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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Ersatzteile nach kroatien
begrüße euch!
für ein gröberes service habe ich vor, auspuffkrümmer und sonstige ersatzteile (in österreich verzollt) nach kroatien mitzunehmen. muss ich an der grenze mit problemen rechnen??? |
#2
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Zitat:
gruß feivel |
#3
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guten morgen feivel,
danke für den tipp! |
#4
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zur info!!!
Zollvorschriften:
• Die Zollvorschriften der Republik Kroatien sind fast völlig den Vorschriften und Standards der EU-Länder angepasst. • Ausländern ist die freie Einfuhr von ausländischer Währung und Schecks gestattet, wobei Beträge im Gegenwert von mehr als 40.000,00 Kuna gemeldet werden müssen. • Die Rückerstattung von Steuern an ausländische Staatsbürger für gekaufte Ware im Wert von mehr als 500 Kuna pro Rechnung erfolgt mittels der Bestätigung des Formulars PDV-P bei der Ausreise aus dem Lande. • Wertvollere professionelle und technische Ausrüstung ist an der Grenze zu deklarieren. • Kulturgüter (besondere Sammlungen, archäologische Funde, Bilder, Skulpturen, alte Bücher, ethnologische Wertgegenstände u.Ä.) benötigen für die Ein- und Ausfuhr aus der Republik Kroatien eine Genehmigung der zuständigen Behörde (Ausfuhrgenehmigung). • Hunde, Katzen und andere Tiere aus der Maderfamilie, die in die Republik Kroatien eingeführt werden und aus EU-Ländern kommen, müssen über einen Mikrochip und einen internationalen Reisepass verfügen, der vom zuständigen Tierarzt ausgestellt wurde und die Gültigkeit der Tollwutimpfung bestätigt. Tiere, die jünger als 3 Monate sind und noch nicht gegen Tollwut geimpft wurden, können nach Kroatien einreisen, wenn sie sich ab ihrer Geburt am gleichen Ort aufgehalten haben und kein Kontakt zu Wildtieren bestand, oder wenn sie in der Begleitung der Mutter sind, von welcher sie noch immer abhängig sind. Informationen bezüglich der Einfuhr von Hunden, Katzen und andere Tiere aus der Maderfamilie aus Nicht-EU-Ländern sowie alle weitere Information sind beim Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und rurale Entwicklung – Verwaltung für Tiermedizin (tel. 01 610 9749; 610 6703 und 610 6669; office@mps.hr, www.mps.hr) • Ein Schiff unter ausländischer Flagge und im Eigentum eines ausländischen Staatsbürgers erhält den Status vorübergehend eingeführter Ware (unterliegt keiner Zollgebühr oder MWST) gemäß Annex C der Internationalen Konvention über vorübergehend eingeführte Ware. Wenn ausländische Schiffe in einer Marina abgestellt werden (Zolllager), muss das zuständige Zollamt eine Aufsicht durchführen und die Lagerung genehmigen. Die Mitarbeiter der Marina erledigen alle Formalitäten bezüglich der Anmeldung des ausländischen Schiffes/Bootes bei dem zuständigen Zollamt. Vor Senden oder Einfuhr von Ersatzteilen und Ausstattung aus dem Ausland für ein vorübergehend eingeführtes ausländisches Schiff, welches in der Republik Kroatien gelagert wird, zwecks Teileaustausch und Reparatur, sind Nautiker verpflichtet, die Stammmarine zu kontaktieren und die relevanten Informationen bezüglich Zollverfahren und Speditionsverfahren einzuholen. Informationen: Zollbehörde der Republik Kroatien Tel.: ++385 (0)1 6102 333; www.carina.hr (s.unter der Informationen für Reisenden) |
#5
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Ein Tip von mir
Lege Deine Ersatzteile ins Boot -Decke drüber -und kein Mensch fragt danach Bei Problemen kriegst Du von mir eine Adresse
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Gruß Hans-Peter |
#6
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das boot ist in hr in einer trockenmariner
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#7
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"marina" natürlich
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