegeplatzkosten. Wer sich darüber aufregen kann sollte das Schiff verkaufen.
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  #23  
Alt 26.03.2010, 21:01
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Moin,
aufregen tue ich mich da auch nicht drüber. Nur etwas teurer ist ne BSH Glocke, ne zugelassene Pfeife, die Rot-über Rot-Lichter usw. schon. Einigen wir uns bei selbsteinbau mal auf 50 - 100% der Liegeplatzkosten. Ach so, LENA ist ein Mobo.
gruesse
Hanse
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  #24  
Alt 30.03.2010, 10:18
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Moin,

danke für die z. T. hilfreichen Einlassungen.

Die Werft hat geantwortet: 14,98 m Rumpflänge. Bingo!
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