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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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MwSt-Rückerstattung bei Gebraucht-Boot-Kauf von Deutschland in die Schweiz
Hallo Zusammen
Ich würde gerne ein gebrauchtes Boot in Deutschland kaufen und in die Schweiz einführen. Die zentrale Frage ist, wird die in Deutschland bezahlte MwSt zurückerstattet? Ich habe im Forum schon gesucht, einige Beiträge mit sollte und könnte gefunden, aber nichts konkretes. Hat da jemand konkrete Erfahrung? Als Beispiel:
Und jetzt die Gretchen-Fragen:
Ich bedanke mich jetzt schon für eine substanzielle Antwort. Viele Grüsse aus der Schweiz Richard |
#2
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Guten Tag Richard,
um eine qualifizierte Antwort zu erhalten würde ich mich mit den deutschen Finanzbehörden ins Benehmen setzen, mich ganz bestimmt nicht auf eine Auskunft aus einem Internetforum verlassen. Ich habe vor vielen Jahren übrigens eine gebrauchte Segelyacht in Schweden erworben. Von den schwedischen Finanzbehörden gab es keine Erstattung. Ich habe das seinerzeit vor Ort in Stockholm beforscht.
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Gruß Uwe |
#3
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Gruss Uwe
Danke für Deinen Feedback. In diesem Forum tummeln sich so viele kompetente Personen. Und wenn jemand schon konkret diese Erfahrung gemacht hat, kann man nur profitieren. Wegen Deinem Beispiel, Schweden gehört doch zur EU, ist für mich also nachvollziehbar. Die Schweiz gehört nicht zur EU (hey ... bitte jetzt keine Diskussion über Sinn und Unsinn von einem EU-Beitritt ) Danke Richard |
#4
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... das stimmt heute, damals aber war Schweden noch nicht Mitglied. Genau deshalb habe ich es ja versucht.
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Gruß Uwe |
#5
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Wenn Du Neuware kaufst, brauchst Du für die MwSt. Rückerstattung ein Formular, welches Du an der Grenze abgobst und dann bekommst Du die 19% Ust ausbezahlt. Und zahlst dann an der schweizer Grenze wieder 7%.
Wie das mit gebrauchten Artikeln ist, keine Ahnung. Ruf doch mal beim Zoll in D an. Die sind meist sehr freundlich. Wenn Du aus der Schweiz was kaufst ist es bei gebrauchten Artikeln so: Man bekommt von der Schweiz keine USt Rückerstattung. Also keine 7% Du musst aber dann an der Grenze nach D 19% Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Kann mir gut vorstellen, dass es anderrum, so wie in Deinem Fall, ebenso ist. Gruß Andy |
#6
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Zitat:
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Gruß, Jörg! |
#7
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Hallo Richard,
ich behaupte mal es gibt keine USt-Erstattung. Um vorne anzufangen, frage bitte den Verkäufer ob er Dir für diesen !!!!! Verkauf eines gebrauchten Bootes eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer gibt. Grüße aus Schwerin Thomas |
#8
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Eigentlich ist es gar nicht so schwer, ich mache das regelmässig mit meinen Kunden aus der Schweiz. Es gibt zwei Fälle zu unterscheiden:
Fall 1 - Du übernimmst die Ware in Deutschland: - Der Verkäufer stellt Dir eine Rechnung. Wenn er gewerblich handelt enthält diese Rechnung ausgewiesene MwSt., die Du auch bezahlen musst. - An der deutschen Grenze führst Du die Ausfuhrdeklaration durch, dabei erhältst Du auf die Rechnung einen Ausfuhrstempel. - An der schweizer Grenze führst Du die Ware ein, dabei wird schweizer Zoll und MwSt. fällig. - das Original der Rechnung mit dem Ausfuhrstempel schickst Du an den Verkäufer, der dir daraufhin die MwSt. erstattet. Das Problem dabei ist, dass nicht jeder deutsche Händler darauf eingerichtet ist, den letzten Punkt zu erledigen. Bitte kläre das auf jeden Fall vorher mit dem Händler!! Fall 2: Der Händler liefert die Ware in die Schweiz: In diesem Fall erhältst Du eine Rechnung ohne MwSt. da der Händler die Ware selbst ausführt. Du wirst von der Spedition kontaktiert, die die Zahlung von Zoll und MwSt mit Dir regelt - wenn Du kein Zollkonto hast wirst Du die bar bei Anlieferung bezahlen müssen, incl. der anfallenden Kosten für die Zollabwicklung. Beides gilt natürlich nur, wenn für den Verkauf an Dich MwSt. fällig wird. Das ist der Fall, wenn Du von einem gewerblichen Händler kaufst und der die Ware nicht im Kundenauftrag anbietet. Bei Kauf von einem Privatmann wird die MwSt. nicht erhoben, damit gibt es auch keine Erstattung. Dass der private Besitzer irgendwann einmal MwSt bezahlt hat ist in diesem Fall unerheblich. Schöne Grüße, Jörg
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#9
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Das wäre mir neu, das ein Privatmann sein Fahrzeug nach einigen Jahren verkauft und der Verkäfer die gezahlte MWST erstattet bekommt.
Ich gehe stark davon aus, das Du zwar keine MWST wieder bekommst aber auf den Brutto Kaufpreis die schweizer Einfuhrabgaben leisten darfst. Umsatzsteuerausweis geht m.E. nur bei gewerblichen Verkäufern mit UST ID etc. Es gibt da eine nette Grenz Zollspedition, Zoll IMPEX, die könnten dir weiterhelfen, da Sie eine Büro auf Deutscher und eins auf Schweizer Seite haben. Siehe http://www.zollimpex.ch/ Trotzdem drücke ich Dir die Daumen, das es eine Lösung gibt. Grüsse, Guido |
#10
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Moin Richard,
Zitat:
mfg Martin
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